Amtliche Bekanntmachung Nr. 06/2021. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Satzung zur Änderung der Satzung des Exzellenzclusters „Integrative Computational Design and Construction for Architecture“ der Universität Stuttgart

vom 26. Februar 2021

PDF-Version und Anlagen Originaldokument
Veröffentlicht am: 4. Mai 2021
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Satzung zur Änderung der Satzung des Exzellenzclusters „Integrative Computational Design and Construction for Architecture“ der Universität Stuttgart

Vom 26. Februar 2021

Auf Grund der §§ 8 Absatz 5 und 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 des Landeshochschulge-setzes (LHG) vom 1. April 2014 (GBl. S. 99), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.Dezember 2020 (GBl. S. 1204) geändert worden ist, hat der Senat der Universität Stutt-gart am 17. Februar 2021 die nachfolgende Satzung zur Änderung der Satzung des Exzel-lenzclusters „Integrative Computational Design and Construction for Architecture“ der Univer-sität Stuttgart (Amtliche Bekanntmachung der Universität Stuttgart Nr. 7/2019 vom 29. Ja-nuar 2019), beschlossen.

Artikel 1

  • 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
  1. In Nummer 4 wird der Strichpunkt am Ende des ersten Halbsatzes durch ein Komma ersetzt. Der zweite Halbsatz „der Vorstand entscheidet über die Aufnahme, den Ver-lust oder die Aberkennung der Mitgliedschaft“ wird gestrichen.
  2. Nummer 5 erhält folgende Fassung:
    „Neue Mitglieder können auf Antrag in den IntCDC aufgenommen werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme, den Verlust oder die Aberkennung der Mitgliedschaft.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Be-kanntmachungen der Universität Stuttgart in Kraft.

Stuttgart, den 26. Februar 2021

gez.

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel
Rektor

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