Allgemeine Informationen zur Master-Zulassung

Zulassungsverfahren Master

Bedingte Zulassung, Zulassung unter Vorbehalt und Vorziehen von Leistungen: Bei einer Bewerbung zum Masterstudium gibt es gewisse Voraussetzungen und Besonderheiten. Hier ein Überblick.

Grundvoraussetzungen für die Zulassung zu einem Masterstudiengang

  • Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengang (oder gleichwertiger Abschluss)
  • Abschluss im jeweiligen Studiengang oder einem inhaltlich sehr nahen Studiengang
  • Je nach Studiengang kann es weitere Voraussetzungen geben. Die genauen Zulassungskriterien entnehmen Sie bitte der Zulassungsordnung

Zulassung mit Auflagen

Bei einer Zulassung mit Auflagen werden Sie zwar zugelassen, müssen aber bestimmte Prüfungen aus dem Bachelorstudium bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachholen. Das kann etwa sein, wenn Sie Ihren Bachelor an einer anderen Universität oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften absolviert haben und dort Seminare oder Module nicht belegt haben, die Sie jedoch für den Master an der Universität Stuttgart brauchen. Die endgültige Entscheidung, ob Ihre fachliche Eignung als ausreichend anerkannt wird, trifft der Zulassungsausschuss.

Studienabschluss an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften

Der Studienabschluss an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (früher Fachhochschule) oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg berechtigt laut Landeshochschulgesetz grundsätzlich zum Masterstudium an einer Universität.

Zulassungsbeschränkung (NC)

In Masterstudiengängen, in denen die Anzahl der Studienplätze begrenzt ist (Numerus Clausus (NC)), erfolgt die Bildung von Ranglisten zur Vergabe der Studienplätze anhand der Kriterien, die Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang sind. Näheres regelt die Zulassungsordnung des betreffenden Masterstudiengangs.

Studiengangspezifische Besonderheiten

Abgesehen von der Zulassung mit Auflagen gibt es je nach Studienfach noch weitere Varianten bei der Zulassung:

Übergang Bachelor-Master

Drei verschiedene Varianten ermöglichen einen möglichst fließenden Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium:

  1. die bedingte Zulassung bei Studiengängen ohne beschränkte Platzzahl (ohne NC)
  2. die Zulassung unter Vorbehalt bei Studiengängen mit beschränkter Platzzahl (NC)
  3. das Vorziehen von Master-Modulen.

Ob Ihr Studiengang zulassungsbeschränkt (mit NC) ist, erfahren Sie auf den Studiengang-Webseiten. Dort finden Sie auch die Zulassungsordnungen.

Master-Studiengänge

Die bedingte Zulassung gibt ist in allen Masterstudiengängen bei denen kein NC (begrenzte Platzzahl) festgesetzt wurde. Informationen zur bedingten Zulassung finden Sie in der Zulassungsordnung in §3.

Für eine bedingte Zulassung zum Masterstudium können sich Bachelorstudierende bewerben, wenn Sie eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten (ECTS) haben. Die genaue Anzahl steht in der jeweiligen Zulassungsordnung des Masterstudiengangs, in der Regel sind es 110 Leistungspunkte. Die geforderten ECTS müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung durch Ihre Leistungsübersicht nachweisen, indem Sie sie im Campus-Management-System C@MPUS hochladen.

Wenn Sie Ihr Bachelorstudium dann vollständig beendet haben, schreiben Sie sich innerhalb der Einschreibefristen in den Masterstudiengang ein. Über das genaue Vorgehen informieren Sie sich bitte auf der Seite Einschreibung unter dem Punkt "Einschreibung mit vorhandener bedingter Zulassung".

Vorteile einer bedingten Zulassung

Die bedingte Zulassung ist drei Semester gültig und gibt Ihnen die Sicherheit, an der Universität Stuttgart studieren zu können.

Wenn Sie bedingt zugelassen werden, können Sie sich in den Master einschreiben, sobald Sie Ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben – unabhängig von der endgültigen Abschlussnote und auch unabhängig davon, wie viele andere Studienbewerber es dann gibt.

Hinweis zur Studienplatzannahme in C@MPUS

In C@MPUS werden Sie nach Ihrer Zulassung aufgefordert, den Studienplatz anzunehmen. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie sich erst nächstes oder übernächstes Semester in den Master einschreiben werden, dann können Sie diese Aufforderung ignorieren. Laden Sie sich lediglich den Zulassungsbescheid herunter und bewahren ihn für die Bewerbung im nächsten/übernächsten Semester gut auf.

Eine Zulassung unter Vorbehalt gibt es nur bei den Masterstudiengängen, bei denen ein NC festgesetzt wurde. Bewerberinnen und Bewerber, die fachlich geeignet sind und nach Einschätzung des Zulassungsausschusses im Laufe des ersten Semesters im Masterstudiengang ihren Bachelor nachweisen können, werden unter Vorbehalt zugelassen und dürfen sich einschreiben. Dabei müssen Sie während des Bewerbungsvorgangs in C@MPUS Ihre Leistungsübersicht hochladen.

Informationen zur Zulassung unter Vorbehalt finden Sie in der Zulassungsordnung in §4.

Worauf müssen Sie bei einer Zulassung unter Vorbehalt achten?

Die fehlenden Prüfungsleistungen oder die Bachelorarbeit müssen in der Regel bei einer Zulassung zum Wintersemester bis zum 30. November/30. März und zum Sommersemester bis zum 31. Mai/30. September nachgewiesen worden sein. Sonst wird die Bewerberin oder der Bewerber exmatrikuliert. Sehen Sie bitte für die genauen Fristen in Ihrer Zulassungsordnung nach.

In manchen Studiengängen gibt es die Möglichkeit, am Ende des Bachelorstudiums bereits Module aus dem Masterstudiengang zu besuchen. Nach der Einschreibung in den Masterstudiengang werden Ihnen diese dann angerechnet.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits eine gewisse Anzahl an Leistungspunkten im Bachelorstudiengang erworben haben. Die genauen Regelungen dazu finden Sie in der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs.

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