Unser Energiesparziel
Seit 2019 sind die Energiekosten stark gestiegen. Für Gas, immer noch der Hauptenergieträger der Universität Stuttgart, haben sich die Kosten im Vergleich zum Vorjahr trotz des Rückgangs der Gaspreise in den letzten Monaten mehr als verdoppelt. Die durch die Preissteigerung verursachten Mehrkosten für den Betrieb der Universität für 2023 in Millionenhöhe belasten den angespannten Haushalt der Universität stark. Die Universitätsmittel, die für Energie ausgegeben werden müssen, stehen für andere Zwecke, die uns allen wichtig sind, nicht zur Verfügung.
Gleichzeitig besteht auch für unsere Universität eine Verpflichtung gegenüber den nachfolgenden Generationen, fossile Energieträger erheblich zu reduzieren und langfristig vollständig einzusparen.
Das Ziel der Universität Stuttgart ist daher die Einsparung von 20 Prozent des Energieverbrauches von 2021 bis 2024.
Maßnahmen
Um die Einsparziele zu erreichen, werden Maßnahmen in drei Bereichen umgesetzt:
- Sanierung und Modernisierung von technischen Anlagen und Gebäuden
- Reduzierung des Verbrauches durch Verhalten des Nutzerinnen und Nutzer
- Optimierung von Auslastungen, Steuerungen und Verteilung
Die Universität Stuttgart hat bereits erste Maßnahmen zur Energieeinsparung getroffen und bereitet weitere Schritte vor. An dieser Stelle informieren wir Sie laufend über aktuelle Entwicklungen.
- 11. Oktober 2023
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Gebäudeschließung über den Jahreswechsel
Die Gebäude der Universität bleiben in den beiden Wochen nach Weihnachten und Neujahr, sowie in den beiden darauffolgenden Wochen (KW 2 und 3) grundsätzlich geschlossen (25. Dezember 2023 bis 21. Januar 2024). Die Universität wird in den vier Schließwochen durch organisatorische und technische Maßnahmen den Energieverbrauch für Wärme, Strom und Warmwasser reduzieren.
In Umsetzung
- Die Universität setzt im Winter 2023/2024 die Vorgaben der ausgelaufenen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen, insbesondere die dort genannten Höchsttemperaturen in Räumen, freiwillig weiterhin um.
- Schulung von dezentralen Energiebeauftragten für alle Gebäude und Institute am Campus Vaihingen und Stadtmitte. Stand: Energiebeauftragte der Fakultät 2 geschult und aktiv. Für die meisten anderen Bereiche sind Energiebeauftragte nominiert; Schulungen terminiert für Oktober und November 2023. Energiebeauftragte*n melden
- Tausch alter Heizkörperventile durch klassische bzw. smarte Thermostate in Zusammenarbeit mit dem UBA. Stand: Erfassung der benötigten Thermostate am Pfaffenwaldring 7 abgeschlossen, Material bestellt. Ziel: Austausch Herbst 2023.
- Tausch defekter T5/T8 Leuchten durch LED Leuchten, Ausrüstung von LED Leuchten mit Bewegungsmeldern in WCs, in Stadtmitte bereits in einigen Bereichen LED mit Präsenzsteuerung und Helligkeitssensoren.
Geplant
- Nachrüstung fehlender bzw. Instandsetzung bestehender Wärmeübergabestellen am Campus Vaihingen (u.a. Pfaffenwaldring 4) zur optimierten Regelung der Heizkreisläufe in den Gebäuden.
- Campusweite dezentrale Maßnahmen wie Optimierung von Verbräuchen mit Unterstützung der Energiebeauftragten, z.B. durch Stilllegung von nicht genutzten Elektrogeräten, Einbau von Bewegungsmeldern, Zeitschaltuhren, etc.
- Prüfung des Austausches von Warmwasser-Pumpen an allen Gebäuden am Campus Vaihingen.
- Verschiedene Maßnahmen zur Nutzer-Sensibilisierung.
- Optimierung von Computer Nutzungszeiten.
- Anschaffung einer neuen Energiemanagementsoftware.
- Abdichtung von alten Fenstern.
- Neues Energiesparcontracting über Vermögen und Bau initiiert. Ausschreibung ist veröffentlicht.
Erfolgt
Energiesparcontracting mit Einsparung von ca. 140.000 Euro jährlich seit 2019 Campus Vaihingen
- Sporthalle Allmandring mit neuer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung,
- LED-Beleuchtungen u.a. in Sporthalle, Pfaffenwaldring 4G, 6 und 10,
- Optimierung Lüftungsanlagen „Simtech 1+2“
- sowie viele weitere geringinvestive Maßnahmen.
Energiesparcontracting mit Einsparung von ca. 420.000 Euro jährlich seit 2015 Campus Stadtmitte
- Wärmerückgewinnung für Lüftungsanlagen KII Tiefenhörsaal, Azenberg 12 und 16, und Holzgarten 15
- neue Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in der Bibliothek „Stadtgarten“
- Neue Kältemaschine im KII, Wärmeverglasung im EG des KII
- LED Leuchtmittel für alle Gebäude (Azenberg, Holzgarten, Kepler und Seidenstr.)
- Erneuerung aller DDC-Steuerungen
Unterstützen Sie beim Energiesparen
- Energiespartipps für den Universitätsalltag
Lüften, Bildschirme ausschalten und Büromöbel umstellen: Mit diesen Tipps sparen wir gemeinsam Energie. - Nachhaltig forschen: Tipps für einen umweltbewussten Wissenschaftsbetrieb
Die Promovierendenvertretung DoKUS hat ein Informationsblatt zum energiesparsamen und nachhaltigen Forschen erstellt.
Wenn Sie eine Störung oder defekte Leuchtmittel oder Thermostate feststellen, melden Sie uns die Störung bitte über das Störmeldeformular. Oder lassen Sie sich zum/zur Energiebeauftragen schulen.
- Energiebeauftragte*r werden
Helfen Sie bei der Umsetzung der Energieeinsparung an Ihrer Einrichtung - Störungsmeldung
Anzeigen von Mängeln
Zahlen und Daten
An dieser Stelle werden zeitnah Zahlen zu bereits erreichten Einsparungen von Wärme und Strom veröffentlicht.
Aktuelle Meldungen aus dem Bereich Energiesparen
Fragen und Antworten
Studieren und Lernen in den vier Schließwochen
Die zentralen Lernräume bleiben geöffnet und nutzbar. Das gilt auch für die Lernräume in den Universitätsbibliotheken (soweit sie derzeit nutzbar sind).
Ja, die Außentüren der Gebäude sind zwar elektrisch verschlossen, die Gebäude können aber mittels ecus und Schlüssel betreten werden. Ein Aufenthalt in den Gebäuden ist möglich, sollte aber nach Möglichkeit vermieden werden.
Wie allen Beschäftigten soll auch Hilfskräften in den Schließwochen, insbesondere in den beiden Wochen KW 2/24 und KW 3/24 die Arbeit im Homeoffice ermöglicht werden und die Hilfskräfte sollen diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. Die Aufgaben der Hiwis sollen möglichst so organisiert werden, dass die Arbeit im Homeoffice in den beiden Wochen KW 2/24 und KW 3/24 grundsätzlich möglich ist.
Wenn Tätigkeiten vor Ort zwingend notwendig sind, können mit entsprechender Organisation (entsprechende Kleidung, Hilfsmittel) i.d.R. auch kurze, stundenweise Tätigkeiten vor Ort erfolgen.
Die zentral verwalteten Lernräume für die Studierenden bleiben nutzbar. Für Regelungen zur Nutzbarkeit dezentral verwalteter Lernräume sind die jeweiligen Einrichtungen verantwortlich.
Nachdem die Energiesparmaßnahmen über den Jahreswechsel 2023/2024 jetzt in der Uni bekannt sind, werden die für die Lehre Verantwortlichen in den Fakultäten jeweils planen, wie damit im Einzelfall umzugehen ist und ihre Studierenden informieren. Hier ist noch etwas Geduld gefragt. Grundsätzlich bleibt die Durchführung von Praktika in den Instituten und Einrichtungen möglich.
Ja! Das Bearbeiten von Projekt-, Studien- und Abschlussarbeiten kann auch in den Schließwochen erfolgen, wenn dafür eine Anwesenheit vor Ort erforderlich ist. Soweit möglich sollen aber Arbeiten so organisiert werden, dass dafür möglichst wenige Räume beheizt werden müssen.
Wir sind sicher, dass die für die Organisation der Lehre Verantwortlichen in den Fakultäten alles tun werden, um unbillige Nachteile zu vermeiden. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen ermöglichen dies auch weitestgehend. Zuständig für die Organisation der Lehre und damit ansprechbar bei Fragen sind zunächst die Fakultäten. Sollte eine unbillige Benachteiligung erfolgen, kann die Ombudsperon Lehre und Promotion angesprochen und um Vermittlung gebeten werden.
Arbeiten in den vier Schließwochen
Nein! Es gibt weder eine Pflicht noch einen Grund, aufgrund der vereinbarten Energiesparmaßnahmen Urlaub zu nehmen, der nicht sowieso geplant ist. Die Kombination der beschriebenen Möglichkeiten (Ortsunabhängiges Arbeiten, Abbau von vorhandener oder aufgebauter Mehrarbeit, Aufbau von Minderarbeit, Verlängerung der Fristen) sollte jeder und jedem Beschäftigten die Möglichkeit geben, in den vier Schließwochen nicht an der Universität vor Ort arbeiten zu müssen. Wenn all diese Möglichkeiten nicht helfen, ist prinzipiell das Arbeiten vor Ort möglich – sollte aber im Hinblick auf den Erfolg beim Energiesparen vermieden werden.
Die Regelungen in der Dienstvereinbarung zu Energiesparmaßnahmen über den Jahreswechsel zur Änderung der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit sind leider etwas kompliziert - sie sollen alle Fälle abdecken und davon gibt es viele.
Die Kolleginnen und Kollegen im Dezernat 4 sowie der Personalrat helfen gerne mit Auskünften aufgrund von konkreten Anfragen.
Die Regelungen in der Dienstvereinbarung zu Energiesparmaßnahmen über den Jahreswechsel sollen das Arbeiten vor Ort in den allermeisten Fällen und in der überwiegenden Zeit der Schließwochen unnötig machen. Nur so ist ein signifikanter Einsparerfolg möglich. Wenn dies in Einzelfällen nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten nicht geht oder zu unangemessenen negativen Folgen führt, dann ist das Arbeiten vor Ort möglich und zulässig.
Wir setzen darauf, dass möglichst viele Heizungen (soweit möglich) in den Schließwochen heruntergeregelt werden.
Vom 27.12.2023 bis zum 05.01.2024 besteht ein stark eingeschränkter Minimalbetrieb, in welchem die Post an den jeweiligen Dienstagen und Donnerstagen vormittags verarbeitet wird. An den anderen Tagen werden die Poststellen nicht besetzt sein. In den weiteren zwei Wochen, also dem Zeitraum vom 08.01.2024 bis zum 19.01.2024, werden die Poststellen täglich, aber auch nur vormittags, besetzt sein. Zu den Zeiten stehen Ihnen die Poststellen in der Stadtmitte und in Vaihingen natürlich gerne telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
Reduzierung des Energieverbrauchs
Hier muss man differenzieren: Viele offensichtliche Mängel resultieren aus dem Sanierungsstau bei den Gebäuden der Universität. Der Einfluss der Universität ist dabei begrenzt. Es sind Maßnahmen erforderlich, die einen sehr langen Vorlauf haben und von der Finanzierung durch das Land abhängen. Vieles ist geplant (zum Beispiel die Sanierung der beiden NWZ-Hochhäuser), die Zeiträume bis zur Umsetzung erstrecken sich aber über viele Jahre bis hin zu einem Jahrzehnt. Viele mittelgroße Maßnahmen (kleinere Sanierungen, Umbauten, ...) können wir selbst vornehmen. Dabei ist aber der zeitliche Vorlauf für Planung, Ausschreibung und Beauftragung bis hin zur Umsetzung zu berücksichtigen. Solche Maßnahmen werden kontinuierlich durchgeführt.
Dann gibt es eine große Zahl kleiner Maßnahmen, die wir selbst durchführen können – hier müssen wir besser werden! Das Problem liegt insbesondere in den sehr begrenzten personellen Möglichkeiten in den zuständigen Bereichen. Die Kolleg*innen sind mit ihrer Arbeit voll ausgelastet und können leider nicht beliebig viel Zeit in zusätzliche Aufgaben (wie es das Energiesparen geworden ist) investieren.
Am Ende bleibt das, was jede und jeder Einzelne in der Universität ganz einfach selbst tun kann (Licht ausschalten, Rechner herunterfahren, Heizungen in leeren Räumen herunterregeln, ...).
Die Universität Stuttgart ist im Wesentlichen nicht Eigentümerin der Gebäude auf den Campus, sondern das Land Baden-Württemberg. Das Land hat die Aufgabe der Gebäudesanierungen in unserem Fall dem Universitätsbauamt übertragen. Das Land teilt über den Haushalt dem Universitätsbauamt hierfür Mittel zu. Die jährlich zugeteilten finanziellen Mittel sind begrenzt und reichen nur für einen geringen Teil der notwendigen Sanierungen. Weiterhin müssen diese Sanierungen mit einiger Vorlaufzeit im Landeshaushalt angemeldet und auch vom Land wiederum genehmigt werden.
Die Universität Stuttgart darf Instandsetzungen bis zu einem Betrag von 10.000 € (netto) direkt im Auftrag des Universitätsbauamts erteilen. Alle darüber hinausgehenden Instandsetzungen liegen beim Universitätsbauamt.
Zum einen liegt die Amortisation von PV-Anlagen bei rund 20 Jahren, zum anderen sind auch bauliche Einschränkungen – Statik, Dachaufbauten, Brandschutz (Durchdringung von mehreren Stockwerken mit neuen Stromleitungen zur Hauptverteilung des Gebäudes) – zu berücksichtigen. Selbst wenn wir alle Dächer und größere Fassaden ausgestattet haben, wird der eigenerzeugte Anteil am Gesamtbedarf nur wenige Prozentpunkte betragen.
Oberstes Ziel ist es, dass sich Mitarbeitende, Studierende und Besucher sicher in Gebäuden bewegen (und arbeiten) können. Zur Beleuchtung gibt es auch Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR). Das heißt, dass zur Erfüllung dieser Vorgaben entsprechende Leuchten in Betrieb sein müssen, sobald sich eine Person in einem Flur bewegt.
Eine Lösung kann die Ausstattung der Beleuchtung mit Bewegungsmelder und/oder Helligkeitssensoren in Fluren sein. Da dies jedoch bestimmte technische Voraussetzungen mit sich bringt, ist eine Umsetzung derzeit aufgrund unserer teilweise sehr alten Gebäudesubstanz und der darin verbauten Technik nicht überall möglich.
Es wurde bereits begonnen, Gebäude damit auszurüsten. Da die Universität Stuttgart jedoch eine Vielzahl an Gebäuden nutzt und sehr viele Maßnahmen gleichzeitig laufen, wird dieses Projekt nach und nach umgesetzt. Manche Umrüstungen sind nur im Zuge von umfangreichen Gebäudesanierungen möglich.
Zum Beispiel: Warum soll ich meinen Monitor oder das Licht nach der Arbeit abschalten und die Heizung herunterdrehen, wenn das Rechenzentrum viel mehr Strom verbraucht und eine Wärmedämmung viel mehr Energie sparen würde?
Warum sollte man eine gute Sache nicht machen, weil es auch noch eine ganz andere, vermeintlich bessere Sache gibt? Das Ziel muss sein, beides anzugehen und das umzusetzen, was im eigenen Handlungsspielraum liegt. Mit Ressourcen verantwortungsvoll umgehen, ist die Aufgabe von uns allen. Für den Erfolg muss jede/r ihren/seinen Beitrag entsprechend der Möglichkeiten beisteuern.
Nicht alle Maßnahmen, die den Energieverbrauch verringern würden, liegen im direkten Verantwortungsbereich der Universität. Der Handlungsspielraum ist oft eingeschränkt und die Umsetzung ist langwieriger als gewünscht.
„Im Uhrwerk drehen wenige große Räder langsam, und viele kleine Zahnräder schnell.“
Nein, aber die meisten der Energiezähler (Strom, Wärme, Kälte, Gas und Wasser) sind fernauslesbar, und werden viertelstündlich aufgezeichnet.
In angemieteten Liegenschaften außerhalb des Campus (Vaihingen und Stadtmitte) ist der direkte Zugriff auf Gebäudehauptzähler der Energieversorger leider nicht möglich. In diesen Liegenschaften haben wir daher weitgehend fernauslesbare Unterzähler installiert, über die der Gesamtverbrauch des Gebäudes auch viertelstündlich erfasst werden kann.
Es kommt dazu, dass die Zählerinfrastruktur der Universität keine sehr hohe „Trennschärfe“ ermöglicht: Viele Werte können nur für ein ganzes Gebäude insgesamt erfasst werden, eine Trennung zum Beispiel nach Instituten oder Einrichtungen in diesem Gebäude ist nicht möglich.
Wenn Sie feststellen, dass Energie verschwendet wird, wenden Sie sich möglichst an Ihre*n zuständige*n Energiebeauftragte*n.
Wenn Sie nicht wissen, wer der/die für Sie zuständige Energiebeauftragte ist, können Sie eine E-Mail an den Energiemanager senden.
Technische Fragen
Der Campus Vaihingen hat aufgrund seiner Größe und der teilweise sehr energieintensiven Anlagen und Installationen einen hohen Energiebedarf. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und durch Lastmanagement Kosten einzusparen, wurde daher in den 1960er Jahren ein eigenes Heizkraftwerk errichtet, dass über ein eigenes, unabhängiges Versorgungsnetz den Campus Vaihingen sowie die externen Institute und Einrichtungen mit Fernwärme, aber auch mit Strom versorgt.
Dies geschieht effizienzoptimiert durch Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung und deckt gut die Hälfte des Bedarfs der Uni auf dem Campus. Den darüber hinausgehenden Strombedarf deckt die Universität durch zugekauften Strom aus 100 % regenerativen Energieträgern. Da das Kraftwerk mit seine flexiblen Fahrweise auch dazu dient, den Bezug kostenintensiver Stromspitzen – verursacht durch die zahlreichen Großversuchsanlagen – zu vermeiden, trägt es aktiv zur Kosteneinsparung bei.
Das Heizkraftwerk Pfaffenwald versorgt mittels Kraft-Wärme-Kopplung den Campus Vaihingen mit Fernwärme, und deckt dabei gut die Hälfte des Strombedarfs am Campus Vaihingen. Ein weiteres knappes Prozent des Stroms liefern die PV-Anlagen auf dem Campus, der restliche Strom wird zugekauft und besteht aus 100 % regenerativen Energieträgern.
Die Fernkälte wird in zwei Kältezentralen (im Norden beim HKW und beim Rechenzentrum im Süden) mit elektrisch betriebenen Kompressionskälteanlagen erzeugt.
Wie werden die Standorte außerhalb des Campus Vaihingen mit Wärme und elektrischer Energie versorgt?
Die Gebäude in der Stadtmitte (u.a. um den Stadtgarten, die Böblingerstraße und im Azenberg) sind am Fernwärmenetz der EnBW angeschlossen. Entferntere Liegenschaften haben meist Gasheizungen. Die Stromversorgung erfolgt außerhalb des Campus Vaihingen über die Jahresausschreibungen des Landes (seit 2015 zu 100 % regenerativer Ökostrom).
Das Heizkraftwerk am Campus Vaihingen liefert die Heizwärme für den gesamten Campus und erzeugt dabei in Kraft-Wärme-Kopplung gut die Hälfte des Uni-Strombedarfs. Darüber hinaus liefert das Kraftwerk den benötigten Hochdruckdampf für einige Großversuchsanlagen im Norden des Campus.
Das Kraftwerk selbst wird mit Erdgas betrieben, kann aber auf Heizöl umstellen, was uns in diesem Jahr bei den hohen Gaspreisen geholfen hat, die Kosten zu beeinflussen.
In den Kältezentralen wird über Kompressionskälteanlagen die Fernkälte zur Klimatisierung bereitgestellt.
Gut die Hälfte des von den Universitätseinrichtungen auf dem Campus Vaihingen verbrauchten Stroms wird über Kraft-Wärme-Kopplung im Heizkraftwerk Pfaffenwald (HKW) erzeugt, während dieses den gesamten Campus mit Fernwärme versorgt. Die universitätseigenen PV-Anlagen tragen ein knappes Prozent zur Stromversorgung bei.
Der Strombedarf, der über den auf dem Campus selbst erzeugten Strom hinausgeht, wird bereits seit Längerem als grüner, CO2-emissionsfreier Strom eingekauft. Dadurch konnte der CO2-Footprint des Stroms um gut ein Drittel gesenkt werden.
Aufgrund der Größe des Versorgungsgebiets und der am Campus benötigten Energiemengen ist eine Transformation der Versorgung hin zur CO2-Neutralität unter Einhaltung der Versorgungssicherheit eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Diese kann nur in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren geschehen: der Stadt Stuttgart mit ihrer kommunalen Wärmeplanung, dem Land als Besitzer und den Netzbetreibern als Energielieferanten.
Der Umtausch hängt von ein paar technischen Vorgaben ab. Sehr alte Fassungen (meist aus den 60- und 70er Jahren) können das etwas höhere Gewicht der LED-Röhren nicht funktionssicher tragen. Neuere Leuchten mit elektronischen Vorschaltgeräten EVGs (etwa 90er Jahre) benötigen spezielle LED-Röhren, die die EVGs „austricksen“ können, damit kein Startimpuls beim Einschalten erzeugt wird. Nicht jedes EVG lässt dies zu, muss also bei jeder Leuchte eigens untersucht werden. Die aktuellen T5-Röhren haben alle ein EVG, und sind 50mm kürzer, als die entsprechenden T8-Röhren. LED mit T5 sind noch Sonderprodukte und entsprechend sehr teuer.
Gemeinsam mit dem Universitätsbauamt wurde beschlossen, an den Stellen, an denen bereits sehr alte Leuchten verbaut sind, nicht LED-Leuchtmittel einzusetzen, sondern diese Leuchten nach und nach gegen LED-Leuchten zu erneuern.
Die einfachen Thermostatventile und -köpfe – in älteren Gebäuden noch oft anzutreffen (NWZ, ETI, IW) – lassen nur eine grobe Steuerung zu (viel oder wenig Wärme). Hier wird die durchschnittliche Raumtemperatur – gemessen mittels Referenzfühlern – zentral über die Vorlauftemperaturen der Heizstränge gesteuert. Da hilft es bereits, das Ventil nicht voll aufzudrehen.
Bei neueren Thermostatventilen und deren -köpfe, die wir nun über das Universitätsbauamt austauschen lassen, kann die Temperatur deutlich einfacher und in jedem Raum separat geregelt werden. Der Einstellwert 2 auf dem Thermostatventil entspricht einer Raumtemperatur von ca. 16°C, 3 entspricht 20°C und 4 entspricht 24°C.
Ja, jeder Raum der nicht voll beheizt wird, spart Energie. Da die Gebäude aber in Heizkreise unterteilt sind, muss zur Beheizung eines einzelnen Raums der gesamte entsprechende Heizstrang mit aufgeheizt werden, was den Einspareffekt auf das Gebäude bezogen erheblich verringert.
Organisatorische Fragen
Das Universitätsbauamt ist die für die Universität Stuttgart verantwortliche Stelle von „Vermögen und Bau Baden-Württemberg“ für bauliche Angelegenheiten bei Landesliegenschaften. Sobald eine Energiesparmaßnahme bauliche Maßnahmen an Gebäuden und dazugehörige Installationen/technische Anlagen umfasst, wie z.B. Fassadendämmung, Austausch von Heizungsanlagen oder -teilen, wird dies durch das Universitätsbauamt abgewickelt.
Dabei ist das Universitätsbauamt wiederum abhängig von den vom Land zur Verfügung gestellten Mitteln sowie dem vorhandenen Personal zur Umsetzung der Maßnahmen.
Nein, die allermeisten der Gebäude gehören nicht der Universität Stuttgart, sondern sind Liegenschaften des Landes Baden-Württemberg im Besitz des Finanzministeriums. Für alle Landesliegenschaften ist „Vermögen und Bau Baden-Württemberg“ (VUB) als Verwalter zuständig. Für bauliche Maßnahmen ist das Universitätsbauamt als verantwortliche Stelle der VUB zuständig.
Die Energiebeauftragten unterstützen ihre Kolleginnen und Kollegen, das Dezernat 6 mit seinem Energiemanager, das Green Office und damit die gesamte Universität dabei, Energie zu sparen. Sie stärken das Bewusstsein, dass Energie gespart werden muss, informieren und motivieren in ihrem Bereich Kolleg*innen, setzen bei geplanten uniweiten Aktionen Maßnahmen um, finden in ihrem Bereich Möglichkeiten, Energie zu sparen und melden Störungen und den Bedarf technischer Maßnahmen an die zuständigen Stellen.
Die Energiebeauftragen üben diese Aufgabe freiwillig aus, sie werden von ihren Vorgesetzten vorgeschlagen und von diesen unterstützt. Die Energiebeauftragten werden durch das Dezernat 6 und das Green Office geschult und stehen in regelmäßigem Austausch miteinander.
Allgemeine Fragen
Die Preise für Gas und Strom sind auf dem Markt seit dem Rekordhoch Mitte 2022 im Laufe des Jahres 2023 wieder gesunken. Die Universität hat – um eine kalkulierbare und stabile Versorgung zu gewährleisten – Mehrjahresverträge mit Energieversorgern abgeschlossen. Bei diesen wird jährlich der Jahrespreis des Folgejahrs zum Ende des laufenden Jahres über ein Rechenverfahren aus verschiedenen Preistranchen ermittelt und ist dann fix.
Die Ermittlung für 2023 fand somit im Laufe des Hochpreisjahres 2022 statt, was für das Jahr 2023 zu einem erhöhten Festpreis geführt hat. Dadurch sind für die Universität die Energiepreise im Schnitt noch immer mehr als doppelt so hoch als vor der Krise.
Das Einsparen von Energie ermöglicht der Universität Stuttgart, das dadurch eingesparte Geld für Investitionen, eine gute Ausstattung, Stellenwiederbesetzungen und, ganz allgemein, für ihre Leistungen für uns alle zu verwenden.
Grundsätzlich haben die Universität Stuttgart und ihre Angehörigen angesichts der globalen Klimakrise und einer angespannten Energieversorgungslage Vorbildfunktion beim verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Nicht zuletzt hat die Universität Stuttgart – wie alle Landeseinrichtungen – die Zielvorgabe, bis 2030 netto-treibhausgasneutral zu werden. Dies ist nur durch eine Vielzahl an Maßnahmen zu erreichen, welche den Energieverbrauch senken, die Energieeffizienz steigern und die Umstellung auf CO2 neutrale Energieträger voranbringen. Energiesparen wird daher auf lange Sicht eine Notwendigkeit bleiben, die vor allem auch durch mittel- und langfristige technische und organisatorische Maßnahmen realisiert werden müssen.
Die Landesregierung unterstützt die Universität Stuttgart dabei, die Energie-Mehrkosten zu stemmen. Dies ist ein gemeinschaftlicher Aufwand, bei dem auch die Universität Stuttgart das ihr Mögliche tun muss, die Mehrkosten mit allen sinnvollen, zur Verfügung stehenden Mitteln der Einsparung zu reduzieren. Die Universitätsleitung ist mit der Landesregierung im ständigem Austausch darüber, welche Maßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können und welche Unterstützung möglich ist.
Die Einsparung von 20 % Energie im Vergleich zu 2021 ist ein Schritt, die gestiegenen Energiekosten im Griff zu behalten und mittelfristig das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Dass Maßnahmen mit hohem Einsparpotenzial Investitionen und Vorlaufzeit benötigen, bis sie greifen, ist dabei allen bewusst.
Wie alle anderen Universitäten und Hochschulen auch ist die Universität Stuttgart in der Pflicht, zu zeigen, dass sie alle sinnvollen und zumutbaren Mittel nutzt, um den Energieverbrauch und damit die Kosten zu reduzieren. Einsparungen von 20 % sind hierbei ein Richtwert, der abhängig von den Rahmenbedingungen, Investitionen und Vorlaufzeiten von großen Institutionen im Mittel erreicht werden kann – trotzdem sind Bedingungen nicht für alle Organisationen und deren Bereiche gleich. Wichtig ist, dass gemeinsam das Möglichste erreicht wird.
Für die Universität Stuttgart bedeutet dies, dass in allen Bereichen, in denen Energieeinsparungen realisiert werden können, diese auch umgesetzt werden. Dies betrifft organisatorische Maßnahmen genauso wie technische Verbesserungen und Verhaltensänderungen. Dabei geht es nicht darum, eine Maßnahme gegen die andere Maßnahme aufzurechnen, sondern dass wir als Universität so viele Maßnahmen umsetzen, wie wir realisieren können. Gerade einzelne kleine Maßnahmen eines Mitarbeitenden stellen vielleicht für sich betrachtet keine große Reduzierung im Energieverbrauch dar. Wenn aber alle unsere Mitarbeitenden diese einzelnen kleinen Maßnahmen mitmachen, erreichen wir gemeinsam eine größere Einsparung.
Das Einsparen von Wärme durch Reduzierung der Öffnungszeiten, Optimierung von Belegungen, Erneuerung technischer Anlagen wie Wärmeübergabestationen oder Gebäudesanierungen sind ein Bereich, der für die Universität Stuttgart großes Potenzial zur Einsparung hat.
Übersicht bereits begonnener, geplanter und erfolgreich umgesetzter Maßnahmen
Wenn die Universität Stuttgart keine Energie einspart, fehlt das verwendete Geld für die anfallenden Energiekosten und die Unterstützung durch das Land steht in Frage. Die Universität Stuttgart muss dann an anderer Stelle sparen, z.B. bei Investitionen in Ausstattungen, bei den Bibliotheken, bei neuen Stellenbesetzungen, bei der Lehre und wo immer sonst dies möglich sein wird.
Dies kann Sie ganz konkret in ihrem Institut oder Ihrer Vorlesung bzw. Ihrem Praktikum betreffen, ganz sicher hat es aber einen Einfluss auf die Ausstattung und Arbeitsqualität von Beschäftigten und Studierenden und auf die Attraktivität von Lehre und Forschung und damit auf die Attraktivität der Universität Stuttgart insgesamt.
Umgekehrt ist ein Erfolg bei der Einsparung von Energie der gesamten Universität auch der Erfolg jedes und jeder Einzelnen. Energiesparen ist erfolgreich, wenn alle gemeinsam das tun, was in ihren Möglichkeiten liegt.
Gut die Hälfte des von den Universitätseinrichtungen auf dem Campus Vaihingen verbrauchten Stroms wird über Kraft-Wärme-Kopplung im Heizkraftwerk Pfaffenwald (HKW) erzeugt, welches primär den gesamten Campus mit Fernwärme versorgt. Die universitätseigenen PV-Anlagen tragen bislang noch sehr wenig (< 1 %) zur Stromversorgung bei. Die im HKW erzeugte Strommenge hängt von der über das Jahr benötigten Heizwärmemenge ab.
Der Strombedarf, der über den auf dem Campus selbst erzeugten Strom hinausgeht, wird bereits seit Längerem als grüner, CO2-emissionsfreier Strom eingekauft. Dadurch konnte der CO2-Footprint des Stroms um gut ein Drittel gesenkt werden.
Da Stromeinsparungen vorrangig die Menge an zugekauftem Strom verringern, sparen wir Energiekosten und entlasten die Umwelt, in den CO2 Emissionen der Universität bildet sich dies jedoch nicht ab. Einsparungen bei der Heizwärmemenge führen jedoch direkt zu einer Verringerung der ausgestoßenen CO2-Menge.
An der Universität Stuttgart kommen durch das Wachstum, wie überall auf der Welt, ständig neue Verbraucher*innen hinzu. In der IT steigt gleichzeitig die benötigte Rechen- und Speicherleistung. Trotz dieses Trends haben wir es geschafft, in der bestehenden Infrastruktur Strom und Wärme einzusparen. Ein Teil dieser Einsparungen wird jedoch durch dieses Wachstum aufgezehrt.
Außerdem sollten wir uns selbstkritisch eingestehen, dass wir bisher sicher nicht alles uns Mögliche zur Reduktion des Energieverbrauchs getan haben. Selbst einfache und in den Auswirkungen auf unseren Alltag unkritische Maßnahmen, wie das Ausschalten von Licht und Rechnern oder das Herunterregeln von Heizungen in leeren Büros, sind alles andere als selbstverständlich. Wir müssen hier gemeinsam besser werden!
Mit den beschlossenen Maßnahmen zur Energieeinsparung über den Jahreswechsel 2023/2024 versucht die Universität Stuttgart einen Kompromiss: Forschung und Lehre sollen möglichst wenig beeinträchtigt, gleichzeitig aber trotzdem möglichst viel Energie eingespart werden. Deshalb bleibt das Arbeiten, Lehren und Lernen an der Universität auch in den vier Schließwochen möglich. Wir versuchen aber, durch organisatorische und arbeitsrechtliche Maßnahmen die Notwendigkeit von Präsenz zu reduzieren und damit allen das Einsparen von Energie zu ermöglichen. Ob dieser Appell an das eigenverantwortliche Handeln zu einer ausreichenden Einsparung führt, wird sich zeigen – das hängt von uns allen ab.
Weitergehende Maßnahmen können notwendig werden, wenn bspw. die Einsparungen nicht ausreichen, die Energiepreise weiter steigen oder andere negative Faktoren dazukommen.
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