Orientierungsverfahren

Orientierungsverfahren sind für Bachelorstudiengänge gesetzlich vorgesehen. Sie sollen Ihnen bei der Studienwahl helfen. Die Universität Stuttgart akzeptiert die folgenden Verfahren.

Jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber muss zur Einschreibung den Nachweis erbringen, dass er oder sie an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen hat (§ 60 Abs. 2 Nr. 6 des Landeshochschulgesetzes). Die einzelnen Hochschulen legen dabei fest, welche Orientierungsverfahren sie akzeptieren.

Dabei gilt:

  • Bei einem Studiengangwechsel müssen Sie nur dann den Nachweis über ein Orientierungsverfahren erbringen, wenn Sie sich in mindestens einem Fach ins erste Fachsemester einschreiben.
  • Bei der Einschreibung in einen Lehramtsstudiengang müssen Sie einen speziellen Orientierungstest für Lehrer nachweisen, den sogenannten CCT (Career Counselling for Teachers).
  • Bei der Einschreibung in einen Masterstudiengang benötigen Sie keinen Nachweis über ein Orientierungsverfahren.
  • Für die Bescheinigungen gibt es kein Verfallsdatum.

Anerkannte Orientierungsverfahren an der Universität Stuttgart

Die folgenden Studienorientierungsverfahren werden im Sinne der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Stuttgart (§3 Abs.1 Nr. 8) als Einschreibevoraussetzung für alle grundständigen Studiengänge mit Abschluss Bachelor anerkannt:

Bei der Einschreibung in Studiengänge fürs Lehramt an Gymnasien müssen Sie die Teilnahme an einem speziellen Orientierungstest für Lehrer, dem CCT (Career Counselling for Teachers), nachweisen. Der CCT ist auch beim Studiengangwechsel ins Lehramt und für die Einschreibung in ein höheres Fachsemester im Lehramt nachzuweisen.

Der CCT gilt nicht für Technikpädagogik B.Sc.! Wenn Sie sich für Technikpädagogik B.Sc. (Lehramt an berufsbildenden Schulen) einschreiben möchten, legen Sie bitte nicht den CCT sondern den Nachweis über ein allgemeines Orientierungsverfahren bei.

Bei der Einschreibung in alle anderen Studiengänge (Einschreibung ins 1. Fachsemester; bei Kombinations-Studiengängen mindestens ein Fach ins 1. Fachsemester) können Sie zwischen den folgenden Möglichkeiten von Orientierungsverfahren wählen:

Allgemeine Orientierungstests

Orientierungs- und Entscheidungstraining

  • BEST-Training (Studien- und Berufsorientierung an Gymnasien, Baden-Württemberg), auch Nachweise von ZOS-Seminaren (Vorgänger der BEST-Seminare)
  • Studien-Orientierungsworkshop „Wie finde ich den passenden Studiengang für mich?“ der Zentralen Studienberatung der Universität Stuttgart
  • Studien-Orientierungsworkshops (mehrstündig bis mehrtägig) von Zentralen oder Allgemeinen Studienberatungen anderer Hochschulen (bitte achten Sie darauf, dass auf der Bescheinigung das Wort „Orientierungsworkshop“ steht)
  • Orientierungsberatungen (Einzelgespräche oder Gruppenberatungen) durch Zentrale oder Allgemeine Studienberatungen der Hochschulen, Abiturientenberatungen oder der Beratung des Teams Akademische Berufe der Bundesagentur für Arbeit
  • Studienorientierungsveranstaltung von TryScience - MINT-Studieninfo für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe der Universität Stuttgart (Workshop, Schülerinnen-Mentoring, Studieninformations-Veranstaltung, Campus-Tour)
  • MINT-Orientierungssemester des MINT-Kollegs Baden-Württemberg

Bei einem Studiengangwechsel im dritten oder einem höheren Fachsemester müssen Sie eine fachliche Studienberatung durch eine Fachstudienberaterin oder einen Fachstudienberater nachweisen (§ 60 Abs. 2 Nr. 5 LHG).

Diese Bescheinigung gilt zugleich als Nachweis eines Orientierungsverfahrens.

Nicht anerkannte Orientierungsverfahren

Die folgenden Studienorientierungsverfahren und Informationsangebote werden von der Universität Stuttgart nicht als Einschreibevoraussetzung anerkannt:

  • Teilnahme an BOGY (Berufsorientierung an Gymnasien)
  • Teilnahme an Studientagen und Tagen der Offenen Tür
  • Teilnahme an Abiturienten-Messen
  • Informationsveranstaltungen und Vorträge zu Studienwahl, Bewerbung und Zulassung

Kontakt

 

Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

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