Zulassungsvoraussetzungen

Internationale Studieninteressierte (degree-seeking)

Bei der Bewerbung an einer deutschen Hochschule gibt es bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um ein Studium aufzunehmen.

Allgemein gilt:

  • Welche Zeugnisse Sie zur Aufnahme eines Studiums berechtigen, finden Sie auf der Seite Zugang zum Studium.
  • Internationale Studieninteressierte müssen bei der Bewerbung für einen deutschsprachigen Studiengang ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
  • Der Bewerbungsschluss für die an der Universität Stuttgart angebotenen deutschspra­chigen Studiengänge für deutsche und ausländische Bewerberinnen und Bewerber zum Wintersemester ist der 15. Juli jedes Jahres bei zulassungsbeschränkten Studiengängen und der 15. September jedes Jahres bei zulassungsfreien Studiengängen. Für das Sommersemester ist der 15. Januar oder 15. April jedes Jahres Bewerbungsschluss, je nach Studiengang oder Einstiegssemester.
  • Für ein erstes Fachsemester (Bachelor) können Sie sich an der Universität Stuttgart allerdings nur zum Wintersemester bewerben.
  • Beachten Sie bitte, dass für die Master-Studiengänge - insbesondere für die internationalen Master-Programme - besondere Zulassungsbedingungen und andere Bewerbungstermine gelten können. Die besonderen Bestimmungen sind in den Zulassungsordnungen und auf den Seiten zu den einzelnen Studiengängen angegeben.

Besondere Zulassungsvoraussetzungen:

In manchen Studiengängen gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen, die Sie

entnehmen können.

In einigen Studiengängen ist es notwendig oder sinnvoll, vor der Zulassung Praktika absol­viert oder zusätzliche Sprachkenntnisse erworben zu haben. Bitte informieren Sie sich über Sprachvoraussetzungen oder Pflichtpraktika auf den Seiten der einzelnen Studienfächer. Auch in den oben genannten Studiengangtabellen können Sie sich über diese Voraussetzungen informieren.

In den meisten Studiengängen an der Universität Stuttgart bestehen Zulassungsbe­schränkungen. Das bedeutet, dass es nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen in diesem Studiengang gibt. Für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber stehen jeweils acht bis zehn Prozent der Studienplätze zur Verfügung. Diese werden überwiegend nach Ihrer Qualifikation vergeben - nachgewiesen durch Schulabschlusszeugnis und Noten aus dem bereits abgelegten Studium. Näheres dazu finden Sie auf der Seite Numerus Clausus (NC) und Aufnahmeprüfung.

In einigen Studiengängen an der Universität Stuttgart wird eine Aufnahmeprüfung verlangt. Das Verfahren soll die beson­dere Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang feststellen. Wer die dafür festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt, nimmt nicht am Zulassungsverfahren teil. Alle Bewerberinnen und Bewerber - unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Zeugnisherkunftsland - müssen an diesem Verfahren teilnehmen.

Diese Aufnahmeprüfung ist nicht immer eine echte Prüfung. Sie ist ein Auswahlverfahren, das je nach Fach unterschiedlich gestaltet wird. Welches Verfahren der von Ihnen gewünschte Studiengang durchführt, erfahren Sie aus den jeweiligen Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen der Studiengänge.

In manchen Studiengängen kann bei Anrechnung ausreichender Studienleistungen auf die Aufnahmeprüfung verzichtet werden. Da die Anerkennung von Studienleistungen erst nach der Bewerbung erfolgt, sollten Sie auf jeden Fall die entsprechenden Unterlagen und Nachweise abgeben und an möglichen Tests teilnehmen (Zeitraum Juli/August).

Die Kriterien für die Aufnahmeprüfung sind in den Studien­gängen unterschiedlich. In der Regel ist der Bewerbungsschluss für diese Aufnahmeprüfungen zeitgleich mit dem Bewerbungsschluss für den Studiengang. In einzelnen Studiengängen gelten jedoch frühere Bewerbungstermine.

Genauere Informationen finden Sie auf der Seite Numerus Clausus (NC) und Aufnahmeprüfung und in den jeweiligen Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen.

Um sich für den Lehramts-Studiengang Sport (Bachelor Lehramt oder M.Ed. Erweiterungsfach) bewerben zu können, müs­sen Sie die Sporteingangsprüfung bestanden haben. Die Prüfung ist kostenpflichtig. Der Anmeldetermin ist der 15. Mai eines jeden Jahres. Unter bestimmten Bedingungen kön­nen Sie sich von der Sporteingangsprüfung befreien lassen, müssen sich jedoch auch in diesem Fall bis 15. Mai angemeldet haben. Die Sporteingangsprüfung der baden-württembergischen Universitäten wird gegenseitig anerkannt.  

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Sporteingangsprüfung.

Für die Master-Studiengänge gelten besondere Aufnahmekriterien. Ein Bachelor-Abschluss, der in der Regel einschlägig/fachverwandt sein muss, oder ein gleichwertiger Abschluss ist meist nur eine von mehreren Voraussetzungen für die Zulassung. Alle Zulassungsvoraussetzungen werden in den Zulassungsordnungen der einzelnen Studiengänge geregelt. Je nach Fach müssen Sie Ihrer Bewerbung einen sogenannten Ergänzungsantrag beilegen.

In einigen Fachgebieten der Universität Stuttgart werden englischsprachige Master-Programme angeboten. Die Studierenden der englischsprachigen Master-Studiengänge brauchen bei der Einschreibung keine Deutschkenntnisse vorzuweisen, allerdings wird erwartet, dass Sie während Ihres Studiums an der Universität Stuttgart Deutsch erlernen. Vorbedingung für die Aufnahme in ein englischsprachiges Master-Programm sind ausreichende Englisch-Kenntnisse. Diese müssen Sie mit dem TOEFL-Test oder einer gleichwertigen Prüfung nachweisen.

Kontakt

 

Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

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