Das Rektorat leitet die Universität. Das Erweiterte Rektorat, der Forschungsrat und der Kooperationsrat beraten das Rektorat. Der Senat ist das zentrale Gremium der akademischen Selbstverwaltung. Der Universitätsrat hat die Aufgabe eines Aufsichtsrates.
Die Zentrale Verwaltung und die Zentralen Einrichtungen verstehen sich als Dienstleistungsangebot für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Beschäftigte der Universität Stuttgart.