Studiengang- und Hochschulwechsel

Ein Wechsel des Studiengangs, des Fachsemesters oder des angestrebten Abschlusses erfordert eine neue Bewerbung und eine Zulassung zum neuen Studiengang.

Bitte beachten Sie:

Eine Bewerbung ins erste Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.

Sollten Sie unsicher sein, ob Leistungen Ihres bisherigen Studiengangs anerkannt werden, sollten Sie sich sowohl für das erste Fachsemester als auch für ein höheres Fachsemester bewerben.

Das Studienangebot als tabellarischer Überblick (mit Hinweisen zu NCs, Aufnahmeprüfungen oder Vorpraktika; digital barrierefrei finden Sie die Informationen auf den Studiengang-Webseiten):

  • Beim Wechsel der Abschlussart desselben Studienfaches und beim Wechsel zwischen inhaltlich naheliegenden (affinen) Studiengängen werden gleichwertige Prüfungs- oder Studienleistungen in der Regel anerkannt. Die Entscheidung fällt der zuständige Prüfungsausschuss im Einzelfall.
  • Die Orientierungsprüfung muss, sofern diese nicht anerkannt wurde, spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Fachsemester erfolgreich abgelegt werden. Anderenfalls erlischt der Prüfungsanspruch. Hat die oder der Studierende die Fristversäumnis nicht zu vertreten, kann die oder der Prüfungsausschussvorsitzende auf Antrag eine Verlängerung der Frist genehmigen.
  • Studierende, die an anderen Hochschulen eine Zwischen-, Vor- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden oder den Prüfungsanspruch aus anderen Gründen verloren haben, werden an der Universität Stuttgart für denselben oder einen verwandten Studiengang nicht zugelassen.
  • Ausländische Studierende aus Nicht-EU-Ländern können das Studienfach oder die Studienfachkombination meist nur bis zum Ende des dritten Semesters wechseln. Andernfalls wird die Aufenthaltsbewilligung oft nicht verlängert. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
  • Sofern Sie Leistungen nach dem BAföG erhalten, sollten Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung über die eine mögliche Weiterfinanzierung informieren. Ein Studiengangwechsel nach dem zweiten Fachsemester kann zur Ablehnung des BAföG-Antrags führen.
    Weitere Informationen zum BAföG finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und beim Studierendenwerk Stuttgart.

Die Bewerbung erfolgt online über C@MPUS.

Wenn Sie anrechenbare Leistungen haben (bei einer Bewerbung ins höhere Fachsemester), wählen Sie das Einstiegssemester, das Ihrem Studienfortschritt entspricht. Wenn Sie keine anrechenbare Leistung haben, wählen Sie das erste Fachsemester als Einstiegssemester.

Folgende Dokumente laden Sie direkt im Bewerbungsportal hoch:

  • Bescheinigung über eine Fachstudienberatung (wenn Sie bereits drei oder mehr Semester an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und Ihr Studienfach wechseln wollen)
  • Nachweis über ein Orientierungsverfahren: Bei einer Bewerbung ins Lehramt wird ein Nachweis über den Lehrerorientierungstest (CCT) benötigt, bei allen anderen Bewerbungen brauchen Sie den Nachweis nur, wenn Sie sich in mindestens einem Fach ins erste Fachsemester bewerben.
  • Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungs- und Notenübersicht)
  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
  • Bewerbung in einen Studiengang mit Aufnahmeprüfung: jeweils benötigte zusätzliche Unterlagen und Nachweise für die Aufnahmeprüfung
  • Bewerbung für den Studiengang Sport Lehramt: Der Nachweis der bestandenen/anerkannten Sporteingangsprüfung ist erst bei der Einschreibung hochzuladen
  • Bei Studiengängen mit Vorpraktikumspflicht: Bescheinigung über die Anerkennung des Vorpraktikums des jeweiligen Praktikantenamts der Universität Stuttgart (wenn bereits vorhanden)

Bitte lesen Sie sich die Auswahlkriterien und die Zulassungssatzungen Ihres Studiengangs unbedingt durch und laden Sie die notwendigen Nachweise und Unterlagen hoch.

Ausländische Studierende (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger) beachten bitte die Bewerbungsinformationen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber.

  • Ein Studiengangwechsel im dritten oder einem höheren Hochschulsemester ist an eine studienfachliche Beratung gebunden (§ 60 Abs. 2 Nr. 5 LHG).
  • Daher müssen Sie bei der Einschreibung eine Bescheinigung über eine Studienfachberatung in C@MPUS hochladen.
  • Bitte drucken Sie die Bescheinigung aus und lassen Sie sie vom zuständigen Fachstudienberater bzw. Fachstudienberaterin des Studienganges, in den Sie wechseln wollen, unterschreiben. In diesem Fall gilt die Bescheinigung der Fachstudienberaterin oder des Fachstudienberaters auch als Nachweis eines Orientierungsverfahrens.

Bescheinigung über eine Studienfachberatung

Bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung (NC) haben Sie bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester die Möglichkeit, Ihre Zulassungschancen zu verbessern, wenn Sie eine der folgenden besonderen Voraussetzungen erfüllen und einen entsprechenden Härtefallantrag (PDF) stellen:

  • amtlich festgestellte Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch (nach SGB IX). Bitte legen Sie eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises oder einen entsprechenden Anerkennungsbescheid bei.
  • einzige Wohnung oder Hauptwohnung mit dem Ehegatten und/oder den Kindern in einem dem Studienort zugeordneten Gebiet. Bitte legen Sie die Bescheinigung der zuständigen Einwohnermeldebehörde bei.
  • Die Zulassung an einer anderen Hochschule wäre mit erheblichen Nachteilen verbunden. Hierbei kommen insbesondere eigene gesundheitliche, familiäre oder wirtschaftliche Umstände sowie wissenschaftliche Gründe in Betracht. Bitte legen Sie die entsprechenden Belege bei und beachten Sie, dass hierbei strenge Maßstäbe angelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass bei Studiengängen mit Aufnahmeprüfung alle Bewerberinnen und Bewerber an der Aufnahmeprüfung teilnehmen müssen, auch beim Wechsel des Studiengangs.

Außerdem gilt:

  • Die Kriterien für die Aufnahmeprüfung sind in den verschiedenen Studiengängen unterschiedlich. Sie sind in den Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen aufgelistet.
  • In den meisten Studiengängen findet die Aufnahmeprüfung nur einmal pro Jahr zum Wintersemester statt. Zum Sommersemester gibt es in den betreffenden Bachelorstudiengängen daher keine (oder nur eine eingeschränkte) Möglichkeit zur Zulassung in ein höheres Fachsemester.

Beratung und Kontakt bei Fragen zum Studiengangwechsel

 

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Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

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