Weiterführende Informationen
- Richtlinie
Zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung sowie von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt - Leitfaden für Betroffene
- Leitfaden für Führungskräfte
- Leitfaden für Personen im Umfeld
- Ansprechpersonen
Respektvolles Miteinander
Die Universität Stuttgart verpflichtet sich zu einem respektvollen Verhalten im täglichen Umgang miteinander.
Sie haben Rechte!
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg (PartIntG BW)
- Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG)
- Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz - ChancenG)
Gemeinsam gegen Diskriminierung
Unter Diskriminierung versteht man die Benachteiligung eines Menschen aufgrund eines bestimmten Merkmals ohne sachliche Rechtfertigung sowie ferner eine Herabsetzung der nach dem Grundgesetz unantastbaren Würde, der Rechte und Freiheiten der einzelnen Person.
Diskriminierung kann auf unterschiedlichen Ebenen erfolgen:
- individuell (zwischen einzelnen Personen),
- institutionell (aufgrund von rechtlichen Ungleichheiten, Verordnungen, Routinen etc.),
- strukturell (verfestigte Benachteiligung aufgrund asymmetrisch verteilter Ressourcen, Chancen etc.) oder auch
- gesamtgesellschaftlich (aufgrund von Stereotypen, Bezeichnungen etc.).
Ziel der Universität Stuttgart ist es, diese Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen.
Welche Formen von Diskriminierung gibt es?
Zu unterscheiden sind:
- unmittelbare (direkte) Benachteiligung,
- mittelbare (indirekte) Benachteiligung,
- (sexuelle) Belästigung und Gewalt,
- Anweisung zur Benachteiligung sowie
- Mehrfachdiskriminierung.
Konkret kann Diskriminierung in folgenden Erscheinungsformen vorkommen:
- Herabsetzung durch mündliche / schriftliche Äußerungen oder durch entsprechende Handlungen
- Ungleichbehandlung
- Unfaire Arbeitsbedingungen
Worauf kann sich Diskriminierung beziehen?
Diskriminierung ist nicht die Schuld der Person, die diskriminiert wird. Diskriminierendes Verhalten erwächst aus tatsächlichen oder vermeintlichen Unterschieden, die eine Person an einer anderen wahrnimmt. Dabei spielen bewusste oder unbewusste Stereotypen, d.h. Vorurteile bzw. vereinfachende Vorannahmen, eine entscheidende Rolle. In folgenden Bereichen können Herabwürdigung oder Benachteiligung stattfinden:
- Gender / Geschlecht
- Nationale, ethnische, kulturelle Herkunft (Ethnizität)
- Soziale Herkunft
- Gesundheit (Handicap, chronische physische oder psychische Erkrankung)
- Alter
- Sexuelle Orientierung
- Religion oder Weltanschauung
Diskriminierung kann unterschiedliche Folgen nach sich ziehen. Mögliche Folgen sind:
- Bei den Betroffenen:
-
- Verunsicherung, Ohnmachtsgefühle
- Verlust an Selbstbewusstsein, Selbstvorwürfe
- Psychische Beeinträchtigungen bis hin zu seelischen Erkrankungen
- „victim blaming“
- Brüche im Lebenslauf (Abbruch von Studium, Promotion oder beruflicher Karriere)
- Kosten (z. B. Rechtsberatung, Umzug, Therapie)
- Einkommensverluste
- Für die Universität:
-
- Lehr-, Lern- und Arbeitsklima verschlechtern sich
- Kreatives Potential bleibt ungenutzt
- Projekte bleiben unvollendet
- Talente gehen verloren
- Imageschaden
- neue Talente werden abgeschreckt
- für die Gesellschaft:
-
- diskriminierende Personen sehen sich bestätigt und bleiben aktiv
- sie dienen Jüngeren als (schlechtes!) Vorbild und diskriminierendes Verhalten setzt sich fort
- Verhalten spaltet die Gesellschaft kurz-, mittel- und langfristig (immaterieller Schaden)
- es entsteht volkswirtschaftlicher (materieller) Schaden
Das können Sie gegen Diskriminierung tun!
Als betroffene Person
- Reagieren Sie so schnell und bestimmt wie möglich.
- Halten Sie Vorkommnisse schriftlich fest.
- Holen Sie Hilfe.
Sie können das folgende Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen:
- Stufe 1 (informelles Verfahren)
- Sie wenden sich an eine der universitären Stellen und lassen sich zunächst vertraulich beraten. Dort verweist man Sie bei Bedarf weiter an die zuständige Person oder unterstützt Sie bei Stufe 2.
- Stufe 2 (formelles Beschwerdeverfahren)
- Sie erheben schriftliche Beschwerde bei der zuständigen Beschwerdestelle. Diese ermittelt den Sachverhalt und leitet im Fall eines Fehlverhaltens weitere Schritte ein.
Zum Melden dient eine Beschwerdevorlage als Protokollhilfe. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Beschwerdevorlage auszufüllen, können sich auf anderem Weg, zum Beispiel per E-Mail, mit Ihrer Beschwerde melden.
Als Führungskraft
- Seien Sie ein gutes Vorbild.
- Machen Sie deutlich, dass Sie Diskriminierung nicht tolerieren.
- Sehen Sie hin und unterstützen Sie die Betroffenen.
Als Person im Umfeld
- Unterstützen Sie Betroffene.
- Organisieren Sie Hilfe.
- Machen Sie die zuständige Lehr- oder Führungskraft auf das Problem aufmerksam.
Mögliche Beschwerdewege bei Fällen von Diskriminierung
Ablaufdiagramm: Potentielle Beschwerdewege (PDF) (das PDF ist nicht barrierefrei – den Inhalt finden Sie in der Textbeschreibung zu potentiellen Beschwerdewegen.
Im Falle von extremer Diskriminierung oder Gewalt können sich Betroffene an die Polizei wenden, um prüfen zu lassen, ob es sich bei dem Vorfall um eine Straftat handelt. Sollte dies der Fall sein, wird Anzeige erstattet.
An der Universität Stuttgart gibt es unterschiedliche Ansprechpersonen und Beratungsstellen für unterschiedliche Formen von Diskriminierung. Dorthin können Sie sich jeweils zu einem vertraulichen Gespräch wenden. Dort wird der Sachverhalt eruiert und es werden verschieden Handlungsoptionen entworfen. Ohne Zustimmung der betroffenen Peron erfolgt keine Aktivität, es sei denn, andere Mitglieder und Angehörige der Universität müssten geschützt werden. In jedem Fall bleibt die Anonymität der betroffenen Person bestehen, solange nicht anderes vereinbart ist.
Ebenso können Sie sich an Lehrpersonen (bei einem Vorfall in einer Lehrveranstaltung) oder Vorgesetzte (bei einem Vorfall im Arbeitsmilieu) wenden.
Nach dem ersten vertraulichen Gespräch sind verschiedene Vorgehensweisen auf informellem oder auch auf formellem Wege denkbar.
Informelle Maßnahmen beinhalten beispielsweise Möglichkeiten wie
- ein Gespräch mit der belästigenden Person,
- ein Gespräch zwischen der betroffenen und der belästigenden Person im Beisein der beratenden Ansprechperson oder auch
- die Einbeziehung der jeweils zuständigen Lehr- oder Führungskraft.
Sollten Sie informelle Maßnahmen nicht wünschen oder sollten sie scheitern, können formelle Maßnahmen ergriffen werden.
Der erste Schritt eines formellen Verfahrens ist die Information und Einschaltung des zuständigen Dezernats (Dezernat Studium oder Dezernat Personal und Recht), ggf. des Rektorats sowie der Leitung des jeweiligen Instituts bzw. der jeweiligen Abteilung, in dem bzw. der es zu dem Vorfall kam. (Die Zuständigkeiten im formellen Verfahren können sich nach Umsetzung des zum 01.01.2021 neugefassten Landeshochschulgesetzes (LHG) noch verändern.)
Die zuständigen Stellen werden nach Prüfung der Vorwürfe gegen die belästigende Person ggf. weitere Maßnahmen einleiten. Je nach einschlägigen Bestimmungen sowie der arbeits-, dienst- oder hochschulrechtlichen Position der beschuldigten Person können folgenden Maßnahmen und Sanktionen ergriffen werden:
- formelles Dienstgespräch mit der diskriminierenden Person
- mündliche oder schriftliche Belehrung
- schriftliche Abmahnung
- Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz (innerhalb oder außerhalb der Universität)
- Einleitung eines Disziplinarverfahrens und Verhängung von Disziplinarmaßnahmen (Verweise, Geldbußen, Gehaltskürzungen, Versetzung, Entfernung aus dem Dienst)
- fristgerechte oder fristlose Kündigung
- Ausschluss aus einer Lehrveranstaltung
- Ausschluss von der Nutzung universitärer Einrichtungen
- Exmatrikulation
- Hausverbot
- Strafanzeige durch den Rektor bzw. die Rektorin der Universität
Wenn Sie kein formelles Verfahren wünschen, können Sie Ihre Beteiligung daran ablehnen bzw. sich vertreten lassen.
Generell dürfen weder Ihnen als betroffener Person noch den Beschwerde führenden Vorgesetzen bzw. Lehrenden Nachteile aus dem formellen Verfahren entstehen. Gleiches gilt für alle beteiligten Zeug*innen.
Für Maßnahmen und Sanktionen ist das Verursacherprinzip leitend.
Die Hochschulleitung trägt die Verantwortung für die Einleitung und Durchführung aller formellen Verfahren.
Ansprechpersonen
Beratung über Evermood
Universitätsangehörige können sich in Fällen von Konflikten, Krisen oder Diskriminierung über die Plattform Evermood informieren und mit uns oder externen Ansprechpersonen digital, persönlich oder anonym Kontakt aufnehmen.
Angebote der Universität zur Sensibilisierung und Prävention
Unser Denken ist oft von Vorurteilen und Vorannahmen geprägt. Testen Sie, wie frei Sie von Stereotypen sind.
- GRADUS
- Zielgruppe: Promovierende
- Historisches Institut, Abt. Neuere Geschichte.
- LSBTTIQ in Baden und Württemberg. Lebenswelten, Repression und Verfolgung im Nationalsozialismus und in der Bundesrepublik Deutschland
Zielgruppe: Alle Mitglieder der Universität
- Institut für Diversity Studies in den Ingenieurwissenschaften
- Personalentwicklung
- Zielgruppe: Beschäftigte
- Professional School of Education
- Zielgruppe: Lehramtsstudierende- und –lehrende
- Sprachenzentrum
- Zielgruppe: Alle Mitglieder der Universität
- Studierendenvertretung
- Zielgruppe: Studierende
- Stuttgart Center for Simulation Science
- Zielgruppe: Mitglieder von SimTech
- uniqUS – Stabsstelle für Inklusive Universitätskultur
- Zielgruppe: Lehrende, Mitglieder von Berufungskommissionen
Weitere Informationen
Externe Anlaufstellen
mit Beratungsfunktion
- Vertrauensanwältin des MWK für die Bereiche sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt
- Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS), Stuttgart
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin
- Büro für diskriminierungskritische Arbeit Stuttgart
- adis e.V.
Träger der professionellen Antidiskriminierungsarbeit in der Region Reutlingen/ Tübingen und Fachstelle zum Thema Diskriminierung in Baden-Württemberg
Netzwerke
- LAG Antidiskriminierungsberatung Baden-Württemberg
Zusammenschluss bestehender sowie im Aufbau befindlicher lokaler Beratungsstellen und Netzwerke gegen Diskriminierung in Ba-Wü - advd Antidiskriminierungsverband Deutschland, Leipzig
Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsbüros und Beratungsstellen, Selbstorganisationen und wissenschaftlicher Einrichtungen - Netzwerk „Antidiskriminierung an Hochschulen“
bisher keine Webseite
Material
- Antirassistische Bewusstseinsbildung: Kompetenzstärkung für Vielfalt am Arbeitsplatz,
Online-Toolbox mit Wissens- und Lernformaten sowie konkreten Handlungsanleitungen, Charta der Vielfalt e.V.
Susan Völkel
Ansprechperson für Antidiskriminierung