Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen für Bachelor-Studiengänge

Zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC) vergeben den Hauptteil ihrer Studienplätze nach einem Hochschulauswahlverfahren. Andere Studiengänge verlangen eine Aufnahmeprüfung. In beiden Fällen finden Sie hier Informationen zu den Auswahlkriterien und welche Nachweise Sie der Bewerbung beilegen müssen oder können.

Abkürzungen
h Hauptfach
n Nebenfach
e Ein-Fach

Allgemein gilt:

  • Lesen Sie bitte die bei Ihrem gewünschten Studiengang aufgeführten schulischen und sonstigen Auswahlkriterien durch und laden Sie die notwendigen Nachweise im Campus-Management-System C@MPUS hoch.
  • Es können nur Tatsachen berücksichtigt werden, die durch entsprechende Zeugnisse, Zertifikate, Urkunden oder Ähnliches belegt wurden.
  • Genauere Hinweise zu den Kriterien und zur Verrechnung finden Sie in den jeweiligen Zulassungssatzungen, die in der Tabelle aufgeführt werden. 
  • Rechtsgrundlage ist die jeweilige Zulassungssatzung, deshalb sind Änderungen möglich.
  • Bachelor-Studiengänge, die hier nicht aufgeführt sind, haben weder eine Zulassungsbeschränkung (NC) noch eine Aufnahmeprüfung.

Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern und ohne deutsches Abitur müssen nur bei Studiengängen mit einer Aufnahmeprüfung die erforderlichen Nachweise einreichen, am Hochschulauswahlverfahren nehmen sie nicht teil. Näheres dazu finden Sie auf der Seite Zulassungsvoraussetzungen für internationale Studieninteressierte.

Architektur und Stadtplanung – Bachelor of Science

Architektur und Stadtplanung B.Sc. ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 15 Punkte):
Die genaue Gewichtung der einzelnen Kriterien entnehmen Sie bitte der Zulassungssatzung.

  • Motivationsschreiben: Kurze Begründung (max. 1 DIN A4 Seite), in Maschinenschrift, warum Sie das Fach Architektur und Stadtplanung studieren möchten
  • Lebenslauf: Außerschulisches Engagement, einschlägiges Praktikum, abgeschlossene Berufsausbildung oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausbildung (auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung) aufgeführt in Form eines tabellarischen Lebenslaufs (DIN A4) mit den entsprechenden Nachweisen
  • Digitale Mappe / digitales Portfolio (PDF-Format mit max. 10 MB): in Form von Fotos, Zeichnungen oder Fotokopien von Arbeiten bzw. Aktivitäten, die einen Aufschluss über Fertigkeiten und Fähigkeiten, die Eignung für den Studiengang und eine evtl. bisherige Beschäftigung mit dem Fach und dem aktuellen Thema belegen (dies kann z.B. eine künstlerische Arbeit aus dem Kunst-LK sein, oder Skizzen / Zeichnungen, die bei Ihrer letzten Reise angefertigt wurden, etc.). Der Umfang ist Ihnen freigestellt, üblicherweise umfassen Portfolios 5-10 Seiten. Das Thema für die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 lautet: "Toleranz".

Bitte vermerken Sie auf allen Unterlagen Ihren Namen und laden Sie bitte sämtliche Bewerbungsunterlagen inkl. Ihres digitalen Portfolios im Campus-Management-System C@MPUS hoch.

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden im Verhältnis von 2 zu 2 addiert (maximal 60 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Betriebswirtschaftslehre – Bachelor of Arts

Betriebswirtschaftslehre B.A. Nebenfach ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien:
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf (maximal 15 Punkten).

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden im Verhältnis von 6 zu 1 addiert (maximal 105 Punkte). Auf der Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Ein Hinweis zur Zulassungssatzung: Einen Antrag auf Teilnahme am Auswahlverfahren, wie er in der Zulassungssatzung erwähnt wird, gibt es nicht. Sie müssen sich online bewerben und - wenn vorhanden - einen Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung hochladen.

Betriebswirtschaftslehre, technisch orientiert – Bachelor of Science

Technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre B.Sc. ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien:
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf (maximal 15 Punkte).

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden im Verhältnis von 6 zu 1 addiert (maximal 105 Punkte). Auf der Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Ein Hinweis zur Zulassungssatzung: Einen Antrag auf Teilnahme am Auswahlverfahren, wie er in der Zulassungssatzung erwähnt wird, gibt es nicht. Sie müssen sich online bewerben und - wenn vorhanden - einen Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung hochladen.

Bewegungswissenschaft – Bachelor of Science

Bewegungswissenschaft B.Sc. ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien (max. 30 Punkte):

Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (max. 5 Punkte):

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • praktische Tätigkeiten,
  • außerschulische Leistungen, z.B. Preise oder Auszeichnungen

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Biologie – Bachelor of Arts – Lehramt

Biologie Lehramt (B.A.) ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Bewerbung und Einschreibung erfolgt an der Universität Stuttgart. Details zum Bewerbungsverfahren, den Auswahlgesprächen und die Zulassungssatzung finden Sie auf der Webseite der Universität Hohenheim.

Data Science – Bachelor of Science

Data Science B.Sc. ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (maximal 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung)
  • praktische Tätigkeiten
  • außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Deutsch – Bachelor of Arts – Lehramt

Deutsch Lehramt (B.A.) ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung) sowie sonstige einschlägige praktische Tätigkeiten
  • besondere Vorbildungen
  • außerschulische Leistungen und Qualifikationen

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 20 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Englisch – Bachelor of Arts – Lehramt

Englisch Lehramt B.A. ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Dolmetscher, Journalist, Lehramt, Verlagslektor) oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung) sowie sonstige einschlägige praktische Tätigkeiten,
  • besondere Vorbildungen
  • außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen und Qualifikationen

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 20 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft – Bachelor of Science

Die Studienplätze werden auf Grundlage einer Aufnahmeprüfung nach folgenden Kriterien vergeben:

Vorauswahl
Die Vorauswahl erfolgt aufgrund der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Dazu wird die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte). Bewerber/innen, die sieben oder mehr Punkte erzielen, werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

Aufnahmeprüfung

  1. Auswahlgespräch (max. 5 Punkte)
    Eine Auswahlkommission führt mit jedem/r geeigneten Bewerber/in ein Auswahlgespräch von mindestens zehn Minuten Dauer durch (Gruppengespräche sind zulässig). Zu den Gesprächen, die in der Zeit von Mitte Juli bis Ende August an der Universität stattfinden, werden die Bewerber/innen rechtzeitig eingeladen. Die Auswahlkommission bewertet nach Abschluss des Gesprächs den/die Bewerber/in (1- 5 Punkte) nach Befähigung, Aufgeschlossenheit und Motivation für den Studiengang und den angestrebten Beruf sowie dem Gesprächsverhalten im Hinblick auf Ausdrucksweise, Herangehensweise an die Erörterung von Problemen und Schlüssigkeit der Argumentation.
  2. Schulische Leistungen
    Bei den geeigneten Bewerber/innen werden die in der gymnasialen Oberstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik, bestbenotetes Fach aus der Gruppe Naturwissenschaft, bestbenotetes Fach aus der Gruppe Fremdsprache erreichten Punkte addiert und durch 16 geteilt (maximal 15 Punkte).

Auswahl
Die Punktzahl aus dem Auswahlgespräch und die Punktzahl der schulischen Leistungen werden addiert (maximal 20 Punkte). Geeignet ist, wer mindestens neun Punkte erzielt.

Die genauen Termine für die Auswahlgespräche werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Grafische Darstellung des Auswahlverfahrens

Wenn Sie die Grafik nicht lesen können, wenden Sie sich bitte an den Studiengangmanager, Herrn Weissinger.

Grafik-Ablauf-Auswahlverfahren-Bachelor

Informatik – Bachelor of Science

Informatik B.Sc. ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: Bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung),
  • praktische Tätigkeiten, die über die Eignung für den Studiengang besonderen Aufschluss geben,
  • außerschulische Leistungen und Qualifikationen, z.B. Preise und Auszeichnungen.

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen Leistungen und den sonstigen Leistungen werden addiert (max. 35 Punkte). Auf der Grundlage der so ermittelten Punktzahl wird eine Rangliste erstellt.

Lebensmittelchemie – Bachelor of Science

Lebensmittelchemie B.Sc. ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:

  1. Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt. Bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).
  2. Der Mittelwert der Punkte, die in der gymnasialen Oberstufe in dem Fach Chemie oder Biologie (in dieser Reihenfolge) erreicht wurden (max. 15 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung) (s. Anlage 1 der Zulassungssatzung),
  • praktische Tätigkeiten,
  • außerschulische Leistungen, z.B. Preise und Auszeichnungen.

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und sonstigen Kriterien werden addiert (max. 50 Punkte). Auf der Grundlage der so ermittelten Punktzahl wird eine Rangliste erstellt.

Luft- und Raumfahrttechnik – Bachelor of Science

Luft- und Raumfahrttechnik B.Sc. ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder
    einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung),
  • Praktische Tätigkeiten (außer vorgeschriebenes Vorpraktikum)
  • Besondere Vorbildung oder außerschulische Leistungen und Qualifikationen (z.B. Preise, Auszeichnungen, Lizensen) die über die Eignung besonderen Aufschluss geben.

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Lebenslauf: Zum besseren Überblick über Ihre Unterlagen können Sie einen Lebenslauf hochladen. Dieser wird nicht bewertet, sondern dient nur der Übersicht.

Medieninformatik – Bachelor of Science

Medieninformatik B.Sc. ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: Bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung),
  • praktische Tätigkeiten, die über die Eignung für den Studiengang besonderen Aufschluss geben,
  • außerschulische Leistungen und Qualifikationen, z.B. Preise und Auszeichnungen.

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen Leistungen und den sonstigen Leistungen werden addiert (max. 35 Punkte). Auf der Grundlage der so ermittelten Punktzahl wird eine Rangliste erstellt.

Medizintechnik – Bachelor of Science

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt (NC). 

Medizintechnik B.Sc. ist ein Kooperationsstudiengang mit der Universität Tübingen. Bitte informieren Sie sich an der Universität Tübingen über die genauen Bewerbungstermine und Auswahlkriterien. Die Auswahlsatzung ist ebenfalls dort veröffentlicht.

Philosophie – Bachelor of Arts

Philosophie B.A. (1-Fach) ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien (maximal 30 Punkte):

Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (maximal 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte)

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung) sowie sonstige einschlägige praktische Tätigkeiten
  • besondere Vorbildungen
  • außerschulische Leistungen und Qualifikationen

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Philosophie / Ethik – Bachelor of Arts – Lehramt

Philosophie / Ehtik B.A. Lehramt ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien (maximal 30 Punkte):

Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (maximal 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte)

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung) sowie sonstige einschlägige praktische Tätigkeiten
  • besondere Vorbildungen
  • außerschulische Leistungen und Qualifikationen

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Politikwissenschaft – Bachelor of Arts – Lehramt

Politikwissenschaft B.A. Lehramt ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien (max. 30 Punkte):

Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (max. 5 Punkte):

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung),
  • praktische Tätigkeiten,
  • außerschulische Leistungen, z.B. Auslandsaufenthalte, Sprachkurse, Computerkenntnisse, frühere Studien.

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Politikwissenschaft – Bachelor of Arts

Politikwissenschaft B.A. Nebenfach ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:

  • Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).
  • Die in den letzten vier Halbjahren im Fach Sozialkunde/Gemeinschaftskunde/Politische Weltkunde/Geschichte/Psychologie/Philosophie erreichten Punkte werden addiert und durch 4 geteilt (maximal 15 Punkte); wurden mehrere Fächer belegt, so wird vorrangig das in allen vier Halbjahren belegte Fach und sodann vorrangig das bestbenotete Fach berücksichtigt.

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 15 Punkten):

  • Sprachkurse in einer für das Studium relevanten Sprache
  • Längere Auslandsaufenthalte in einem für das Studium relevanten Sprachraum
  • Praktika oder andere Tätigkeiten in den Bereichen Journalismus, Markt- und Meinungsforschung, Wahlforschung, Politik oder Verwaltung, politische Verbände, politische Bildung, Medienanalyse, Verlagswesen, Personalwesen, Marketing, Stadt- und Sozialplanung, Politikberatung, Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik, Freiwilligenorganisationen, internationale Organisationen.

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den Abitur (Faktor 2), der Fachnote (Faktor 1) und den sonstigen Kriterien (Faktor 0,5) werden addiert (maximal 52,5 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Simulation Technology – Bachelor of Science

Simulation Technology B.Sc. führt eine Aufnahmeprüfung durch. Aufnahmeprüfungen haben das Ziel, unsere Bewerber*innen so auszuwählen, dass sie nach Vorwissen, Motivation und Erwartungshaltung zum Studiengang Simulation Technology passen und diesen mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich absolvieren können. Sie liefern damit auch den Bewerber*innen wertvolle zusätzliche Hinweise zur Passung auf einen bestimmten Studiengang.

Für den B.Sc. Simulation Technology gibt es ein zweistufiges Auswahlverfahren, bestehend aus einer Vorauswahl nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und einer finalen Auswahl nach fachspezifischen Noten und einem persönlichen Auswahlgespräch. Vor allem in letzterem haben Sie die Chance, persönliche besondere Interessen, Motivation und Vorkenntnisse zur Sprache zu bringen.

Details zur Bewertung beider Komponenten:

Vorauswahl
Die Vorauswahl erfolgt aufgrund der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Es können maximal 15 Punkte erreicht werden. An der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens nehmen alle Bewerber*innen mit mindestens 10 Punkten teil. Zur Berechnung der Punkte wird die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt.
Ausländische Noten sind nach den Richtlinien der KMK in deutsche Noten umzurechnen. 

Finale Auswahl

  1. Schulische Leistungen (maximal 15 Punkte)
    Zur Bewertung der fachspezifischen schulischen Leistungen werden folgende Noten aus der gymnasialen Oberstufe herangezogen. Die Summe dieser Punkte wird durch 24 geteilt:
    1. Mathematik (dreifach gewertet): maximal 12 mal 15 Punkte
    2. bestbenotetes Fach aus der Gruppe „Physik, Chemie, Biologie, Informatik“ (zweifach gewertet): maximal 8 mal 15 Punkte
    3. bestbenotetes Fach aus der Gruppe Fremdsprache oder Deutsch (einfach gewertet): maximal 4 mal 15 Punkte
  2. Auswahlgespräch (maximal 10 Punkte)
    Eine Auswahlkommission führt mit jede*m geeigneten Bewerber*in ein Auswahlgespräch von ca. 15 Minuten Dauer durch. Zu den Gesprächen werden die Bewerber*innen in der Regel eine Woche vorher eingeladen. Die Auswahlkommission bewertet nach Abschluss des Gesprächs die Bewerberin bzw. den Bewerber (0 - 10 Punkte) nach Befähigung, Motivation für den Studiengang und den angestrebten Beruf sowie der Herangehensweise an die Erörterung von Problemen.
  3. Auswahl
    Die Punktzahl aus dem Auswahlgespräch und die Punktzahl der schulischen Leistungen werden addiert (maximal 25 Punkte). Geeignet ist, wer mindestens 18 Punkte erzielt.

Zeitraum der Auswahlgespräche:
Die Auswahlgespräche finden im Zeitraum von einer Woche vor bis zwei Wochen nach Bewerbungsschluss statt. Sie werden hierzu gesondert eingeladen. Falls Sie in dieser Zeit Urlaub planen oder anderweitig verhindert sein sollten, lassen Sie uns dies bitte frühzeitig wissen.

Software Engineering – Bachelor of Science

Software Engineering B.Sc. ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: Bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung),
  • praktische Tätigkeiten, die über die Eignung für den Studiengang besonderen Aufschluss geben,
  • außerschulische Leistungen und Qualifikationen, z.B. Preise und Auszeichnungen.

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen Leistungen und den sonstigen Leistungen werden addiert (max. 35 Punkte). Auf der Grundlage der so ermittelten Punktzahl wird eine Rangliste erstellt.

Sozialwissenschaften – Bachelor of Arts

Sozialwissenschaften B.A. ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:

  • Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).
  • Die in den letzten vier Halbjahren im Fach Sozialkunde/Gemeinschaftskunde/Politische Weltkunde/Geschichte/Psychologie/Philosophie erreichten Punkte werden addiert und durch 4 geteilt (maximal 15 Punkte); wurden mehrere Fächer belegt, so wird vorrangig das in allen vier Halbjahren belegte Fach und sodann vorrangig das bestbenotete Fach berücksichtigt.

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 15 Punkten):

  • Sprachkurse in einer für das Studium relevanten Sprache
  • Längere Auslandsaufenthalte in einem für das Studium relevanten Sprachraum
  • Praktika oder andere Tätigkeiten in den Bereichen Journalismus, Markt- und Meinungsforschung, Wahlforschung, Politik oder Verwaltung, politische Verbände, politische Bildung, Medienanalyse, Verlagswesen, Personalwesen, Marketing, Stadt- und Sozialplanung, Politikberatung, Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik, Freiwilligenorganisationen, internationale Organisationen.

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den Abitur (Faktor 2), der Fachnote (Faktor 1) und den sonstigen Kriterien (Faktor 0,5) werden addiert (maximal 52,5 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Sozialwissenschaften (dt.-frz.) – Bachelor of Arts

Sozialwissenschaften B.A. (deutsch-französisch) ist zulassungsbeschränkt (NC) und führt eine Aufnahmeprüfung durch. Durch die Aufnahmeprüfung soll die besondere Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang festgestellt werden.

Bewerbung

  • Bitte bewerben Sie sich über das Campus-Management-Portal C@MPUS. Mit Ihrer Bewerbung beantragen Sie zugleich die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung.
  • Bewerbungsschluss ist der 15. Mai eines jeden Jahres.
  • Nach Vorprüfung der eingegangenen Anträge werden Sie zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Juni stattfindet.
  • Mit der erfolgreich bestandenen Aufnahmeprüfung nehmen Sie automatisch am Zulassungsverfahren teil.
  • Bewerber*innen, die zum 15. Mai noch kein Abiturzeugnis haben, müssen dieses bis 15. Juli in C@MPUS hochladen.

Bewerbung bei bestandener Aufnahmeprüfung aus vergangenen Bewerbungsverfahren: Bewerber*innen mit bereits erfolgreich bestandener Aufnahmeprüfung müssen nicht mehr an der Aufnahmeprüfung teilnehmen. Dennoch bitten wir Sie, sich erneut bis 15. Mai zu bewerben. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte bis spätestens 15. Juli mit Ihrem Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung der Vorjahre an die Fachstudienberatung bzw. an das Institut für Sozialwissenschaften.

Die genauen Auswahlkriterien sind in der Zulassungssatzung veröffentlicht.

Soziologie – Bachelor of Arts

Soziologie B.A. Nebenfach ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:

  • Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt (maximal 15 Punkte).
  • Die in den letzten vier Halbjahren im Fach Sozialkunde/Gemeinschaftskunde/Politische Weltkunde/Geschichte/Psychologie/Philosophie erreichten Punkte werden addiert und durch 4 geteilt (maximal 15 Punkte); wurden mehrere Fächer belegt, so wird vorrangig das in allen vier Halbjahren belegte Fach und sodann vorrangig das bestbenotete Fach berücksichtigt.

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 15 Punkten):

  • Sprachkurse in einer für das Studium relevanten Sprache
  • Längere Auslandsaufenthalte in einem für das Studium relevanten Sprachraum
  • Praktika oder andere Tätigkeiten in den Bereichen Journalismus, Markt- und Meinungsforschung, Wahlforschung, Politik oder Verwaltung, politische Verbände, politische Bildung, Medienanalyse, Verlagswesen, Personalwesen, Marketing, Stadt- und Sozialplanung, Politikberatung, Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik, Freiwilligenorganisationen, internationale Organisationen.

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den Abitur (Faktor 2), der Fachnote (Faktor 1) und den sonstigen Kriterien (Faktor 0,5) werden addiert (maximal 52,5 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Sport – Bachelor of Arts – Lehramt

Sport B.A. Lehramt ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien (max. 30 Punkte):

Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (max. 5 Punkte):

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • praktische Tätigkeiten,
  • außerschulische Leistungen, z.B. Preise oder Auszeichnungen

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Sportwissenschaft – Bachelor of Arts

Sportwissenschaft B.A. (Nebenfach) ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien (max. 30 Punkte):

Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (max. 5 Punkte):

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • praktische Tätigkeiten,
  • außerschulische Leistungen, z.B. Preise oder Auszeichnungen

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Sportwissenschaft: Soziologie und Management – Bachelor of Arts

Sportwissenschaft Soziologie und Management B.A. ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien (max. 30 Punkte):

Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (max. 5 Punkte):

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • praktische Tätigkeiten,
  • außerschulische Leistungen, z.B. Preise oder Auszeichnungen

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Technische Biologie – Bachelor of Science

Technische Biologie B.Sc. ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (insg. maximal 30 Punkte)

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem der folgenden Ausbildungsberufe: Biologisch-techn. Assistent/in (BTA), Chemisch-techn. Assistent/in (CTA), Medizinisch-techn. Assistent/in (MTA), Physikalisch-techn. Assisstent/in (PTA) oder
  • bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung) (maximal 10 Punkte),
  • einschlägiges Praktikum oder praktische Tätigkeiten (maximal 10 Punkte)
  • sonstige Fertigkeiten und Fähigkeiten, die besonderen Aufschluss über die Eignung für den Studiengang geben können (z.B. Auszeichnungen) (maximal 10 Punkte).

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden im Verhältnis von 5 zu 3 addiert (maximal 240 Punkte). Auf der Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet!

Technische Kybernetik – Bachelor of Science

Technische Kybernetik B.Sc. ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte):

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung)
  • Praktische Tätigkeiten
  • Außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

Umweltschutztechnik – Bachelor of Science

Der Studiengang Umweltschutztechnik B.Sc. führt eine Aufnahmeprüfung durch. Die Aufnahmeprüfung ist keine Prüfung mit Termin und persönlichem Erscheinen, sondern ein reines Papierverfahren. 

Die Studienplätze werden nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise und Ihre schriftliche Interessensbegründung müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien (maximal 90 Punkte):
Die in den letzten vier Halbjahren im arithmetischen Mittel in den folgenden Fächern erreichten Punkte werden addiert:

  • Mathematik (zweifach)
  • Deutsch
  • bestbenotete Fremdsprache; wurden mehrere Fremdsprachen belegt, so wird zunächst vorrangig die in allen vier Halbjahren belegte Fremdsprache und sodann vorrangig die mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Fremdsprache berücksichtigt.
  • bestbenotetes naturwissenschaftliches Fach (zweifach); wurden mehrere Fächer belegt, so wird zunächst vorrangig das in allen vier Halbjahren belegte Fach und sodann vorrangig das mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Fach berücksichtigt.

Sonstige Auswahlkriterien (maximal 30 Punkte):

  • Studiengangspezifische Berufsausbildung/praktische Tätigkeit
  • Fachspezifische Zusatzqualifikation/außerschulische Leistungen
  • Eine schriftliche Interessensbegründung am Studiengang Umweltschutztechnik, die auch außerschulische Leistungen und Qualifikationen enthalten kann und maximal eine Seite lang sein sollte.

Es können alle eingereichten Unterlagen berücksichtigt werden, sofern sie über die Eignung für das angestrebte Studium besonderen Aufschluss geben (z.B. studiengangspezifische Berufsausbildung, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen). Sie müssen diese Tatsachen durch Zeugnisse, Zertifikate o.ä. (einfache Kopie) belegen. 

Auswahl:
Die Punktzahl aus den schulischen Kriterien und den sonstigen Zusatzqualifikationen/Tätigkeiten werden addiert (maximal 120 Punkte). Geeignet ist, wer mindestens 55 Punkte erzielt.

Verkehrsingenieurwesen – Bachelor of Science

Verkehrsingenieurwesen B.Sc. ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (max. 5 Punkte):

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung),
  • praktische Tätigkeiten,
  • außerschulische Leistungen, z.B. Preise und Auszeichnungen.

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Auswahlkriterien werden addiert (max. 35 Punkte). Auf Grundlage der so ermittelten Punktzahl wird eine Rangliste erstellt.

Wirtschaftsinformatik – Bachelor of Science

Wirtschaftsinformatik B.Sc. ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien:
Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (maximal 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (max. 5 Punkte):

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmännischen, mathematisch-naturwissenschaftlichen oder informationstechnischen Ausbildungsberuf oder bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung),
  • praktische Tätigkeiten, die über die Eignung für den Studiengang besonderen Aufschluss geben,
  • außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen.

Auswahl:
Die Punktzahl der schulischen Leistungen und die Punktzahl der sonstigen Leistungen werden addiert (max. 35 Punkte).

Wirtschaftswissenschaft – Bachelor of Arts – Lehramt

Wirtschaftswissenschaft B.A. Lehramt ist zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden auf Grundlage des Hochschulauswahlverfahrens nach folgenden Kriterien vergeben. Die Nachweise müssen Sie während des Bewerbungsprozesses im Campus-Management-Portal C@MPUS hochladen:

Schulische Auswahlkriterien (max. 30 Punkte):

Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte).

Sonstige Auswahlkriterien (max. 5 Punkte):

  • für den Studiengang einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder bisherige, Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung),
  • einschlägige praktische Tätigkeiten,
  • einschlägige außerschulische Leistungen, z.B. wirtschaftswissenschaftliche Fremdsprachenkurse, Anwenderschulungen in wirtschaftswissenschaftlicher Software, frühere wirtschaftswissenschaftliche Studien.

Auswahl:
Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.

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