Informationen zum Lehramt nach "alter" Prüfungsordnung WPO
Inhalt:
- Einleitende Informationen
- Bewerbung
- Prüfungsordnungen
- Fächerkombinationen
- Künstlerisches Lehramt an Gymnasien
- Erweiterungsprüfung
- Studienverlauf in der Übersicht
- Fremdsprachliche Anforderungen beim Lehramt an Gymnasien
- Orientierungsprüfung
- Zwischenprüfung
- Pädagogische Studien - für Wissenschaftliches Lehramt / - für Künstlerisches Lehramt
- Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium
- Praxissemester
- Praxissemester und Beurlaubung
- Betriebs- oder Sozialpraktikum
- Vereinspraktikum
- 1. Staatsprüfung
- 2. Staatsprüfung
Einleitende Informationen
Zum 01.09.2010 ist eine neue Lehramtsprüfungsordnung in Kraft getreten, die GymPO I. Diese regelt das Lehramt an Gymnasien und ist verbindlich gültig für alle Studierenden, die zu diesem Zeitpunkt ein Lehramtsstudium komplett neu begonnen haben. Studierende, die zu diesem Zeitpunkt bereits in einem wissenschaftlichen oder künstlerischen Lehramtsstudium eingeschrieben waren, können – bei Bedarf – nachstehende Übergangsregelungen in Anspruch nehmen. Generell ist wichtig zu wissen, dass die letzte Möglichkeit zur Prüfungszulassung nach WPO bzw. KPO laut Übergangsbestimmungen im Frühjahr 2016 mit Prüfungen im Sommer/Herbst 2016 besteht. Für das wissenschaftliche Fach im Künstlerischen Lehramt gelten diese Schlusstermine nicht.
Übergangsbestimmungen (für Studiengangwechsler)
Erstsemester Lehramt nach WPO ("alte" Prüfungsordnung): Äquivalenzlisten
Nachfolgende Informationen betreffen also die Studierenden,
1. die bereits im Lehramtsstudium nach WPO sind,
2. dieses vor dem 01. September 2010 begonnen haben oder
3. für die die vorgenannten Übergangsregelungen gelten.
Für diese Studierenden sind die Bestimmungen der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung (WPO) vom 13. März 2001 und der Künstlerischen Prüfungsordnung vom 13. März 2001 noch grundsätzlich 6 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung gültig. Über darüber hinausgehende Ausnahmen entscheidet das Landeslehrerprüfungsamt.
An der Universität Stuttgart kann das Wissenschaftliche Lehramt an Gymnasien und das wissenschaftliche Fach im Künstlerischen Lehramt an Gymnasien studiert werden. Studiengänge mit dem Abschluss Lehramt an Gymnasien sind Kombinationsstudiengänge, d. h. es müssen mehrere Fächer kombiniert und parallel zueinander studiert werden. Welche Kombinations- und Studienmöglichkeiten Sie an der Universität Stuttgart zur Auswahl haben, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle.
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Die aktuell gültige Verordnung für das Wissenschaftliche und Künstlerische Lehramt an Gymnasien finden Sie hier: http://www.llpa-bw.de Diese Verordnung gilt uneingeschränkt für alle Studierenden des Lehramtes, die ihr Studium nach dem 31. März 2001 und vor dem 01.09.2010 aufgenommen haben. Zu beachten ist, dass die letzte Möglichkeit zur Prüfungszulassung nach WPO bzw. KPO voraussichtlich im Sommersemester 2016 mit Prüfungen im Sommer/Herbst 2016 ist. Für das wissenschaftliche Für weitere Fragen steht Ihnen auch das zuständige Regierungspräsidium/Abt. 7 gerne zur Verfügung, E-Mail: Abteilung7@rps.bwl.de oder telefonisch: 0711-904-0 |
Weitere Informationen rund um das Lehramt finden Sie auch hier:
- Lehramtsstudium in Baden-Württemberg - Selbsttest und Informationen
- Deutscher Bildungsserver
- "Berufsziel Lehrer/in"
- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
- Einstellungschancen für den öffentlichen Schuldienst in Baden-Württemberg (
pdf) (Informationsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg)
Bewerbung
Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen. An der Universität Stuttgart wird jedes Jahr ab Juni für die grundständigen Studiengänge (Bachelor, Diplom, Lehramt) ein Bewerbungsserver für die Online-Bewerbung freigeschaltet. Beachten Sie bitte die nachfolgend genannten Ausschlussfristen:
| Wissenschaftliches Lehramt: | Studiensekretariat Universität Stuttgart Postfach 106037, 70049 Stuttgart Bewerbung: Seit WS 2010/11 sind die Übergangsregelungen zu beachten. |
| Wissenschaftliches Lehramt | Studiensekretariat Universität Hohenheim
Bewerbung: Seit WS 2010/11 sind die Übergangsregelungen zu beachten. |
| Kunsterziehung: |
Staatliche Akademie der Bildenden Künste |
| Schulmusik: |
Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst |
Für die überwiegende Zahl der Fächer im Wissenschaftlichen Lehramt ist das Wintersemester Studienbeginn. Ob Fächer in Stuttgart auch zum Sommersemester zugelassen werden und welche Fächer Zulassungsbeschränkungen unterliegen, erfahren Sie aus den jeweils aktuellen Bewerbungsunterlagen.
Prüfungsordnungen
Die Prüfungsordnungen finden Sie im Internet in der kompletten Wissenschaftlichen Prüfungsordnung und in den Informationen zur Zwischenprüfungsordnung für Magister- und Lehramtsstudiengänge.
Fächerkombinationen
Die Wissenschaftliche Staatsprüfung kann in mindestens zwei Fächern zunächst uneingeschränkt aus den nachstehend aufgeführten drei Fächergruppen mit Hauptfachanforderungen abgelegt werden. Die Einschränkungen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst oder Einstellung in den Schuldienst in Baden-Württem berg sind in der Übersicht und den nachfolgenden Erläuterungen dazu dargelegt. Sollten Sie den Schuldienst in Baden-Württemberg nicht anstreben, können Sie auf eigenes Risiko Fächerverbindungen studieren, die in anderen Bundesländern zugelassen sind.
Im Rahmen des künstlerischen Lehramtes wird das künstlerische Hauptfach mit einem wissenschaftlichen Fach mit Beifachanforderungen kombiniert. Eine Prüfung mit Hauptfachanforderungen nach Maßgabe der Anlage A der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung wird auf Antrag genehmigt, falls auch die Zwischenprüfung im betreffenden Fach abgelegt wurde.
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Die unterlegten Fächer können in Stuttgart studiert werden. |
| Fächer-
kombinationen |
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| Fächergruppe I | Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||
| Französisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||
| Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||
| Fächergruppe II | Biologie (1) | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 3 | |
| Chemie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 3 | ||
| Ev. Theologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||
| Geographie | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 3 | ||
| Geschichte | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
| Italienisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
| Jüdische Relig.lehre (4) | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||
| Katholische Theologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||||
| Latein | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 2 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
| Philosophie/Ethik (6) | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
| Physik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
| Politikwissenschaft | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
| Spanisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
| Sport (2) | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
| Fächergruppe III | Erziehungswiss. (3) | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III |
| Griechisch | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | |
| Informatik (5) | III | III | III | 2 | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | |
| Russisch | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III | III |
(1) Fächerkombinationen mit Biologie können in Stuttgart belegt werden. Die Biologie wird allerdings an der Universität Hohenheim studiert. Bewerbung in diesem Fall für die Biologie in Hohenheim, für die anderen Fächer in Stuttgart.
(2) Sporteingangsprüfung
(3) In Stuttgart nur als Hauptfach in der Erweiterungsprüfung möglich. Der Studiengang wurde zum WS 2010/11 eingestellt.
(4) Nur in Heidelberg an der Hochschule für Jüdische Studien.
(5) Nur in Kombination mit Mathematik als 2-Hauptfachkombination möglich.
(6) Nur als Hauptfach.
| 2 | Zwei-Fächer-Verbindung Die Fächer der Gruppe I können beliebig in einer Zwei-Hauptfach-Verbindung gewählt werden. Ein Fach der Gruppe II kann mit jedem Fach der Gruppe I in einer Zwei-Hauptfach-Verbindung gewählt werden. (s. hierzu auch Abweichungen unter 3 und III) |
| 3 | Drei-Fächer-Verbindung (Fächer der Gruppen I und II) Ein Fach der Gruppe II kann mit zwei weiteren Fächern der Gruppe II kombiniert werden, ausgenommen Evangelische Theologie in Verbindung mit Katholischer Theologie und Jüdische Religionslehre in Verbindung mit Evangelischer Theologie oder Katholischer Theologie. Abweichungen: Evangelische Theologie, Katholische Theologie und Jüdische Religionslehre können mit jedem Fach der Gruppe II in einer Zwei-Hauptfach-Verbindung gewählt werden ausgenommen mit Philosophie/Ethik, wobei auch hier Evangelische Theologie, Jüdische Religionslehre oder Katholische Theologie nicht zusammen gewählt werden können. Ebenso können als Zwei-Fächer-Verbindung gewählt werden die Fächer Biologie, Chemie und Physik in beliebiger Verbindung untereinander, das Fach Geographie mit den Fächern Chemie oder Physik sowie die Fächer Latein mit Geschichte. |
| III | Drei-Fächer-Verbindung (Fächer der Gruppen I, II und III) Ein Fach der Gruppe III kann nur in Verbindung mit zwei Fächern der Gruppe I oder einem Fach der Gruppe I und einem weiteren Fach der Gruppe II gewählt werden. Abweichend davon ist Informatik mit Mathematik als Zwei-Hauptfach-Verbindung möglich. |
Wird eine Verbindung von drei Fächern gewählt, so ist die Prüfung in einem dieser Fächer als Erweiterungsprüfung abzulegen. In einer Drei-Fächer-Verbindung kann eines der Fächer als Beifach studiert werden. Erziehungswissenschaft oder Philosophie/Ethik kann nur als Hauptfach gewählt werden.
Die Beifach-Prüfung beinhaltet die Unterrichtsberechtigung bis zur 10ten Jahrgangsstufe, die Hauptfachprüfungen umfassen alle gymnasialen Jahrgangsstufen.
Künstlerisches Lehramt an Gymnasien
Im Rahmen der Künstlerischen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien wird das
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Hauptfach Bildende Kunst entweder mit einem
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wissenschaftlichen Fach
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oder dem Verbreiterungsfach Bildende Kunst/Intermediales Gestalten
-
Hauptfach Musik entweder mit einem
-
wissenschaftlichen Fach
-
oder dem Verbreiterungsfach Musik/Jazz und Popularmusik
kombiniert. Das Verbreiterungsfach kann erst nach bestandener künstlerischer Prüfung im jeweiligen Fach gewählt und studiert werden, es findet eine Aufnahmeprüfung statt. Das wissenschaftliche Fach kann zusammen mit dem künstlerischen Fach studiert werden. Die Prüfung im wissenschaftlichen Fach kann vor der Prüfung im künstlerischen Fach abgelegt werden, sofern das Studium im künstlerischen Fach begonnen wurde.
Alle Fächer der Gruppe I und II sowie Informatik können als wissenschaftliches Fach gewählt werden. Erziehungswissenschaft, Griechisch, Russisch können nur in Verbindung mit einem weiteren der aufgeführten wissenschaftlichen Fächer gewählt werden. In diesem Fall ist die Prüfung in einem dieser Fächer als Erweiterungsprüfung abzulegen. Die wissenschaftlichen Fächer werden an einer Universität studiert. Auf Antrag kann in dem wissenschaftlichen Fach eine Prüfung mit Hauptfachanforderungen abgelegt werden, falls auch die akademische Zwischenprüfung im betreffenden Fach abgelegt wurde. Das Beifach beinhaltet die Unterrichtsberechtigung bis zur 10ten Jahrgangsstufe, das Hauptfach umfasst alle gymnasialen Jahrgangsstufen.
Erweiterungsprüfung
Über die bei der Wissenschaftlichen Prüfung vorgesehenen Erweiterungsprüfungen hinaus kann eine Erweiterungsprüfung auch nach bestandener wissenschaftlicher oder künstlerischer Prüfung oder erst nach dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung in einem der Fächer der Wissenschaftlichen Prüfung auf eigenen Wunsch abgelegt werden. Falls in der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung nicht anders vorgesehen, muss im Erweiterungsfach keine Zwischenprüfung abgelegt werden.
Studienverlauf in der Übersicht
| Grundstudium, 1. - 4. Semester Orientierungsprüfung nach dem 2. Semester, spätestens nach dem 3. Semester |
| Dient u. a. der Vermittlung von: grundlegenden Fragestellungen, Theorien, wissenschaftlichen Methoden ... Veranstaltungsformen (hauptsächlich) des Grundstudiums • Vorlesungen • (Pro-)Seminare, Seminarstufen I + II • Grundkurse • Tutorium • Lektürekurs • Übungen • Exkursionen |
| Zwischen- oder Vorexamen, spätestens zum Ende des 6. Semesters in Form von Klausuren und/oder Hausarbeit und/oder mündliche Prüfungen |
| Hauptstudium, 5. - 10. Semester Praxissemester |
| Dient u. a. der Vertiefung, Spezialisierung ..., Kenntnis und Beherrschung der fachspezifischen wissenschaftlichen Methoden wird vorausgesetzt. Veranstaltungsformen (hauptsächlich) des Hauptstudiums • Vorlesungen • Haupt-, Oberseminare, Seminarstufen III + IV • Exkursionen • Kolloquium • Repetitorium |
| Abschlussexamen ab 8. Semester, evtl. Freiversuch in Anspruch nehmen Wissenschaftliche Arbeit, Klausuren, mündliche Prüfungen www.llpa-bw.de |
Fremdsprachliche Anforderungen beim Lehramt an Gymnasien
| Studienfach | als Hauptfach | als Beifach |
| Deutsch | Englisch und eine weitere Fremdsprache (1) | Englisch und eine weitere Fremdsprache (1) |
| Englisch | Latinum oder Französisch oder Italienisch oder Spanisch | - |
| Französisch | Latinum | - |
| Geschichte | Latinum und mindestens eine moderne Fremdsprache | Latinum und mindestens eine moderne Fremdsprache |
| Griechisch | Graecum und Latinum | Graecum |
| Italienisch | Latinum | - |
| Latein | Latinum und Graecum | Latinum |
| Mittellatein (nur Erweiterungsprüfung) | Latinum | Latinum |
| Philosophie | Latinum oder Graecum bzw. Kenntnisse, die den jeweiligen Anforderungen entsprechen | Nicht als Beifach möglich |
| Spanisch | Latinum | - |
| Ev. Theologie | Latinum und Graecum bzw. Kenntnisse, die den jeweiligen Anforderungen entsprechen | Latein- und Griechischkenntnisse |
| Kath. Theologie | Latinum und Graecum bzw. Kenntnisse, die den jeweiligen Anforderungen entsprechen (2) | Latein- und Griechischkenntnisse |
(1) Latein, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch.
(2) Daneben werden hebräische Sprachkenntnisse empfohlen.
Berücksichtigen Sie unbedingt auch die Fremdsprachenanforderungen in den Zwischenprüfungsordnungen Ihrer Fächer.
Orientierungsprüfung
Eine Orientierungsprüfung muss im Wissenschaftlichen Lehramt in beiden Fächern mit Hauptfachanforderungen zum Ende des zweiten bzw. spätestens zum Beginn des Vorlesungszeitraums des vierten Semesters abgelegt werden. In einer Kombination mit einem Erweiterungsfach gilt, dass die Orientierungsprüfung nicht im Erweiterungsfach abgelegt werden darf.
Wer im Künstlerischen Lehramt das wissenschaftliche Fach mit Hauptfachanforderungen studiert muss die Zwischenprüfung und damit auch die Orientierungsprüfung in diesem Fach ablegen. Es gibt allerdings keine Ausschlussfristen.
Zwischenprüfung
Wissenschaftliches Lehramt
Jeder Studierende, der einen Studiengang mit dem Ziel der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien absolviert, hat in jedem seiner Studienfächer eine Zwischenprüfung abzulegen. Dies gilt nicht für einen Teilstudiengang Lehramt an Gymnasien mit dem Ziel der Erweiterungsprüfung.
Die Zwischenprüfung ist bis zum Beginn des Vorlesungszeitraums des fünften Fachsemesters abzulegen. Wer die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Beginn des Vorlesungszeitraums des siebten Fachsemesters nicht vollständig abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.
Künstlerisches Lehramt
Die Akademische Zwischenprüfung im künstlerischen Fach wird vom Prüfungsamt der jeweiligen Hochschule abgenommen. Sie ist bis zum Ende des vierten Semesters abzulegen; wer die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des sechsten Semesters nicht bestanden hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.
Die Durchführung der Prüfung im wissenschaftlichen Fach mit Hauptfachanforderung erfolgt nach den Bestimmungen der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung mit Ausnahme der Bestimmungen über die Pädagogischen Studien. Wer mit Beifachanforderung studiert, muss keine Zwischenprüfung im wissenschaftlichen Fach ablegen.
Pädagogische Studien
Das wissenschaftliche und das künstlerische Lehramt schließt pädagogische Studien ein. Diese umfassen:
1. Wissenschaftliches Lehramt
Für Studierende (des wissenschaftlichen Lehramtes), die nicht Erziehungswissenschaft als Kombinationsfach gewählt haben, schließt das Studium für das Lehramt an Gymnasien auch pädagogische Studien im Umfang von 8 SWS ein. Die Endnote der Pädagogischen Studien fließt in die Gesamtnote über die Wissenschaftliche Prüfung in das Lehramt an Gymnasien ein.
Für die Pädagogischen Studien (ohne Praxissemester) werden 8 SWS aus folgenden Studienbereichen verlangt:
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Teilnahme an 1 Vorlesung bzw.Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogik/Schulpädagogik
-
Teilnahme an 1 Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogische Psychologie
-
Erfolgreiche Teilnahme an 2 Seminaren zur Vertiefung ausgewählter Problembereiche, wie:
Schule als Institution Schule in ihrem sozial-kulturellen Umfeld Die Lehrkraft und ihre Kompetenzen Strukturen und Organisationsformen von Lehr- und Lernprozesse
Lehrangebot über das Institut für Erziehungswissenschaften und Psychologie.
Eine Äquivalenzliste für die Pädagogischen Studien und das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium
finden Sie unter: www.uni-stuttgart.de/pae/lehre/kvv.html.
2. Künstlerisches Lehramt
Das ordnungsgemäße Fachstudium schließt für alle Bewerber den Besuch pädagogischer und fachdidaktischer Lehrveranstaltungen ein. Der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der pädagogischen Studien ist entweder bei der Meldung zur abschließenden Teilprüfung im künstlerischen Fach oder bei der Meldung zur Prüfung im wissenschaftlichen Fach vorzulegen.
a) Bildende Kunst
-
Nachweis einer kunstpädagogischen Übung im Umfang von 2 SWS.
-
Teilnahme an je einer einführenden Vorlesung aus den unter 2.1 (Schule und Erziehung) und 2.2 (Lernen und Lehren in der Schule) genannten Gebieten
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Erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung aus den unter 2.1 und 2.2 genannten Gebieten. Beide Übungen oder eine davon können durch die erfolgreiche Teilnahme an Fernstudienlehrgängen oder an einem größeren Fernstudienlehrgang ersetzt werden, wenn das Kultusministerium den jeweiligen Lehrgang für diesen Zweck anerkannt hat.
-
Erfolgreiche Teilnahme an einer vom Kultusministerium zugelassenen fachdidaktischen Übung im studierten wissenschaftlichen Fach, sofern dies mit Hauptfach-Anforderungen studiert wird. Je nach gewähltem Fach werden hierfür die in den entsprechenden Anlagen geforderten fachdidaktischen Übungen angerechnet. In den Fächern Evangelische und Katholische Theologie wird der in Religionspädagogik geforderte Leistungsnachweis als fachdidaktische Übung anerkannt.
b) Musik
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Nachweis von musikpädagogischen Übungen im Umfang von 6 SWS gemäß Anlage B der PO; (das sind 2 qualifizierte Scheine Musikpädagogik und ein Belegschein Unterrichtspraxis).
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Teilnahme an einer einführenden Vorlesung und die erfolgreiche Teilnahe an einer Übung. Diese Vorlesung und diese Übung müssen demselben Gebiet (2.1 Schule und Erziehung oder 2.2 Lernen und Lehren in der Schule) entnommen werden und können entweder an der Musikhochschule, an der der Bewerber immatrikuliert ist, oder an der Universität, an der das Studium des wissenschaftlichen Faches erfolgt, absolviert werden. Die Wahl trifft der Bewerber auf der Basis der Unterrichtsvorgaben. Die Übung kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Fernstudienlehrgang ersetzt werden, wenn das Kultusministerium den Lehrgang für diesen Zweck anerkannt hat. Gegebenenfalls erfolgreiche Teilnahme an einer vom Kultusministerium zugelassenen fachdidaktischen Übung im studierten wissenschaftlichen Fach, sofern dies mit Hauptfachanforderungen studiert wird. Je nach gewähltem Fach werden hierfür die in den entsprechenden Anlagen geforderten fachdidaktischen Übungen angerechnet. In den Fächern Evangelische und Katholische Theologie wird der in Religionspädagogik geforderte Leistungsnachweis als fachdidaktische Übung anerkannt.
Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium
Das ethisch-philosophische Grundlagenstudium ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung im Wissenschaftlichen Lehramt. Es umfasst 2 Veranstaltungen , davon 1 zu interdisziplinär ausgerichteten Lehrveranstaltungen ethisch-philosophischer Grundfragen und 1 Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen. Die Endnote des philosophisch-ethischen Grundlagenstudiums fließt in die Gesamtnote über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien ein. Das ethisch-philosophische Grundlagenstudium ist auch von Studierenden nachzuweisen, die Philosophie/Ethik als Lehramtsfach gewählt haben.
Lehrveranstaltungen über das Institut für Philosophie, Seidenstraße 36, 3. OG, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-83658, E-Mail
Praxissemester
Für alle Studienanfänger ab WS 2000/01 ist das Praxissemester Pflicht. Das Praxissemester muss im Wissenschaftlichen und Künstlerischen Lehramt absolviert werden. Der beste Zeitpunkt für die Platzierung im Studium ist am Ende des Grundstudiums, d.h. in der Regel nach dem 4. Semester. (Verwaltungsvorschrift KuU vom 18.07.2001)
Die Anmeldung zum Praxissemester erfolgt immer im Frühjahr eines Jahres für den Herbst desselben Jahres. Die Anmeldung dür das Praxissemester erfolgt eigenverantwortlich direkt bei der Schule Ihrer Wahl
-
ab dem ersten Montag nach den Osterferien bis zum 15. Mai
- und nur online möglich über praxissemester-bw.de
Das Praxissemester kann auch im wissenschaftliche Lehramt an beruflichen Schulen absolviert werden, falls das studierte Fach dort unterrichtet wird.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch bei nachstehenden Stellen:
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den Studienseminaren
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der Internetadresse des Kultusministeriums
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den Studienberatungsstellen der Universitäten
Praxissemester und Beurlaubung
Das Praxissemester ist Bestandteil der Regelstudienzeit und führt aus diesem Grund nicht zur Beurlaubung. Es ist deshalb allerdings auch möglich, während des Praxissemesters Lehrveranstaltungen zu besuchen – falls dafür Zeit ist. Studierende, die das Praxissemester im Ausland absolvieren, werden auf Antrag beurlaubt.
Betriebs- oder Sozialpraktikum
Das Betriebs- oder Sozialpraktikum muss einen Umfang von insgesamt mindestens vier Wochen (Vollzeitbeschäftigung) haben. Der Zeitpunkt ist nicht festgeschrieben. Es muss aber spätestens bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden. Es ist eigenverantwortlich zu organisieren.
Informationen zum Betriebs- oder Sozialpraktikum
Vorbereitungsdienst Lehramt - Gymnasien
Für weitere Fragen steht Ihnen das zuständige Oberschulamt zur Verfügung. (E-Mail: Regierungspräsidium Abt. 7: Abteilung7@rps.bwl.de )
Vereinspraktikum
Studierende des Faches Sport sollen im breiten- und leistungssportlichen Bereich der Turn- und Sportvereine Erfahrungen sammeln, deren Jugendarbeit sowie die Organisationsstruktur kennen lernen und in die Verwaltungsarbeit Einsicht nehmen können. Es umfasst 24 Übungsdoppelstunden, die in drei bis sechs Monaten zu absolvieren sind. Für die Ableistung des Praktikums kann ein beliebiger Sportverein frei gewählt werden.
Informationen zum Vereinspraktikum
1. Staatsprüfung
Anmeldung und Anmeldeunterlagen:
Die Anmeldung erfolgt über das
Landeslehrerprüfungsamt
Außenstelle des Kultusministeriums
beim Regierungspräsidium
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Tel: 0711-904-0
Achten Sie bitte bei allen Unterlagen auf deren Gültigkeit (Stempel, Unterschrift), bei den Bescheinigungen der Lehrveranstaltungen außerdem auf die genaue Angabe der Qualifikation (z. B. Übung, Proseminar, Hauptseminar) und - wichtig - die Angabe einer Note. Die Anmeldung für alle Prüfungsfächer erfolgt zeitgleich. Die Leistungsnachweise für das jeweilige Prüfungsfach müssen zu nachstehenden Terminen (s. u. Nachreichfristen) vorgelegt werden.
Hierbei ist darauf zu achten, ob aufgrund der Semesterzahlen ein Splitting (zwei Prüfungstermine) der Prüfungen noch möglich ist.
Nachreichfristen
Es gibt 2 Nachreichfristen. Die erste bezieht sich auf die Benennung der Schwerpunktgebiete zur mündlichen Prüfung. Die zweite ist die für alle Bewerber einheitlich festgelegte Nachreichfrist im jeweiligen Fach für Leistungsnachweise. Des Weiteren sind die Leistungsnachweise in den Pädagogischen Studien und dem Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium spätestens zur Nachreichfrist des 2. Faches vorzulegen.
Nachreichfristen für die Leistungsnachweise:
für die Frühjahrsprüfung: bis Mitte Februar (Vorlesungsende)
für die Herbstprüfung: bis Mitte Juli (Vorlesungsende)
Die Nachreichfrist für die Schwerpunktgebiete sowie alle jeweils genauen Daten stehen auf den Informationsseiten des Landeslehrerprüfungsamtes, das jährlich aktualisiert wird.
Prüfungstermine
Es gibt zwei Prüfungstermine pro Jahr.
Frühjahrsprüfung:
schriftlich: Anfang März
Mündlich: Ende April/Anfang Mai
Anmeldung bis Mitte Oktober des vorangegangenen Jahres
Herbstprüfung:
schriftlich: Anfang September
Mündlich: Ende Oktober/Anfang November
Anmeldung bis Mitte April des laufenden Jahres
Die genauen Termine finden Sie auf den Informationsseiten des Landeslehrerprüfungsamtes
Splitting
Bis Ende des 10. Semesters kann die wissenschaftliche Prüfung nach Fächern, sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen in aufeinander folgende Termine aufgeteilt werden. Die schriftliche Prüfung muss der mündlichen Prüfung im jeweiligen Fach vorausgehen. Werden zwei schriftliche Prüfungsteile im Fach gefordert, können auch diese in aufeinander folgenden Terminen abgelegt werden, wenn die mündliche Prüfung im selben Prüfungstermin mit der zweiten schriftlichen Prüfung abgelegt wird.
Wird der erste Prüfungsteil erst nach dem Ende des 10. Semesters begonnen, muss die wissenschaftliche Prüfung in allen Teilen zu einem Termin abgelegt werden. Dies gilt entsprechend auch für alle verbliebenen Prüfungsteile, die zum Ende des 10. Semesters noch nicht abgelegt wurden.
Die mündlichen Prüfungstermine werden immer zum vorangegangen Semester gezählt.
Wissenschaftliche Arbeit
Diese wird einem der gewählten Hauptfächer oder dem Bereich der Pädagogischen Studien entnommen. Das Thema kann frühestens nach Bestehen der akademischen Zwischenprüfung vergeben werden und ist umgehend nach Erhalt des Themas beim Landeslehrerprüfungsamt anzumelden.
Sie ist - mit Ausnahme der Fächer Biologie, Chemie, Geografie und Physik - nach vier Monaten und so rechtzeitig (1. März für die Frühjahrsprüfung und 1. September für die Herbstprüfung) abzugeben, dass das Ergebnis der Bewertung vor der mündlichen Prüfung in diesem Fach feststeht.
In den Fächern Biologie, Chemie, Geografie und Physik kann die Bearbeitungszeit 6 Monate betragen. Ebenso kann die wissenschaftliche Arbeit auf Vorschlag des betreffenden Instituts auch nach der mündlichen Prüfung geschrieben werden, spätestens aber im Anschluss an die mündliche Prüfung im zweiten Fach.
Freiversuch
Über die Freiversuchsregelungen informieren das Landeslehrerprüfungsamt, sowie § 21 der Wissenschaftlichen Staatsprüfung und § 24 der Künstlerischen Staatsprüfung.
www.llpa-bw.de
Ein Freiversuch kann nur einmal und nur in einem Fach unternommen werden für
1. eine nicht bestandene Prüfung oder
2. zur Notenverbesserung.
Vorbereitungsdienst / Referendariat
Das Erste Staatsexamen schließt das Hochschulstudium ab. Es berechtigt zur Aufnahme des Referendariatsdienstes / Vorbereitungsdienstes.
Seit 2008 werden auch BewerberInnen mit Studienbeginn vor dem 01.10.2000 in den 18-monatigen Vorbereitungsdienst integriert. Der Vorbereitungsdienst beginnt immer nach den Weihnachtsferien.
Die Online-Bewerbungsbögen sowie weitere Informationen stehen im Kultusportal zur Verfügung.
2. Staatsprüfung
Die Zweite Staatsprüfung/Lehrprobe schließt die Ausbildung zum gymnasialen Lehramt ab. Erst damit ist die Übernahme in den Schuldienst bzw. in das Beamtenverhältnis möglich.
Lehramt an Gymnasien und an beruflichen Schulen
