Krisenmanagement und Sondergebiete

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsstelle Krisenmanagement und Sondergebiete.

Leitung

Leitung der Stabsstelle Krisenmanagement und Sondergebiete
Koordination Travel Risk Management
Ansprechperson zum Hinweisgeberschutzgesetz

Team

Bei Fragen zum Krisenmanagement wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.

Hinweisgeberschutz

Sie haben von einem Sachverhalt Kenntnis erhalten, bei dem Sie nicht sicher sind, ob alles rechtmäßig ist? Sie möchten dies melden, wollen dabei aber nicht persönlich in Erscheinung treten? Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) gibt Beschäftigten, die Hinweise im Sinne des § 2 HinSchG geben, einen besonderen Schutz vor Benachteiligungen. Dies gilt auch für Beamtinnen und Beamte.

Meldestelle für Hinweisgebende

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