Amtliche Bekanntmachung Nr. 60/2020. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Akademische Abschlussprüfung in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Besonderer Teil)

vom 25. August 2020

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Veröffentlicht am: 10. September 2020
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Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Akademische Abschlussprüfung in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Besonderer Teil)

vom 25. August 2020 

Aufgrund von §§ 19 Abs. 1 Nr. 9 und 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom13.03.2018 (GBl. 85) hat der  Senat der Universität Stuttgart am 12. Februar 2020 die nachstehende Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Akademische Abschlussprüfung in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Besonderer Teil) vom 05. November 2008 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 73/2008), zuletzt geändert durch Satzung vom 10. Juli 2020 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 
38/2020) beschlossen.

Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Änderungssatzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes am 25. August 2020, Az.: 7831.176-1, zugestimmt.

Artikel 1

1. Nr. 17 „Politikwissenschaft (Nebenfach)“ wird wie folgt gefasst:

I. Die Prüfungen im Nebenfach Politikwissenschaft

§ 1 Prüfungsausschuss

Die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bildet gemäß § 9 Abs. 1 des Allgemeinen Teils dieser Prüfungsordnung für das Nebenfach Politikwissenschaft einen Prüfungsausschuss.

§ 2 Die Orientierungsprüfung im Nebenfach Politikwissenschaft

(1) Die Orientierungsprüfung besteht aus den nachfolgend aufgeführten Modulen:

Nr.

Modul

P/W

Semester

Studienleistung

Prüfungsleistung

ECTS

1

2

3

4

5

6

1

Politisches System der BRD (LA)

P

X

 

 

 

 

 

--

PL

6

Erläuterungen:

  1. Erläuterung der Abkürzungen:
    • P = Pflichtmodul; W = Wahlmodul; ECTS = ECTS-Punkte
    • USL = unbenotete Studienleistung; BSL = benotete Studienleistung
    • LBP = lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
    • PL = Modulabschlussprüfungsleistung
  2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet.
  3. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.
  4. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

(2) Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in den in Abs. 1 genannten Modulen insgesamt 6 ECTS-Credits erworben wurden.

§ 3  Die Bachelorprüfung im Nebenfach Politikwissenschaft

(1) Die Bachelorprüfung besteht

a) aus den im Rahmen der Orientierungsprüfung erbrachten Leistungen (vgl. Allgemeiner Teil, § 22) 

b) aus den nachfolgend aufgeführten Modulen:

Nr.

Modul

P/W

Semester

Studienleistung

Prüfungsleistung

ECTS

1

2

3

4

5

6

2

Analyse und Vergleich politischer Systeme

P

 

 

 

X

 

 

USL

PL

9

3

Internationale Beziehungen

P

 

 

X

 

 

 

USL

PL

9

4

Politische Theorie

P

 

X

 

 

 

 

USL

PL

9

Es ist eines der Module 5 und 6 zu wählen. 

5

Vertiefung Politische Systeme

W

 

 

 

 

 

X

USL

PL

9

6

Vertiefung Politische Theorie

W

 

 

 

 

X

 

USL

PL

9

Siehe Erläuterungen zu § 2 Abs. 1

(2) Die Bachelor-Prüfung im Nebenfach Politikwissenschaft ist bestanden, wenn mit den in Abs. 1 genannten Prüfungsleistungen 42 ECTS-Punkte erworben wurden.

(3) Die Fachnote im Nebenfach ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus den Noten der Module nach Abs. 1 a) und b). Die Gewichtung ergibt sich aus der Zahl der ECTS-Punkte der einzelnen Module.“

Artikel 2

Inkrafttreten 

(1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2020 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die bisherigen fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach Politikwissenschaft vom 13. August 2012 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 52/2012) außer Kraft.

(3) Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungssatzung im Studiengang Nebenfach Politikwissenschaft eingeschrieben sind, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis zum 30.09.2024.

Stuttgart, den 25. August 2020 

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel
(Rektor) 

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