Bei Ankunft in Stuttgart

Formalitäten, die bei Ankunft in Stuttgart erledigt werden müssen

Wo Sie uns finden und wie Sie uns kontaktieren können

Wegbeschreibung

Lageplan und Anfahrt zur Universität Stuttgart

Lageplan und Anfahrt zum Welcome Center für internationale Forschende am Dezernat Internationales im Internationalen Zentrum.

Sprechzeiten des Welcome Centers für internationale Forschende

Bitte kommen Sie nach Ankunft in Stuttgart zum Welcome Center für internationale Forschende. Wir beraten Sie persönlich und geben Ihnen Informationen und Unterstützung, die Sie brauchen.

Für eine persönliche Online- oder Präsenzberatung bitte einen Termin vereinbaren.

Bitte füllen Sie unser Anmeldeformular aus, bevor Sie in unser Büro kommen. Vielen Dank! 

Formalitäten

Sowohl EU-Bürger*innen als auch Nicht-EU-Bürger*innen müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Einzug in eine Wohnung bei der Meldestelle Ihres Wohnorts melden (in Stuttgart bei einem der Bürgerbüros), falls Sie länger als 90 Tage in Deutschland blieben möchten. Falls Sie in dieser Zeit noch keine Wohnung gefunden haben, in der Sie länger bleiben können, bitte erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten sich mit Ihrer vorrübergehenden Adresse anzumelden (z.B. Adresse der Ferienwohnung, des Hotels, etc.).

Bei der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular, erhältlich bei der Meldestelle Ihres Wohnortes oder online für die Stadt Stuttgart (Anmeldeformular)
  • die sog. Wohnungsgeberbestätigung, erhältlich bei der Meldestelle Ihres Wohnortes oder online für die Stadt Stuttgart (Wohnraumnachweis).

Für Transaktionen finanzieller Art benötigen Sie ein Girokonto in Deutschland. Wenn Sie bereits ein solches Bankkonto in einem der sogenannten SEPA-Länder haben, können Sie auch diese benutzen. Nach Eröffnung eines Kontos bei einer deutschen Bank erhalten Sie eine Bankkarte, mit der Sie an Bankautomaten Bargeld abheben können. Achten Sie bei der Eröffnung des Kontos auf die Kontoführungsgebühren, die Verfügbarkeit der Bankautomaten und Serviceleistungen.

Zur Eröffnung eines Girokontos benötigen Sie:

  • einen Reisepass oder Personalausweis und gegebenenfalls die Aufenthaltserlaubnis (kann später nachgereicht werden)
  • Ihre Adresse bzw. Nachweis der Anmeldung bei der Meldestelle Ihres Wohnortes in Deutschland

Eine gültige Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht  - vom ersten Tag Ihrer Ankunft bis zu Ihrer Abreise. Welche Art von Versicherung Sie abschließen müssen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab und ob Sie an der Universität angestellt werden oder als Gastwissenschaftler*in kommen.

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag der Universität Stuttgart bekommen, werden Sie über die gesetzliche Krankenversicherung versichert. Nur wenn Sie ein Jahresgehalt von über ca. 63.000 Euro beziehen, können Sie sich weiterhin freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse oder auch privat versichern. Falls Sie der/die einzige Verdiener*in in Ihrer Familie sind, können Ihr*e Ehepartner*in in der Regel kostenlos mitversichert werden.

Falls Sie als Gastwissenschaftler*in an der Universität Stuttgart tätig werden wollen, muss unterschieden werden zwischen EU und Nicht-EU Bürger*innen:

  • EU-Bürger*in: Wenn Sie in Ihrem Heimatland über das staatliche Gesundheitssystem versichert sind, können Sie dort u.U. eine sogenannte Europäische Versichertenkarte erhalten. Bitte bringen Sie diese mit, damit haben Sie Zugang zum Gesundheitssystem in Deutschland. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen. Da das gesetzliche Krankenkassensystem staatlich geregelt ist, gibt es aber nur unwesentliche Unterschiede was die Kosten und Leistungen betrifft.

  • Nicht-EU Bürger*in: Für Nicht-EU Bürger*innen gibt es zwei Möglichkeiten. Ist Ihr Forschungsaufenthalt privat oder durch ein Stipendium finanziert, so müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Die monatlichen Gebühren sind dabei von Ihrem Alter, der Berufsart, den gewünschten Leistungen und ggf. auch Ihrem Gesundheitszustand abhängig. Kosten für Arzt- und Krankenhausbesuche sowie Medikamente müssen zunächst selbst bezahlt werden und werden nach Einreichung der Rechnung von der privaten Krankenversicherung erstattet. Jedes Familienmitglied benötigt eine eigene Krankenversicherung. Bitte informieren Sie sich auf der Website des PKV-Verbandes über die passende private Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen. Bei der Suche nach einer privaten Krankversicherung für Sie und Ihre Familie, hilft Ihnen das Welcome Center für internationale Forschende gerne weiter.

Weitere Informationen zum Gesundheitssystem in Deutschland finden Sie unter EURAXESS -Research in Motion.

Private Haftpflichtversicherung

  • Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung besteht in Deutschland keine Pflicht eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Sie oder Ihre Familienmitglieder an Personen oder Gegenständen (z. B. einer Mietwohnung) verursacht worden sind. Wenn Sie noch keine private Haftpflichtversicherung haben, empfehlen wir, eine solche Versicherung abzuschließen. Einige Versicherungen beinhalten sogar den Verlust von Schlüsseln. Bei der Suche nach einer privaten Haftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie, hilft Ihnen das Welcome Center für internationale Forschende gerne weiter.

Wenn Sie nicht Staatsbürger*in eines Landes der EU sind, müssen Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie planen länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben. Dies gilt sowohl für visapflichtige Nicht-EU-Bürger*innen, die vor ihrer Einreise ein Visum der deutschen Auslandsvertretung beantragen mussten, als auch für Nicht-EU-Bürger*innen, für die keine Visapflicht besteht. Nicht-EU-Bürger*innen mit Visumspflicht müssen vor Ablauf ihres Visums, Nicht-EU-Bürger*innen ohne Visumspflicht innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise nach Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes beantragen. In der Regel ist eine vorherige Terminabsprache notwendig, z.B. bei der Ausländerbehörde Stuttgart. In anderen Städten ist ggf. auch eine Vorsprache ohne Termin möglich. Um eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen zu können, müssen sie sich vorher bei der Meldestelle Ihres Wohnortes angemeldet haben (siehe oben).

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis (Formular als Download für Stuttgart)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Foto (Informationen zu biometrischen Fotos
  • Bestätigung Ihrer Anmeldung bei der Meldestelle Ihres Wohnortes (siehe oben)
  • Versicherungsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (z.B. Stipendienbrief, Bescheinigung des Institutes, das Sie einstellen will, etc.)
  • 100 € Bearbeitungsgebühr
  • Wohnungsgeberbescheinigung, ausgefüllt und unterschrieben von Ihrem/Ihrer Vermieter*in (Formular als Download für Stuttgart
  • Mietvertrag
  • Aufnahmevereinbarung, von Ihnen und der Universität Stuttgart unterschrieben
  • Ggf. noch weitere Dokumente, z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, etc.

Weiterführende Informationen

Für die (äußert schwierige) Wohnungssuche gibt es u.a folgende Webseiten:

Zeitungen wie die Stuttgarter Zeitung, die Stuttgarter Nachrichten und die Süddeutsche Zeitung veröffentlichen ebenfalls Angebote für Wohnungen und Häuser auf ihren Webseiten.

Gerne helfen wir Ihnen dabei Vermieter zu kontaktieren oder Ihnen die Einzelheiten von Mietbedingungen zu erläutern, wenn Sie sich für eine bestimmte Wohnunganzeige interessieren.

Bitte seien Sie vorsichtig und achten Sie auf Betrug!!
Erläuterung zu Betrug bei der Wohnungssuche

 

Öffentlicher Nahverkehr

Informationen über das öffentliche Verkehrsnetz sowie Tickettarife finden Sie auf den Seiten des Tarif- und Verkehrsverbunds Stuttgart (VVS). 

Führerscheinbestimmungen
EU-Bürger*innen / Bürger*innen aus EWR: (Europäischer Wirtschaftsraum):

Der Führerschein aus einem anderen EU-Land ist auch in Deutschland uneingeschränkt gültig.

Nicht-EU Bürger*innen:

Der Führerschein aus einem Nicht-EU Land ist nach dem Tag der Ankunft lediglich 6 Monate gültig. Danach wird ein deutscher Führerschein benötigt. Umschreibeformalitäten sind abhängig von Ihrem Heimatland. Für weiterführende Information empfehlen wir die Seiten des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie des Welcome Center Stuttgart

Sharing-Angebote

Es gibt einige Sharing-Plattformen um Autos oder Fahrräder auszuleihen.

Der Service Uni & Familie ist die zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie für alle Beschäftigten und Studierenden mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen der Universität Stuttgart. Familienfreundlichkeit ist uns sehr wichtig: Nutzen Sie unsere familienfreundliche Infrastruktur (Still- und Wickelräume, Eltern-Kind-Zimmer) und Kinderbetreuungsangebote.

Beschäftigte finden Angebote und Informationen im Portal Beruf & Familie, Doktorand*innen (falls als Studierende an der Universität Stuttgart eingeschrieben) im Portal Studium & Familie. Einige Kinderbetreuungsangebote (Ferienbetreuung, Notfallbetreuung) stehen auch Gastwissenschaftler*innen offen.

Kontakt

Dieses Bild zeigt Raphaela Diel

Raphaela Diel

 

Leiterin Welcome Center für internationale Forschende

Dieses Bild zeigt Katja Jenkner

Katja Jenkner

 

Betreuerin für internationale Promovierende

Dieses Bild zeigt Josephine  Mothes

Josephine Mothes

 

Betreuerin für internationale Forschende, Events, allgemeine Anfragen

Zum Seitenanfang