Amtliche Bekanntmachung Nr. 07/2021. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Nachfristsetzung für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen

vom 8. Mai 2021

PDF-Version und Anlagen Originaldokument
Veröffentlicht am: 10. Mai 2021
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Bekanntmachung

Herausgegeben im Auftrag der Wahlleitung der Universität Stuttgart

Nachfristsetzung für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen 

vom 8. Mai 2021

Aus der Gruppe der Doktorandinnen und Doktoranden im Sinne von 
§ 10 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 LHG:

  • Großen Fakultätsrat der Fakultät 1
  • Großen Fakultätsrat der Fakultät 6

Für die oben genannten Wahlen wurden bis zum Ablauf der Frist keine ausreichenden Wahlvorschläge eingereicht.

Wahlvorschläge aller Wählergruppen können daher zu diesen Wahlen noch bis zum  11. Mai 2021, 16.00 Uhr eingereicht werden. Gehen bis dahin keine gültigen Wahlvorschläge ein, findet insoweit keine Wahl statt.

Für Auskünfte ist die Wahlleitung zuständig:
Frau Susan Völkel 
Zentrale Verwaltung 
Dezernat Personal und Recht 
Abteilung 43 – Recht 
Geschwister-Scholl-Str. 24b 
70174 Stuttgart 
Telefon 0711.685-82274 
Fax 0711.685-82190 
Email: E-Mail an Frau Susan Völkel

Zum Seitenanfang