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Geld für Open-Access-Veröffentlichungen

4. Januar 2022

Auch im neuen Jahr steht den Forschenden der Universität Stuttgart der Open-Access-Fonds zur Verfügung. Erstattet werden Gebühren für Forschungsartikel in wissenschaftlichen Fachzeitschriften bis zu 2.000 Euro, einschließlich Mehrwertsteuer. "Mirror Journals" sind nicht mehr förderfähig.

DFG fördert Publikationsfonds

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert auch 2022 den Open-Access-Publikationsfonds der Universität Stuttgart. Insgesamt stehen den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern 210.000 Euro zur Verfügung. Der DFG-Anteil beträgt 84.000 Euro, der Eigentanteil der Universität 126.000 Euro. Mit dem Geld wird die bisherige Förderung in weitestgehend gleicher Form fortgeführt. Eine Ausnahme bilden die so genannten "Mirror Journals", die nicht mehr förderfähig sind. "Mirror Journals" sind nach dem "Directory of Open Access Journals" Open-Access-Versionen von bereits existierenden Abonnement-Zeitschriften.

Definition von Mirror Journals beim DOAJ

Open-Access-Fonds: online Anträge zur Kostenerstattung stellen

"Forschende sollten in jedem Fall möglichst vor Einreichung des Artikels das Online-Antragsformular abschicken, auch wenn sie sich nicht sicher sind, ob ihre Veröffentlichung förderfähig ist", sagt Stefan Drößler, Open-Access-Beauftragter der Universität Stuttgart. "Das Open-Access-Team der Unibibliothek beantwortet zeitnah die Anträge und berät auch telefonisch", so Drößler.

Die Universität nimmt in Bezug auf die Wissenschaftsverlage Springer und Wiley an den deutschlandweit verhandelten DEAL-Verträgen teil. Für die Veröffentlichung in den gängigen Open-Access-Zeitschriften muss kein Antrag beim OA-Fonds gestellt werden. Bei der Einreichung gibt es in der Regel Hinweise auf die DEAL-Vereinbarung.

Open-Access-Publikationsfonds

Vereinbarungen mit Verlagen beachten

Neben DEAL gibt es zahlreiche weitere Regelungen mit den Verlagen, die laufend auf der Informationsseite "Mitgliedschaften und Vereinbarungen" aktualisiert werden. Auch im Hinblick auf die sich laufend ändernden Verlagsvereinbarungen empfiehlt der Open-Access-Beauftragte, sich bereits vor dem Einreichen der Publikation über Förderfähigkeit, Rabatte und Zahlungsmodalitäten zu informieren. "Es kommt immer wieder vor, dass sich Autorinnen und Autoren für ein anderes Journal entscheiden, wenn Kosten aufgrund der Höhe nicht erstattet werden können oder es sich um eine nicht förderfähige Hybrid-Zeitschrift handelt", sagt Stefan Drößler. Neben Zeitschriften, die nur im Open-Access-Modell erscheinen ("Gold Open Access"), gibt es immer noch viele "Hybrid-Zeitschriften", die sowohl Open-Access als auch Closed-Access-Artikel enthalten.

Mitgliedschaften und Vereinbarungen

Kontakt

Stefan Drößler, Open-Access-Beauftragter

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