Referendariat

Nach dem Lehramtsstudium folgt das Referendariat (der Vorbereitungsdienst) in der Schule und im Lehrerseminar. Informationen über Bewerbung und Zulassung finden Sie hier auf einen Blick.

Mit dem Referendariat beginnt die zweite Phase Ihrer Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer in Baden-Württemberg. Hier steht vor allem die Schulpraxis im Vordergrund. Die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte sind, neben den Schulen selbst, Ihre Ausbildungsstellen.

Das Referendariat dauert 18 Monate, in denen Sie „im Beamtenverhältnis auf Widerruf“ angestellt sind. Es beginnt immer nach den Weihnachtsferien. Die ersten drei Wochen verbringen Sie am Seminar mit einer Kompaktphase Pädagogik, Psychologie, Schul- und Beamtenrecht sowie Fachdidaktik. Danach beginnt für Sie die Ausbildung an der Schule. Parallel zur Ihrer Tätigkeit an der Schule besuchen Sie weiterhin Lehrveranstaltungen an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte

Diese zweite Phase Ihrer Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer an Gymnasien schließen Sie mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Dieser Abschluss befähigt Sie, als Lehrerin oder Lehrer an einer öffentlichen Schule tätig zu werden.

Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Hochschulstudiums (erste Ausbildungsphase) sind Sie berechtigt, Ihr Referendariat anzutreten. Dafür müssen Sie sich fristgerecht bewerben und verschiedene Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Bewerbung für das Referendariat

Die Bewerbung für das Referendariat erfolgt über ein Online-Bewerbungsverfahren. Dabei benötigen Sie verschiedene Unterlagen für die Bewerbung.

Den Antrag auf Zulassung zum Referendariat müssen Sie bis zum 15. Juni des Vorjahres beim gewünschten Regierungspräsidium einreichen. Das Hochschulabschlusszeugnis kann nachgereicht werden, falls Sie die Prüfungen bis zur Bewerbungsfrist noch nicht vollständig abgeschlossen haben. Ebenso nachgereicht werden kann der Nachweis über das Betriebs- oder Sozialpraktikum.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst sind ein Erste-Hilfe-Kurs sowie ein außerschulisches Praktikum:

  1. Erste-Hilfe-Kurs
    Studierende aller Fächer müssen einen Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von mindestens neun Unterrichtseinheiten nachweisen. Dieser Nachweis darf ab dem Zulassungstermin 2016 zum Referendariat nicht älter als zwei Jahre sein.
  2. Außerschulisches Praktikum
    • Studierende aller Fächer außer Politik, Wirtschaft, Geographie, Informatik und Sport
      Sie können frei wählen, ob Sie ein Betriebs- oder ein Sozialpraktikum absolvieren. Dieses Praktikum muss einen Umfang von mindestens vier Wochen (Vollzeit) haben.
    • Studierende der Fächer Politik, Wirtschaft, Geographie oder Informatik
      Sie müssen ein eigenverantwortlich organisiertes Betriebspraktikum mit einem Umfang von mindestens vier Wochen (Vollzeit) nachweisen. Diese Regelung gilt seit 01.01.2016. Studierende, die noch wählen konnten und bereits ein Sozialpraktikum absolviert haben, genießen Vertrauensschutz.
    • Studierende des Fachs Sport
      Sie müssen ein Vereinspraktikum in einem Umfang von mindestens 24 Übungsdoppelstunden in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten absolvieren. Für die Ableistung des Praktikums können Sie einen beliebigen Sportverein wählen.
    Detaillierte Informationen zum Vereins-, Betriebs- und Sozialpraktikum, auch über Anrechnungen bereits geleisteter Tätigkeiten, finden Sie in den Merkblättern des Portals „Lehrer Online“ und bei Ihrem zuständigen Regierungspräsidium.
Referendariat in Teilzeit

Seit Beginn 2019 können angehende Lehrerinnen und Lehrer ihren Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolvieren. Genaueres finden Sie auf der Webseite Lehrer-Online in Baden-Württemberg.

Referendariat im Gasthörerstatus

Seit dem Referendariat 2020 besteht die Möglichkeit, das Referendariat im Gasthörerstatus aufzunehmen. Näheres dazu können Sie auf der Webseite Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus von Lehrer-Online in Baden-Württemberg nachlesen. Wenn Sie sich für das Referendariat im Gasthörerstatus interessieren, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an die jeweiligen Fachstudienberater*innen.

Um den Vorbereitungsdienst beginnen zu können, müssen Ihre Abschlussdokumente zu bestimmten Terminen beim zuständigen Regierungspräsidium vorliegen. Eine detaillierte Terminliste erhalten Sie nach der Bewerbung für das Referendariat durch das Kultusminsterium. Als Richtwert gilt:

  • Reguläre Zulassung: Vorlage des Masterzeugnisses bis 15. Dezember
    Weitere Informationen erhalten Sie auf Lehrer-Online.
  • Gasthörerstatus: Vorlage des Masterzeugnisses bis 31. März
    Detaillierte Eckpunkte und Fristen finden Sie auf der Webseite zum Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus.

Bitte planen Sie die uni-interne Bearbeitungszeit (Zeugnisdruck, Unterschriften, ...) für die Erstellung der Abschlussdokumente in Ihre Terminplanung ein. Die Bearbeitungszeit beträgt nach Eintrag der letzten Leistung ca. 6 - 8 Wochen.

 

Allgemeine Informationen zu Zeugnis und Urkunde

Es ist grundsätzlich möglich, das Referendariat auch in Bundesländern zu absolvieren, in denen Sie das Lehramtsstudium nicht abgeschlossen haben. Informieren und beraten Sie sich diesbezüglich in dem betreffenden Bundesland, da sich die Einstellungsbedingungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Seite des Deutschen Bildungsservers.

Sie sind sich noch nicht ganz sicher, ob Sie Lehrerin oder Lehrer werden wollen? Grundsätzlich stehen Ihnen nach Ihrem Abschluss auch andere Tätigkeitsfelder offen. Sie können sich diesbezüglich bei Ihren Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberatern informieren. Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften können sich gerne an die Stelle Studium-Praktikum-Beruf wenden.

Studium-Praktikum-Beruf

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