Bei Ankunft in Stuttgart

Formalitäten, die bei Ankunft in Stuttgart erledigt werden müssen

Wo Sie uns finden und wie Sie uns kontaktieren können

Wegbeschreibung

Lageplan und Anfahrt zur Universität Stuttgart

Lageplan und Anfahrt zum Welcome Center für internationale Forschende am Dezernat Internationales im Internationalen Zentrum.

Sprechzeiten des Welcome Centers für internationale Forschende

Bitte kommen Sie nach Ankunft in Stuttgart zum Welcome Center für internationale Forschende. Wir beraten Sie persönlich und geben Ihnen Informationen und Unterstützung, die Sie brauchen.

Für eine persönliche Online- oder Präsenzberatung bitte einen Termin vereinbaren.

Bitte füllen Sie unser Anmeldeformular aus, bevor Sie in unser Büro kommen. Vielen Dank! 

Formalitäten

Sowohl EU-Bürger*innen als auch Nicht-EU-Bürger*innen müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Einzug in eine Wohnung bei der Meldestelle Ihres Wohnorts melden (in Stuttgart bei einem der Bürgerbüros), falls Sie länger als 90 Tage in Deutschland blieben möchten. Falls Sie in dieser Zeit noch keine Wohnung gefunden haben, in der Sie länger bleiben können, bitte erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten sich mit Ihrer vorrübergehenden Adresse anzumelden (z.B. Adresse der Ferienwohnung, des Hotels, etc.).

Bei der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular, erhältlich bei der Meldestelle Ihres Wohnortes oder online für die Stadt Stuttgart (Anmeldeformular)
  • die sog. Wohnungsgeberbestätigung, erhältlich bei der Meldestelle Ihres Wohnortes oder online für die Stadt Stuttgart (Wohnraumnachweis).

Für Transaktionen finanzieller Art benötigen Sie ein Girokonto in Deutschland. Wenn Sie bereits ein solches Bankkonto in einem der sogenannten SEPA-Länder haben, können Sie auch diese benutzen. Nach Eröffnung eines Kontos bei einer deutschen Bank erhalten Sie eine Bankkarte, mit der Sie an Bankautomaten Bargeld abheben können. Achten Sie bei der Eröffnung des Kontos auf die Kontoführungsgebühren, die Verfügbarkeit der Bankautomaten und Serviceleistungen.

Zur Eröffnung eines Girokontos benötigen Sie:

  • einen Reisepass oder Personalausweis und gegebenenfalls die Aufenthaltserlaubnis (kann später nachgereicht werden)
  • Ihre Adresse bzw. Nachweis der Anmeldung bei der Meldestelle Ihres Wohnortes in Deutschland

Eine gültige Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht  - vom ersten Tag Ihrer Ankunft bis zu Ihrer Abreise. Welche Art von Versicherung Sie abschließen müssen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab und ob Sie an der Universität angestellt werden oder als Gastwissenschaftler*in kommen.

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag der Universität Stuttgart bekommen, werden Sie über die gesetzliche Krankenversicherung versichert. Nur wenn Sie ein Jahresgehalt von über ca. 63.000 Euro beziehen, können Sie sich weiterhin freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse oder auch privat versichern. Falls Sie der/die einzige Verdiener*in in Ihrer Familie sind, können Ihr*e Ehepartner*in in der Regel kostenlos mitversichert werden.

Falls Sie als Gastwissenschaftler*in an der Universität Stuttgart tätig werden wollen, muss unterschieden werden zwischen EU- und Nicht-EU-Bürger*innen:

  • EU-Bürger*in: Wenn Sie in Ihrem Heimatland über das staatliche Gesundheitssystem versichert sind, können Sie dort u.U. eine sogenannte Europäische Versichertenkarte erhalten. Bitte bringen Sie diese mit, damit haben Sie Zugang zum Gesundheitssystem in Deutschland. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen. Da das gesetzliche Krankenkassensystem staatlich geregelt ist, gibt es aber nur unwesentliche Unterschiede was die Kosten und Leistungen betrifft.

  • Nicht-EU-Bürger*in: Für Nicht-EU-Bürger*innen gibt es zwei Möglichkeiten. Ist Ihr Forschungsaufenthalt privat oder durch ein Stipendium finanziert, so müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Die monatlichen Gebühren sind dabei von Ihrem Alter, der Berufsart, den gewünschten Leistungen und ggf. auch Ihrem Gesundheitszustand abhängig. Kosten für Arzt- und Krankenhausbesuche sowie Medikamente müssen zunächst selbst bezahlt werden und werden nach Einreichung der Rechnung von der privaten Krankenversicherung erstattet. Jedes Familienmitglied benötigt eine eigene Krankenversicherung. Bitte informieren Sie sich auf der Website des PKV-Verbandes über die passende private Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen. Bei der Suche nach einer privaten Krankversicherung für Sie und Ihre Familie, hilft Ihnen das Welcome Center für internationale Forschende gerne weiter.

Weitere Informationen zum Gesundheitssystem in Deutschland finden Sie unter EURAXESS -Research in Motion.

Private Haftpflichtversicherung

  • Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung besteht in Deutschland keine Pflicht eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Sie oder Ihre Familienmitglieder an Personen oder Gegenständen (z. B. einer Mietwohnung) verursacht worden sind. Wenn Sie noch keine private Haftpflichtversicherung haben, empfehlen wir, eine solche Versicherung abzuschließen. Einige Versicherungen beinhalten sogar den Verlust von Schlüsseln. Bei der Suche nach einer privaten Haftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie, hilft Ihnen das Welcome Center für internationale Forschende gerne weiter.

Wer muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Nicht-EU-Bürger*innen müssen bei der Ausländerbehörde ihres Wohnorts eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn

  • das aktuelle Visum / die aktuelle Aufenthaltserlaubnis nicht für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist, die der*die Bewerber*in beabsichtigt in Deutschland zu bleiben,
  • der Aufenthalt mehr als 90 Tage dauern soll, nachdem man in Deutschland ohne Visum eingereist ist (möglich für manche Nicht-EU-Staatsbürger*innen),
  • der Zweck des Aufenthalts sich ändert (z. B. Wechsel von Studium zur Erwerbstätigkeit).

Wann muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden?

Sie sollten eine (neue) Aufenthaltserlaubnis etwa 2 bis 3 Monate vor dem Datum beantragen, an dem Sie das neue Dokument benötigen, spätestens jedoch vor dem Ablauf Ihres Visums / Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Ihr rechtzeitiger Antrag bei der Ausländerbehörde schafft bereits eine Fiktionswirkung und ermöglicht Ihnen so einen legalen Aufenthalt in Deutschland, bis Sie eine Antwort erhalten. Dies ist wichtig, da die Rückmeldung der Ausländerbehörde oft verspätet erfolgt.

Wo und wie wird die Aufenthaltserlaubnis beantragt?

Bitte erkundigen Sie sich bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts, wie sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen / verlängern.

Die Stuttgarter Ausländerbehörde bietet ein Onlineverfahren. Wählen Sie die zutreffende Option:

  • „Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit” für Beschäftigte oder Gastwissenschaftler*innen
  • „Aufenthaltstitel für die Ausbildung” für Promotionsstudierende ohne Arbeitsvertrag oder Aufnahmevereinbarung, die sich an der Universität als Promotionsstudierende einschreiben

Bitte beachten Sie, dass Sie in Stuttgart die Möglichkeit haben, einen Notfall-Termin online mit der Ausländerbehörde zu vereinbaren, wenn Ihr Visum bzw. Ihre Aufenthaltserlaubnis in weniger als 7 Tagen abläuft.

Notwendige Bewerbungsunterlagen

Jede Ausländerbehörde kann leicht unterschiedliche Unterlagen verlangen.
In Stuttgart müssen Sie die Scans der folgenden Unterlagen während des Online-Antrags hochladen:

  • Reisepass (Seite mit den persönlichen Angaben)
  • Visum oder die aktuelle Aufenthaltserlaubnis (falls zutreffend)
  • Meldebescheinigung 
  • Aktueller Wohnraumnachweis, der von dem*der Vermieter*in ausgefüllt werden muss (Download-Formular für Stuttgart)
  • Aktueller Mietvertrag
  • Aktueller Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Ihre Hochschulabschlüsse
  • Nachweis Ihres Lebensunterhaltes (Arbeitsvertrag mit Verdienstbescheinigungen, Stipendienschreiben, das Formular „Aufnahmevereinbarung” oder die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis” – s. u. – , Nachweis eines anderen Einkommens)
  • Andere Unterlagen abhängig von Ihrer persönlichen Situation (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde etc.)

Während der Beantragung gibt es auch die Möglichkeit, Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse hochzuladen; das ist aber kein Muss.

Antragstellende einer Aufenthaltserlaubnis zur Forschung brauchen zusätzlich:

  • Eine Aufnahmevereinbarung, die Sie, Ihr Institut und das Dezernat Internationales unterschrieben haben. Bitte kontaktieren Sie Ihr Institut, falls Sie noch keine erhalten haben.

„Blaue Karte EU” -Antragstellende brauchen zusätzlich:

Hier können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllen.

Studierende brauchen zusätzlich:

  • Nachweis der Zulassung zum Promotionsstudium oder Nachweis der Einschreibung

Nach Absenden des Antrags erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Bitte behalten Sie diese, damit Sie nachweisen können, dass Sie rechtzeitig Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.

Erteilung der Aufenthaltserlaubnis

Nachdem Sie Ihren Antrag abgeschickt haben, wird ein Termin bei der Ausländerbehörde erteilt, damit Sie Ihre Fingerabdrücke hinterlassen können, die für die Bestellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) benötigt werden und/oder, damit Sie einen provisorischen Aufenthaltstitel auf Papier (Fiktionsbescheinigung) erhalten.

Wichtig: Mit der Fiktionsbescheinigung können Sie außerhalb Deutschlands reisen und auch wieder zurückkehren. Falls Sie jedoch ohne Visum eingereist sind, wird Ihnen eine Fiktionsbescheinigung nach §81,3 (AufenthG) ausgestellt, mit der Sie nicht reisen können, falls Ihr Aufenthalt mehr als 90 Tage andauert.

Im Falle, dass ein eAT bestellt wird und Ihnen keine Fiktionsbescheinigung, sondern nur ein Bescheid über die vorläufige Bewilligung eines Aufenthaltstitels ausgehändigt wird: Mit diesem Bescheid können Sie nicht reisen. Falls Sie planen, in nächster Zukunft zu reisen, empfehlen wir Ihnen unbedingt zusätzlich nach einer Fiktionsbescheinigung zu fragen, weil es oft lange braucht, bis die Bundesdruckerei in Berlin den eAT fertigstellt.

Bitte beachten Sie, dass dieses Verfahren nur für Stuttgart gilt, in anderen Städten kann die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis anders gehandhabt werden.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt ca. EUR 100.

Bitte beachten Sie: Unsere Vereinbarung mit dem Dezernat Personal und Recht der Universität Stuttgart erlaubt in vielen Fällen eine dreimonatige Verlängerung des Arbeitsvertrages auch ohne gültiges Visum oder gültige Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie rechtzeitig einen Antrag gestellt haben. Bitten Sie Ihr Institut, sich an das Dezernat Personal und Recht zu wenden, wenn die Aufenthaltserlaubnis trotz rechtzeitiger Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt wird.

Weiterführende Informationen

Für die (äußert schwierige) Wohnungssuche gibt es u.a folgende Webseiten:

Zeitungen wie die Stuttgarter Zeitung, die Stuttgarter Nachrichten und die Süddeutsche Zeitung veröffentlichen ebenfalls Angebote für Wohnungen und Häuser auf ihren Webseiten.

Gerne helfen wir Ihnen dabei Vermieter zu kontaktieren oder Ihnen die Einzelheiten von Mietbedingungen zu erläutern, wenn Sie sich für eine bestimmte Wohnunganzeige interessieren.

Bitte seien Sie vorsichtig und achten Sie auf Betrug!!
Erläuterung zu Betrug bei der Wohnungssuche

 

Öffentlicher Nahverkehr

Informationen über das öffentliche Verkehrsnetz sowie Tickettarife finden Sie auf den Seiten des Tarif- und Verkehrsverbunds Stuttgart (VVS). 

Führerscheinbestimmungen
EU-Bürger*innen / Bürger*innen aus EWR: (Europäischer Wirtschaftsraum):

Der Führerschein aus einem anderen EU-Land ist auch in Deutschland uneingeschränkt gültig.

Nicht-EU Bürger*innen:

Der Führerschein aus einem Nicht-EU Land ist nach dem Tag der Ankunft lediglich 6 Monate gültig. Danach wird ein deutscher Führerschein benötigt. Umschreibeformalitäten sind abhängig von Ihrem Heimatland. Für weiterführende Information empfehlen wir die Seiten des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie des Welcome Center Stuttgart

Sharing-Angebote

Es gibt einige Sharing-Plattformen um Autos oder Fahrräder auszuleihen.

Der Service Uni & Familie ist die zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie für alle Beschäftigten und Studierenden mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen der Universität Stuttgart. Familienfreundlichkeit ist uns sehr wichtig: Nutzen Sie unsere familienfreundliche Infrastruktur (Still- und Wickelräume, Eltern-Kind-Zimmer) und Kinderbetreuungsangebote.

Beschäftigte finden Angebote und Informationen im Portal Beruf & Familie, Doktorand*innen (falls als Studierende an der Universität Stuttgart eingeschrieben) im Portal Studium & Familie. Einige Kinderbetreuungsangebote (Ferienbetreuung, Notfallbetreuung) stehen auch Gastwissenschaftler*innen offen.

Kontakt

Dieses Bild zeigt Raphaela Diel

Raphaela Diel

 

Leiterin Welcome Center für internationale Forschende

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Katja Jenkner

 

Betreuerin für internationale Promovierende

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Josephine Mothes

 

Betreuerin für internationale Forschende, Events, allgemeine Anfragen

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