Amtliche Bekanntmachung Nr. 24/2020. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Vierte Änderungsatzung zur Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

vom 11. April 2020

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Veröffentlicht am: 14. April 2020
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Vierte Änderungsatzung zur Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

vom 11. April 2020

Auf Grund von § 65a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Sätze 2 bis 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 1. April 2014 (GBl. S. 99), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2018 (GBl. S. 85) geändert worden ist, sowie § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 19, § 26 Absatz 1 und § 29 Absatz 3 Nummer 4 und § 37 Absatz 3 der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart (OrgS) vom 24. September 2015 (Amtliche Bekanntmachung der Universität Stuttgart Nr. 65/2015 vom 25. September 2015), die zuletzt durch die Vierte Satzung zur Änderung der Organisationssatzung der Studierendenschaft vom 16. Mai 2017 (Amtliche Bekanntmachung der Universität Stuttgart Nr. 24/2017 vom 16. Mai 2017) geändert worden ist, hat das Studierendenparlament der Studierendenschaft der Universität Stuttgart am 5. Februar 2020 die nachstehende Satzung beschlossen.

Das Rektorat der Universität Stuttgart hat diese Satzung am 10. März 2020, Az.: 7625.23/5, gemäß § 65b Absatz 6 Satz 3 LHG genehmigt.

Artikel 1: Änderung der Beitragsordnung

Die Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart vom 17. Juli 2013 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Stuttgart Nr. 40/2013 vom 26. Juli 2013), die zuletzt durch die Dritte Änderungssatzung zur Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Stuttgart vom 2. April 2019 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Stuttgart Nr. 22/2019 vom 9. April 2019) geändert wurde, wird wie folgt geändert:

§ 3 wird wie folgt geändert:

  1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
    „Der von den immatrikulierten Studierenden gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zu zahlende Studierendenschaftsbeitrag beträgt
    ab dem Wintersemester 2013/2014 9,00 Euro,
    ab dem Sommersemester 2015 7,00 Euro,
    ab dem Sommersemester 2016 5,00 Euro,
    ab dem Wintersemester 2020/2021 10,00 Euro für jedes Semester.“

  2. Absatz 2 wird wie folgt geändert:
    Nach der Angabe „Absatz 1“ wird die Angabe „Satz 1“ eingefügt.

Artikel 2: Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Stuttgart in Kraft.

Stuttgart, den 11. April 2020

gez.

Marco Raible
Präsident des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

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