Rektor Wolfram Ressel

Universitäten zur Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2021-2025

1. April 2020, Nr. 22

Planungssicherheit auf verlässlichem Niveau

Mit der Unterschrift zu der Hochschulfinanzierungsvereinbarung stehen die wesentlichen Rahmenbedingungen der Finanzierung der Universitäten für die Jahre 2021 bis 2025 fest.

Der Rektor der Universität Stuttgart, Prof. Wolfram Ressel, kommentierte den Abschluss der monatelangen Verhandlungen: „Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung für die Jahre 2021 bis 2025 bietet den Hochschulen des Landes – und damit auch der Universität Stuttgart – zum jetzigen Zeitpunkt den großen Vorteil der Planungssicherheit. Dieser Abschluss heute ist vernünftig und wichtig, weil die künftige Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes infolge der Corona-Krise sich verschlechtern wird. Finanzielle Unabwägbarkeiten oder gar schwerwiegende Nachteile konnten somit für ein Lustrum weitgehend abgewendet werden. Gleichwohl werden wir den finanziellen Aufwuchs, der in den zurückliegenden Jahren notwendig war, nicht fortsetzen können. Vielmehr müssen wir uns auf einen Sparkurs einrichten.“

Rektor Wolfram Ressel
Unterzeichnung der Hochschulfinanzierungsvereinbarung in Corona-Zeiten.

„Im Interesse unserer Studierenden, Lehrenden und Forschenden haben wir intensiv und hart verhandelt“, sagte der neugewählte Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten, der Hohenheimer Rektor Prof. Dr. Stephan Dabbert. Er begrüße den Abschluss der Vereinbarung, die die Finanzierung der Universitäten und Hochschulen in den nächsten Jahren auf eine verlässliche Basis stellt. „Wir erhalten damit unsere Arbeitsfähigkeit, haben beträchtliche Planungssicherheit und können uns jetzt darauf konzentrieren, den durch Corona eingeschränkten Betrieb der Universitäten in Studium und Lehre in den nächsten Monaten möglichst umfassend und teilweise auf neue Art wiederherzustellen. Dass das Land trotz der finanziellen Belastungen der Corona-Krise mit dem Abschluss der Vereinbarung Verlässlichkeit demonstriert, ist ein Zeichen von Zuversicht.“

Sein Dank gelte dem Land Baden-Württemberg sowie, neben den vielen Beteiligten auf Seiten der Universitäten, vor allem den Studierenden, die sich nachdrücklich dafür eingesetzt haben, dass es auch in Zukunft an den Universitäten gute Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre geben werde.

Konkrete Vereinbarungen zur Hochschulfinanzierung

Die Universitäten anerkennen die Anstrengungen des Landes, für das ganze Hochschulsystem während der Vertragslaufzeit insgesamt 1,8 Mrd. zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der jährliche Zuwachs der Grundfinanzierung in Höhe von drei Prozent, der bei den Universitäten insgesamt für die Jahre 2021-25 rund 380 Millionen Euro für die jährlichen Gehaltssteigerungen der Mitarbeitenden sowie weitere rund 300 Millionen Euro aus denen der Inflationsausgleich und weitere Kostensteigerungen zu decken sind, ausmache, werde dazu dienen, den erreichten Standard zu halten.

Die jährlichen Zusatzmittel in Höhe von insgesamt 15,6 Mio. Euro seien zu begrüßen, werden aber den finanziellen Bedarf insbesondere zur Digitalisierung von Lehre und Forschung nicht decken können. Die Dringlichkeit dieses Anliegens werde durch die aktuellen Entwicklungen nochmals unterstrichen.

Der Wirkung der begrüßenswerten zusätzlichen Mittel auf Landesebene werde durch Entwicklungen auf Bundes- und EU-Ebene substantiell entgegengewirkt. Der Vorsitzende der LRK nannte die geplante Umsatzsteuerreform, E-Rechnungen und ein immer aufwendigeres Vergaberecht beispielhaft für Themen, die die Haushalte der Universitäten absehbar mit Millionenbeträgen belasten werden.

Finanzierung soll Forschungsstärke gewährleisten

Der neu gewählte stellvertretende Vorsitzende der Rektorenkonferenz und Rektor der Universität Mannheim, Prof. Dr. Thomas Puhl, begrüßt, dass das Land seinen Anteil an den erfolgreichen Projekten der bisherigen Exzellenzinitiative nun vollständig weiterfinanziere.

Man werde, so der Vorstand, jetzt alle Kräfte dafür einsetzen, den Studienbetrieb fortzuführen und die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Forschung zu gewährleisten. Die Forschungsstärke der Universitäten sei nun umfassend gefordert, einerseits um schnell Behandlungsmöglichkeiten gegen das Coronavirus zu finden, aber auch um die sozialen und wirtschaftlichen Effekte abzumildern, die die Krise weltweit hervorbringe.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Baden Württemberg, hat ein Erklärvideo veröffentlicht, welches zeigt, wofür die Hochschulfinanzierungsvereinbarung II steht, wer daran beteiligt ist und welche Ziele damit verbunden sind.

Pressemitteilung der Landesrektorenkonferenz

Kontakt

 

Hochschul­kommunikation

Keplerstraße 7, 70174 Stuttgart

Zum Seitenanfang