Verantwortungsbereiche und Aufgaben
Bis 2020 lag die Verantwortung für den Bereich Chancengleichheit und Gleichstellung beim Rektor der Universität Stuttgart; seither hat das 2019 neu geschaffene Prorektorat mit der Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Diversity die Verantwortung auch für diesen Bereich im Rektorat übernommen. Zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten übt die Prorektorin für Diversity und Internationales den Vorsitz im Senatsausschuss für Diversity und Gleichstellung aus.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat zusammen mit der Prorektorin für Wissenschaftlichen Nachwuchs und Diversity den Vorsitz im Senatsausschuss Diversity und Gleichstellung.
Gleichstellungsbeauftragte seit Oktober 2021 ist Dr. Grazia Lamanna.
Ihre Stellvertreterinnen sind:
Das Gleichstellungsreferat ist eine Stabsstelle des Kanzlers und inhaltlich der Gleichstellungsbeauftragten zugeordnet. Es berät und unterstützt Studierende und wissenschaftlich Beschäftigte der Universität Stuttgart und unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte inhaltlich sowie operativ bei der Umsetzung der konzeptionellen Maßnahmen.
Für die Realisierung der Chancengleichheit und Gleichstellung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im wissenschaftsunterstützenden Bereich ist die Beauftragte für Chancengleichheit zuständig.
Externe Expertise fließt künftig über den geplanten Diversity-Beirat (derzeit noch nicht konstituiert) in das Diversity Management der Universität Stuttgart ein.
Der Senatsausschuss für Diversity und Gleichstellung hat als beratender Ausschuss folgende Aufgaben im Bereich der Gleichstellung: inhaltliche Unterstützung der Prorektorin für Diversity und Internationales und der Gleichstellungsbeauftragten, Vorbereitung von gleichstellungspolitischen Vorlagen für den Senat, Vorschlag für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen.
Dem Senatsausschuss gehören je zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter jeder Statusgruppe an. Den Vorsitz haben die Prorektorin für Wissenschaftlichen Nachwuchs und Diversity und die Gleichstellungsbeauftragte inne. Die Geschäftsführung liegt beim Gleichstellungsreferat.
Die Dekaninnen und Dekane tragen die Verantwortung für die Erarbeitung von fakultätsspezifischen Zielvorgaben hinsichtlich der Frauenanteile auf allen Status- und Qualifikationsebenen, die die Fakultät beschließt, für die Erreichung der selbstgesetzten Ziele und für das Gender-Reporting ihrer Fakultät.
Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten werden jeweils für zwei Jahre von den Studierenden, Promvierenden und Wissenschaftler*innen einer Fakultät gewählt, um Chancengleichheit und Gleichstellung in der Fakultät zu verwirklichen. Sie kooperieren mit der universitären Gleichstellungsbeauftragten. Zusammen mit dem jeweiligen Dekan oder der jeweiligen Dekanin und der Fakultäts-Diversitykommission erarbeiten sie das jährliche Gender-Reporting. Gemeinsam mit der Fakultäts-Diversitykommission unterstützen sie die Fakultät bei der Entwicklung und Durchführung von Aktivitäten zur Erhöhung der Frauenanteile von den Studierenden bis zu den Professuren.
Die Amtszeit der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten beträgt üblicherweise 2 Jahre. Aufgrund der veränderten Wahlperiode wurde die Amtszeit einmalig verlängert und endet am 30.09.2023.
Einrichtung | Gleichstellungsbeauftragte*r |
Stellvertretung |
SimTech | Prof. Dr. Michael Sedlmair | Jun.-Prof. Dr. Benedikt Ehinger |
Zur Unterstützung der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten und, sofern sie sich für die Wahl von solchen entschieden haben, der Diversity-Beauftragten, richten die Fakultäten Diversitykommissionen ein. Die Fakultäts-Diversitykommission hat im Bereich der Gleichstellung die Aufgabe, das Dekanat gemeinsam mit der*dem Fakultätsgleichstellungsbeauftragten bei der Umsetzung des Gleichstellungsplans der Fakultät zu beraten sowie bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile zu unterstützen. Gemeinsam mit den Fakultätsgleichstellungsbeauftragten wirken die Fakultäts-Diversitykommissionen bei der Erarbeitung des Gender-Reportings der Fakultäten mit.