Allgemeine Informationen ...
Sie brauchen keine Zulassung für ein Fachstudium an der Universität Stuttgart, wenn Sie den Deutschkurs machen wollen. Aber Sie brauchen eine Zulassung bzw. Vormerkung für den Deutschkurs: Bitte bewerben Sie sich für den Deutschkurs. Die Bewerbung machen Sie über das Online-Portal C@MPUS. Die aktuellen Bewerbungsfristen sehen Sie bitte unten.
Wir bieten keine A1- und A2-Kurse an. Sie können in unseren Kurs auf B1, B2 oder C1 einsteigen. Die Voraussetzungen sind: Sie haben schon ...
- die A2 (oder eine höhere Stufe: B1, B2 oder C1) erfolgreich abgeschlossen oder
- mindestens 500 Unterrichtsstunden Deutsch gelernt
Dann bewerben Sie sich bitte, da Sie die sprachlichen Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen! Wenn Sie
- die A1 erfolgreich abgeschlossen haben und Sie jetzt einen A2-Kurs besuchen und ihn bald abschließen oder
- mindestens 375 Unterrichtsstunden Deutsch gelernt haben und jetzt einen A2-Kurs besuchen und ihn bald abschließen,
bewerben Sie sich gerne ebenfalls: Wir werden dann prüfen, ob Sie zugelassen werden können, obwohl Sie die Voraussetzungen so noch nicht ganz erfüllen, wenn wir davon ausgehen können, dass Sie die Voraussetzungen bis Kursbeginn erfüllen werden.
Außerdem brauchen Sie ein Zeugnis, das zum Studium an einer deutschen Universität berechtigt (Hochschulzugangsberechtigung).
Die oben genannten Voraussetzungen brauchen Sie für die Zulassung bzw. Vormerkung zum Kurs. Um zu entscheiden, auf welcher Stufe Sie den Kurs im nächsten Semester wirklich beginnen werden, werden wir werden einen Monat vor Beginn des Kurses mit Ihnen einen Einstufungstest machen.
Während des Deutschkurses werden Sie eingeschrieben und sind Student:in der Universität Stuttgart. Der Kurs findet im Internationalen Zentrum der Universität Stuttgart statt. Das Internationale Zentrum befindet sich auf dem Campus Vaihingen.
... und aktuell: Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025
Lesen Sie bitte unter Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025 - Ich will teilnehmen: Was muss ich tun? aktuelle Informationen zum Start des nächsten Deutschkurses und zur Bewerbung um einen Platz im übernächsten Deutschkurs. Seit Ende der Bewerbungsfrist (15.04. - 30.06.) ist eine Bewerbung für das Wintersemester 2024/25 leider nicht mehr möglich. Die nächste Bewerbungsfrist: Vom 15. Oktober bis 15. Dezember 2024 können Sie sich für das Sommersemester 2025 bewerben.
Sommersemester 2024
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist ist eine Bewerbung für das SoSe 2024 leider nicht mehr möglich. Bitte bewerben Sie sich vom 15. April bis 30. Juni 2024 für das Wintersemester 2024/25!
Zuerst: Bewerbung!
Sie bewerben sich über das Online-Portal C@mpus um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität Stuttgart. Bitte bewerben Sie sich zwischen dem 15. Oktober und 30. November 2023. Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, bekommen Sie voraussichtlich Dezember bis Mitte Januar eine Vormerkung zum Deutschkurs.
Vormerkung und Einladung zum Deutschkurs
In der Vormerkung zum studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität Stuttgart zum Sommersemester 2024 werden wir Sie informieren, wie Sie sich zum Deutschkurs anmelden müssen. Für die Anmeldung bezahlen Sie die Anmeldegebühr (Anzahlung auf die Kursgebühr und Einstufungstestgebühr, insgesamt EUR 500). In der Vormerkung steht, auf welches Konto Sie diese EUR 500 bezahlen und was Sie dabei beachten müssen.
Anmeldung: EUR 500 bezahlen
Nachdem Sie die Vormerkung zum studienvorbereitenden Deutschkurs bekommen haben, überweisen Sie bitte bis spätestens 15. Januar 2024 EUR 500 (Anzahlung + Einstufungstestgebühr) auf das Konto der Universität, das in der Vormerkung zum Deutschkurs genannt wird, um sich für den Kurs anzumelden.
Bitte beachten Sie nochmals: Sie müssen sich zuerst für den studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität Stuttgart bewerben und eine Vormerkung haben! Ohne Vormerkung zum studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität Stuttgart zum Sommersemester 2024 werden wir Sie nicht in den Deutschkurs aufnehmen, auch nicht, wenn Sie EUR 500 auf das Konto der Universität bezahlen!
Wenn Sie nach Erhalt Ihrer Zulassung/Vormerkung auf C@mpus lesen, dass Sie sich einschreiben sollen und dafür die Semestergebühr zahlen sollen, ignorieren Sie das jetzt noch: Sie können sich erst nach dem Einstufungstest im März einschreiben und müssen erst dann die Semestergebühr bezahlen! Sie können sich dann noch bis 15. Mai einschreiben.
Warum EUR 500 und was muss ich später noch bezahlen?
Grundsätzlich gilt: Die Bezahlung der Anzahlung auf die Kursgebühr (EUR 450) und der Einstufungsgebühr (EUR 50), insgesamt EUR 500, und unsere anschließende Bestätigung Ihrer Anmeldung garantieren Ihnen einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (wichtig ggf. für den Erhalt Ihres Visums). Die Anzahlung ist für uns eine Sicherheit für die Verbindlichkeit Ihrer Kursanmeldung. Wenn Sie nach der Anmeldung den Kurs besuchen, werden diese EUR 500 (Anzahlung + Einstufungstestgebühr) auf die zu Kursbeginn fällige Kursgebühr angerechnet, d.h. Sie haben bereits EUR 500 der Kursgebühr bezahlt und müssen nur noch den Rest der Kursgebühr bezahlen.
Beispiel: Sie zahlen EUR 500 (Anzahlung + Einstufungstestgebühr) und haben durch unsere anschließende Bestätigung einen Platz im Kurs garantiert. Diese Garantie brauchen Sie unter anderem für Ihren Visumsantrag. Sie machen den Einstufungstest und werden z.B. auf der Stufe B2/C1 eingestuft. Die Kursgebühr für die Stufe B2/C1 beträgt EUR 1.600 (Achtung: Dies ist nicht die aktuelle Gebühr!). Auf diese EUR 1.600 werden die EUR 500 (Anzahlung + Einstufungstestgebühr), die Sie schon bezahlt haben, angerechnet. Das heißt: Bei Beginn des Kurses müssen Sie nur noch EUR 1.100 bezahlen.
Unsere Bestätigung der Anmeldung
Sobald Ihre EUR 500 (Anzahlung + Einstufungstestgebühr) auf unserem Konto eingegangen sind, werden wir Ihnen eine E-Mail schicken. Leider kann es 5 bis 7 Tage dauern, bis Ihr Geld bei uns ankommt und erst danach können wir Ihnen die E-Mail schicken. Solange Platz im Kurs vorhanden ist, bestätigen wir Ihnen mit dieser E-Mail, dass Sie für den studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität verbindlich angemeldet sind, und laden Sie zum Einstufungstest ein. Diese Bestätigung und Einladung brauchen Sie ggf. für Ihr Visum.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Festlegung des Visum-Termins in der Botschaft oder anderer organisatorischer Schritte, für die diese Bestätigung Ihrer Anmeldung wichtig ist, dass wir Ihnen die Bestätigung erst schicken werden, wenn das Geld bei uns angekommen ist!
Wenn Sie sich durch Zahlung von EUR 500 angemeldet haben und auch nach 10 Tagen noch keine Anmeldebestätigung von uns bekommen haben, prüfen Sie bitte, ob Sie uns bei Ihrer Bewerbung Ihre korrekte E-Mail-Adresse angegeben haben. Wir schicken unsere Bestätigung an die Adresse, die Sie uns angegeben haben. Bitte überprüfen Sie ggf. auch den Spam-Ordner. Wenn Sie sicher sind, dass Sie auch nach über 10 Tagen keine Bestätigung von uns bekommen haben, kontaktieren Sie uns bitte und schicken Sie uns Ihren Überweisungsbeleg mit.
Plätze begrenzt
Die Plätze im Deutschkurs sind begrenzt und werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Wenn der Kurs schon vor dem 15. Januar voll ist, müssen wir gegebenenfalls weiteren Bewerberinnen und Bewerbern noch vor der Frist absagen. In diesem Fall werden wir Sie auf eine Warteliste setzen oder auf Wunsch Ihnen Ihre Anzahlung und Einstufungstestgebühr vollständig zurückzahlen.
Bitte beachten!
Bei Überweisungen aus dem Ausland werden oft zusätzliche Gebühren fällig, die Sie Ihrer Bank bezahlen müssen (bitte fragen Sie Ihre Bank). Weil die Plätze begrenzt sind und die Nachfrage hoch ist, haben Sie keinen Anspruch auf Teilnahme am Einstufungstest und am Kurs, wenn die EUR 500 nicht vollständig auf dem Konto der Universität eingehen.
Abmeldung?
Die Anmeldung zum Sprachkurs ist verbindlich. Wenn Sie sich abmelden, werden wir Ihre Anzahlung nur zurückzahlen, wenn Sie uns zeigen, dass Sie für den Grund Ihrer Abmeldung nicht selbst verantwortlich sind, z.B. bei nachgewiesener Erkrankung. Die EUR 50 Einstufungstestgebühr werden in jedem Fall nicht erstattet.
Solange ein online-Kurs für diejenigen Studienbewerber angeboten wird, die nicht rechtzeitig ein Visum erhalten, ist verspäteter Visumerhalt kein Grund für eine Erstattung der Anmeldegebühr bei Abmeldung. Wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt wurde, können Sie sich abmelden und wir werden die Anmeldegebühr erstatten, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie den Antrag rechtzeitig und vollständig gestellt hatten. Die 50 EUR Einstufungstestgebühr werden nicht erstattet.
Wenn Sie den Kurs nicht besuchen können aus Gründen, für die Sie nicht selbst verantwortlich sind, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung innerhalb des Semesters, für das Sie sich angemeldet haben. Nach Ende des Semesters werden wir Ihre Anmeldegebühr nicht mehr erstatten.
Eine Verschiebung der bereits bezahlten Anmeldegebühr in ein nachfolgendes Semester ist aus technischen Gründen nicht möglich: Wenn Sie den Kurs nicht besuchen können aus Gründen, für die Sie nicht selbst verantwortlich sind, müssen Sie sich bitte innerhalb desselben Semesters die Anmeldegebühr erstatten lassen. Wenn Sie den Kurs in einem folgenden Semester machen wollen, müssen Sie sich dafür erneut anmelden und dabei wieder EUR 450 Anmeldegebühr plus EUR 50 Einstufungstestgebühr bezahlen.
Wie geht es weiter?
Nachdem Sie sich angemeldet haben und von uns die Bestätigung Ihrer Anmeldung bekommen haben, haben Sie bitte Geduld: Wir werden uns ca. eine Woche nach dem Ende der Anmeldefrist (15. Januar) bei Ihnen melden und Sie dann informieren, wie es weitergeht. Wir werden Sie dann auch über den Einstufungstest informieren.
Bitte beantragen Sie jetzt außerdem Ihr Visum! Dafür brauchen Sie wahrscheinlich u.a. unsere Bestätigung Ihrer Kursanmeldung.
Einstufungstest
Die Entscheidung über Ihre Niveaustufe im Kurs (B1, B2 oder C1) erfolgt über den Einstufungstest (onSET), an dem Sie nach Ihrer Anmeldung und vor Beginn des Kurses teilnehmen müssen. In unserer Bestätigung Ihrer Anmeldung werden wir Sie zum Einstufungstest einladen.
Etwa 4-7 Tage vor dem Einstufungstest werden wir Ihnen eine E-Mail schicken, mit der wir Sie noch einmal zum Einstufungstest einladen und Ihnen Ihre Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) für den online-Einstufungstest mitteilen. Diese Zugangsdaten müssen Sie bitte zum Einstufungstest mitbringen. Bitte versuchen Sie nicht schon vor dem Einstufungstest sich für den Test einzuloggen! Sie loggen sich mit den Zugangsdaten erst bei Beginn des Einstufungstestes ein.
Der Einstufungstest wird voraussichtlich vom 04. bis 08. März 2024 stattfinden. Er wird online durchgeführt. Sie müssen also für den Einstufungstest noch nicht in Deutschland bzw. Stuttgart sein.
Einschreibung (Immatrikulation)
Nach dem Einstufungstest schicken wir Ihnen das Ergebnis Ihrer Einstufung, d.h. die Stufe und die Klasse, in der wir Sie bitten, den Kurs zu beginnen. Wir informieren Sie in dieser Mitteilung auch über den Rest der Kursgebühr für die Stufe und bitten Sie, diesen Rest zu bezahlen. Nachdem Sie den Rest der Kursgebühr bezahlt haben und das Geld bei uns angekommen ist, schicken wir Ihnen die endgültige Zulassung für den Kurs. Mit dieser endgültigen Zulassung können Sie sich einschreiben (immatrikulieren) lassen. Nach Ihrer Einschreibung (Immatrikulation) sind Sie StudentIn der Universität Stuttgart.
Bitte sehen Sie auf dieser Website regelmäßig nach, ob es aktuelle Änderungen bezüglich des Termins und der Art (online oder Präsenz) des Einstufungstestes gibt!
Wir freuen uns darauf, Sie in unserem neuen Deutschkurs im April hier zu begrüßen!
Wenn Teilnehmer ihr Visum zu spät bekommen und nicht zu Kursbeginn in Stuttgart sein können, können wir den Kurs in den ersten 2 Wochen online anbieten, bis die Teilnehmer nach Stuttgart reisen konnten.
Wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt wird oder wenn Sie Ihr Visum so spät erhalten, dass Sie auch nach 2 Wochen online-Unterricht noch kein Visum bekommen, können Sie sich vom Kurs wieder abmelden und wir erstatten die von Ihnen gezahlte Kursgebühr minus 50 EUR, nachdem Sie uns nachgewiesen haben, dass Sie das Visum rechtzeitig und korrekt beantragt hatten.
Das Sommersemester 2024 wird in Präsenz mit online-Anteilen ('hybrid') stattfinden. Das bedeutet in der Regel 1-2 Tage online und 3-4 Tage Präsenz in der Woche.
Wenn Teilnehmer ihr Visum spät bekommen und nicht zu Kursbeginn in Stuttgart sein können, können wir den Kurs in den ersten 2 Wochen vollständig online anbieten, bis die Teilnehmer nach Stuttgart reisen konnten.
Kursdaten
- Einstufungstest: 04. bis 19. März 2024
- Dauer: 15. April bis 13. September 2024. Der Kurs umfasst zwei Niveaustufen: B1 und B2.
- Ferien und Feiertage: 01. Mai, 09. Mai (Christi Himmelfahrt), 20. Mai (Pfingstmontag), 30. Mai (Fronleichnam), 12. bis 16. August (unterrichtsfrei)
- Unterrichtsstunden: 484
Unterrichtszeiten
- Vormittags: 8:30 Uhr – 13:00 Uhr oder
- Nachmittags: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Gebühren
-
EUR 1502,- (umfasst: Einstufungstest + 10 Wochen B1 + 10 Wochen B2)
Abschluss (nach Europäischem Referenzrahmen): Stufe B2
Kursdaten
- Einstufungstest: 04. bis 19. März 2024.
- Dauer: 15. April bis 27. September 2024. Der Kurs umfasst zwei Niveaustufen: B2 und C1 sowie ein 3-wöchiges TestDaF-Training.
- Ferien und Feiertage: 01. Mai, 09. Mai (Christi Himmelfahrt), 20. Mai (Pfingstmontag), 30. Mai (Fronleichnam), 12. bis 15. August (unterrichtsfrei)
- Unterrichtsstunden: 532
- TestDaF-Prüfung: 15. Oktober 2024
Unterrichtszeiten
- Vormittags: 8:30 Uhr – 13:00 Uhr oder
- Nachmittags: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Gebühren
- Kurs: EUR 1646,- (umfasst: Einstufungstest + 10 Wochen B2 + 10 Wochen C1 + 3 Wochen TestDaF-Training)
- TestDaF-Prüfung: EUR 215
Abschluss (nach Europäischem Referenzrahmen): Stufe C1
Kursdaten
- Einstufungstest: 04. bis 19. März 2024
- Dauer: 15. April bis 19. Juli 2024. Der Kurs umfasst die Niveaustufe C1 sowie ein 3-wöchiges TestDaF-Training.
- Ferien und Feiertage: 01. Mai, 09. Mai (Christi Himmelfahrt), 20. Mai (Pfingstmontag), 30. Mai (Fronleichnam)
- Unterrichtsstunden: 316
- TestDaF-Prüfung: 06. August 2024
Unterrichtszeiten
- Vormittags: 8:30 Uhr – 13:00 Uhr oder
- Nachmittags: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Gebühren
- Kurs: EUR 998,- (umfasst: Einstufungstest + 10 Wochen C1 + 3 Wochen TestDaF-Training)
- TestDaF-Prüfung: EUR 210
Abschluss (nach Europäischem Referenzrahmen): Stufe C1
TestDaF-Training Juli
Voraussetzung: Niveaustufe C1 erfolgreich abgeschlossen
Kursdaten
- Dauer: 01. bis 19. Juli 2024
- Unterrichtsstunden: 72
- TestDaF-Prüfung: 06. August 2024
Unterrichtszeiten
- Vormittags: 8:30 Uhr – 13:00 Uhr oder
- Nachmittags: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Gebühren
- Kurs: EUR 280,-
- TestDaF-Prüfung: EUR 210
Anmeldung
- Wenn Sie nicht an der Universität studieren und sich für den Juli-Trainingskurs interessieren, melden Sie sich bitte zwischen dem 27. Mai und 07. Juni 2024, 12 Uhr bei der Kursleitung an. Die Plätze werden vorrangig zunächst an Studierende der C1-Kurse des studienvorbereitenden Deutschkurses vergeben, und erst zu dieser Zeit können wir Ihnen sagen, ob es noch freie Plätze gibt. Bitte bringen oder schicken Sie uns bei Ihrer Anfrage ein Zeugnis über einen erfolgreich abgeschlossenen C1-Kurs mit!
TestDaF-Training September
Voraussetzung: Niveaustufe C1 erfolgreich abgeschlossen
Kursdaten
- Dauer: 09. bis 27. September 2024
- Unterrichtsstunden: 72
- TestDaF-Prüfung: 15. Oktober 2024
Unterrichtszeiten
- Vormittags: 8:30 Uhr – 13:00 Uhr oder
- Nachmittags: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Gebühren
- Kurs: EUR 280,-
- TestDaF-Prüfung: EUR 215
Anmeldung
- Wenn Sie nicht an der Universität studieren und sich für den September-Trainingskurs interessieren, melden Sie sich bitte zwischen dem 08. und 19. Juli 2024, 12 Uhr bei der Kursleitung an. Die Plätze werden vorrangig zunächst an Studierende der C1-Kurse des studienvorbereitenden Deutschkurses vergeben, und erst zu dieser Zeit können wir Ihnen sagen, ob es noch freie Plätze gibt. Bitte bringen oder schicken Sie uns bei Ihrer Anfrage ein Zeugnis über einen erfolgreich abgeschlossenen C1-Kurs mit!
1. Anmeldung und Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anmeldung ist die Zulassung zum studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität Stuttgart durch die Abteilung Bewerbung - Zulassung - Einschreibung. Die Anmeldung erfolgt durch Zahlung der Anzahlung auf die Kursgebühr in Höhe von EUR 450 (einer Sicherheit nach § 19 Abs. 1 LGebG) zuzüglich der Gebühr für den Einstufungstest in Höhe von EUR 50 (§ 3 Abs. 1 und § 4 Satz 1 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerbende), also insgesamt EUR 500, auf das in der Einladung zum Deutschkurs, die der Zulassung folgt, genannte Konto der Universität Stuttgart. Die Zahlung muss vor dem Ende der Anmeldefrist erfolgen. Die Anmeldefrist endet 4 Wochen vor dem Einstufungstest. Mit dem Eingang der Anmeldegebühr ist die Anmeldung verbindlich, und es erfolgt eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail.
Abweichend von Satz 1 können in die dreiwöchigen TestDaF-Trainingskurse auch externe Teilnehmende ohne Zulassung zum Studium an der Universität Stuttgart aufgenommen werden (§ 1 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen).
Wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Plätze im Kurs übersteigt, können weitere Anmeldungen auch bereits vor Ende der Anmeldefrist abgelehnt werden (§ 1 Satz 3 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen). In diesem Fall werden sowohl die Anzahlung auf die Kursgebühr als auch die Einstufungstestgebühr in voller Höhe, also EUR 500, zurückgezahlt.
2. Kursgebühr
Zu Beginn des Kurses findet ein Einstufungstest statt. Auf Grundlage des Ergebnisses im Einstufungstest erfolgt die Zuweisung zu einer Kursstufe. Aus dieser Kursstufe und der jeweiligen Anschlussstufe innerhalb desselben Semesters ergibt sich die insgesamt zu zahlende Kursgebühr für ein Semester (§ 3 Abs. 2 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen). In jedem Semester werden angeboten: (I) Die Kursstufe B1 mit Anschlussstufe B2 (20 Wochen Kursdauer), (II) die Kursstufe B2 mit Anschlussstufe C1 und anschließendemTestDaF-Training (23 Wochen Kursdauer) und (III) die Kursstufe C1 mit anschließendem TestDaF-Training (13 Wochen Kursdauer). Die bereits bezahlte Anzahlung auf die Kursgebühr (EUR 450 Euro) und Einstufungstestgebühr (EUR 50) werden auf die Kursgebühr angerechnet. Der Rest der Kursgebühr muss innerhalb einer Woche nach der Einstufung bezahlt werden (§ 4 Satz 2 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen). Ein Besuch nur einer Kursstufe ohne die jeweilige Anschlussstufe ist nicht möglich.
Nach Zahlung der vollständigen Kursgebühr werden die Teilnehmer*innen des studienvorbereitenden Deutschkurses als Studierende der Universität Stuttgart zum Deutschstudium eingeschrieben, wenn alle anderen Voraussetzungen für die Einschreibung erfüllt sind.
3. Rücktritt und Erstattung der Gebühren
Die Anmeldung unter Zahlung des Betrages von EUR 500 (Anzahlung auf die Kursgebühr + Einstufungstestgebühr) ist verbindlich. Rücktritt und Erstattung der Anzahlung ist nur möglich bei nachgewiesener krankheitsbedingter Verhinderung des Kursbesuchs, ggf. auch aus anderen nachgewiesenen Gründen, die der Bewerber nicht zu verantworten hat. Die Einstufungstestgebühr von EUR 50 wird auch in diesem Fall nicht zurückerstattet (§ 5 Satz 3 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen). Der Einbehalt der Anzahlung von EUR 450 dient der teilweisen Deckung der Kosten, die der Universität durch ihre Leistung der Bereitstellung von Kurslehrkräften in Abhängigkeit von den Anmeldungszahlen entstehen, vgl. § 7 Abs. 1 LGebG.
Nach Zahlung der vollständigen Kursgebühr ist bei Rücktritt eine Erstattung der Kursgebühr ebenfalls nur möglich im Falle von Gründen, welche der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin nicht zu verantworten haben (z.B. bei nachgewiesener krankheitsbedingter Verhinderung des Kursbesuchs). In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung anteilig für den krankheitsbedingt nicht besuchten Teil des Kurses (§ 5 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen).
Die Erstattung der Gebühren muss innerhalb des Semesters beantragt werden, für das die Anmeldung erfolgt ist. Eine Erstattung der Gebühren nach Ende des Semesters, für das die Anmeldung erfolgt ist, ist nicht möglich. Eine Verschiebung der Anmelde- oder Kursgebühr in ein folgendes Semester ist nicht möglich.
Nach Rücktritt und Abmeldung vom Kurs ist eine Einschreibung zum Deutschstudium als Student*in der Universität Stuttgart nicht mehr möglich.
4. Einstufung
Zusammen mit der Bestätigung der Kursanmeldung erfolgt die Einladung zum obligatorischen Einstufungstest, der vor dem Unterrichtsbeginn stattfindet. Die Zuweisung zu einer Kursstufe erfolgt aufgrund des Ergebnisses des Einstufungstests (§ 1 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen). Für die Einstufung in eine Kursstufe aufgrund des Einstufungstestergebnisses kann der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der vorhergehenden Kursstufe verlangt werden. Ein Anspruch auf Anerkennung von Zeugnissen bisheriger Kursbesuche an anderen Institutionen besteht nicht.
Im Falle der Fortführung des studienvorbereitenden Deutschkurses der Universität Stuttgart nach vorherigem Besuch einer Kursstufe des studienvorbereitenden Deutschkurses entscheidet das Ergebnis der Abschlussprüfung der vorhergehenden Kursstufe: Bei Bestehen erfolgt die Einstufung in die nächsthöhere Kursstufe, bei Nichtbestehen muss die vorher besuchte Kursstufe wiederholt werden. Wenn zwischen dem vorherigen Kursbesuch und der Fortsetzung des Deutschkurses der Kurs ein Semester oder mehr nicht besucht wurde, kann eine erneute Einstufung durchgeführt und das Ergebnis berücksichtigt werden.
5. Zeugnisse, Bescheinigungen, Zweitausfertigungen
Es besteht Anwesenheitspflicht. Am Ende jeder Kursstufe erhält jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin ein Zeugnis, das das Abschlussprüfungsergebnis sowie die besuchten Unterrichtseinheiten ausweist (die Kurse B1 / B2 sowie B2 / C1 umfassen jeweils zwei Kursstufen, der Kurs C1 umfasst eine Kursstufe). Wenn der Kurs besucht, aber die Abschlussprüfung nicht absolviert wurde, kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Um ein Zeugnis oder eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, dürfen die TeilnehmerInnen nicht mehr als 10 Prozent der Unterrichtszeit der entsprechenden Kursstufe unentschuldigt versäumt haben. Als Nachweis dienen die von den Lehrkräften täglich geführten Anwesenheitslisten. Zweitausfertigungen von Zeugnissen oder Teilnahmebescheinigungen können innerhalb von 5 Jahren nach Kursbesuch ausgestellt werden. Für diese Zweitausfertigungen wird eine Gebühr von EUR 25 erhoben (Anlage zu § 1, lfd. Nr. 11 Allgemeine Gebührensatzung der Universität Stuttgart). Nach Ablauf der 5jährigen Aufbewahrungsfrist können keine Teilnahmebescheinigungen oder Zeugnisse mehr ausgestellt werden.
6. Datenschutz
Die Daten der TeilnehmerInnen werden vom Dezernat Internationales nur zu verwaltungstechnischen Zwecken elektronisch erfasst und nicht an Dritte weitergegeben. Daten aus Kursbesuchen werden für Zweitausfertigung von Zeugnissen oder Teilnahmebescheinigungen fünf Jahre aufbewahrt.
Wintersemester 2024/25
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist (15. April bis 30. Juni) ist eine Bewerbung für das Wintersemester 2024/25 leider nicht mehr möglich. Bitte bewerben Sie sich vom 15. Oktober bis 31. Dezember für das Sommersemester 2025.
Zuerst: Bewerbung!
Sie bewerben sich über das Online-Portal C@mpus um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität Stuttgart. Bitte bewerben Sie sich zwischen dem 15. April und 30. Juni 2024. Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, bekommen Sie voraussichtlich Juni bis Mitte Juli eine Vormerkung zum Deutschkurs.
Vormerkung und Einladung zum Deutschkurs
In der Vormerkung zum studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität Stuttgart zum Wintersemester 2024/25 werden wir Sie informieren, wie Sie sich zum Deutschkurs anmelden müssen. Für die Anmeldung bezahlen Sie die Anmeldegebühr (Anzahlung auf die Kursgebühr und Einstufungstestgebühr, insgesamt EUR 500). In der Vormerkung steht, auf welches Konto Sie diese EUR 500 bezahlen und was Sie dabei beachten müssen.
Anmeldung: EUR 500 bezahlen
Nachdem Sie die Vormerkung zum studienvorbereitenden Deutschkurs bekommen haben, überweisen Sie bitte bis 15. Juli 2024 EUR 500 (Anzahlung + Einstufungstestgebühr) auf das Konto der Universität, das in der Vormerkung zum Deutschkurs genannt wird, um sich für den Kurs anzumelden.
Bitte beachten Sie nochmals: Sie müssen sich zuerst für den studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität Stuttgart bewerben und eine Vormerkung haben! Ohne Vormerkung zum studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität Stuttgart zum Wintersemester 2024/25 werden wir Sie nicht in den Deutschkurs aufnehmen, auch nicht, wenn Sie EUR 500 auf das Konto der Universität bezahlen!
Wenn Sie nach Erhalt Ihrer Zulassung/Vormerkung auf C@mpus lesen, dass Sie sich einschreiben sollen und dafür die Semestergebühr zahlen sollen, ignorieren Sie das jetzt noch: Sie können sich erst nach dem Einstufungstest im September einschreiben und müssen erst dann die Semestergebühr bezahlen! Sie können sich dann noch bis 15. November einschreiben.
Warum EUR 500 und was muss ich später noch bezahlen?
Grundsätzlich gilt: Die Bezahlung der Anzahlung auf die Kursgebühr (EUR 450) und der Einstufungsgebühr (EUR 50), insgesamt EUR 500, und unsere anschließende Bestätigung Ihrer Anmeldung garantieren Ihnen einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (wichtig ggf. für den Erhalt Ihres Visums). Die Anzahlung ist für uns eine Sicherheit für die Verbindlichkeit Ihrer Kursanmeldung. Wenn Sie nach der Anmeldung den Kurs besuchen, werden diese EUR 500 (Anzahlung + Einstufungstestgebühr) auf die zu Kursbeginn fällige Kursgebühr angerechnet, d.h. Sie haben bereits EUR 500 der Kursgebühr bezahlt und müssen nur noch den Rest der Kursgebühr bezahlen.
Beispiel: Sie zahlen EUR 500 (Anzahlung + Einstufungstestgebühr) und haben durch unsere anschließende Bestätigung einen Platz im Kurs garantiert. Diese Garantie brauchen Sie unter anderem für Ihren Visumsantrag. Sie machen den Einstufungstest und werden z.B. auf der Stufe B2/C1 eingestuft. Die Kursgebühr für die Stufe B2/C1 beträgt EUR 1.600 (Achtung: Dies ist nicht die aktuelle Gebühr!). Auf diese EUR 1.600 werden die EUR 500 (Anzahlung + Einstufungstestgebühr), die Sie schon bezahlt haben, angerechnet. Das heißt: Bei Beginn des Kurses müssen Sie nur noch EUR 1.100 bezahlen.
Unsere Bestätigung der Anmeldung
Sobald Ihre EUR 500 (Anzahlung + Einstufungstestgebühr) auf unserem Konto eingegangen sind, werden wir Ihnen eine E-Mail schicken. Leider kann es 5 bis 7 Tage dauern, bis Ihr Geld bei uns ankommt und erst danach können wir Ihnen die E-Mail schicken. Solange Platz im Kurs vorhanden ist, bestätigen wir Ihnen mit dieser E-Mail, dass Sie für den studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität verbindlich angemeldet sind, und laden Sie zum Einstufungstest ein. Diese Bestätigung und Einladung brauchen Sie ggf. für Ihr Visum.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Festlegung des Visum-Termins in der Botschaft oder anderer organisatorischer Schritte, für die diese Bestätigung Ihrer Anmeldung wichtig ist, dass wir Ihnen die Bestätigung erst schicken werden, wenn das Geld bei uns angekommen ist!
Wenn Sie sich durch Zahlung von EUR 500 angemeldet haben und auch nach 10 Tagen noch keine Anmeldebestätigung von uns bekommen haben, prüfen Sie bitte, ob Sie uns bei Ihrer Bewerbung Ihre korrekte E-Mail-Adresse angegeben haben. Wir schicken unsere Bestätigung an die Adresse, die Sie uns angegeben haben. Bitte überprüfen Sie ggf. auch den Spam-Ordner. Wenn Sie sicher sind, dass Sie auch nach über 10 Tagen keine Bestätigung von uns bekommen haben, kontaktieren Sie uns bitte und schicken Sie uns Ihren Überweisungsbeleg mit.
Plätze begrenzt
Die Plätze im Deutschkurs sind begrenzt und werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Wenn der Kurs schon vor dem 15. Juli voll ist, müssen wir gegebenenfalls weiteren Bewerberinnen und Bewerbern noch vor der Frist absagen. In diesem Fall werden wir Sie auf eine Warteliste setzen oder auf Ihren Wunsch Ihnen Ihre Anzahlung und Einstufungstestgebühr vollständig zurückzahlen.
Bitte beachten!
Bei Überweisungen aus dem Ausland werden oft zusätzliche Gebühren fällig, die Sie Ihrer Bank bezahlen müssen (bitte fragen Sie Ihre Bank). Weil die Plätze begrenzt sind und die Nachfrage hoch ist, haben Sie keinen Anspruch auf Teilnahme am Einstufungstest und am Kurs, wenn die EUR 500 nicht vollständig auf dem Konto der Universität eingehen.
Abmeldung?
Die Anmeldung zum Sprachkurs ist verbindlich. Wenn Sie sich abmelden, werden wir Ihre Anzahlung nur zurückzahlen, wenn Sie uns zeigen, dass Sie für den Grund Ihrer Abmeldung nicht selbst verantwortlich sind, z.B. bei nachgewiesener Erkrankung. Die EUR 50 Einstufungstestgebühr werden in jedem Fall nicht erstattet.
Solange ein online-Kurs für diejenigen Studienbewerber angeboten wird, die nicht rechtzeitig ein Visum erhalten, ist verspäteter Visumerhalt kein Grund für eine Erstattung der Anmeldegebühr bei Abmeldung. Wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt wurde, können Sie sich abmelden und wir werden die Anmeldegebühr erstatten, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie den Antrag rechtzeitig und vollständig gestellt hatten. Die 50 EUR Einstufungstestgebühr werden nicht erstattet.
Wenn Sie den Kurs nicht besuchen können aus Gründen, für die Sie nicht selbst verantwortlich sind, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung innerhalb des Semesters, für das Sie sich angemeldet haben. Nach Ende des Semesters werden wir Ihre Anmeldegebühr nicht mehr erstatten.
Eine Verschiebung der bereits bezahlten Anmeldegebühr in ein nachfolgendes Semester ist aus technischen Gründen leider nicht möglich: Wenn Sie den Kurs nicht besuchen können aus Gründen, für die Sie nicht selbst verantwortlich sind, müssen Sie sich bitte innerhalb desselben Semesters die Anmeldegebühr erstatten lassen. Wenn Sie den Kurs in einem folgenden Semester machen wollen, müssen Sie sich dafür erneut bewerben und anmelden und dabei wieder EUR 450 Anmeldegebühr plus EUR 50 Einstufungstestgebühr bezahlen.
Wie geht es weiter?
Nachdem Sie sich angemeldet haben und von uns die Bestätigung Ihrer Anmeldung bekommen haben, haben Sie bitte Geduld: Wir werden uns ca. eine Woche nach dem Ende der Anmeldefrist (15. Juli) bei Ihnen melden und Sie dann informieren, wie es weitergeht. Wir werden Sie dann auch über den Einstufungstest informieren.
Bitte beantragen Sie jetzt außerdem Ihr Visum! Dafür brauchen Sie wahrscheinlich u.a. unsere Bestätigung Ihrer Kursanmeldung.
Einstufungstest
Die Entscheidung über Ihre Niveaustufe im Kurs (B1, B2 oder C1) erfolgt über den schriftlichen Einstufungstest (onSET) und den mündlichen Einstufungstest, an denen Sie nach Ihrer Anmeldung und vor Beginn des Kurses teilnehmen müssen. In unserer Bestätigung Ihrer Anmeldung werden wir Sie zum Einstufungstest einladen.
Kurz vor den Einstufungstests werden wir Ihnen anbieten, uns aktuelle Zeugnisse oder Teilnahmebescheinigungen zu schicken, die bei der Entscheidung über Ihre Kursstufe berücksichtigt werden können.
Etwa 4-7 Tage vor dem Einstufungstest werden wir Ihnen eine E-Mail schicken, mit der wir Sie noch einmal zum Einstufungstest einladen und Ihnen Ihre Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) für den online-Einstufungstest mitteilen. Diese Zugangsdaten müssen Sie bitte zum Einstufungstest mitbringen. Bitte versuchen Sie nicht schon vor dem Einstufungstest sich für den Test einzuloggen! Sie loggen sich mit den Zugangsdaten erst bei Beginn des Einstufungstestes ein.
Der Einstufungstest wird voraussichtlich vom 02. bis 06. September 2024 stattfinden. Er wird online durchgeführt. Sie müssen also für den Einstufungstest noch nicht in Deutschland bzw. Stuttgart sein.
Bitte sehen Sie auf dieser Website regelmäßig nach, ob es aktuelle Änderungen bezüglich des Termins und der Art (online oder Präsenz) des Einstufungstestes gibt!
Wir freuen uns darauf, Sie in unserem neuen Deutschkurs im Oktober 2024 hier zu begrüßen!
Wenn Teilnehmer ihr Visum zu spät bekommen und nicht zu Kursbeginn in Stuttgart sein können, können wir den Kurs in den ersten 2 Wochen online anbieten, bis die Teilnehmer nach Stuttgart reisen konnten.
Wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt wird oder wenn Sie Ihr Visum so spät erhalten, dass Sie auch nach 2 Wochen online-Unterricht noch kein Visum bekommen, können Sie sich vom Kurs wieder abmelden und wir erstatten die von Ihnen gezahlte Kursgebühr minus 50 EUR, nachdem Sie uns nachgewiesen haben, dass Sie das Visum rechtzeitig und korrekt beantragt hatten.
Das Wintersemester 2024/25 wird in Präsenz mit online-Anteilen ('hybrid') stattfinden.
Wenn Teilnehmer ihr Visum spät bekommen und nicht zu Kursbeginn in Stuttgart sein können, können wir den Kurs in den ersten 2 Wochen vollständig online anbieten, bis die Teilnehmer nach Stuttgart reisen konnten.
Kursdaten
- Einstufungstest: voraussichtlich 02. bis 24. September 2024
- Dauer: 14. Oktober 2024 bis 14. März 2025. Der Kurs umfasst die Niveaustufen B1 und B2.
- Ferien und Feiertage: 01. November 2024, 23. Dezember 2024 bis 06. Januar 2025
- Unterrichtsstunden: 470
Unterrichtszeiten
- Vormittags: 8:30 Uhr – 13:00 Uhr oder
- Nachmittags: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Gebühren
-
EUR 1460,- (umfasst: Einstufungstest + 10 Wochen B1 + 10 Wochen B2)
Abschluss (nach Europäischem Referenzrahmen): Stufe B2
Kursdaten
- Einstufungstest: voraussichtlich 02. bis 24. September 2024.
- Dauer: 14. Oktober 2024 bis 28. März 2025. Der Kurs umfasst die Niveaustufen B2 und C1 sowie ein dreiwöchiges TestDaF-Training.
- Ferien und Feiertage: 01. November 2024, 23. Dezember 2024 bis 06. Januar 2025
- Unterrichtsstunden: 518
- TestDaF-Prüfung: (Der Termin - vsl. im März oder April 2025 - wurde vom TestDaF-Institut noch nicht festgelegt. Er wird hier ergänzt, sobald er festgelegt wurde.)
Unterrichtszeiten
- Vormittags: 8:30 Uhr – 13:00 Uhr oder
- Nachmittags: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Gebühren
- Kurs: EUR 1604,- (umfasst: Einstufungstest + 10 Wochen B2 + 10 Wochen C1 + 3 Wochen TestDaF-Training)
- TestDaF-Prüfung: (wird noch ergänzt)
Abschluss (nach Europäischem Referenzrahmen): Stufe C1
Kursdaten
- Einstufungstest: 02. bis 24. September 2024.
- Dauer: 14. Oktober 2024 bis 24. Januar 2025. Der Kurs umfasst die Niveaustufe C1 sowie ein 3-wöchiges TestDaF-Training.
- Ferien und Feiertage: 01. November 2024, 23. Dezember 2024 bis 06. Januar 2025
- Unterrichtsstunden: 302
- TestDaF-Prüfung: (Der Termin - vsl. im Januar oder Februar 2025 - wurde vom TestDaF-Institut noch nicht festgelegt. Er wird hier ergänzt, sobald er festgelegt wurde.)
Unterrichtszeiten
- Vormittags: 8:30 Uhr – 13:00 Uhr oder
- Nachmittags: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Gebühren
- Kurs: EUR 956,- (umfasst: Einstufungstest + 10 Wochen C1 + 3 Wochen TestDaF-Training)
- TestDaF-Prüfung: (wird noch ergänzt)
Abschluss (nach Europäischem Referenzrahmen): Stufe C1
TestDaF-Training Januar
Voraussetzung: Niveaustufe C1 erfolgreich abgeschlossen
Kursdaten
- Dauer: 07. bis 24. Januar 2025
- Unterrichtsstunden: 67
- TestDaF-Prüfung: (Der Termin - vsl. im Januar oder Februar 2025 - wurde vom TestDaF-Institut noch nicht festgelegt. Er wird hier ergänzt, sobald er festgelegt wurde.)
Unterrichtszeiten
- Vormittags: 8:30 Uhr – 13:00 Uhr oder
- Nachmittags: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Gebühren
- Kurs: EUR 261,-
- TestDaF-Prüfung: (wird noch ergänzt)
Anmeldung
- Wenn Sie nicht an der Universität studieren und sich für den Januar-Trainingskurs interessieren, melden Sie sich bitte zwischen dem 02. und 13. Dezember 2024, 12 Uhr bei der Kursleitung an. Die Plätze werden vorrangig zunächst an Studierende der C1-Kurse des studienvorbereitenden Deutschkurses vergeben, und erst zu dieser Zeit können wir Ihnen sagen, ob es noch freie Plätze gibt. Bitte bringen oder schicken Sie uns bei Ihrer Anfrage ein Zeugnis über einen erfolgreich abgeschlossenen C1-Kurs mit!
TestDaF-Training März
Voraussetzung: Niveaustufe C1 erfolgreich abgeschlossen
Kursdaten
- Dauer: 10. bis 28. März 2025
- Unterrichtsstunden: 72
- TestDaF-Prüfung: (Der Termin - vsl. im März oder April 2025 - wurde vom TestDaF-Institut noch nicht festgelegt. Er wird hier ergänzt, sobald er festgelegt wurde.)
Unterrichtszeiten
- Vormittags: 8:30 Uhr – 13:00 Uhr oder
- Nachmittags: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Gebühren
- Kurs: EUR 280,-
- TestDaF-Prüfung: (wird noch ergänzt)
Anmeldung
- Wenn Sie nicht an der Universität studieren und sich für den März-Trainingskurs interessieren, melden Sie sich bitte zwischen dem 03. und 14. Februar 2025, 12 Uhr bei der Kursleitung an. Die Plätze werden vorrangig zunächst an Studierende der C1-Kurse des studienvorbereitenden Deutschkurses vergeben, und erst zu dieser Zeit können wir Ihnen sagen, ob es noch freie Plätze gibt. Bitte bringen oder schicken Sie uns bei Ihrer Anfrage ein Zeugnis über einen erfolgreich abgeschlossenen C1-Kurs mit!
1. Anmeldung und Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anmeldung ist die Zulassung zum studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität Stuttgart durch die Abteilung Bewerbung - Zulassung - Einschreibung. Die Anmeldung erfolgt durch Zahlung der Anzahlung auf die Kursgebühr in Höhe von EUR 450 (einer Sicherheit nach § 19 Abs. 1 LGebG) zuzüglich der Gebühr für den Einstufungstest in Höhe von EUR 50 (§ 3 Abs. 1 und § 4 Satz 1 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerbende), also insgesamt EUR 500, auf das in der Einladung zum Deutschkurs, die der Zulassung folgt, genannte Konto der Universität Stuttgart. Die Zahlung muss vor dem Ende der Anmeldefrist erfolgen. Die Anmeldefrist endet 4 Wochen vor dem Einstufungstest. Mit dem Eingang der Anmeldegebühr ist die Anmeldung verbindlich, und es erfolgt eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail.
Abweichend von Satz 1 können in die dreiwöchigen TestDaF-Trainingskurse auch externe Teilnehmende ohne Zulassung zum Studium an der Universität Stuttgart aufgenommen werden (§ 1 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen).
Wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Plätze im Kurs übersteigt, können weitere Anmeldungen auch bereits vor Ende der Anmeldefrist abgelehnt werden (§ 1 Satz 3 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen). In diesem Fall werden sowohl die Anzahlung auf die Kursgebühr als auch die Einstufungstestgebühr in voller Höhe, also EUR 500, zurückgezahlt.
2. Kursgebühr
Zu Beginn des Kurses findet ein Einstufungstest statt. Auf Grundlage des Ergebnisses im Einstufungstest erfolgt die Zuweisung zu einer Kursstufe. Aus dieser Kursstufe und der jeweiligen Anschlussstufe innerhalb desselben Semesters ergibt sich die insgesamt zu zahlende Kursgebühr für ein Semester (§ 3 Abs. 2 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen). In jedem Semester werden angeboten: (I) Die Kursstufe B1 mit Anschlussstufe B2 (20 Wochen Kursdauer), (II) die Kursstufe B2 mit Anschlussstufe C1 und anschließendemTestDaF-Training (23 Wochen Kursdauer) und (III) die Kursstufe C1 mit anschließendem TestDaF-Training (13 Wochen Kursdauer). Die bereits bezahlte Anzahlung auf die Kursgebühr (EUR 450 Euro) und Einstufungstestgebühr (EUR 50) werden auf die Kursgebühr angerechnet. Der Rest der Kursgebühr muss innerhalb einer Woche nach der Einstufung bezahlt werden (§ 4 Satz 2 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen). Ein Besuch nur einer Kursstufe ohne die jeweilige Anschlussstufe ist nicht möglich.
Nach Zahlung der vollständigen Kursgebühr werden die Teilnehmer*innen des studienvorbereitenden Deutschkurses als Studierende der Universität Stuttgart zum Deutschstudium eingeschrieben, wenn alle anderen Voraussetzungen für die Einschreibung erfüllt sind.
3. Rücktritt und Erstattung der Gebühren
Die Anmeldung unter Zahlung des Betrages von EUR 500 (Anzahlung auf die Kursgebühr + Einstufungstestgebühr) ist verbindlich. Rücktritt und Erstattung der Anzahlung ist nur möglich bei nachgewiesener krankheitsbedingter Verhinderung des Kursbesuchs, ggf. auch aus anderen nachgewiesenen Gründen, die der Bewerber nicht zu verantworten hat. Die Einstufungstestgebühr von EUR 50 wird auch in diesem Fall nicht zurückerstattet (§ 5 Satz 3 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen). Der Einbehalt der Anzahlung von EUR 450 dient der teilweisen Deckung der Kosten, die der Universität durch ihre Leistung der Bereitstellung von Kurslehrkräften in Abhängigkeit von den Anmeldungszahlen entstehen, vgl. § 7 Abs. 1 LGebG.
Nach Zahlung der vollständigen Kursgebühr ist bei Rücktritt eine Erstattung der Kursgebühr ebenfalls nur möglich im Falle von Gründen, welche der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin nicht zu verantworten haben (z.B. bei nachgewiesener krankheitsbedingter Verhinderung des Kursbesuchs). In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung anteilig für den krankheitsbedingt nicht besuchten Teil des Kurses (§ 5 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen).
Die Erstattung der Gebühren muss innerhalb des Semesters beantragt werden, für das die Anmeldung erfolgt ist. Eine Erstattung der Gebühren nach Ende des Semesters, für das die Anmeldung erfolgt ist, ist nicht möglich. Eine Verschiebung der Anmelde- oder Kursgebühr in ein folgendes Semester ist nicht möglich.
Nach Rücktritt und Abmeldung vom Kurs ist eine Einschreibung zum Deutschstudium als Student*in der Universität Stuttgart nicht mehr möglich.
4. Einstufung
Zusammen mit der Bestätigung der Kursanmeldung erfolgt die Einladung zum obligatorischen Einstufungstest, der vor dem Unterrichtsbeginn stattfindet. Die Zuweisung zu einer Kursstufe erfolgt aufgrund des Ergebnisses des Einstufungstests (§ 1 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen). Für die Einstufung in eine Kursstufe aufgrund des Einstufungstestergebnisses kann der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der vorhergehenden Kursstufe verlangt werden. Ein Anspruch auf Anerkennung von Zeugnissen bisheriger Kursbesuche an anderen Institutionen besteht nicht.
Im Falle der Fortführung des studienvorbereitenden Deutschkurses der Universität Stuttgart nach vorherigem Besuch einer Kursstufe des studienvorbereitenden Deutschkurses entscheidet das Ergebnis der Abschlussprüfung der vorhergehenden Kursstufe: Bei Bestehen erfolgt die Einstufung in die nächsthöhere Kursstufe, bei Nichtbestehen muss die vorher besuchte Kursstufe wiederholt werden. Wenn zwischen dem vorherigen Kursbesuch und der Fortsetzung des Deutschkurses der Kurs ein Semester oder mehr nicht besucht wurde, kann eine erneute Einstufung durchgeführt und das Ergebnis berücksichtigt werden.
5. Zeugnisse, Bescheinigungen, Zweitausfertigungen
Es besteht Anwesenheitspflicht. Am Ende jeder Kursstufe erhält jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin ein Zeugnis, das das Abschlussprüfungsergebnis sowie die besuchten Unterrichtseinheiten ausweist (die Kurse B1 / B2 sowie B2 / C1 umfassen jeweils zwei Kursstufen, der Kurs C1 umfasst eine Kursstufe). Wenn der Kurs besucht, aber die Abschlussprüfung nicht absolviert wurde, kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Um ein Zeugnis oder eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, dürfen die TeilnehmerInnen nicht mehr als 10 Prozent der Unterrichtszeit der entsprechenden Kursstufe unentschuldigt versäumt haben. Als Nachweis dienen die von den Lehrkräften täglich geführten Anwesenheitslisten. Zweitausfertigungen von Zeugnissen oder Teilnahmebescheinigungen können innerhalb von 5 Jahren nach Kursbesuch ausgestellt werden. Für diese Zweitausfertigungen wird eine Gebühr von EUR 25 erhoben (Anlage zu § 1, lfd. Nr. 11 Allgemeine Gebührensatzung der Universität Stuttgart). Nach Ablauf der 5jährigen Aufbewahrungsfrist können keine Teilnahmebescheinigungen oder Zeugnisse mehr ausgestellt werden.
6. Datenschutz
Die Daten der TeilnehmerInnen werden vom Dezernat Internationales nur zu verwaltungstechnischen Zwecken elektronisch erfasst und nicht an Dritte weitergegeben. Daten aus Kursbesuchen werden für Zweitausfertigung von Zeugnissen oder Teilnahmebescheinigungen fünf Jahre aufbewahrt.
Sommersemester 2025
Zuerst: Bewerbung!
Sie bewerben sich über das Online-Portal C@mpus um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität Stuttgart. Bitte bewerben Sie sich zwischen dem 15. Oktober und 15. Dezember 2024. Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, bekommen Sie voraussichtlich Dezember bis Mitte Januar eine Vormerkung zum Deutschkurs.
Vormerkung und Einladung zum Deutschkurs
In der Vormerkung zum studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität Stuttgart zum Sommersemester 2025 werden wir Sie informieren, wie Sie sich zum Deutschkurs anmelden müssen. Für die Anmeldung bezahlen Sie die Anmeldegebühr (Anzahlung auf die Kursgebühr und Einstufungstestgebühr, insgesamt EUR 500). In der Vormerkung steht, auf welches Konto Sie diese EUR 500 bezahlen und was Sie dabei beachten müssen.
Anmeldung: EUR 500 bezahlen
Nachdem Sie die Vormerkung zum studienvorbereitenden Deutschkurs bekommen haben, überweisen Sie bitte bis spätestens 15. Januar 2025 EUR 500 (Anzahlung + Einstufungstestgebühr) auf das Konto der Universität, das in der Vormerkung zum Deutschkurs genannt wird, um sich für den Kurs anzumelden.
Bitte beachten Sie nochmals: Sie müssen sich zuerst für den studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität Stuttgart bewerben und eine Vormerkung haben! Ohne Vormerkung zum studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität Stuttgart zum Sommersemester 2025 werden wir Sie nicht in den Deutschkurs aufnehmen, auch nicht, wenn Sie EUR 500 auf das Konto der Universität bezahlen!
Wenn Sie nach Erhalt Ihrer Zulassung/Vormerkung auf C@mpus lesen, dass Sie sich einschreiben sollen und dafür die Semestergebühr zahlen sollen, ignorieren Sie das jetzt noch: Sie können sich erst nach dem Einstufungstest im März einschreiben und müssen erst dann die Semestergebühr bezahlen! Sie können sich dann noch bis 15. Mai einschreiben.
Warum EUR 500 und was muss ich später noch bezahlen?
Grundsätzlich gilt: Die Bezahlung der Anzahlung auf die Kursgebühr (EUR 450) und der Einstufungsgebühr (EUR 50), insgesamt EUR 500, und unsere anschließende Bestätigung Ihrer Anmeldung garantieren Ihnen einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (wichtig ggf. für den Erhalt Ihres Visums). Die Anzahlung ist für uns eine Sicherheit für die Verbindlichkeit Ihrer Kursanmeldung. Wenn Sie nach der Anmeldung den Kurs besuchen, werden diese EUR 500 (Anzahlung + Einstufungstestgebühr) auf die zu Kursbeginn fällige Kursgebühr angerechnet, d.h. Sie haben bereits EUR 500 der Kursgebühr bezahlt und müssen nur noch den Rest der Kursgebühr bezahlen.
Beispiel: Sie zahlen EUR 500 (Anzahlung + Einstufungstestgebühr) und haben durch unsere anschließende Bestätigung einen Platz im Kurs garantiert. Diese Garantie brauchen Sie unter anderem für Ihren Visumsantrag. Sie machen den Einstufungstest und werden z.B. auf der Stufe B2/C1 eingestuft. Die Kursgebühr für die Stufe B2/C1 beträgt EUR 1.600 (Achtung: Dies ist nicht die aktuelle Gebühr!). Auf diese EUR 1.600 werden die EUR 500 (Anzahlung + Einstufungstestgebühr), die Sie schon bezahlt haben, angerechnet. Das heißt: Bei Beginn des Kurses müssen Sie nur noch EUR 1.100 bezahlen.
Unsere Bestätigung der Anmeldung
Sobald Ihre EUR 500 (Anzahlung + Einstufungstestgebühr) auf unserem Konto eingegangen sind, werden wir Ihnen eine E-Mail schicken. Leider kann es 5 bis 7 Tage dauern, bis Ihr Geld bei uns ankommt und erst danach können wir Ihnen die E-Mail schicken. Solange Platz im Kurs vorhanden ist, bestätigen wir Ihnen mit dieser E-Mail, dass Sie für den studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität verbindlich angemeldet sind, und laden Sie zum Einstufungstest ein. Diese Bestätigung und Einladung brauchen Sie ggf. für Ihr Visum.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Festlegung des Visum-Termins in der Botschaft oder anderer organisatorischer Schritte, für die diese Bestätigung Ihrer Anmeldung wichtig ist, dass wir Ihnen die Bestätigung erst schicken werden, wenn das Geld bei uns angekommen ist!
Wenn Sie sich durch Zahlung von EUR 500 angemeldet haben und auch nach 10 Tagen noch keine Anmeldebestätigung von uns bekommen haben, prüfen Sie bitte, ob Sie uns bei Ihrer Bewerbung Ihre korrekte E-Mail-Adresse angegeben haben. Wir schicken unsere Bestätigung an die Adresse, die Sie uns angegeben haben. Bitte überprüfen Sie ggf. auch den Spam-Ordner. Wenn Sie sicher sind, dass Sie auch nach über 10 Tagen keine Bestätigung von uns bekommen haben, kontaktieren Sie uns bitte und schicken Sie uns Ihren Überweisungsbeleg mit.
Plätze begrenzt
Die Plätze im Deutschkurs sind begrenzt und werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Wenn der Kurs schon vor dem 15. Januar voll ist, müssen wir gegebenenfalls weiteren Bewerberinnen und Bewerbern noch vor der Frist absagen. In diesem Fall werden wir Sie auf eine Warteliste setzen oder auf Wunsch Ihnen Ihre Anzahlung und Einstufungstestgebühr vollständig zurückzahlen.
Bitte beachten!
Bei Überweisungen aus dem Ausland werden oft zusätzliche Gebühren fällig, die Sie Ihrer Bank bezahlen müssen (bitte fragen Sie Ihre Bank). Weil die Plätze begrenzt sind und die Nachfrage hoch ist, haben Sie keinen Anspruch auf Teilnahme am Einstufungstest und am Kurs, wenn die EUR 500 nicht vollständig auf dem Konto der Universität eingehen.
Abmeldung?
Die Anmeldung zum Sprachkurs ist verbindlich. Wenn Sie sich abmelden, werden wir Ihre Anzahlung nur zurückzahlen, wenn Sie uns zeigen, dass Sie für den Grund Ihrer Abmeldung nicht selbst verantwortlich sind, z.B. bei nachgewiesener Erkrankung. Die EUR 50 Einstufungstestgebühr werden in jedem Fall nicht erstattet.
Solange ein online-Kurs für diejenigen Studienbewerber angeboten wird, die nicht rechtzeitig ein Visum erhalten, ist verspäteter Visumerhalt kein Grund für eine Erstattung der Anmeldegebühr bei Abmeldung. Wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt wurde, können Sie sich abmelden und wir werden die Anmeldegebühr erstatten, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie den Antrag rechtzeitig und vollständig gestellt hatten. Die 50 EUR Einstufungstestgebühr werden nicht erstattet.
Wenn Sie den Kurs nicht besuchen können aus Gründen, für die Sie nicht selbst verantwortlich sind, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung innerhalb des Semesters, für das Sie sich angemeldet haben. Nach Ende des Semesters werden wir Ihre Anmeldegebühr nicht mehr erstatten.
Eine Verschiebung der bereits bezahlten Anmeldegebühr in ein nachfolgendes Semester ist aus technischen Gründen leider nicht möglich: Wenn Sie den Kurs nicht besuchen können aus Gründen, für die Sie nicht selbst verantwortlich sind, müssen Sie sich bitte innerhalb desselben Semesters die Anmeldegebühr erstatten lassen. Wenn Sie den Kurs in einem folgenden Semester machen wollen, müssen Sie sich dafür erneut anmelden und dabei wieder EUR 450 Anmeldegebühr plus EUR 50 Einstufungstestgebühr bezahlen.
Wie geht es weiter?
Nachdem Sie sich angemeldet haben und von uns die Bestätigung Ihrer Anmeldung bekommen haben, haben Sie bitte Geduld: Wir werden uns ca. eine Woche nach dem Ende der Anmeldefrist (15. Januar) bei Ihnen melden und Sie dann informieren, wie es weitergeht. Wir werden Sie dann auch über den Einstufungstest informieren.
Bitte beantragen Sie jetzt außerdem Ihr Visum! Dafür brauchen Sie wahrscheinlich u.a. unsere Bestätigung Ihrer Kursanmeldung.
Einstufungstest
Die Entscheidung über Ihre Niveaustufe im Kurs (B1, B2 oder C1) erfolgt über den Einstufungstest (onSET), an dem Sie nach Ihrer Anmeldung und vor Beginn des Kurses teilnehmen müssen. In unserer Bestätigung Ihrer Anmeldung werden wir Sie zum Einstufungstest einladen.
Etwa 4-7 Tage vor dem Einstufungstest werden wir Ihnen eine E-Mail schicken, mit der wir Sie noch einmal zum Einstufungstest einladen und Ihnen Ihre Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) für den online-Einstufungstest mitteilen. Diese Zugangsdaten müssen Sie bitte zum Einstufungstest mitbringen. Bitte versuchen Sie nicht schon vor dem Einstufungstest sich für den Test einzuloggen! Sie loggen sich mit den Zugangsdaten erst bei Beginn des Einstufungstestes ein.
Der Einstufungstest wird voraussichtlich vom 03. bis 14. März 2025 stattfinden. Er wird online durchgeführt. Sie müssen also für den Einstufungstest noch nicht in Deutschland bzw. Stuttgart sein.
Bitte sehen Sie auf dieser Website regelmäßig nach, ob es aktuelle Änderungen bezüglich des Termins und der Art (online oder Präsenz) des Einstufungstestes gibt!
Wir freuen uns darauf, Sie in unserem neuen Deutschkurs im Oktober hier zu begrüßen!
Wenn Teilnehmer ihr Visum zu spät bekommen und nicht zu Kursbeginn in Stuttgart sein können, können wir den Kurs in den ersten 2 Wochen online anbieten, bis die Teilnehmer nach Stuttgart reisen konnten.
Wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt wird oder wenn Sie Ihr Visum so spät erhalten, dass Sie auch nach 2 Wochen online-Unterricht noch kein Visum bekommen, können Sie sich vom Kurs wieder abmelden und wir erstatten die von Ihnen gezahlte Kursgebühr minus 50 EUR, nachdem Sie uns nachgewiesen haben, dass Sie das Visum rechtzeitig und korrekt beantragt hatten.
Das Sommersemester 2025 wird in Präsenz mit online-Anteilen ('hybrid') stattfinden.
Wenn Teilnehmer ihr Visum spät bekommen und nicht zu Kursbeginn in Stuttgart sein können, können wir den Kurs in den ersten 2 Wochen vollständig online anbieten, bis die Teilnehmer nach Stuttgart reisen konnten.
Voraussetzung: Niveaustufe A2
- Einstufungstest: online vsl. 03. bis 14. März 2025
- Kursdauer: 14. April bis 12. September 2025
- Feiertage und Ferien: 18. April (Karfreitag), 21. April (Ostermontag), 01. Mai (Maifeiertag), 29. Mai (Himmelfahrt), 09. Juni (Pfingsten), 19. Juni (Fronleichnam)
- Unterrichtsstunden: 474
Unterrichtszeiten:
- Vormittags: 8:30 Uhr - 13:00 Uhr oder
- Nachmittags: 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
- 24 Unterrichtsstunden pro Woche
Gebühren:
- Kurs: EUR 1472,- (umfasst: Einstufungstest + 10 Wochen B1 + 10 Wochen B2)
Abschluss (nach Europäischem Referenzrahmen): Stufe B2
Voraussetzung: Niveaustufe B1
- Einstufungstest: online vsl. 03. bis 14. März 2025
- Kursdauer: 14. April bis 26. September 2025
- Feiertage und Ferien: 18. April (Karfreitag), 21. April (Ostermontag), 01. Mai (Maifeiertag), 29. Mai (Himmelfahrt), 09. Juni (Pfingsten), 19. Juni (Fronleichnam)
- Unterrichtsstunden: 522
- TestDaF: (wird noch ergänzt)
Unterrichtszeiten:
- Vormittags: 8:30 Uhr - 13:00 Uhr oder
- Nachmittags: 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
- 24 Unterrichtsstunden pro Woche
Gebühren:
- Kurs: EUR 1616,- (umfasst: Einstufungstest + 10 Wochen B2 + 9 Wochen C1 + 3 Wochen TestDaF-Training)
- TestDaF-Prüfung: (wird noch ergänzt)
Abschluss (nach Europäischem Referenzrahmen): Stufe C1
Voraussetzung: Niveaustufe B2
- Einstufungstest: online vsl. 03. bis 14. März 2025
- Kursdauer: 14. April bis 18. Juli 2025
- Feiertage und Ferien: 18. April (Karfreitag), 21. April (Ostermontag), 01. Mai (Maifeiertag), 29. Mai (Himmelfahrt), 09. Juni (Pfingsten), 19. Juni (Fronleichnam)
- Unterrichtsstunden: 306
- TestDaF: (wird noch ergänzt)
Unterrichtszeiten:
- Vormittags: 8:30 Uhr - 13:00 Uhr oder
- Nachmittags: 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
- 24 Unterrichtsstunden pro Woche
Gebühren:
- Kurs: EUR 968,- (umfasst: Einstufungstest + 10 Wochen C1 + 3 Wochen TestDaF-Training)
- TestDaF-Prüfung: (wird noch ergänzt)
Abschluss (nach Europäischem Referenzrahmen): Stufen C1
TestDaF-Training Juni/Juli
Voraussetzung: Niveau-Stufe C1 abgeschlossen
Wenn Sie nicht an der Universität studieren und sich für den Juli-Trainingskurs interessieren, melden Sie sich bitte (wird noch ergänzt) 2025, 12 Uhr bei der Kursleitung an. Die Plätze werden vorrangig zunächst an Studierende der C1-Kurse des studienvorbereitenden Deutschkurses vergeben, und erst zu dieser Zeit können wir Ihnen sagen, ob es noch freie Plätze gibt. Bitte bringen oder schicken Sie uns bei Ihrer Anfrage ein Zeugnis über einen erfolgreich abgeschlossenen C1-Kurs mit!
- Kursdauer: 30. Juni bis 18. Juli 2025
- Unterrichtsstunden: 72
- TestDaF-Prüfung: (wird noch ergänzt)
Unterrichtszeiten:
- Vormittags: 8:30 Uhr - 13:00 Uhr oder
- Nachmittags: 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
- 24 Unterrichtsstunden pro Woche
Gebühren:
- Kurs: EUR 280,-
- TestDaF-Prüfung: EUR 210
TestDaF-Training September
Wenn Sie nicht an der Universität studieren und sich für den September-Trainingskurs interessieren, melden Sie sich bitte (wird noch ergänzt) 2025, 12 Uhr bei der Kursleitung an. Die Plätze werden vorrangig zunächst an Studierende der C1-Kurse des studienvorbereitenden Deutschkurses vergeben, und erst zu dieser Zeit können wir Ihnen sagen, ob es noch freie Plätze gibt. Bitte bringen oder schicken Sie uns bei Ihrer Anfrage ein Zeugnis über einen erfolgreich abgeschlossenen C1-Kurs mit!
- Kursdauer: 08. bis 26. September 2025
- Unterrichtsstunden: 72
- TestDaF-Prüfung: (wird noch ergänzt)
Unterrichtszeiten:
- Vormittags: 8:30 Uhr - 13:00 Uhr oder
- Nachmittags: 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
- 24 Unterrichtsstunden pro Woche
Gebühren:
- Kurs: EUR 280,-
1. Anmeldung und Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anmeldung ist die Zulassung zum studienvorbereitenden Deutschkurs der Universität Stuttgart durch die Abteilung Bewerbung - Zulassung - Einschreibung. Die Anmeldung erfolgt durch Zahlung der Anzahlung auf die Kursgebühr in Höhe von EUR 450 (einer Sicherheit nach § 19 Abs. 1 LGebG) zuzüglich der Gebühr für den Einstufungstest in Höhe von EUR 50 (§ 3 Abs. 1 und § 4 Satz 1 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerbende), also insgesamt EUR 500, auf das in der Einladung zum Deutschkurs, die der Zulassung folgt, genannte Konto der Universität Stuttgart. Die Zahlung muss vor dem Ende der Anmeldefrist erfolgen. Die Anmeldefrist endet 4 Wochen vor dem Einstufungstest. Mit dem Eingang der Anmeldegebühr ist die Anmeldung verbindlich, und es erfolgt eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail.
Abweichend von Satz 1 können in die dreiwöchigen TestDaF-Trainingskurse auch externe Teilnehmende ohne Zulassung zum Studium an der Universität Stuttgart aufgenommen werden (§ 1 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen).
Wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Plätze im Kurs übersteigt, können weitere Anmeldungen auch bereits vor Ende der Anmeldefrist abgelehnt werden (§ 1 Satz 3 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen). In diesem Fall werden sowohl die Anzahlung auf die Kursgebühr als auch die Einstufungstestgebühr in voller Höhe, also EUR 500, zurückgezahlt.
2. Kursgebühr
Zu Beginn des Kurses findet ein Einstufungstest statt. Auf Grundlage des Ergebnisses im Einstufungstest erfolgt die Zuweisung zu einer Kursstufe. Aus dieser Kursstufe und der jeweiligen Anschlussstufe innerhalb desselben Semesters ergibt sich die insgesamt zu zahlende Kursgebühr für ein Semester (§ 3 Abs. 2 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen). In jedem Semester werden angeboten: (I) Die Kursstufe B1 mit Anschlussstufe B2 (20 Wochen Kursdauer), (II) die Kursstufe B2 mit Anschlussstufe C1 und anschließendemTestDaF-Training (23 Wochen Kursdauer) und (III) die Kursstufe C1 mit anschließendem TestDaF-Training (13 Wochen Kursdauer). Die bereits bezahlte Anzahlung auf die Kursgebühr (EUR 450 Euro) und Einstufungstestgebühr (EUR 50) werden auf die Kursgebühr angerechnet. Der Rest der Kursgebühr muss innerhalb einer Woche nach der Einstufung bezahlt werden (§ 4 Satz 2 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen). Ein Besuch nur einer Kursstufe ohne die jeweilige Anschlussstufe ist nicht möglich.
Nach Zahlung der vollständigen Kursgebühr werden die Teilnehmer*innen des studienvorbereitenden Deutschkurses als Studierende der Universität Stuttgart zum Deutschstudium eingeschrieben, wenn alle anderen Voraussetzungen für die Einschreibung erfüllt sind.
3. Rücktritt und Erstattung der Gebühren
Die Anmeldung unter Zahlung des Betrages von EUR 500 (Anzahlung auf die Kursgebühr + Einstufungstestgebühr) ist verbindlich. Rücktritt und Erstattung der Anzahlung ist nur möglich bei nachgewiesener krankheitsbedingter Verhinderung des Kursbesuchs, ggf. auch aus anderen nachgewiesenen Gründen, die der Bewerber nicht zu verantworten hat. Die Einstufungstestgebühr von EUR 50 wird auch in diesem Fall nicht zurückerstattet (§ 5 Satz 3 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen). Der Einbehalt der Anzahlung von EUR 450 dient der teilweisen Deckung der Kosten, die der Universität durch ihre Leistung der Bereitstellung von Kurslehrkräften in Abhängigkeit von den Anmeldungszahlen entstehen, vgl. § 7 Abs. 1 LGebG.
Nach Zahlung der vollständigen Kursgebühr ist bei Rücktritt eine Erstattung der Kursgebühr ebenfalls nur möglich im Falle von Gründen, welche der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin nicht zu verantworten haben (z.B. bei nachgewiesener krankheitsbedingter Verhinderung des Kursbesuchs). In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung anteilig für den krankheitsbedingt nicht besuchten Teil des Kurses (§ 5 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen).
Die Erstattung der Gebühren muss innerhalb des Semesters beantragt werden, für das die Anmeldung erfolgt ist. Eine Erstattung der Gebühren nach Ende des Semesters, für das die Anmeldung erfolgt ist, ist nicht möglich. Eine Verschiebung der Anmelde- oder Kursgebühr in ein folgendes Semester ist nicht möglich.
Nach Rücktritt und Abmeldung vom Kurs ist eine Einschreibung zum Deutschstudium als Student*in der Universität Stuttgart nicht mehr möglich.
4. Einstufung
Zusammen mit der Bestätigung der Kursanmeldung erfolgt die Einladung zum obligatorischen Einstufungstest, der vor dem Unterrichtsbeginn stattfindet. Die Zuweisung zu einer Kursstufe erfolgt aufgrund des Ergebnisses des Einstufungstests (§ 1 Satzung der Universität Stuttgart über Gebühren für die Sprachkurse zur Vorbereitung auf den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische StudienbewerberInnen). Für die Einstufung in eine Kursstufe aufgrund des Einstufungstestergebnisses kann der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der vorhergehenden Kursstufe verlangt werden. Ein Anspruch auf Anerkennung von Zeugnissen bisheriger Kursbesuche an anderen Institutionen besteht nicht.
Im Falle der Fortführung des studienvorbereitenden Deutschkurses der Universität Stuttgart nach vorherigem Besuch einer Kursstufe des studienvorbereitenden Deutschkurses entscheidet das Ergebnis der Abschlussprüfung der vorhergehenden Kursstufe: Bei Bestehen erfolgt die Einstufung in die nächsthöhere Kursstufe, bei Nichtbestehen muss die vorher besuchte Kursstufe wiederholt werden. Wenn zwischen dem vorherigen Kursbesuch und der Fortsetzung des Deutschkurses der Kurs ein Semester oder mehr nicht besucht wurde, kann eine erneute Einstufung durchgeführt und das Ergebnis berücksichtigt werden.
5. Zeugnisse, Bescheinigungen, Zweitausfertigungen
Es besteht Anwesenheitspflicht. Am Ende jeder Kursstufe erhält jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin ein Zeugnis, das das Abschlussprüfungsergebnis sowie die besuchten Unterrichtseinheiten ausweist (die Kurse B1 / B2 sowie B2 / C1 umfassen jeweils zwei Kursstufen, der Kurs C1 umfasst eine Kursstufe). Wenn der Kurs besucht, aber die Abschlussprüfung nicht absolviert wurde, kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Um ein Zeugnis oder eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, dürfen die TeilnehmerInnen nicht mehr als 10 Prozent der Unterrichtszeit der entsprechenden Kursstufe unentschuldigt versäumt haben. Als Nachweis dienen die von den Lehrkräften täglich geführten Anwesenheitslisten. Zweitausfertigungen von Zeugnissen oder Teilnahmebescheinigungen können innerhalb von 5 Jahren nach Kursbesuch ausgestellt werden. Für diese Zweitausfertigungen wird eine Gebühr von EUR 25 erhoben (Anlage zu § 1, lfd. Nr. 11 Allgemeine Gebührensatzung der Universität Stuttgart). Nach Ablauf der 5jährigen Aufbewahrungsfrist können keine Teilnahmebescheinigungen oder Zeugnisse mehr ausgestellt werden.
6. Datenschutz
Die Daten der TeilnehmerInnen werden vom Dezernat Internationales nur zu verwaltungstechnischen Zwecken elektronisch erfasst und nicht an Dritte weitergegeben. Daten aus Kursbesuchen werden für Zweitausfertigung von Zeugnissen oder Teilnahmebescheinigungen fünf Jahre aufbewahrt.
Ansprechpartner
Olaf Moritz
Dr.Abteilungsleitung
- Profil-Seite
- +49 711 685 68562
- E-Mail schreiben
- Sprechstunde: Di und Do 12:30 bis 13:30 Uhr --- online-Sprechstunde: Mi 14:00 bis 15:00 Uhr (deutsche Zeit - Webex-Link: siehe Profil-Seite)