Studiengang- und Hochschulwechsel

Wenn Sie überlegen das Fach oder die Hochschule zu wechseln, dann gibt es einige Dinge, die Sie beachten müssen.

Je nachdem welchen Studiengang Sie studieren möchten, gelten unterschiedliche Bewerbungstermine, Zulassungs- und Aufnahmekriterien. Bitte schauen Sie sich daher zunächst an welcher bzw. welche Studiengänge für Sie in Frage kommen.

An der Universität Stuttgart gibt es nur für Bachelorstudiengänge die Option der Bewerbung in ein höheres Fachsemester. Im Master ist lediglich die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen durch den jeweiligen Prüfungsausschuss möglich, nachdem Sie sich erfolgreich für den Studiengang beworben und eingeschrieben haben.

Bei der Bewerbung in ein höheres Fachsemester müssen bereits anrechenbare Leistungen eines vorherigen Studiums erbracht worden sein. Zunächst wird Ihre Bewerbung auf C@MPUS formal geprüft und dann zur Einstufung an den Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs gegeben. Bitte beachten Sie, dass diese Einzelfallprüfung einige Zeit dauern kann.

Das Studienangebot als tabellarischer Überblick (mit Hinweisen zu NCs, Aufnahmeprüfungen oder Vorpraktika sowie Bewerbungsterminen; digital barrierefrei finden Sie die Informationen auf den Studiengang-Webseiten):

Bewerbung und Einschreibung über C@MPUS

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt online über C@MPUS.

Online-Bewerbung zum Studium

Bewerbungstermine - Wann startet und endet die Bewerbungszeit?

Eine Bewerbung ins erste Fachsemester ist an der Universität Stuttgart nur zum Wintersemester möglich.
Wenn Sie anrechenbare Leistungen haben (bei einer Bewerbung ins höhere Fachsemester), wählen Sie das Einstiegssemester, das Ihrem Studienfortschritt entspricht. Wenn Sie keine anrechenbare Leistung haben, wählen Sie das erste Fachsemester als Einstiegssemester. Sollten Sie unsicher sein, ob Leistungen Ihres bisherigen Studiengangs anerkannt werden, sollten Sie sich sowohl für das erste Fachsemester als auch für ein höheres Fachsemester bewerben. 

Folgende Dokumente benötigen Sie u.a. für die Bewerbung:

  • Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungs- und Notenübersicht)
  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
  • Bewerbung in einen Studiengang mit Aufnahmeprüfung: jeweils benötigte zusätzliche Unterlagen und Nachweise für die Aufnahmeprüfung
  • Bei Studiengängen mit Vorpraktikumspflicht: Bescheinigung über die Anerkennung des Vorpraktikums des jeweiligen Praktikantenamts der Universität Stuttgart (wenn bereits vorhanden)

Bitte lesen Sie sich die Auswahlkriterien und die Zulassungssatzungen Ihres Studiengangs unbedingt durch und laden Sie die notwendigen Nachweise und Unterlagen hoch.

Einschreibung

Folgende Dokumente benötigen Sie u.a. für die Einschreibung:

  • Bescheinigung über eine Fachstudienberatung (wenn Sie bereits drei oder mehr Semester an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und Ihr Studienfach wechseln wollen). Bei Lehramts- und Kombinationsfächern muss für alle Teilstudiengänge der Nachweis vorgelegt werden, außer im Falle eines Teilstudiengangwechsels.  
  • Nachweis über ein Orientierungsverfahren: Bei einer Bewerbung ins Lehramt wird ein Nachweis über den Lehrerorientierungstest (CCT) benötigt, bei allen anderen Bewerbungen brauchen Sie den Nachweis nur, wenn Sie sich in mindestens einem Fach ins erste Fachsemester bewerben.
  • Nur bei Bewerbung für den Studiengang Sport Lehramt: Nachweis der bestandenen/anerkannten Sporteingangsprüfung
  • evtl. Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungs- und Notenübersicht), z. B. wenn Sie sich auf das erste Fachsemester eines Studiengangs beworben haben. Bitte beachten Sie hier auch die Hinweise zum Thema Anerkennung.

 

Wichtige Informationen und Hinweise

Wenn Sie bereits an der Universität Stuttgart eingeschrieben sind und das Fach bzw. einen Teilstudiengang wechseln möchten, dann beachten Sie bitte zusätzlich zu den allgemeinen Informationen auch folgende Punkte: 

  • Studierende an der Universität Stuttgart müssen sich auch, wie alle anderen Bewerber*innen, über C@MPUS innerhalb der jeweiligen Fristen auf den gewünschten Studiengang bewerben. Wenn Sie nur einen Teilstudiengang wechseln möchten, achten Sie bitte unbedingt auf die korrekte Auswahl des Faches das Sie behalten möchten und auf welches Sie sich bewerben möchten.
  • Sie werden lediglich umgeschrieben. Sie müssen sich daher nicht exmatrikulieren. Studienausweis, Matrikelnummer und Krankenversicherung bleiben in der Regel gleich. Bereits gezahlte Gebühren gelten weiter. Wenn Sie können, dann zahlen Sie ganz normal im Rückmeldezeitraum Ihre Gebühren und Studienbeiträge. Dadurch bleiben Sie weiterhin eingeschrieben. 
  • In der Regel müssen Sie weniger Unterlagen bei der Bewerbung und Einschreibung in C@MPUS einreichen. Bitte beachten Sie immer die jeweiligen Angaben im Bewerbungsportal. 
  • Wenn Sie vom Bachelor in den Master wechseln möchten, dann beachten Sie bitte die Hinweise auf der Webseite zum Internen Bachelor-Master Wechsel an der Universität Stuttgart.
  • Allgemein gilt: Die Entscheidung über die Annerkennung bestandener, aber auch nicht bestandener Prüfungen und Fehlversuche, trifft der Prüfungsauschuss des jeweiligen Studiengangs im Einzelfall im Verlauf der Bewerbung auf C@MPUS. Es können vorher keine pauschalen Aussagen zur Anerkennung von Prüfungen oder Fehlversuchen gemacht werden. 
  • Beim Wechsel der Abschlussart desselben Studienfaches und beim Wechsel zwischen inhaltlich naheliegenden (affinen) Studiengängen werden gleichwertige Prüfungs- oder Studienleistungen in der Regel anerkannt. Die Entscheidung fällt der zuständige Prüfungsausschuss im Einzelfall.
  • Studierende, die an anderen Hochschulen eine Zwischen-, Vor- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden oder den Prüfungsanspruch aus anderen Gründen verloren haben, werden an der Universität Stuttgart für denselben oder einen verwandten Studiengang nicht zugelassen. 
  • Bitte beachten Sie außerdem, dass u.a. im Falle der Bewerbung auf das erste Fachsemester im Zuge der Einschreibung nochmals der Prüfungsanspruch aus vorherigen Studiengängen abgefragt und geprüft wird. Zulassungen stehen in diesem Fall unter dem Vorbehalt, dass der Prüfungsanspruch für dieses Fach besteht. Wird dies durch die nachgelagerte Prüfung durch den Prüfungsausschuss nicht bestätigt, wird Ihre Zulassung ungültig. 
  • Die Orientierungsprüfung muss, sofern diese nicht anerkannt wurde, spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Fachsemester erfolgreich abgelegt werden. Anderenfalls erlischt der Prüfungsanspruch. Hat die oder der Studierende die Fristversäumnis nicht zu vertreten, kann die oder der Prüfungsausschussvorsitzende auf Antrag eine Verlängerung der Frist genehmigen.
  • Anerkannte Leistungen werden nach der Einschreibung vom Studierendenservice und Prüfungsamt verbucht.

Ein Studiengangwechsel im dritten oder einem höheren Hochschulsemester ist an eine studienfachliche Beratung gebunden (§ 60 Abs. 2 Nr. 5 LHG). Daher müssen Sie bei der Einschreibung eine Bescheinigung über eine Studienfachberatung in C@MPUS hochladen. Bitte drucken Sie die Bescheinigung aus und lassen Sie sie vom zuständigen Fachstudienberater bzw. Fachstudienberaterin des Studiengangs, in den Sie wechseln wollen, unterschreiben. In diesem Fall gilt die Bescheinigung der Fachstudienberaterin oder des Fachstudienberaters auch als Nachweis eines Orientierungsverfahrens.

Fachstudienberatung nach Studiengang

Bescheinigung über eine Studienfachberatung

Bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung (NC) haben Sie bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester die Möglichkeit, Ihre Zulassungschancen zu verbessern, wenn Sie eine der folgenden besonderen Voraussetzungen erfüllen und einen entsprechenden Sonderantrag - Härtefallantrag (PDF) stellen:

  • amtlich festgestellte Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch (nach SGB IX). Bitte legen Sie eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises oder einen entsprechenden Anerkennungsbescheid bei.
  • einzige Wohnung oder Hauptwohnung mit dem Ehegatten und/oder den Kindern in einem dem Studienort zugeordneten Gebiet. Bitte legen Sie die Bescheinigung der zuständigen Einwohnermeldebehörde bei.
  • Die Zulassung an einer anderen Hochschule wäre mit erheblichen Nachteilen verbunden. Hierbei kommen insbesondere eigene gesundheitliche, familiäre oder wirtschaftliche Umstände sowie wissenschaftliche Gründe in Betracht. Bitte legen Sie die entsprechenden Belege bei und beachten Sie, dass hierbei strenge Maßstäbe angelegt werden.

Aufnahmeprüfung:

  • Bitte beachten Sie, dass bei Studiengängen mit Aufnahmeprüfung alle Bewerberinnen und Bewerber an der Aufnahmeprüfung teilnehmen müssen, auch beim Wechsel des Studiengangs.
  • Die Kriterien für die Aufnahmeprüfung sind in den verschiedenen Studiengängen unterschiedlich. Sie sind in den Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen aufgelistet.
  • In den meisten Studiengängen findet die Aufnahmeprüfung nur einmal pro Jahr zum Wintersemester statt. Zum Sommersemester gibt es in den betreffenden Bachelorstudiengängen daher keine (oder nur eine eingeschränkte) Möglichkeit zur Zulassung in ein höheres Fachsemester.

B.A. Lehramt Sport.: 

  • Für das Studium B.A. Lehramt Sport müssen Sie zur Einschreibung eine bestandene Sporteingangsprüfung vorweisen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Informationen auf der Webseite zur Sporteingangsprüfung.   

Bitte beachten Sie, dass bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung auf einen deutschsprachigen Studiengang Nachweise ausreichender Deutschkenntnisse gefordert werden.

Ausländische Studierende aus Nicht-EU-Ländern können das Studienfach oder die Studienfachkombination meist nur bis zum Ende des dritten Semesters wechseln. Andernfalls wird die Aufenthaltsbewilligung oft nicht verlängert. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. Bitte lesen Sie sich außerdem die Bewerbungsinformationen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber genau durch. 

Sofern Sie Leistungen nach dem BAföG erhalten, sollten Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung über eine mögliche Weiterfinanzierung informieren. Ein Studiengangwechsel nach dem zweiten Fachsemester kann zur Ablehnung des BAföG-Antrags führen.
Weitere Informationen zum BAföG finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und beim Studierendenwerk Stuttgart.

Kontakt und Beratung

 

Zentrale Studienberatung

  • Weitere Informationen
  • Allgemeine Beratung zur Studiengangwahl (fachübergreifend), Lernberatung, Beratung bei Verlust des Prüfungsanspruchs
 

Fachstudienberatung

 

Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

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