Die Universität Stuttgart als Auftraggeberin
Die Universität Stuttgart bezieht ihre Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Allgemeiner Vertragsbedingungen.
Die Universität Stuttgart als Auftragnehmerin
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, gelten grundsätzlich für die Angebote der Universität Stuttgart die im Folgenden hinterlegten AGB. Die Annahme des Angebots lässt dann einen Vertrag zu ebendiesen Bedingungen zustande kommen. Die Übersendung eigener (etwa Einkaufs- oder Liefer-) Bedingungen eines Unternehmens stellt keine Angebotsannahme, sondern ein Gegenangebot dar. Ein solches kann in der Regel nicht (unverändert) durch die Universität Stuttgart angenommen werden. Es sind dann ggf. individuelle Vertragsverhandlungen erforderlich.