Zugangsberechtigungen zum Studium an der Universität Stuttgart

Um ein Studium an der Universität Stuttgart aufnehmen zu können, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Dies sind Abschlusszeugnisse (wie z.B. das Abitur) und Berufsabschlüsse (wie z.B. die Meisterprüfung), die zu einem Studium an einer Hochschule berechtigen.
[Foto: boing / photocase.de ]

Die Berechtigung zu einem Studium ergibt sich grundsätzlich aus Ihrem Zeugnis, der besuchten Schulform oder dem erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsgang.

Es gibt verschiedene Arten von Zugangsberechtigungen für ein Studium an der Universität Stuttgart. Dabei wird nach Staatsangehörigkeit und Art des Abschlusses unterschieden:

Deutsche und Bildungsinländer*innen

  • Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur): Berechtigung für alle Studienfächer
  • Fachgebundene Hochschulreife oder gleichwertiger Abschluss: Berechtigung nur für die im Zeugnis ausdrücklich aufgeführten Studiengänge (in Zweifelsfällen entscheidet die Universität)
  • Erfolgreich abgeschlossenes, grundständiges Hochschulstudium: Berechtigung für alle Studienfächer (über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheiden die zuständigen Prüfungsausschüsse nach erfolgter Bewerbung.)
  • Auch ein Hochschulzugang ohne Abitur ist in bestimmten Fällen möglich.
  • Wenn Sie eine Aufbauprüfung benötigen, können Sie die Deltaprüfung ablegen.    
  • Deutsche Staatsangehörige (auch eingebürgerte Personen und Personen mit zweiter Staatsangehörigkeit, sogenannte Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler) mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung können den Zugang zu einem Studium an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland erst beantragen, wenn das ausländische Zeugnis als einem deutschen Zeugnis der Hochschulreife gleichberechtigt anerkannt ist. In Baden-Württemberg ist dafür die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, wenden Sie sich bitte an die Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslandes, in dem sie sich bewerben wollen.
  • Diese von der jeweils zuständigen Schulbehörde ausgesprochene Anerkennung des Zeugnisses gilt in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, wenn sie nicht ausdrücklich eingeschränkt ist.
  • Eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung, die im Herkunftsland nur zum Studium bestimmter Fachrichtungen berechtigt, gilt in der Bundesrepublik Deutschland meist auch nur als Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums in den entsprechenden Fachrichtungen.
  • Die Bewerbungsmodalitäten richten sich nach den Vorschriften für deutsche Studienbewerberinnen und Studienbewerber, auch wenn sie sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.

Bitte reichen Sie Ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung frühzeitig bei der zuständigen Stelle zur Anerkennung ein! Bewerbungsschluss für zahlreiche Studiengänge ist der 15. Juli! Und eine Bewerbung ist nur mit anerkanntem Abschlusszeugnis möglich.

Über die Anerkennung eines Hochschulabschlusses aus dem Ausland entscheiden folgende Stellen:       

  • Die Anrechnung ausländischer Studien- und Prüfungsleistungen für ein Studium erfolgt durch den jeweiligen Prüfungsausschuss nach der Bewerbung.
  • Die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschüsse für die Zulassung zur Promotion erfolgt durch das Dekanat der entsprechenden Fakultät der Universität Stuttgart.
  • Die Anerkennung für die Berufstätigkeit erfolgt durch die jeweils zuständige Kammer.

Ausländische Bewerber*innen

Für ausländische Bewerber*innen, die ihren Schulabschluss außerhalb von Deutschland erlangt haben, empfehlen wir eine Recherche auf der Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Dort erhalten Sie einen ersten Anhaltspunkt darüber, ob Ihr bisheriger Bildungsabschluss Sie zu einem Studium in Deutschland berechtigt:

Zulassungsdatenbank des DAAD

Alternativ können Sie die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen verwenden:

Anabin – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen

Je nachdem, aus welcher Ländergruppe Sie kommen, erhalten Sie im Folgenden weitere Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung:

  • EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt, müssen jedoch gute deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
  • Schulabschlusszeugnisse von Bewerberinnen und Bewerbern aus EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen bewertet die Universität auf der Grundlage der Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, veröffentlicht im Informationsportal anabin.

Für die Zulassung müssen Sie mindestens die gleichen Bedingungen erfüllen wie für die Aufnahme eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums in Ihrem Heimatland. Sofern im jeweiligen Heimatland eine bestandene Hochschulaufnahmeprüfung vorgeschrieben ist, muss diese auch bei der Bewerbung an der Universität Stuttgart vorliegen.

  • Deutschland hat mit einigen Staaten – den sogenannten Konventionsländern – ein Abkommen über die Gleichwertigkeit der Schulabschlüsse geschlossen.
  • Staatsangehörige aus den Konventionsländern bewerben sich nach den Regeln der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (siehe die oben verlinkte Datenbank anabin). Bitte informieren Sie sich also über die Datenbank anabin, ob Sie die Voraussetzungen für einen Hochschulzugang in Deutschland erfüllen. Die Bewerbung findet – wie bei allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern auch – online über unser Bewerbungsportal C@MPUS statt.
  • Konventionsländer sind derzeit: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbeidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Island, Israel, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei (hier gilt dies nur bei Abschluss des zwölfjährigen Lizeums, türkische Staatsbürger mit elfjährigem Schulabschluss müssen noch ein Zusatzjahr an einem Studienkolleg absolvieren) und Ukraine.

Die Zulassungsregelungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus anderen Staaten und Staatenlose sind sehr unterschiedlich. Zum einen empfehlen wir Ihnen besonders die oben verlinkte Datenbank anabin zur Recherche bezüglich Ihrer Qualifikation. Zum anderen beachten Sie bitte unsere folgenden allgemeinen Hinweise:

  • Grundsätzlich gilt: Wir können vorab leider keine Einschätzung über Ihre Chancen auf Zulassung zum Studium geben. Unterlagen beziehungsweise Qualifikationen werden erst im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geprüft.
  • Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist ein Sekundarschulabschluss (zum Beispiel High School Diploma, A-Levels, Bachillerato), der Sie – gegebenenfalls in Verbindung mit der Hochschulaufnahmeprüfung – berechtigt, in Ihrem Heimatland zu studieren. Darüber hinaus muss Ihr Schulabschluss der deutschen Hochschulreife (Abitur) entsprechen oder als gleichwertig anerkannt sein.
  • Ausländische Studieninteressierte, deren Abschluss nicht zum direkten Fachstudium an einer deutschen Hochschule berechtigt, können sich unter bestimmten Voraussetzungen über die Universität Stuttgart für das Studienkolleg in Heidelberg oder Karlsruhe bewerben. Im Studienkolleg werden Sie in einem zweisemestrigen Kurs auf die sogenannte Feststellungsprüfung vorbereitet, mit der Sie sich erneut an der Universität Stuttgart bewerben können.

Neben der Hochschulzugangsberechtigung gibt es für ausländische Bewerberinnen und Bewerber weitere Dinge zu beachten. Lesen Sie dazu auf den Webseiten für internationale Studieninteressierte.

Kontakt

 

Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

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