Fragen und Antworten zur Online-Bewerbung (FAQs)

Sie haben Schwierigkeiten bei der Online-Bewerbung über das Campus-Management-System C@MPUS? Hier finden Sie Anleitungen und Antworten auf die häufigsten Fragen.

FAQs – Fragen und Antworten rund um die Bewerbung

Vor der Bewerbung

Die Bewerbungsfristen variieren je nach Studiengang. Generell sind Bewerbungen nur zum Wintersemester möglich, zum Sommersemester sind nur Bewerbungen für bestimmte Masterstudiengänge und ins höhere Fachsemester möglich. Die genauen Fristen finden Sie auf der Seite der Bewerbungstermine.

Ja! Auch wenn Ihr gewählter Studiengang keine Zulassungsbeschränkung und keine Aufnahmeprüfung hat, müssen Sie die Online-Bewerbung in C@MPUS ausfüllen.

Das Dialogorientierte Serviceverfahren ist ein bundesweites Zulassungsverfahren und wird von der Stiftung für Hochschulzulassung über die Webseite hochschulstart.de koordiniert. Damit wird verhindert, dass Studienplätze frei bleiben. Welche Studiengänge davon betroffen sind und was Sie dabei beachten müssen, finden Sie auf der Seite des Dialogorientierten Serviceverfahrens

Nicht-EU-Ausländer/innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung betrifft das DoSV nicht! 

Insgesamt können Sie sich für max. sechs Bachelor-Studienfächer bewerben. Sollten Sie mehr Bewerbungen abgegeben haben und die Obergrenze erreicht haben, so müssen Sie gegebenenfalls zuvor eine andere Bewerbung zurückziehen, bevor Sie fortfahren können.

Sie können sich auch gleichzeitig für dasselbe Fach für das erste und höhere Fachsemester bewerben, wenn Sie nicht sicher sind, ob sie ins erste oder höhere Fachsemester eingestuft werden.

Ein Tipp für alle Studienbewerber/innen:
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie in Ihrem zulassungsbeschränkten Wunschfach einen Studienplatz erhalten und eine zulassungsfreie Alternative haben, so empfiehlt es sich, auch eine Bewerbung für dieses zulassungsfreie Fach zu stellen. Auf diese Weise bekommen Sie auf jeden Fall einen Studienplatz, auch wenn Sie keine Zulassung für Ihr Wunschstudienfach erhalten.

Sie können sich für maximal vier Master-Studiengänge bewerben. Sollten Sie mehr Bewerbungen abgegeben haben und die Obergrenze erreicht haben, so müssen Sie gegebenenfalls zuvor eine andere Bewerbung zurückziehen, bevor Sie fortfahren können.

Nur in den Bachelor of Arts-Studiengängen (Kombinationsbachelor) und in den Lehramtsstudiengängen gibt es die Möglichkeit, verschiedene Fächer zu kombinieren. Die möglichen Fächerkombinationen finden Sie auf den Seiten Zwei-Fach-Bachelor of Arts mit Kombinationsmöglichkeiten  und Fächerkombinationen in den Lehramtsstudiengängen (Bachelor-Master).

In der Regel muss das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung mit der Bewerbung eingereicht werden.

Ob – und zu welchen Bedingungen – in einigen wenigen Ausnahmefällen eine Bewerbung mit einem vorläufigen Zeugnis ermöglicht wird, entscheidet die Abteilung Bewerbung, Zulassung, Einschreibung der Universität Stuttgart im Einzelfall.

Wird die Ausnahme genehmigt, sind die Nachweise dann spätestens bei der Immatrikulation hochzuladen. Dies gilt aber nur, wenn die Leistung als solche – also der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung – fristgerecht bis spätestens zum Bewerbungsschluss erbracht wurde.

Alle Bewerberinnen und Bewerber - auch Studiengang- und Hochschulortwechsler - müssen zur Einschreibung den Nachweis über ein Orientierungsverfahren beilegen, wenn sie sich in mindestens einem Fach ins 1. Fachsemester bewerben.

Welche Verfahren an der Universität Stuttgart akzeptiert werden, erfahren Sie auf der Seite des Orientierungsverfahrens.

Für alle Studiengänge müssen Sie sich online über C@MPUS bewerben. Bewerbungen in Papierform sind nicht möglich und werden nicht mehr berücksichtigt!

Wenn Sie einen Dienst leisten oder leisten werden, empfiehlt es sich, sich zu Beginn des Dienstes zu bewerben. Nach derzeitigen Regelungen können Sie innerhalb der nächsten zwei Bewerbungszeiträume für denselben Studiengang bevorzugt vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen werden (sogenannte Vorwegauswahl). Sollte allerdings in der Zwischenzeit eine Aufnahmeprüfung eingeführt oder geändert worden sein, müssen Sie an diesem Verfahren teilnehmen.

Näheres dazu erfahren Sie auf der Seite zur Bewerbung während eines (Freiwilligen-) Dienstes.

Der Nachweis über ein Vorpraktikum muss entweder zur Einschreibung oder zum Vorlesungsbeginn beim Praktikantenamt vorgelegt werden. In Ausnahmefällen kann das Praktikum auch bis zu einem späteren Zeitpunkt absolviert werden. Über die genauen Praktikumsregelungen informieren Sie sich bitte über die Informationsseiten Ihres Studiengangs.

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihr Vorpraktikum vor Studienbeginn abzuleisten oder einen Praktikumsplatz zu finden, wenden Sie sich bitte unbedingt an das für Ihren Studiengang zuständige Praktikantenamt.

Sobald Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung besitzen, also ihr Abitur geschafft haben, sind Sie „zur Aufnahme, Durchführung und Beendigung eines Studiums handlungsfähig“, wie es im Landeshochschulgesetz heißt, auch wenn Sie minderjährig sind. Das heißt selbst wenn Sie noch unter 18 Jahre alt sind, können Sie Ihre Bewerbung abgeben, sich an der Universität einschreiben und Prüfungen ablegen und sind gleichberechtigt mit allen anderen Studierenden. Das Gleiche gilt, wenn Sie an einer Deltaprüfung oder einer Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte teilnehmen möchten.

Während der Bewerbung

Bei Fragen technischer Art können Sie gerne eine E-Mail an den C@MPUS-Support senden.

Sie müssen zuerst die Checkbox am Ende der Übersichtsseite anklicken (neben dem Text: „Ich versichere, dass die von mir gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen…“). Danach ist der „Senden“-Button anklickbar.

Sobald Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, sind nur noch kleinere Änderungen in C@MPUS möglich. Ihre Adresse können Sie in der Applikation "Meine Heimat- und Studienadresse" selbst anpassen und fehlende Dokumente bis Bewerbungsschluss hochladen oder ersetzen.

Wenn Sie Ihre persönlichen Daten (etwa Nationalität, Geburtsdatum oder Name) ändern möchten, schreiben Sie bitte eine Nachricht über das Kontaktformular und hängen eine Ausweiskopie als PDF-Datei an. Wir werden Ihre Daten dann für Sie ändern. 

Bis Bewerbungsschluss können Sie noch fehlende Dokumente hochladen oder schon hochgeladene Dokumente ersetzen. Wie genau Sie dabei vorgehen sollten, können Sie in der Anleitung Detailinformation zum Dokumentenstatus nachlesen.

Bewerberinnen und Bewerber:
Falls Sie das Passwort für Ihren Basisaccount nicht mehr wissen, können Sie die Rücksetzung Ihres Passworts selbst durchführen. Bitte klicken Sie auf den Link "Kennwort oder Benutzername vergessen?". Dieser erscheint, wenn Sie ungültige Anmeldedaten eingegeben haben. Bitte füllen Sie danach das Formular zum Zurücksetzen Ihres Passworts aus. 

Studierende:
Ihr Passwort können Sie auf der Seite der Benutzerverwaltung zurücksetzen. Ihre Benutzerkennung für die studentischen Dienste („TIK-Account“ st123456@stud.uni-stuttgart.de) können Sie bei der studentischen Benutzerberatung erfragen.

In C@MPUS werden Sie manchmal aufgefordert mehrere Dokumente in einem Dokument hochzuladen. Sie können hierzu diverse Freeware-Programme verwenden, wie etwa pdf24 Creator oder FreePDF.

Größe der Datei:
Die Größe der hochzuladenden Datei darf (je nach Dokumententyp) etwa 2 MB nicht überschreiten. Wenn Ihre Datei diese Grenze überschreitet, dann empfehlen wir Ihnen, das Dokument noch einmal mit einer geringeren Auflösung zu scannen. Sie können aber auch online die Größe Ihrer PDF-Datei verkleinern, etwa über Smallpdf. Die Bilddatei Ihres Passbildes (erst zur Einschreibung nötig!) können Sie z. B. mit Hilfe von TinyPNG verkleinern. Bitte schicken Sie uns zu große Dateien nicht per E-Mail!

Bitte laden Sie den Nachweis unter „Sprachnachweis (EN/DE oder DE/EN)“ in einer PDF-Datei hoch.

Sie müssen der Bewerbung nur dann einen Lebenslauf beifügen, wenn er ausdrücklich gefordert wurde. Dies erfahren Sie aus den Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen Ihres gewählten Studiengangs:

Für die Bewerbung zu einem Masterstudiengang müssen Sie eine entsprechende akademische Vorbildung besitzen. Mindestens eine Abschlussprüfung (i.d.R. ein Bachelor-Abschluss) der akademischen Vorbildung muss mit „insgesamt bestanden“ oder „noch nicht abgeschlossen“ angegeben sein, damit Sie mit der Bewerbung fortfahren können. Das Feld "Zwischenprüfung" können Sie leer lassen, wenn es in Ihrem bisherigen Studiengang keine Zwischenprüfung gab.

Bei der Bewerbung für Bachelor of Arts (Lehramt) und für Master of Education (Lehramt) bewerben Sie sich neben den zwei Hauptfächern auch für die Bildungswissenschaften, die Sie  - als dritte Auswahl  - bei der Fächerwahl in C@MPUS wählen müssen. Die Bildungswissenschaften sind ins Studium integriert und schaffen die für den Lehrerberuf wichtigen Grundlagen im Bereich der Erziehungs- und Bildungsaufgaben.

Wenn Sie einen Kombinations-Bachelor studieren und Ihren Studiengang wechseln möchten, werden Sie gleich zu Beginn Ihrer Bewerbung gefragt:

  1. "Ich möchte bei einem bestehenden Studium ein oder mehrere Fächer wechseln". D.h. Sie möchten eines Ihrer Fächer beibehalten und das zweite Fach wechseln. Z.B. Sie studieren Anglistik Hauptfach  - BWL Nebenfach und möchten Ihr Nebenfach wechseln zu Germanistik.
  2. "Ich möchte mich auf einen anderen Studiengang neu bewerben". D.h. Sie möchten sich komplett für einen neuen Studiengang bzw. für eine ganz neue Kombination bewerben.

Nach der Bewerbung

Bis wann Sie sich eingeschrieben haben müssen, steht in Ihrem Zulassungsbescheid. Diesen können Sie, nachdem Sie Ihren Studienplatz in C@MPUS angenommen haben, dort herunterladen und ausdrucken.

Wenn Sie bereits eine bedingte Zulassung für einen Masterstudiengang besitzen und sich für diesen Studiengang einschreiben möchten, folgen Sie bitte der Anleitung auf der Seite Einschreibung.

Ihre Auflagen finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid, den Sie in C@MPUS downloaden können.

Wenn Sie bereits eine bedingte Zulassung für einen Masterstudiengang besitzen und sich für diesen Studiengang einschreiben möchten, folgen Sie bitte der Anleitung auf der Seite Einschreibung.

Ihre Studienbescheinigungen müssen Sie selbst in C@MPUS herunterladen: Nach der Einschreibung erhalten Sie einen Link zur Aktivierung Ihres neuen studentischen Accounts, den Sie zeitnah aktivieren müssen. Mit diesem Account können Sie dann Ihre Studienbescheinigungen herunterladen. Circa 1-2 Wochen nach erfolgter Einschreibung erhalten Sie Ihren Studienausweis ECUS per Post; der Studienausweis ist auch gleichzeitig Ihr Bibliotheksausweis.

Der ECUS erhält seine Gültigkeit semesterweise mit der ECUS-Marke, die Sie bitte über Ihren C@MPUS-Account selbst ausdrucken, nachdem Ihre Einschreibung (und ab dem Folgesemester Ihre Rückmeldung) erfolgt ist.

Leider können Sie keine genaueren Informationen dazu in C@MPUS abrufen. Sie werden in den nächsten Wochen einen Ablehnungsbescheid über C@MPUS abrufen können, dem Sie den Grund für die Ablehnung entnehmen können. Sie können dann auf Basis dieses Ablehnungsbescheids gegebenenfalls Einspruch gegen die Entscheidung des Zulassungsausschusses erheben.

Gerne können Sie einen Beratungstermin bei der Zentralen Studienberatung vereinbaren, um über den Ablehnungsbescheid zu sprechen und Alternativen zu überlegen.

Aktuell dauert es leider noch rund zwei Wochen, bis der Zahlungseingang von der Landesbank an die Kasse der Universität Stuttgart und von dort über die SAP-FI Schnittstelle an C@MPUS weitergeleitet wird.

Sobald Sie die Angaben zur Krankenversicherung eingetragen haben, können Sie nichts mehr ändern. Fahren Sie bitte fort, wenden sich an Ihre Krankenkasse und bitten um die elektronische Übermittlung. Die Daten werden bei der elektronischen Übermittlung überschrieben.

Auf unserer Webseite zur Krankenversicherung informieren wir Sie über den Ablauf der elektronischen Meldung.

Kontakt

 

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Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

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