Am 2. und 3. Juli 2024 finden Personalratswahlen statt
In diesem Jahr wird der Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, der Personalrat der Universität Stuttgart und die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Universität Stuttgart gewählt.
Es kann in den folgenden Wahllokalen oder per Briefwahl gewählt werden. Die Briefwahl können Sie per Webformular beantragen.
Die Wahllokale sind von 9 bis 15 Uhr geöffnet
- Campus Stadtmitte
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KII Keplerstr. 17 EG Foyer
- Campus Vaihingen
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Pfaffenwaldring 7 EG Foyer
Bekanntmachungen
Formulare für die Wahlvorschläge zu den Personalratswahlen
Beantragung der Briefwahl
Die Briefwahl ist freiwillig. Gewählt werden kann auch in den genannten Wahllokalen. Sofern Sie sich nach Beantragung der Briefwahlunterlagen doch zu einer Stimmabgabe in einem Wahllokal entscheiden, müssen die Briefwahlunterlagen zurückgeben werden.
Beschäftigte auf die Folgendes zutrifft, müssen keine Briefwahlunterlagen beantragen, da die Briefwahl für sie angeordnet wurde. Ihnen werden die Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt:
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- Beschäftigte folgender Dienststellen: Heßbrühlstr.49 (IER), Bandtäle 2 (ISWA), Böblingerstr.72 (ICVT und IMVT), Böblingerstr.78 (SVT), Heisenbergstr.3 (IMW und ITP 4), Waldburgstr.17/19 (ISYS)
- Beschäftigte, die für eine längere Dauer beurlaubt, abgeordnet, zugewiesen oder aus sonstigen Gründen nicht in der Dienststelle beschäftigt sind (§ 25 LPVGWO).“
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen durch den Wahlvorstand zeitnah vor der Wahl an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt.
1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher
Universität Stuttgart
Wahlvorstand Personalratswahl
Keplerstr.7
70174 Stuttgart
Informationen zum Datenschutzbeauftragten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität.
2. Beschreibung und Kategorien von Daten
Das Formular sendet eine E-Mail an die Poststelle der Universität Stuttgart mit den eingegebenen Daten. Darüber hinaus werden auch Datum und Uhrzeit des Absenders gespeichert.
Gespeichert werden die Daten zusätzlich in einer lokalen Datenbank durch die Verwaltung der Universität Stuttgart bzw. durch den Wahlvorstand der Universität Stuttgart.
Die Daten werden für Anträge auf Briefwahl und den Versand der entsprechenden Unterlagen in Papierform verwendet.
Die Pflichtfelder des Formulars sind Name, Anschrift, Dienststelle oder Einrichtung, AC-Nummer, Wählergruppe. Diese müssen ausgefüllt werden, damit die Briefwahlunterlagen zugeschickt werden können.
Persönliche Daten, die von uns verwendet werden, sind Name, Vorname, Anschrift (privat/ dienstlich), Dienstelle oder Einrichtung, AC-Nummer, Wählergruppe, sowie IP-Adressen und Zeitangaben für die Datenbank.
3. Zweck
Das Formular wird benutzt, um Wählerinnen und Wählern der Personalratswahl, der Hauptpersonalratswahl und der Wahl zur Jugend und Auszubildendenvertretung einen möglichst komfortablen Weg zur Beantragung von Briefwahlunterlagen zu ermöglichen. Mit Hilfe der abgefragten Daten kann in einem automatisierten Prozess ein Versandetikett erstellt werden. Mit diesem werden die zentral zusammengestellten Briefwahlunterlagen den Wählerinnen und Wählern der jeweiligen Wählergruppe versehen und können dann individuell durch Briefpost übersandt werden.
4. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Erfassung der personenbezogenen Daten in diesem Formular sind Art. 6 Abs. 1 lit. a (Zustimmung durch Antrag auf Briefwahl mittels Formular) und e (Durchführung der Personalratswahl als öffentliche Aufgabe) DS-GVO, sowie § 23 der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (LPVGWO).
5. Empfänger
Empfänger der mittels Formular übertragenen personenbezogenen Daten sind ausschließlich im Bereich der Poststelle, sowie des Wahlvorstandes (einschließlich bestellter Wahlhelfer) tätige Beschäftigte der Universität Stuttgart.
6. Dauer der Speicherung
Die personenbezogenen Daten werden bis zum Abschluss des Wahlvorgangs (04.07.2024) auf der OpenCms-Datenbank der Universität Stuttgart gespeichert. Bei Benutzung der OpenCms-Datenbank wird der Eintrag spätestend nach sechs Monaten gelöscht.
7. Folgen der Nichtangabe, Widerspruchs- bzw. Beseitigungsmöglichkeit
Pflichtangaben sind für die Erstellung der personalisierten Versandetiketten und den Versand der individuellen Briefwahlunterlagen erforderlich, ohne die Pflichtangaben kann das Antragsverfahren auf Durchführung der Briefwahl nicht durchgeführt werden.
Zur Beantragung der Briefwahl ist dieses elektronische Formular die einfachste Variante. Jedoch ist sie freiwillig.
Alternativ können Sie auch eine E-Mail an die Adresse personalratswahl2024@uni-stuttgart.de oder sich per Brief oder telefonisch an den Wahlvorstand (vgl. Bekanntmachung des Wahlvorstandes) wenden.
Der Nutzung der Daten kann jederzeit widersprochen und die Einwilligung in die Nutzung widerrufen werden. Die Löschung der Daten kann jederzeit verlangt werden.
8. Ihre Rechte
Informationen über Ihre Rechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der Universität.