Versicherungen

Um an einer deutschen Universität zu studieren, müssen sowohl Staatsangehörige als auch Nicht-Staatsangehörige der EU einen Krankenversicherungsnachweis erbringen. Bitte überprüfen Sie, welche Regelungen für Sie gelten.

Um sich an einer deutschen Universität einschreiben zu können, sind Studierende unter 30 Jahren gesetzlich dazu verpflichtet, einen Krankenversicherungsnachweis zu erbringen. Das Gleiche gilt für alle Studierenden, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen (sprich Nicht-Staatsangehörige der EU). Im Folgenden wird zwischen Staatsangehörigen der EU und Nicht-Staatsangehörigen der EU unterschieden.

Nicht-Staatsangehörige der EU unter 30 Jahren sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine studentische Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen. Die Versicherung kostet etwa EUR 120 im Monat und deckt einen Großteil der medizinischen Kosten sowie der Zahnarztkosten ab. Diese Versicherung hat den Vorteil, dass die Behandlungskosten direkt zwischen dem behandelnden Arzt und der Versicherungsgesellschaft abgerechnet werden. Für Rezepte fallen jedoch Gebühren zwischen EUR 5 und EUR 10 an.

Sobald Sie in Deutschland krankenversichert sind, muss die Krankenkasse vor Ihrer Einschreibung einen elektronischen Versicherungsnachweis an die Universität Stuttgart senden. Wenn C@MPUS eine Fehlermeldung anzeigt, wenden Sie sich bitte an Ihre deutsche Krankenkasse. Es müssen keine weiteren Dokumente auf C@MPUS hochgeladen werden.

Falls Sie bereits eine private Krankenversicherung über Ihr Stipendienprogramm abgeschlossen haben (z. B. Studierende des Erasmus Mundus-Programms, Empfänger eines DAAD- oder eines IPSWaT-Stipendiums etc.), müssen Sie für die Einschreibung an der Universität eine Befreiungsbescheinigung bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

Bitte beachten Sie: Sie können die studentische Versicherung nur in Anspruch nehmen, während Sie an der Universität Stuttgart eingeschrieben sind (je nach Semester frühestens ab dem 1. Oktober oder ab dem 1. April). Die studentische Versicherung tritt mit Beginn des Wintersemesters (1. Oktober) oder des Sommersemesters (1. April) in Kraft. Wir empfehlen daher, dass Studierende, die am Intensivkurs Deutsch teilnehmen, in ihrem Heimatland eine Reisekrankenversicherung für den Monat September bzw. März abschließen.

Alle Nicht-Staatsangehörige der EU über 30 und Promovierende müssen eine private Krankenversicherung abschließen. Bitte achten Sie darauf, dass die Versicherung möglichst viele Leistungen abdeckt, insbesondere, wenn Sie eine chronische Krankheit haben. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten können Sie gerne das Dezernat Internationales kontaktieren.

Auch für Reisen außerhalb Deutschlands empfehlen wir den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Diese kostet etwa EUR 15 im Monat. Entsprechende Bewerbungsformulare erhalten Sie bei den meisten Banken.

 

Während der Einschreibung: Krankenversicherung

Um der Versicherungspflicht nachzukommen, benötigen EU-Bürgerinnen und Bürger die European Health Insurance Card (EHIC), die Sie bei ihrer Krankenkasse im Heimatland erhalten.

Wenn Sie im Besitz einer European Health Insurance Card (EHIC oder GHIC) sind, müssen Sie vor ihrer Einschreibung Kontakt zu einer Krankenkasse in Deutschland aufnehmen. Diese wird daraufhin einen elektronischen Versicherungsnachweis direkt an die Universität Stuttgart übermitteln. Sie müssen keine weiteren Dokumente auf C@mpus hochladen.

Für Medikamente wird in der Regel ein Zuschuss zwischen EUR 5 - 10 fällig, den Sie selbst zahlen müssen. Falls Sie in Deutschland zu arbeiten beginnen, kontaktieren Sie bitte unbedingt eine gesetzliche Krankenversicherung für weitere Informationen.

 

Während der Einschreibung: Krankenversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht verpflichtend. Dennoch empfehlen wir den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ausdrücklich, da diese Schäden abdeckt, die Sie anderen Personen zufügen oder am Eigentum anderer Personen verursachen. Darunter fallen beispielsweise Schäden an Ihrer Mietwohnung, an einem Labor, Ihrem Institut und eventuell sogar der Verlust von Schlüsseln. Eine Haftpflichtversicherung kostet je nach Familienstand für gewöhnlich zwischen EUR 30 - 80 pro Jahr.

Eine Haftpflichtversicherung können Sie über eine Bank, eine Versicherungsgesellschaft oder über das Internet abschließen. Um die aktuellen Preise zu vergleichen, suchen Sie online nach Versicherungsvergleich. Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder ein Bewerbungsformular benötigen, können Sie sich auch an Ihre Kontaktperson im Internationalen Zentrum (IZ) wenden.

Alle eingeschriebenen Studierenden stehen automatisch unter dem Schutz einer gesetzlichen Unfallversicherung ohne weitere Kosten. Dieser Versicherungsschutz greift in den folgenden Fällen:

  • bei Unfällen während Lehrveranstaltungen und Seminaren
  • bei Unfällen, die sich während anderer von der Universität ausgerichteter Aktivitäten – z. B. Besichtigungen, Workshops, Sportkurse – oder während der Benutzung der Universitätsbibliothek ereignen
  • bei Unfällen, die sich während von der Universität organisierten Ausflügen oder Reisen (inklusive Auslandsfahrten) ereignen
  • bei Unfällen, die sich während der Teilnahme an Aktivitäten der Fachschaft oder der Studierendenvertretung der Universität Stuttgart (stuvus) ereignen

Wenn Sie bei einem dieser Anlässe einen Unfall haben, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an das Studiensekretariat. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Studierendenwerks Stuttgart.

Leiden Sie an einer chronischen Krankheit? Dann stellen Sie bitte sicher, dass Ihre deutsche Krankenversicherung Kosten übernimmt, die durch diese Krankheit entstehen. Machen Sie bitte auf Ihre Krankheit aufmerksam, wenn Sie einen Vertrag mit einer deutschen Krankenversicherung abschließen.

Chronische Krankheiten können sein: Migräne, Nebennierenrinden-Insuffizienz, Asthma,  Herzinsuffizienz, Diabetes, Epilepsie, Hämophilie, Multiple Sklerose und andere.

Wir bieten Beratung für alle Studierende und Studieninteressierte mit chronischen Erkrankungen an. 

Kontakt

 

Dezernat Internationales

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