Wahlen

Informationen zu allen Wahlen, die im Verantwortungsbereich der Universität Stuttgart stattfinden.

Gremienwahlen 2023

Vom 11. Juli bis zum 21. Juli 2023 finden Gremienwahlen statt.

In diesem Jahr dürfen alle Mitgliedergruppen der Universität Stuttgart (Gruppe der Hochschullehrer*innen, Akademische Mitarbeiter*innen, Studierende, Doktorand*innen, Mitarbeiter*innen in Verwaltung und Technik) Vertreterinnen und Vertreter für die Großen Fakultätsräte und für die Mitgliederversammlung von SimTech sowie den Senat und das Studierendenparlament wählen. Außerdem werden die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten und Diversity-Beauftragten (Fakultät) gewählt.

Gewählt wird als Online-Wahl. Die Stimmabgabe erfolgt online über SIAM unter Angabe des st- oder ac-Accounts.“

Zur Stimmabgabe

Fragen und Informationen zu den Gremienwahlen

Wählen und gewählt werden können nur Mitglieder und Angehörige der Universität Stuttgart nach § 2 Absatz 1 WahlO, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Maßgebender Zeitpunkt für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit (Wahlstichtag) ist der Tag des vorläufigen Abschlusses des Wählerverzeichnisses. Nach diesem Stichtag sind nur unter bestimmten Voraussetzungen Korrekturen und Änderungen am Wählerverzeichnis möglich.

Nein, das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Wahlberechtigte, die durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen.

Das Wählerverzeichnis ist ein formales Verzeichnis aller Wahlberechtigten (und damit auch der Wählbaren). Es ist eine wesentliche formale Grundlage für die Durchführung der Wahl.

Die Wahlleitung der Universität Stuttgart erstellt ein Wählerverzeichnis, in welches alle zum Wahlstichtag Wahlberechtigten eingetragen sind. Hier sind folgende Daten hinterlegt:

  1. laufende Nummer,
  2. Familienname,
  3. Vorname,
  4. Amts- oder Berufsbezeichnung, bei Studierenden im Sinne von § 60 Absatz 1 Satz 1 LHG die Matrikelnummer,
  5. die Fakultätszugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer sonstigen Organisationseinheit,
  6. die Zuordnung zu einer Mitgliedergruppe,
  7. Vermerk über die Ausgabe von Briefwahlunterlagen,
  8. Vermerk über die Stimmabgabe sowie
  9. Bemerkungen.

Alle beschäftigten Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Hauspost zugestellt. Sie beinhaltet folgende Informationen:

  1. Familienname,
  2. Vorname,
  3. Amts- oder Berufsbezeichnung, bei Studierenden (auch Doktorandinnen und Doktoranden) die Matrikelnummer,
  4. die Fakultätszugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer sonstigen Organisationseinheit sowie
  5. die Zuordnung zu einer Mitgliedergruppe.

Immatrikulierte Studierende sowie eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden erhalten, soweit sie keine postalische Benachrichtigung per Hauspost erhalten haben (weil sie beschäftigt sind), diese Information an die bei C@mpus hinterlegte Email-Adresse.

Sollte diese Information bei Ihnen nicht ankommen, setzen Sie sich bitte mit der Wahlleitung in Verbindung.

Der (akademische) Senat
Der (akademische) Senat ist das höchste akademische Gremium einer Universität. In ihm wirken alle Mitgliedergruppen mit. Der Senat hat das sog. „Satzungrecht“ für die Universität, d.h. er beschließt alle Satzungen der Universität. Satzungen kann man mit den Gesetzen auf staatlicher Ebene vergleichen. Satzungen sind zum Beispiel die Prüfungsordnungen, Verwaltungsordnungen für die Einrichtungen der Universität, die Promotionsordnung, die Wahlordnung und auch das „Grundgesetz“ der Universität, die Grundordnung.
Der Senat wählt zusammen mit dem Universitätsrat die hauptamtlichen Mitglieder des Rektorates (Rektorin/Rektor, Kanzlerin/Kanzler und CIO) und wählt die nebenamtlichen Prorektorinnen und Prorektoren.
Der Senat verabschiedet den Struktur- und Entwicklungsplan, der alle fünf Jahre aufgestellt wird und der grundlegende Planungen der Universität über die innere Struktur (Professuren, Einrichtungen, strukturelle Maßnahmen) beinhaltet.
Weiter gibt der Senat Stellungnahmen zu Berufungsvorschlägen, die aus den Fakultäten eingereicht werden, zum Wirtschaftsplan und zur Widmung von Professuren ab.
Die Liste im LHG mit den Aufgaben des Senates umfasst 15 Punkte, von denen vorstehend nur einige genannt sind.
Der Senat bildet zahlreiche Ausschüsse, die seine Beschlüsse und Stellungnahmen vorbereiten. In diesen Ausschüssen findet ein wesentlicher Teil der Arbeit des Senates statt.

Fakultätsräte
In den großen Fakultätsräten („große“ Fakultätsräte deshalb, weil ihnen alle Hochschullehrinnen und Hochschullehrer einer Fakultät ohne Wahl angehören) wirken auch alle Mitgliedergruppen mit. Sie beschließen die Angelegenheiten ihrer Fakultät, insbesondere die Studien- und Prüfungsordnungen der zugeordneten Studiengänge, Berufungsvorschläge für die Wiederbesetzung von Professuren sowie den Struktur- und Entwicklungsplan der Fakultät. Der Fakultätsrat wählt den Dekan oder die Dekanin und die weiteren Mitglieder des Dekanats.
Weiter setzen die Fakultätsräte die Studienkommissionen ein, welche die Weiterentwicklung des Studienangebotes regeln. Viele Beschlüsse der Fakultätsräte werden an den Senat geleitet, der dann über sein Satzungsrecht endgültig beschließt.

Mitgliederversammlung des Stuttgarter Zentrums für Simulationswissenschaften
Die Mitgliederversammlung des Stuttgarter Zentrums für Simulationswissenschaften kann man hinsichtlich seiner Aufgaben sehr grob vergleichen mit einem Fakultätsrat. Sie beschließt über das Studienangebot des Zentrums sowie seinen Struktur- und Entwicklungsplan.

Studierendenparlament (StuPa)
Das Studierendenparlament (StuPa) trifft grundsätzliche Entscheidungen, die die Studierendenvertretung stuvus betreffen und kontrolliert den Vorstand. So werden von ihm z.B. die Wahlen für Vorstand und Referats- bzw. Arbeitskreisleitung durchgeführt, Satzungen, Ordnungen und Haushaltspläne von stuvus verabschiedet und allgemeine Anträge wie inhaltliche Positionen der Studierendenschaft oder große Ausgaben bearbeitet. Zudem entscheidet das StuPa bei Differenzen innerhalb der stuvus.

Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten werden jeweils für zwei Jahre von den Studierenden, Promovierenden und Wissenschaftler*innen einer Fakultät gewählt, um Chancengleichheit und Gleichstellung in der Fakultät zu verwirklichen. Sie kooperieren mit der universitären Gleichstellungsbeauftragten. Zusammen mit dem jeweiligen Dekan oder der jeweiligen Dekanin und der Fakultäts-Diversitykommission erarbeiten sie das jährliche Gender-Reporting. Gemeinsam mit der Fakultäts-Diversitykommission unterstützen sie die Fakultät bei der Entwicklung und Durchführung von Aktivitäten zur Erhöhung der Frauenanteile von den Studierenden bis zu den Professuren.

Sofern sich die Fakultäten für die die Wahl von Diversity-Beauftragten entschieden haben, kooperieren diese sowohl mit der Fakultät und als auch dem Prorektorat Diversity und Internationales. Sie stellen die Anlaufstelle innerhalb der Fakultät dar für alle Belange rund um Diversity, identifizieren Diversity-Themen der Fakultät und nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Großen Fakultätsrats teil.

Die Mitwirkung der Mitglieder der Universität richtet sich nach „Qualifikation, Funktion, Verantwortung und Betroffenheit“ der einzelnen Mitglieder der Universität. Diese vier Begriffe definieren die sog. Gruppenuniversität und begründen die Einteilung der Mitglieder in Mitgliedergruppen. Diese Einteilung soll so erfolgen, dass die einzelnen Mitgliedergruppen „homogen“ in dem Sinne zusammengesetzt sind, dass die einzelnen Mitglieder einer Mitgliedergruppe hinsichtlich dieser vier Begriffe möglichst ähnlich sind.

Welche Mitgliedergruppen gibt es?
Das LHG definiert die folgenden Mitgliedergruppen für die Mitwirkung in den nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Gremien

  • die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und die außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, soweit sie hauptberuflich tätig sind und überwiegen Aufgaben einer Professur wahrnehmen,
  • die Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ausnahme der Lehrkräfte (§ 52 Abs. 6 LHG),
  • die Studierenden (nach § 60 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a LHG),
  • die Doktorandinnen und Doktoranden (Studierende nach § 60 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b LHG) sowie
  • die sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Dabei ist der Begriff „sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ nicht abwertend gemeint, sondern es handelt sich um eine sog. Auffangregelung (eine übliche juristische Terminologie) in dem Sinne, dass dieser Mitgliedergruppe alle Mitglieder der Universität zugeordnet sind, die nicht explizit einer anderen Mitgliedergruppe zugeordnet sind. Aus diesem Grund sind Hilfskräfte auch Mitglieder dieser letztgenannten Mitgliedergruppe. Die Grundordnung der Universität Stuttgart spricht bei Mitgliedern dieser Wählergruppe auch von „Mitarbeiter(n) und Mitarbeiterinnen in Verwaltung und Technik“.

Es gibt zahlreiche Konstellationen, die dazu führen, dass ein Wahlberechtigter zunächst mehreren Mitgliedergruppen angehört oder angehören kann. Wählen und gewählt werden kann man aber grundsätzlich nur in einer Mitgliedergruppe, deshalb müssen für diese Fälle Regelungen zur Zuordnung getroffen werden. Die Zuordnung ist für alle zum selben Zeitpunkt stattfindenden Wahlen dieselbe.

Doktorandinnen und Doktoranden / Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Wenn Sie als Doktorandin bzw. Doktorand eingeschrieben und gleichzeitig hauptamtlich an der Universität Stuttgart tätig sind, können Sie sich zwischen der Wählergruppe der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Wählergruppe der Doktorandinnen und Doktoranden entscheiden. Dies können Sie schriftlich oder elektronisch vorzugsweise per Email an wahlleitung@verwaltung.uni-stuttgart.de gegenüber der Wahlleitung tun. Machen Sie hiervon nicht Gebrauch, werden Sie zufällig einer der beiden Wählergruppen zugeordnet. Ihre Wählergruppe ist für alle zum selben Zeitpunkt stattfindenden Wahlen dieselbe und kann erst zu den nächsten regulären Wahlen dieser Wählergruppe geändert werden. Wird die Wahlberechtigung von der Universität zufällig festgelegt, können Sie Ihre Wählergruppe bereits zur nächsten regulären Wahl unabhängig von der Wählergruppe ändern.

Übrige Wählergruppen
Wenn Sie zwei oder mehr der übrigen Wählergruppen angehören, können Sie sich schriftlich oder elektronisch, vorzugsweise per E-Mail an wahlleitung@verwaltung.uni-stuttgart.de, gegenüber der Wahlleitung für eine dieser Wählergruppen entscheiden. Tun Sie dies nicht, werden Sie der ersten zutreffenden der folgenden Wählergruppen zugeordnet: Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studentinnen und Studenten, Doktorandinnen und Doktoranden, sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre Wählergruppe ist für alle zum selben Zeitpunkt stattfindenden Wahlen dieselbe und kann erst zu den nächsten regulären Wahlen dieser Wählergruppe geändert werden.

Zugehörigkeit von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer zu Fakultäten
Wenn Sie als Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer keiner Fakultät angehören, können Sie schriftlich gegenüber dem Rektorat festlegen, welcher Fakultät Sie zugeordnet werden wollen. Diese Zuordnung ist für alle zum selben Zeitpunkt stattfindenden Wahlen dieselbe. Wenn Sie durch Kooptation mehreren Fakultäten angehören, sind Sie in all diesen Fakultäten zur Senatswahl wahlberechtigt, aber nicht wählbar.

Zugehörigkeit von akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu mehreren Fakultäten
Wenn Sie in der Wählergruppe der akademischen bzw. sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehreren Fakultäten angehören, sind Sie nur in der einen Fakultät wahlberechtigt und wählbar, in der der größere Anteil Ihres Beschäftigungsverhältnisses liegt. Ist so keine eindeutige Zuordnung möglich, werden Sie der Fakultät mit der kleineren Ordnungsnummer zugeordnet, es sei denn Sie entscheiden sich für eine andere Fakultät und teilen dies der Wahlleitung mit (per Email an wahlleitung@verwaltung.uni-stuttgart.de). Die Zuordnung ist für alle zum selben Zeitpunkt stattfindenden Wahlen dieselbe.

Zugehörigkeit von Studierenden zu mehreren Fakultäten
Wenn Sie als Studentin bzw. Student durch Ihren Studiengang bzw. Ihre Studiengänge mehreren Fakultäten angehören, sind Sie nur in der einen Fakultät wahlberechtigt und wählbar, die Sie bei Ihrer Immatrikulation bestimmt haben. Haben Sie keine Fakultät bestimmt, werden Sie der Fakultät Ihres ersten Hauptfachs zugeordnet, es sei denn Sie entscheiden sich für eine andere Fakultät und teilen dies der Wahlleitung mit (per E-Mail an wahlleitung@verwaltung.uni-stuttgart.de). Diese Entscheidung ist auch dem Studiensekretariat durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten mitzuteilen.

Wie wechsle ich meine Wählergruppe bzw. Fakultätszugehörigkeit?
Einen Wechsel der Wählergruppe oder der Fakultätszugehörigkeit können Sie gegenüber der Wahlleitung beantragen.

Die Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Wahl sind unter Services für Beschäftigte auf der Seite Recht zu finden.

Fragen und Inforamtionen zur Durchführung der Wahl

Der Zugang zum Online-Wahlsystem erfolgt im SIAM-Nutzer-Selfservice. Dort loggen sich die Wahlberechtigten mit den üblichen Zugangsdaten (st/ac Account und Passwort) ein.

Das Wahlsystem prüft, ob die Daten im Wählerverzeichnis hinterlegt sind. Nur bei vorhandener Wahlberechtigung wird der Zugang zum Wahlsystem freigegeben. Falls Sie mehreren Statusgruppen angehören, achten Sie bitte darauf sich mit dem „richtigen“ Account anzumelden; also mit dem Account, der für die Gruppe steht, in der Sie wahlberechtigt sind. Bsp. Sind Sie eingeschriebene*r und angenomme*r Doktorand*in und zeitgleich als wissenschaftliche*r Angestellter*r beschäftigt? Wenn Sie zur Gruppe der Doktorand*innen zugeordnet sind, müssen Sie sich mit ihrem st-account einloggen. Andernfalls mit Ihrem ac-Account.  

Nein. Für eine Anmeldung in SIAM ist nicht notwendig auf das Universitätsnetz zuzugreifen.

Die Stimmabgabe ist von jedem internetfähigen Endgerät aus möglich (PC, Laptop, Tablet, Smartphone). Sie sollten darauf achten, dass Ihr Endgerät mit der neuesten Version des von Ihnen genutzten Browsers ausgestattet ist, um eine sichere Verbindung zum Wahlsystem zu gewährleisten.

Bitte überprüfen Sie, ob Sie sich mit der richtigen Kennung eingeloggt haben. Die häufigste Fehlermeldung in diesem Bereich ist auf eine fehlende Wahlberechtigung zurückzuführen. Gehören Sie also mehreren Statusgruppen an, werden Sie nur zur Stimmabgabe weitergeleitet, wenn Sie sich mit der Kennung einloggen, mit der Sie im Wählerverzeichnis registriert sind.

Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stimmen wird auf dem Stimmzettel angegeben. Das System zeigt die zur Verfügung stehenden Stimmen an und zählt dabei runter. Bsp.: Falls Sie also für ein Gremium insgesamt 13 Stimmen haben und bereits eine abgegeben haben, zeigt Ihnen das System unter der Bezeichnung des Gremiums an, dass die Anzahl zu vergebenden Stimmen 12 ist. Vergeben Sie mehr Stimmen, als Ihnen zur Verfügung stehen, werden Sie vom System darauf hingewiesen. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Stimmabgabe noch einmal zu korrigieren oder die Stimmabgabe zu bestätigen. Sollten Sie in diesem Falle die Stimmabgabe bestätigen, wird Ihre Stimme als ungültig gezählt.

Wenn Sie sich im Wahlsystem eingeloggt haben und für 15 Minuten inaktiv sind, werden Sie vom Wahlsystem automatisch ausgeloggt, um Ihre Sicherheit und die Sicherheit der Stimmabgabe zu gewährleisten. Die Stimmauswahl wird nicht zwischengespeichert, wenn das Zeitlimit überschritten wird. Sie können sich in diesem Fall innerhalb des Wahlzeitraums wieder am Wahlsystem anmelden, und können Ihre Auswahl neu treffen und den Wahlvorgang abschließen.

Ihre Stimmauswahl wird nicht zwischengespeichert, wenn Sie Ihre Stimmabgabe abbrechen. Sie können sich in diesem Fall innerhalb des Wahlzeitraums wieder am Wahlsystem anmelden, erneut Ihre Auswahl treffen und den Wahlvorgang dann abschließen.

Nachdem Sie Ihre Stimmen angegeben haben, drücken Sie den Button „Stimmabgabe prüfen“.

An jeden Ihrer Stimmzettel ist nun ein Hinweis zu finden, soweit er von den Wahlregeln abweicht.

Sie haben nun die Möglichkeit Ihre Auswahl zu korrigieren, die Stimmabgabe abzubrechen oder Ihre Stimme verbindlich abzugeben.

Sobald die Stimmen verbindlich abgegeben sind, ist eine Korrektur nicht mehr möglich.

Formulare für die Wahlvorschläge zu den Gremienwahlen

Titel Dateityp
Ausfüllbeispiel Senat Kandidat*innen - Muster pdf
Wahlvorschlag Fakultätsgleichstellungs- und Diversity-Beauftragte - Druckvorlage docx
Wahlvorschlag Großer Fakultätsrat - Druckvorlage docx
Wahlvorschlag SC SimTech - Druckvorlage docx
Wahlvorschlag Senat - Druckvorlage docx
Wahlvorschlag Studierendenparlament - Druckvorlage docx
 

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