Amtliche Bekanntmachung Nr. 47/2022. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Bachelorstudiengang Materialwissenschaften

Vom 11. Juli 2022

Als barrierefreie Version dient der Text auf dieser Seite. Die angehängten Dokumente entsprechen in der Regel der in Papierform veröffentlichten Bekanntmachung. Sie sind nicht auf Barrierefreiheit geprüft.

PDF-Version und Anlagen PDF-Fassung dieser Amtlichen Bekanntmachung
Veröffentlicht am: 25. Juli 2022
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Bachelorstudiengang Materialwissenschaften

Vom 11. Juli 2022

Aufgrund von § 19 Abs. 1 Nr. 9 und § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. S. 1) hat der Senat der Universität Stuttgart am … die nachstehende Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Materialwissenschaften vom 05. August 2016 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 54/2016), zuletzt geändert durch Satzung vom 25. Juli 2019 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 49/2019) beschlossen.

Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Satzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes am 11. Juli 2022, Az. 7831.176-M-03 zugestimmt.

Artikel 1

1. § 23 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die Orientierungsprüfung besteht aus dem Module „Einführung in die Materialwissenschaft I“.“

2. Die Anlage „Übersicht über die Modulprüfungen“ wird wie folgt gefasst:

„Anlage: Übersicht über die Modulprüfungen

Nr.

Modul

Pflicht/
Wahl(1)

Semester(2)

Studien-leistung(1)

Prüfung/
Dauer
(1,3,4)

ECTS-Credits

Wichtung in der Endnote

1

2

3

4

5

6

Basismodule

                     

1

Höhere Mathematik I&II

P

X

X

       

V

PL

18

18/156

2

Höhere Mathematik III

P

   

X

     

V

PL

9

9/156

3

Einführung in die Chemie mit laborpraktischen Übunge

P

X

X

       

V, USL

PL

15

15/156

4

Theoretische Chemie

P

   

X

     

V

PL

6

6/156

5

Physikalische Chemie

P

     

X

   

V

PL

9

9/156

6

Einführung in die Physik

P

X

X

         

PL

12

12/156

7

Physikalisches Praktikum

P

   

X

     

USL

 

3

0

8

Molekül- und Festkörperphysik

P

       

X

 

V

PL

9

9/156

9

Statistische Thermodynamik

P

         

X

V

PL

6

6/156

Kernmodule

                     

10

Einführung in die Materialwissenschaft I(5)

P

X

         

V

PL

 6

 6/156

11

Einführung in die Materialwissenschaft II

P

 

X

       

BSL

USL

 

9

9/156

12

Physikalische Materialeigenschaften

P

   

X

 

(X)

 

V

PL

6

6/156

13

Keramische Werkstoffe

P

     

X

   

V

PL

6

6/156

14

Praktikum Materialwissenschaft

P

   

X

X

   

USL

 

9

0

15

Organische und makromolekulare Chemie

     

X

X

   

V

PL

(2 Teil-prüfungen)

9

9/156

16

Computergestützte Materialwissenschaft

P

       

X

 

V

PL

6

6/156

17

Strukturanalyse und Mikroskopie

P

   

(X)

 

X

 

V

PL

6

6/156

18

Von Grundlagen zu aktueller Forschung der Material-wissenschaft

P

       

X

X

V

PL

6

18/156

Schlüsselqualifikation A(6) (Numerische Methoden)

3

0

19

Auswahl aus SQ-Katalog (Numerische Methoden)

WP

     

X

   

USL

 

3

0

BSL

 

Schlüsselqualifikation B(7) (fachaffin)

9

0

20

Auswahl aus SQ-Katalog (fachaffin)

WP

       

X

X

USL

 

3

0

BSL

21

Auswahl aus SQ-Katalog (fachaffin)

WP

       

X

X

USL

 

6

0

BSL

22

Auswahl aus SQ-Katalog (fachaffin)

WP

       

X

X

USL

 

9

0

BSL

Schlüsselqualifikation C(8) (fachübergreifend)

6

0

23

Auswahl aus SQ-Katalog
(fachübergreifend)

         

X

X

USL

 

6

0

24

Auswahl aus SQ-Katalog
(fachübergreifend)

         

X

X

USL

 

3

0

Bachelorarbeit

 

25

Bachelorarbeit

P

         

X

V

PL

12

12/156

Erläuterungen:

  1. Erläuterung der Abkürzungen:
  • P = Pflichtmodul; WP = Wahlpflichtmodul; W = Wahlmodul
  • V = Prüfungsvorleistung; USL = unbenotete Studienleistung; BSL = benotete Studienleistung;
  • PL= Modulprüfungsleistung; S = schriftliche Modulprüfung; M = mündliche Modulprüfung;
  • LBP= lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
  1. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet. Es handelt sich um Empfehlungen. Der individuelle Studienverlauf kann abweichen.
  2. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.
  3. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
  4. Die Prüfung zu Modul Nr. 10 entspricht der Orientierungsprüfung. Zum Bestehen der Prüfung stehen nur zwei Versuche zur Verfügung. Die Prüfung muss bis zum Ende des 3. Semesters erfolgreich abgelegt werden.
  5. Aus dem SQ-Katalog Numerische Methoden (Nr. 20) ist ein Modul im Umfang von 3 ECTS erfolgreich zu absolvieren.
  6. Es sind Module im Umfang von 9 ECTS-Credits aus einem Katalog für fachaffine SQ (Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften) erfolgreich zu absolvieren. Die wählbaren Module sind dem Modulhandbuch zu entnehmen.
  7. Aus dem Katalog der Universität Stuttgart für Allgemeine Schlüsselqualifikationen sind Module im Umfang von 6 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren.“

Artikel 2

(1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2022 in Kraft.

(2) Die geänderte Fassung der Prüfungsordnung gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2022/23 in den Bachelorstudiengang Materialwissenschaft eingeschrieben werden. Studierende, die bereits vor diesem Zeitpunkt im Bachelorstudiengang Materialwissenschaft eingeschrieben waren, können auf schriftlichen und unwiderruflichen Antrag beim Prüfungsamt in die geänderte Fassung der Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 31. Oktober 2022 zu stellen.

(3) Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Änderungssatzung aufgenommen haben, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis zum 30. September 2026.

Stuttgart, den 11. Juli 2022

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel
(Rektor)

Zum Seitenanfang