Universität Stuttgart verteilt Antigen-Selbsttests für Beschäftigte und Studierende

29. April 2021

Beschäftigten vor Ort und Studierenden, die genehmigte Präsenzveranstaltungen besuchen, stellt die Universität Stuttgart ab Montag, 3. Mai, freiwillige und kostenlose Selbsttests zur Verfügung.

Die Universität Stuttgart bietet ihren Beschäftigten (sofern sie nicht ausschließlich im Homeoffice sind) und Studierenden, die an den vom Rektorat genehmigten Präsenzveranstaltungen wie Laborpraktika teilnehmen, Antigen-Selbsttests an. Die Selbsttests werden bis Freitag an alle Einrichtungen und Institute verteilt.

Ein Mitarbeiter lädt große Pakete mit Tests aus einem LKW aus.
Anlieferung der Selbsttests

Bei den Tests handelt es sich um Antigen-Tests zur Selbstanwendung durch Laien, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet und geprüft wurden. Die Nutzung der Tests ist freiwillig. Um das Risiko einer Ansteckung an der Universität weiter zu minimieren und für einen noch besseren Schutz aller Beschäftigten und Studierenden zu sorgen, appelliert die Universitätsleitung an alle, das Testangebot zu nutzen (sofern Beschäftigte nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten).

„Wir wollen unseren Universitätsmitgliedern einen bestmöglichsten Schutz an der Universität bieten. Deshalb haben wir uns entschlossen, unabhängig von der zu erwartenden behördlichen Unterstützung, eigeninitiativ zu handeln. Wir konnten kurzfristig und eigenverantwortlich 65.000 Antigen-Selbsttests beschaffen. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die sich engagiert für diese Aktion eingesetzt haben“, sagt Jan Gerken, Kanzler der Universität Stuttgart.

Blazenka Mihelic (li) und Ana-Maria Da Silva aus der Poststelle verpacken und verteilen gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen die Selbsttests.

Allen Beschäftigten der Universität, die nicht oder nicht ausschließlich im Homeoffice tätig sind, werden zwei Tests pro Woche zur Verfügung gestellt. Hierzu zählen auch die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte.

Die Selbsttests können von den Einrichtungen auch an Studierende – die an vom Rektorat genehmigten Präsenzveranstaltungen teilnehmen –  ausgegeben werden.

Die Universität liefert derzeit über das Dezernat 7 „Zentrale Services“ die Selbsttests an die Sekretariate der Institute, Dezernate und zentralen Einrichtungen aus. Diese sind selbst dafür verantwortlich, die Selbsttests zu lagern und den Beschäftigten (sowie der besagten Gruppe der Studierenden) ansteckungssicher zukommen zu lassen. Die Einrichtungen und Institute müssen den jetzt bereit gestellten „Erstbedarf“ an Selbsttests nach eigenen Kriterien an die anwesenden Personen ausgeben.

Wenn Sie Fragen zur Verteilung der Selbsttests haben, wenden Sie sich bitte an das Dezernat 7.

Jede Einrichtung erhält für die Hälfte ihrer Beschäftigten je zwei Tests pro Woche für insgesamt acht Wochen bis zum 30. Juni 2021, so lange ist die Arbeitsschutzverordnung derzeit gültig. Insgesamt verteilt das Dezernat 7 über die Poststellen und Fahrdienste in dieser Woche 45.960 Tests an alle Einrichtungen.

Die Verteilung findet unter der Annahme statt, dass mindestens die Hälfte der Beschäftigten einer Einrichtung im Homeoffice arbeitet. Die Annahme begründet sich aus der Pflicht des Arbeitgebers Homeoffice anzubieten und der Pflicht der Beschäftigten die höchstmögliche Nutzung der Homeoffice-Angebote anzunehmen.

Wenn die jetzt verteilten Tests aufgebraucht sind und darüber hinaus noch ein Mehrbedarf an Selbsttests bis zum 30. Juni 2021 besteht, melden Sie dies bitte über das Bestellformular an die Stabsstelle Sicherheitswesen.

Es wird erwartet, dass der Test im Regelfall am ersten Präsenzarbeitstag der Woche durchgeführt wird. Bitte testen Sie sich zu Hausebevor Sie sich auf den Weg an die Universität machen. Bitte beachten Sie die beiliegende Anleitung beim jeweiligen Test.

Wenn Sie Fragen zur Durchführung des Tests haben, wenden Sie sich bitte an den Arbeitsmedizinischen Dienst.

Ein negatives Testergebnis schließt eine Corona-Infektion nicht aus. Es bedeutet, dass es zum Zeitpunkt der Testung weniger wahrscheinlich ist, ansteckend für andere zu sein. Es handelt sich dabei nur um eine Momentaufnahme.

Bitte beachten Sie: Die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln des Hygienekonzepts der Universität Stuttgart müssen zu jeder Zeit eingehalten werden – auch wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Dies betrifft alle Vorgaben des Hygienekonzepts, insbesondere auch das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

Bei einem positiven Testergebnis dürfen Sie die Gebäude der Universität nicht betreten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, das Ergebnis schnellstmöglich durch einen PCR-Test zu validieren. Kontaktieren Sie dafür Ihren Hausarzt, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefonnummer: 116 117) oder das zuständige Gesundheitsamt.

Wenn Sie Beschäftigte*r der Universität Stuttgart sind, informieren Sie bitte zudem ihre*n Vorgesetzte*n. Fühlen Sie sich trotz des positiven Selbsttestergebnisses gesund, können Sie Ihre Tätigkeit aus dem Homeoffice fortsetzen. Ist das Ergebnis des PCR-Tests negativ können Sie auch wieder an Ihren Arbeitsplatz an der Universität kommen. Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, folgen Sie bitten den Handlungsempfehlungen der Universität Stuttgart.

Bürgertestzentrum bietet ergänzendes Testangebot

Zusätzlich zu den von der Universität Stuttgart beschafften Selbsttests, können sich Beschäftigte und Studierende ab Freitag, 30. April 2021, im Bürgertestzentrum auf dem Campus Vaihingen einmal pro Woche kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.

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