Gemeinsam verschieden

Erklärung des Rektorats der Universität Stuttgart zur Teilhabe
Stand: Dezember 2022

Die Mitglieder der Universität Stuttgart stehen für Teilhabe aller an Studium, Forschung und Lehre sowie in den Bereichen Technik und Verwaltung entsprechend ihrer Fähigkeiten. Die Entfaltung der persönlichen Potentiale ist unser Anliegen.

Eine „inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern“ ist das vierte Ziel der globalen Agenda der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung. Dieses Ziel bildet zugleich das Werkzeug zur Umsetzung der weiteren 16 Nachhaltigkeitsziele. Seit Inkrafttreten des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen (UN-Behindertenrechtskonvention) in der Bundesrepublik Deutschland 2009, ist das Thema der Inklusion von Menschen mit Behinderungen überdies nicht nur ein breiter gesellschaftlicher Auftrag, sondern insbesondere auch Thema für den Hochschulbereich. Diesem Auftrag, sich als inklusiver Bildungs- und Forschungsort immer weiter zu entwickeln, verpflichtet sich die Universität.

Mit dieser Erklärung sollen die nächsten Schritte auf dem Weg zu einer inklusionssensiblen Hochschule angestoßen werden. Studierende und Beschäftigte sollen nicht nur Wissen für die Gestaltung inklusiver Prozesse erwerben können, sondern bereits im Studium und Arbeitsalltag der Hochschule ein inklusionssensibles Umfeld erfahren. Die Universität Stuttgart vertritt dabei ein Verständnis von Inklusion, das die Dimensionen menschlicher Verschiedenheit berücksichtigt. Die Vision der Teilhabe gilt es dabei über konkrete und terminierte Schritte in einem realistischen Handlungsrahmen umzusetzen: Inklusion wird als kontinuierliche organisatorische Weiterentwicklung und somit als ‚veränderlicher Prozess‘ verstanden. Hierbei gilt es, die bestehenden Potenziale der Universität zu erkennen und zu nutzen, indem die jeweiligen Akteur*innen einbezogen werden. Daher wird die Entwicklung der Hochschule seitens der Universitätsleitung durch ein entsprechendes Commitment und die Gründung eines Arbeitskreises abgesichert. Dieser wird die Handlungsfelder gemeinsam mit den jeweils betroffenen Akteur*innen zielorientiert betrachten und bereits gesammelte oder noch unbekannte Maßnahmen priorisieren und deren Umsetzung vorantreiben. Festgelegt werden die folgenden Handlungsfelder: Nachhaltige Verankerung der Aktivitäten in Struktur, Strategie und Controlling (Handlungsfeld 1), Angebote für Universitätsmitglieder mit Einschränkungen (Handlungsfeld 2), bauliche und technische Infrastruktur der Universität (Handlungsfeld 3) sowie Weiterentwicklung von Lehr- und Lernkulturen (Handlungsfeld 4). Kurz- und mittelfristige Maßnahmen unterliegen einer regelmäßigen Anpassung und Selbstevaluierung. Die einzelnen Punkte werden jährlich aktualisiert und setzen die Erklärung um.

Flankiert werden die Maßnahmen durch eine aktuell in Bearbeitung befindliche und noch zu verabschiedende neue Inklusionsvereinbarung der Universität.

Stuttgart, den 3. Dezember 2022

Für das Rektorat:

  • Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel, Rektor
  • Prof. Dr.-Ing. Silke Wieprecht, Prorektorin für Diversity und Internationales
  • Dipl.-Oek. Jan Gerken, Kanzler

Für den Arbeitskreis:

  • Dr.-Ing. Ulrich Eggert, Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
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