Amtliche Bekanntmachung Nr. 57/2020. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Publikationsrichtlinie der Universität Stuttgart

vom 15. Juli 2020

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PDF-Version und Anlagen Originaldokument
Veröffentlicht am: 6. August 2020
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Publikationsrichtlinie der Universität Stuttgart

Beschlossen vom Senat der Universität Stuttgart am 15. Juli 2020

1. Ziele und Zielgruppen

Die vorliegende Publikationsrichtlinie gilt verbindlich für alle Mitglieder und Angehörige der Universität Stuttgart nach LHG §9 Absatz 1. Sie dient der eindeutigen und einheitlichen Benennung der Universität in Publikationen. Darüber hinaus gilt sie für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Rahmen eines Gastaufenthalts an der Universität Stuttgart forschen und publizieren. Soweit Publikationen einen unmittelbaren Bezug zur Universität Stuttgart haben, gilt die Richtlinie auch für Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren.

Veröffentlichungen sind Schlüsselindikatoren im Leistungsspektrum der Universität. Es liegt im Interesse der Autorinnen und Autoren und der Universität, dass Publikationen und Zitationen eindeutig zugeordnet werden. Dadurch wird die persönliche Leistungsbilanz der Forschenden optimiert und die Reputation der Universität in institutionellen Leistungsvergleichen (sog. Rankings) gesteigert.

2. Anwendung der Richtlinie

Publikationen im Sinn dieser Richtlinie sind Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen einschließlich des Forschungstransfers, die aus der Universität heraus erfolgen. Dazu gehören auch forschungsbezogene Social-Media-Beiträge und audiovisuelle Medien. Die Universität Stuttgart hat eine verbindliche, standardisierte Affiliationsbezeichnung für die Benennung der Forschungseinrichtungen in Publikationen sowie für Kongresse, Vorträge, Forschungsanträge etc. festgelegt.

3. Affiliationsbezeichnung

3.1 Offizieller Name

Der offizielle Name lautet in allen Publikationen:

Universität Stuttgart

Für die Verwendung des Namens im Englischen gilt folgende Bezeichnung:

University of Stuttgart

Diese Bezeichnung ist bei allen Affiliationsangaben im gesamten Publikationsprozess zu verwenden, auch bei Kongressen, Symposien, Vorträgen, Forschungsanträgen usw. Abkürzungen sind zu vermeiden. Falls eine technische Zeichenbegrenzung die Nennung des vollständigen Namens nicht zulässt, ist folgende Variante zu wählen:

Uni Stuttgart

3.2 Ergänzende Angaben zur Zugehörigkeit

Die „Universität Stuttgart“ (bzw. „University of Stuttgart“) als Organisation ist die oberste Ebene der institutionellen Zugehörigkeit und in jeder Publikation zu nennen. Die Nennung der Universität Stuttgart sollte unter Berücksichtigung der Regeln des Publikationsorgans und der jeweiligen Fachkultur möglichst an erster Stelle erfolgen. Autorinnen und Autoren geben neben der Universität Stuttgart auch ihre nähere institutionelle Zugehörigkeit an (z.B. Fakultät, Institut, Fachgebiet, Exzellenzcluster, SRC, etc.). Die Nennung von Verbundzugehörigkeiten erfolgt gesondert von der Nennung des Instituts. Bei allen Angaben ist auf offizielle deutsche bzw. englische Bezeichnungen laut Glossar der Universität Stuttgart zurückzugreifen.

Link zum Glossar

Beispiel:

Vorname Nachname1,2

1 Universität Stuttgart, Fakultät Mustername, Institut für Mustername
2 Universität Stuttgart, Stuttgart Research Center für Mustername

3.3 Angaben bei mehrfacher institutioneller Zugehörigkeit

Liegen z. B. durch gemeinsame Berufungen oder institutionsübergreifende Promotionsprogramme mehrfache institutionelle Zugehörigkeiten vor, sind alle entsprechenden Einrichtungen als Affiliation anzugeben. Die Universität Stuttgart steht dabei an erster Stelle, wenn sie die Erstaffiliation ist. Falls die Forschungsleistung primär an einer der anderen Institutionen erbracht wurde, kann die Reihenfolge auch umgekehrt werden.

Beispiel:

Vorname Nachname1,2

1 Universität Stuttgart, Fakultät Mustername, Institut für Mustername
2 Fraunhofer-Institut Mustername

Im Falle eines Wechsels der Institution während des Forschungs- und Publikationsprozesses ist in jedem Fall die Einrichtung zu nennen, an der die Forschungsleistung primär erbracht wurde. Fand diese Forschungsleistung an beiden Einrichtungen zu relevanten Teilen statt, sind beide Einrichtungen zu nennen.

4. Akademisches Identifikationsmanagement

4.1 Autorenschaft

Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zum Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Reicht ein Beitrag nicht aus, um eine Autorenschaft zu rechtfertigen, kann diese Unterstützung in Fußnoten, im Vorwort, in der Danksagung oder an ähnlichen Stellen anerkannt werden. Eine Ehrenautorenschaft, bei der kein inhaltlicher Beitrag geleistet wurde, ist nicht zulässig.

Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorenschaft. Bei Veröffentlichungen mehrerer Autorinnen und Autoren verständigen sich diese rechtzeitig auf die Reihenfolge der Nennung anhand nachvollziehbarer Kriterien und unter Berücksichtigung der Konventionen der einschlägigen Fachgebiete.

4.2 Eindeutige Autorennamen (ORCID)

Um eine korrekte und vollständige Zuordnung der Publikationen zu gewährleisten, wird die einheitliche Schreibweise des eigenen Namens in allen wissenschaftlichen Publikationen empfohlen. Dies gilt vor allem bei Namen mit Umlauten, „ß“, Präpositionen oder Artikeln sowie bei Doppelnamen oder mehreren Vornamen. Autorinnen und Autoren werden angehalten die Schreibweise ihres Namens möglichst früh festzulegen und diese, wenn möglich einheitlich in sämtlichen Publikationen zu verwenden.

Darüber hinaus wird allen Mitgliedern und Angehörigen der Universität Stuttgart ausdrücklich empfohlen, sich bei ORCID (https://orcid.org) zu registrieren. Die individuelle Open Researcher and Contributor iD (ORCID-iD) ermöglicht die eindeutige Verknüpfung der Person mit Publikationen, Forschungsdaten und anderen Produkten des Forschungsprozesses. Durch die Mitgliedschaft der Universität Stuttgart beim ORCID-DE-Konsortium stehen die Dienste des Konsortiums auch der Universität Stuttgart und ihren Mitgliedern und Angehörigen zur Verfügung.

4.3 Soziale Medien

Die Universität Stuttgart ist auf verschiedenen Social-Media-Kanälen präsent. Wird in Beiträgen Dritter auf die Universität Stuttgart verwiesen, sind die folgenden Tags zu verwenden: @Uni_Stuttgart bei Twitter, @Universitaet.Stuttgart bei Facebook, @unistuttgart bei Instagram oder @university of stuttgart bei LinkedIn.

4.4 Angabe von Drittmittelgebern

Bei auf Drittmittel basierenden Publikationen ist der Drittmittelgeber im Acknowledgement (nicht in der Affiliationsangabe) zu nennen. Viele Verlage sehen dafür auch standardisierte Felder wie „funding acknowledgements“ o. ä. vor.

4.5 Publikationsorgan

Autorinnen und Autoren wählen das Publikationsorgan (Verlag, Zeitschrift, Plattform etc.) unter Berücksichtigung der Qualität und der Sichtbarkeit sorgfältig aus. Dafür sollten auch die Möglichkeiten des Open-Access-Publizierens bevorzugt genutzt werden, da OA Veröffentlichungen eine größere Verbreitung erzielen und häufiger zitiert werden.

5. Umsetzung

5.1 Gute wissenschaftliche Praxis

Die Universität Stuttgart legt der Umsetzung der Publikationsrichtlinie und der damit verbundenen Maßnahmen die „Satzung der Universität Stuttgart zur Sicherung der Integrität wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft“ in der jeweils geltenden Fassung zugrunde.

Folgende Maßnahmen ergänzen diese Satzung:

  • Sammlung, Erschließung und Langzeitarchivierung aller Veröffentlichungen der Universität Stuttgart
  • Vergabe persistenter Identifikatoren für die eindeutige Zuordnung der Publikationen zu den Autorinnen und Autoren sowie Institutionen
  • Bereitstellung der Veröffentlichungen über universitätseigene Repositorien (OPUS, DARUS)
  • Sicherstellung der Einhaltung der FAIR Principles (Findable, Accessible, Interoperable, Re-Usable)
  • Erhöhung der Sichtbarkeit wissenschaftlicher Veröffentlichungen durch Open Access und die Anwendung bibliometrischer Verfahren
  • Vermeidung unseriöser Angebote (Predatory Publishing) durch die Publikationsberatung des Open-Access-Teams und einschlägiger Informationsseiten.

5.2 Meldung von Publikationen an die Universitätsbibliografie

Die Universität Stuttgart führt als zentralen Nachweis ihrer Veröffentlichungen eine Universitätsbibliografie. Die Autorinnen und Autoren sind angehalten, ihre Publikationen der Universitätsbibliografie zu melden (z.B. über PUMA oder per E-Mail). Weitere Workflows (z.B. über ORCID) werden derzeit vorbereitet. Auf diese Weise kann die Universitätsbibliothek die Sichtbarkeit der gesamten Publikationsleistung erhöhen und die Datenqualität der externen Publikationsdatenbanken verbessern.

Weiterführender Link: Universitätsbibliographie

6. Information und Beratung

Die Universitätsbibliothek berät und unterstützt Autorinnen und Autoren bei Fragen

  • zum persönlichen akademischen Identitätsmanagement
  • zu ORCID
  • zu Open-Access-Veröffentlichungen
  • zur Meldung der Publikationen an die Universitätsbibliografie
  • zur automatisierten Erzeugung von Publikationslisten auf eigenen Webseiten
  • zur Digitalisierung und Langzeitarchivierung.

Informationen unter: Beratungsangebot der Universitätsbibliothek

7. Inkrafttreten

Diese Publikationsrichtlinie tritt am 1. August 2020 in Kraft.

Stuttgart, den 5. August 2020

gez.
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel
Rektor

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