Universität ohne Diskriminierung

Respekt ist intelligent

Vielfalt ohne Ausgrenzungen – zusammen studieren, arbeiten, forschen und lehren auf Augenhöhe – das sollte die Normalität sein. Ist es aber nicht immer.
Was bedeutet Diskriminierung? Was unternimmt die Universität dagegen? An wen können Sie sich wenden? Davon lesen Sie auf dieser Seite.
[Foto: ibreakstock / iStock by Getty Images]

Statement des Rektors, Prof. Wolfram Ressel

01:39
Video-Transkription

Respektvolles Miteinander

Die Universität Stuttgart verpflichtet sich zu einem respektvollen Verhalten im täglichen Umgang miteinander.

Wir begegnen einander mit Respekt, Wertschätzung und Anerkennung. Auf Grundlage dieses Miteinanders schaffen wir einen Studien- und Arbeitsplatz, an dem alle Universitätsmitglieder ihre Potenziale ausschöpfen und sich wohlfühlen können.

Prof. Dr. Silke Wieprecht, Prorektorin für Diversity und Internationales

Gemeinsam gegen Diskriminierung

Unter Diskriminierung versteht man die Benachteiligung eines Menschen aufgrund eines bestimmten Merkmals ohne sachliche Rechtfertigung sowie ferner eine Herabsetzung der nach dem Grundgesetz unantastbaren Würde, der Rechte und Freiheiten der einzelnen Person.

Diskriminierung kann auf unterschiedlichen Ebenen erfolgen:

  • individuell (zwischen einzelnen Personen),
  • institutionell (aufgrund von rechtlichen Ungleichheiten, Verordnungen, Routinen etc.),
  • strukturell (verfestigte Benachteiligung aufgrund asymmetrisch verteilter Ressourcen, Chancen etc.) oder auch
  • gesamtgesellschaftlich (aufgrund von Stereotypen, Bezeichnungen etc.).

Ziel der Universität Stuttgart ist es, diese Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen.

Welche Formen von Diskriminierung gibt es?

Zu unterscheiden sind:

  • unmittelbare (direkte) Benachteiligung,
  • mittelbare (indirekte) Benachteiligung,
  • (sexuelle) Belästigung und Gewalt,
  • Anweisung zur Benachteiligung sowie
  • Mehrfachdiskriminierung.

Konkret kann Diskriminierung in folgenden Erscheinungsformen vorkommen:

  • Herabsetzung durch mündliche / schriftliche Äußerungen oder durch entsprechende Handlungen
  • Ungleichbehandlung
  • Unfaire Arbeitsbedingungen

Worauf kann sich Diskriminierung beziehen?

Diskriminierung ist nicht die Schuld der Person, die diskriminiert wird. Diskriminierendes Verhalten erwächst aus tatsächlichen oder vermeintlichen Unterschieden, die eine Person an einer anderen wahrnimmt. Dabei spielen bewusste oder unbewusste Stereotypen, d.h. Vorurteile bzw. vereinfachende Vorannahmen, eine entscheidende Rolle. In folgenden Bereichen können Herabwürdigung oder Benachteiligung stattfinden:

  • Gender / Geschlecht
  • Nationale, ethnische, kulturelle Herkunft (Ethnizität)
  • Soziale Herkunft
  • Gesundheit (Handicap, chronische physische oder psychische Erkrankung)
  • Alter
  • Sexuelle Orientierung
  • Religion oder Weltanschauung

Diskriminierung kann unterschiedliche Folgen nach sich ziehen. Mögliche Folgen sind:

Bei den Betroffenen:
  • Verunsicherung, Ohnmachtsgefühle
  • Verlust an Selbstbewusstsein, Selbstvorwürfe
  • Psychische Beeinträchtigungen bis hin zu seelischen Erkrankungen
  • „victim blaming“
  • Brüche im Lebenslauf (Abbruch von Studium, Promotion oder beruflicher Karriere)
  • Kosten (z. B. Rechtsberatung, Umzug, Therapie)
  • Einkommensverluste
Für die Universität:
  • Lehr-, Lern- und Arbeitsklima verschlechtern sich
  • Kreatives Potential bleibt ungenutzt
  • Projekte bleiben unvollendet
  • Talente gehen verloren
  • Imageschaden
  • neue Talente werden abgeschreckt
für die Gesellschaft:
  • diskriminierende Personen sehen sich bestätigt und bleiben aktiv
  • sie dienen Jüngeren als (schlechtes!) Vorbild und diskriminierendes Verhalten setzt sich fort
  • Verhalten spaltet die Gesellschaft kurz-, mittel- und langfristig (immaterieller Schaden)
  • es entsteht volkswirtschaftlicher (materieller) Schaden

Das können Sie gegen Diskriminierung tun!

Als betroffene Person

  • Reagieren Sie so schnell und bestimmt wie möglich.
  • Halten Sie Vorkommnisse schriftlich fest.
  • Holen Sie Hilfe.
Sie können das folgende Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen:
Stufe 1 (informelles Verfahren)
Sie wenden sich an eine der universitären Stellen und lassen sich zunächst vertraulich beraten. Dort verweist man Sie bei Bedarf weiter an die zuständige Person oder unterstützt Sie bei Stufe 2.
Stufe 2 (formelles Beschwerdeverfahren)
Sie erheben schriftliche Beschwerde bei der zuständigen Beschwerdestelle. Diese ermittelt den Sachverhalt und leitet im Fall eines Fehlverhaltens weitere Schritte ein.
Zum Melden dient eine Beschwerdevorlage als Protokollhilfe. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Beschwerdevorlage auszufüllen, können sich auf anderem Weg, zum Beispiel per E-Mail, mit Ihrer Beschwerde melden.

Als Führungskraft

  • Seien Sie ein gutes Vorbild.
  • Machen Sie deutlich, dass Sie Diskriminierung nicht tolerieren.
  • Sehen Sie hin und unterstützen Sie die Betroffenen.

Als Person im Umfeld

  • Unterstützen Sie Betroffene.
  • Organisieren Sie Hilfe.
  • Machen Sie die zuständige Lehr- oder Führungskraft auf das Problem aufmerksam.

Mögliche Beschwerdewege bei Fällen von Diskriminierung

Ablaufdiagramm: Potentielle Beschwerdewege (PDF) (das PDF ist nicht barrierefrei – den Inhalt finden Sie in der Textbeschreibung zu potentiellen Beschwerdewegen.

Im Falle von extremer Diskriminierung oder Gewalt können sich Betroffene an die Polizei wenden, um prüfen zu lassen, ob es sich bei dem Vorfall um eine Straftat handelt. Sollte dies der Fall sein, wird Anzeige erstattet.

An der Universität Stuttgart gibt es unterschiedliche Ansprechpersonen und Beratungsstellen für unterschiedliche Formen von Diskriminierung. Dorthin können Sie sich jeweils zu einem vertraulichen Gespräch wenden. Dort wird der Sachverhalt eruiert und es werden verschieden Handlungsoptionen entworfen. Ohne Zustimmung der betroffenen Peron erfolgt keine Aktivität, es sei denn, andere Mitglieder und Angehörige der Universität müssten geschützt werden. In jedem Fall bleibt die Anonymität der betroffenen Person bestehen, solange nicht anderes vereinbart ist.

Ebenso können Sie sich an Lehrpersonen (bei einem Vorfall in einer Lehrveranstaltung) oder Vorgesetzte (bei einem Vorfall im Arbeitsmilieu) wenden.

Nach dem ersten vertraulichen Gespräch sind verschiedene Vorgehensweisen auf informellem oder auch auf formellem Wege denkbar.

Informelle Maßnahmen beinhalten beispielsweise Möglichkeiten wie

  • ein Gespräch mit der belästigenden Person,
  • ein Gespräch zwischen der betroffenen und der belästigenden Person im Beisein der beratenden Ansprechperson oder auch
  • die Einbeziehung der jeweils zuständigen Lehr- oder Führungskraft.

Sollten Sie informelle Maßnahmen nicht wünschen oder sollten sie scheitern, können formelle Maßnahmen ergriffen werden.

Der erste Schritt eines formellen Verfahrens ist die Information und Einschaltung des zuständigen Dezernats (Dezernat Studium oder Dezernat Personal und Recht), ggf. des Rektorats sowie der Leitung des jeweiligen Instituts bzw. der jeweiligen Abteilung, in dem bzw. der es zu dem Vorfall kam. (Die Zuständigkeiten im formellen Verfahren können sich nach Umsetzung des zum 01.01.2021 neugefassten Landeshochschulgesetzes (LHG) noch verändern.)

Die zuständigen Stellen werden nach Prüfung der Vorwürfe gegen die belästigende Person ggf. weitere Maßnahmen einleiten. Je nach einschlägigen Bestimmungen sowie der arbeits-, dienst- oder hochschulrechtlichen Position der beschuldigten Person können folgenden Maßnahmen und Sanktionen ergriffen werden:

  • formelles Dienstgespräch mit der diskriminierenden Person
  • mündliche oder schriftliche Belehrung
  • schriftliche Abmahnung
  • Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz (innerhalb oder außerhalb der Universität)
  • Einleitung eines Disziplinarverfahrens und Verhängung von Disziplinarmaßnahmen (Verweise, Geldbußen, Gehaltskürzungen, Versetzung, Entfernung aus dem Dienst)
  • fristgerechte oder fristlose Kündigung
  • Ausschluss aus einer Lehrveranstaltung
  • Ausschluss von der Nutzung universitärer Einrichtungen
  • Exmatrikulation
  • Hausverbot
  • Strafanzeige durch den Rektor bzw. die Rektorin der Universität

Wenn Sie kein formelles Verfahren wünschen, können Sie Ihre Beteiligung daran ablehnen bzw. sich vertreten lassen.

Generell dürfen weder Ihnen als betroffener Person noch den Beschwerde führenden Vorgesetzen bzw. Lehrenden Nachteile aus dem formellen Verfahren entstehen. Gleiches gilt für alle beteiligten Zeug*innen.

Für Maßnahmen und Sanktionen ist das Verursacherprinzip leitend.

Die Hochschulleitung trägt die Verantwortung für die Einleitung und Durchführung aller formellen Verfahren.

Ansprechpersonen

Beratung über Evermood

Universitätsangehörige können sich in Fällen von Konflikten, Krisen oder Diskriminierung über die Plattform Evermood informieren und mit uns oder externen Ansprechpersonen digital, persönlich oder anonym Kontakt aufnehmen. 

Evermood

Angebote der Universität zur Sensibilisierung und Prävention

Unser Denken ist oft von Vorurteilen und Vorannahmen geprägt. Testen Sie, wie frei Sie von Stereotypen sind.

Personalentwicklung
Zielgruppe: Beschäftigte
Gleichstellungsreferat
Zielgruppe: Mitglieder von Berufungskommissionen
Sprachenzentrum
Zielgruppe: Alle Mitglieder der Universität
Professional School of Education
Zielgruppe: Lehramtsstudierende- und –lehrende
Stuttgart Center for Simulation Science
Zielgruppe: Mitglieder von SimTech
Institut für Diversity Studies in den Ingenieurwissenschaften
Historisches Institut, Abt. Neuere Geschichte.
LSBTTIQ in Baden und Württemberg. Lebenswelten, Repression und Verfolgung im Nationalsozialismus und in der Bundesrepublik Deutschland

Weitere Informationen

Externe Anlaufstellen
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Material

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Susan Völkel

 

Ansprechperson für Antidiskriminierung

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