Amtliche Bekanntmachung Nr. 08/2023. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Zweite Änderung der Geschäftsordnung des Universitätsrats der Universität Stuttgart

Vom 19. April 2023

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Veröffentlicht am: 26. April 2023
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Zweite Änderung der Geschäftsordnung des Universitätsrats der Universität Stuttgart

Vom 19. April 2023

Auf Grund des § 20 Absatz 11 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes (LHG) in der Fassung vom 1. April 2014 (GBl. S. 99), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 43) geändert worden ist, hat der Universitätsrat am 14. März 2023 die nachfolgende Änderung der Geschäftsordnung des Universitätsrats der Universität Stuttgart vom 11. Dezember 2020 (Amtliche Bekanntmachung der Universität Stuttgart Nr. 65/2020 vom 2. Februar 2021), zuletzt geändert am 5. Mai 2022 (Amtliche Bekanntmachung der Universität Stuttgart Nr. 21/2022 vom 17. Mai 2022), beschlossen.

Artikel 1

§ 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Bei Wahlen und Beschlüssen ist der Universitätsrat beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind, davon mindestens drei externe Mitglieder. Sind mindestens sechs Mitglieder anwesend, können die nicht anwesenden Mitglieder im schriftlichen Verfahren abstimmen. Abweichend von § 6 Absatz 1 erfordert die Abstimmung im schriftlichen Verfahren ein explizites Votum.“

Artikel 2

Diese Änderung tritt mit Wirkung zum 15. März 2023 in Kraft.

Stuttgart, den 19. April 2023

Hon.-Prof. Dr. Bernhard Keimer
Vorsitzender des Universitätsrats

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