Amtliche Bekanntmachung Nr. 33/2023. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Vierte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart in den Masterstudiengängen für das gymnasiale Lehramt mit dem akademischen Abschluss Master of Education (M.Ed.) und den Erweiterungsmasterstudiengängen für das gymnasiale Lehramt mit dem akademischen Abschluss Master of Education (M.Ed.) (Besonderer Teil)

Vom 19. Juli 2023

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PDF-Version und Anlagen PDF-Fassung dieser Amtlichen Bekanntmachung
Veröffentlicht am: 9. August 2023
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Vierte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart in den Masterstudiengängen für das gymnasiale Lehramt mit dem akademischen Abschluss Master of Education (M.Ed.) und den Erweiterungsmasterstudiengängen für das gymnasiale Lehramt mit dem akademischen Abschluss Master of Education (M.Ed.) (Besonderer Teil)

Vom 19. Juli 2023

Aufgrund von §§ 19 Abs. 1 Nr. 9 und 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBl. S. 26) hat der Senat der Universität Stuttgart am 15. Februar 2023 und am 21. Juni 2023 die nachstehende Vierte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart in den Masterstudiengängen für das gymnasiale Lehramt mit dem akademischen Abschluss Master of Education (M.Ed.) (Besonderer Teil) vom 11. August 2017 Amtliche Bekanntmachung Nr. 49/2017), zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Juli 2022 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 42/2022) beschlossen.

Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Satzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes am 19. Juli 2023, Az. 7831.175-G-07 zugestimmt.

Artikel 1

1.   Nr. 3 „Deutsch“ wird wie folgt gefasst:
„3. Deutsch

Erläuterungen zu den Modultabellen:

1. Erläuterung der Abkürzungen:

  • P = Pflichtmodul; WP = Wahlpflichtmodul; W = Wahlmodul; F = Fachdidaktikmodul
  • V = Vorleistung; USL = unbenotete Studienleistung;
  • PL= Modulabschlussprüfungsleistung; S = schriftliche Modulabschlussprüfung; M = mündliche Modulabschlussprüfung; H= Hausarbeit
  • LBP= lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung

2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet.
3. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.
4. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

I. Die Prüfungen im Hauptfach Deutsch gemäß § 4 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
§ 1 Die Masterprüfung im Hauptfach Deutsch

(1) Für das Bestehen der Masterprüfung im Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt sind im Hauptfach Deutsch Module im Umfang von 31 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Diese setzen sich aus den nachfolgend aufgeführten Modulen zusammen. Dabei erfolgt die Semesterzuordnung nachfolgenden Möglichkeiten, je nach Einstieg im Wintersemester oder Sommersemester und Planung des Praxissemesters:

a) Einstieg zum Wintersemester, Praxissemester ist im 3. Fachsemester geplant.

Nr.

Modul

Pflicht/

Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

1

Wahlbereich Literaturwissenschaft

WP

X

X

 

 

 

PL

6

V

PL

6

USL

PL

9

BSL

 

3

2

Wahlbereich Linguistik

WP

X

X

 

 

 

PL

6

V

PL

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Basiskompetenzen Lehramt Deutsch

P

X

X

 

 

USL, USL

 

4

4

Fachdidaktik Deutsch II

F

 

 

X

X

BSL

PL

9

 

b) Einstieg zum Wintersemester, Praxissemester ist im 1. Fachsemester geplant.

Nr.

Modul

Pflicht/

Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

1

Wahlbereich Literaturwissenschaft

WP

 

 

X

X

 

PL

6

V

PL

6

USL

PL

9

BSL

 

3

2

Wahlbereich Linguistik

WP

 

 

X

X

 

PL

6

V

PL

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Basiskompetenzen Lehramt Deutsch

P

X

X

 

 

USL, USL

 

4

4

Fachdidaktik Deutsch II

F

X

X

 

 

BSL

PL

9

 

c) Einstieg zum Sommersemester, Praxissemester ist im 2. Fachsemester geplant.

Nr.

Modul

Pflicht/

Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

1

Wahlbereich Literaturwissenschaft

WP

X

 

X

X

 

PL

6

V

PL

6

USL

PL

9

BSL

 

3

2

Wahlbereich Linguistik

WP

X

 

X

X

 

PL

6

V

PL

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Basiskompetenzen Lehramt Deutsch

P

X

X

 

 

USL, USL

 

4

4

Fachdidaktik Deutsch II

F

 

X

X

 

BSL

PL

9

 

Anmerkung zu Nr. 1 und 2: Im Wahlbereich Literaturwissenschaft sind Module im Umfang von 12 ECTS-Credits, im Wahlbereich Linguistik Module im Umfang von 6 ECTS-Credits zu belegen. Insgesamt müssen 18 ECTS-Credits erbracht werden. Werden Module ausgewählt, die in Kombination mehr als 18 ECTS-Credits ergeben, darf eine Gesamtcreditanzahl von 21 ECTS-Credits nicht überschritten werden (vgl. § 28 Abs. 1 Nr. 1 Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung). Die wählbaren Module sind dem Modulhandbuch zu entnehmen. Es dürfen keine Module gewählt werden, die im BA Lehramt Deutsch schon belegt wurden.

(2) Die Fachnote im Hauptfach Deutsch ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus den Noten der Module nach Abs. 1. Die Gewichtung richtet sich nach der Zahl der ECTS-Credits für die einzelnen Module.

II. Die Prüfungen im Erweiterungsfach Deutsch gemäß § 5 Abs. 4 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung mit einem Umfang von 120 ECTS-Credits
§ 1 Die Masterprüfung im Hauptfach Deutsch

(1) Für das Bestehen der Masterprüfung im Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt sind im Erweiterungsfach Deutsch Module im Umfang von 105 ECTS-Credits und die Masterarbeit im Umfang von 15 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Hierfür sind zusätzlich zur Masterarbeit nachfolgend aufgeführten Modulen erfolgreich zu belegen:

Nr.

Modul

Pflicht/

Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

1

Einführung in die NDL

P

X

 

 

 

USL

PL

6

2

Einführung in die Mediävistik: Sprachgeschichte und Übersetzung

P

X

 

 

 

V

PL

6

3

Geschichte der älteren deutschen Literatur

P

X

 

 

 

 

PL

6

4

Einführung in die Linguistik

P

X

 

 

 

USL

 

6

5

Fachdidaktik Deutsch I

P

X

 

 

 

USL

PL

6

6

Theorien und Methoden der NDL

P

 

X

 

 

V

PL

6

7

Analyse vormoderner Literatur

P

 

X

 

 

USL

 

6

8

Grammatische Analyse

P

 

X

 

 

V

PL

6

9

Epochen der deutschsprachigen Literatur

P

 

X

 

 

USL

 

3

10

Interpretation vormoderner Literatur

P

 

X

 

 

V

PL

6

11

Sprachvariation und Spracherwerb im gesellschaftlichen Kontext

P

 

X

 

 

V

PL

6

12

Literatur im kulturgeschichtlichen Kontext

P

 

 

X

 

 

PL

6

13

Fachdidaktik Deutsch II

P

 

 

X

 

BSL

PL

9

14

Wahlbereich Literaturwissenschaft

WP

 

 

X

X

 

PL

6

USL

 

6

V

PL

6

15

Wahlbereich Linguistik

WP

 

 

X

X

V

PL

6

16

Aspekte der deutschsprachigen Literatur

P

 

 

 

X

USL

 

3

 

Anmerkung zu Nr. 14 und 15: In den Wahlbereichen Literaturwissenschaft und Linguistik sind jeweils Module im Umfang von 12 ECTS-Credits zu belegen. Die wählbaren Module sind dem Modulhandbuch zu entnehmen.

(2) Die Berechnung der Gesamtnote für das Erweiterungsfach Deutsch richtet sich nach § 28 Abs. 2 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung.“

2. Nr. 12 „Politikwissenschaft“ wird wie folgt neu gefasst:
 „12. Politikwissenschaft

Erläuterungen zu den Modultabellen:

1. Erläuterung der Abkürzungen:

  • P = Pflichtmodul; W = Wahlmodul; F = Fachdidaktikmodul
  • V = Vorleistung; USL = unbenotete Studienleistung;
  • PL= Modulabschlussprüfungsleistung; S = schriftliche Modulabschlussprüfung; M = mündliche Modulabschlussprüfung; H= Hausarbeit
  • LBP= lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung

2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet.
3. Alternative Semester, in denen eine Belegung empfohlen wird, sind durch „x.“ gekennzeichnet.
4. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.
5. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

I. Die Prüfungen im Hauptfach Politikwissenschaft gemäß § 4 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung
§ 1 Die Masterprüfung im Hauptfach Politikwissenschaft

(1) Für das Bestehen der Masterprüfung im Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt sind im Hauptfach Politikwissenschaft Module im Umfang von 31 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Diese setzen sich aus den nachfolgend aufgeführten Modulen zusammen:

Wahlpflichtmodule: Es ist eines der zwei Module zu wählen:

Nr.

Modul

Pflicht/

Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

1

Demokratisierung und Autokratisierung LA

W

X

 

X

 

USL

PL

10

2

Grundlagen der Demokratieforschung, LA

W

x

 

x.

 

USL

PL

10

 

Das Modul kann in Abhängigkeit von der Platzierung des Schulpraxissemesters im ersten oder dritten Fachsemester belegt werden.

Pflichtmodule: Es sind folgende Module zubelegen:

Nr.

Modul

Pflicht/

Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

3

Internationale und europäische Ordnungen LA

P

 

x

 

x

USL

PL

6

4

Innovative Demokratie LA

P

 

x

 

x

USL

PL

6

 

5

Politikdidaktik II

P

x

x

x.

x.

USL

PL

9

 

(2) Die Fachnote im Hauptfach Politikwissenschaft ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus den Noten der Module nach Abs. 1. Die Gewichtung richtet sich nach der Zahl der ECTS-Credits für die einzelnen Module.

II. Die Prüfungen im Erweiterungsfach Politikwissenschaft gemäß § 5 Abs. 4 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung mit einem Umfang von 120 ECTS-Credits
§ 1 Die Masterprüfung im Hauptfach Politikwissenschaft, wenn nicht bereits  Wirtschaftswissenschaften (VWL / BWL) im Rahmen des Bachelor-Lehramtsstudiengangs studiert wurden

(1) Für das Bestehen der Masterprüfung im Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt sind im Erweiterungsfach Politikwissenschaft Module im Umfang von 105 ECTS-Credits und die Masterarbeit im Umfang von 15 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Hierfür sind zusätzlich zu Masterarbeit nachfolgend aufgeführten Modulen erfolgreich zu belegen:

Nr.

Module Bachelorniveau

Pflicht/

Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

1

Politisches System der BRD (LA)

P

X

 

 

 

 

PL

6

2

Analyse und Vergleich politischer Systeme

P

 

X

 

 

USL

PL

9

3

Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften

P

X

 

 

 

 

PL

6

4

Grundlagen der Forschungsmethoden

 

X

 

 

 

 

PL

9

5

Politische Theorie

P

 

X

 

 

USL

PL

9

6

Wirtschaftspolitik (LA)

P

 

X

 

 

 

PL

6

7

Internationale Beziehungen

P

 

 

X

 

USL

PL

9

8

Politikdidaktik I

P, F

X

X

 

 

USL

PL

6

9

Vertiefung Politikwissenschaft (LA)

P

 

 

X

 

USL

PL

9

10

Politikdidaktik II

P

 

 

X

X

USL

PL

9

11

Politische Geschichte der BRD

P

 

X

 

 

USL

 

3

12

Innovative Demokratie LA

P

 

X

 

X

USL

PL

6

13

Internationale und europäische Ordnungen LA

P

 

X

 

X

USL

PL

6

 

Es ist eines der Module 14 und 15 zu wählen.

14

Sozialstrukturanalyse (LA)

W

X

 

 

 

USL

 

3

15

Öffentliches Recht (LA)

W

X

 

 

 

USL

 

3

 

Es ist eines der Module 16 und 17 zu wählen

16

Demokratisierung und Autokratisierung LAE

W

X

 

X

 

USL

PL

9

17

Grundlagen der Demokratieforschung LAE

W

X

 

X

 

USL

PL

9

 

(2) Die Berechnung der Gesamtnote für das Erweiterungsfach Politikwissenschaft richtet sich nach § 28 Abs. 2 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung.

§ 2 Die Masterprüfung im Hauptfach Politikwissenschaft, wenn bereits Wirtschaftswissenschaften (VWL / BWL) im Rahmen des Bachelor-Lehramtsstudiengangs studiert wurden

(1) Für das Bestehen der Masterprüfung im Masterstudiengang für das gymnasiale Lehramt sind im Erweiterungsfach Politikwissenschaft Module im Umfang von 105 ECTS-Credits und die Masterarbeit im Umfang von 15 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Hierfür sind zusätzlich zu Masterarbeit nachfolgend aufgeführten Modulen erfolgreich zu belegen:

Nr.

Module Bachelorniveau

Pflicht/

Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

1

Seminar Politikwissenschaft: Politisches System der BRD

P

X

 

 

 

 

PL

6

2

Analyse und Vergleich politischer Systeme

P

 

X

 

 

USL

PL

9

3

Grundlagen der Forschungsmethoden

P

X

 

 

 

 

PL

9

4

Politische Theorie

P

 

X

 

 

USL

PL

9

5

Internationale Beziehungen

P

 

 

X

 

USL

PL

9

6

Politikdidaktik I

P, F

X

X

 

 

USL

PL

6

7

Vertiefung Politikwissenschaft (LA)

P

 

 

X

 

USL

PL

9

8

Politische Geschichte der BRD

P

 

X

 

 

 

USL

3

9

Politikdidaktik II

P

 

 

X

X

USL

PL

9

10

Innovative Demokratie LA

P

 

X

 

X

USL

PL

6

11

Internationale und europäische Ordnungen LA

P

 

X

 

X

USL

PL

6

 

Es ist eines der Module 12 und 13 zu wählen.

12

Sozialstrukturanalyse (LA)

W

X

 

 

 

USL

 

3

13

Öffentliches Recht (LA)

W

X

 

 

 

USL

 

3

 

Es ist eines der Module 14 und 15 zu wählen

14

Demokratisierung und Autokratisierung LAE

W

X

 

X

 

USL

PL

9

15

Grundlagen der Demokratieforschung LAE

W

X

 

X

 

USL

PL

9

 

Es sind zwei der Module 16 bis 18 zu wählen

16

Seminar Politikwissenschaft: Analyse und Vergleich politischer Systeme

W

 

X

 

 

 

PL

6

17

Seminar Politikwissenschaft: Internationale Beziehungen

W

X

 

 

 

 

PL

6

18

Seminar Politikwissenschaft: Politische Theorie

W

 

X

 

 

 

PL

6

 

(2) Die Berechnung der Gesamtnote für das Erweiterungsfach Politikwissenschaft richtet sich nach § 28 Abs. 2 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung.“

Artikel 2

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2023 in Kraft.

(2) Die geänderte Fassung der Prüfungsordnung gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2023/24 in den Masterteilstudiengang Politikwissenschaft gymnasiales Lehramt, in den Erweiterungsmasterstudiengang Politikwissenschaft gymnasiales Lehramt, in den Masterteilstudiengang Deutsch gymnasiales Lehramt oder in den Erweiterungsmasterstudiengang Deutsch gymnasiales Lehramt eingeschrieben werden. Studierende, die bereits vor diesem Zeitpunkt in diese Master(teil)studiengänge gymnasiales Lehramt eingeschrieben waren, können auf schriftlichen und unwiderruflichen Antrag beim Prüfungsamt in die geänderte Fassung der Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 31. Oktober 2023 zu stellen.

(3) Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Änderungssatzung aufgenommen haben, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis zum 31. März 2027.

Stuttgart, den 19. Juli 2023

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel
(Rektor)

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