Im Hörsaal

Numerus Clausus (NC) und Aufnahmeprüfung

Zahlreiche Bachelor-Studiengänge sind durch einen Numerus Clausus (NC) zulassungsbeschränkt. Bei anderen Studiengängen wird eine Aufnahmeprüfung durchgeführt.

Ob Ihr Wunsch-Studiengang zulassungsbeschränkt ist (NC) und/oder eine Aufnahmeprüfung vorsieht, erfahren Sie aus
- den Studiengangsinformationen oder
- aus der Liste der Bachelor-Studiengänge mit Zulassungsinformationen (PDF).

1. Numerus Clausus (NC) und Hochschulauswahlverfahren (HAV)

Viele Bachelor-Studiengänge der Universität Stuttgart unterliegen einer Zulassungsbeschränkung, dem sogenannten Numerus Clausus (NC).

Ein Numerus Clausus bedeutet, dass es nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen in diesem Studiengang gibt. Und nicht, wie oft angenommen, eine bestimmte erforderliche Abiturnote. Vielmehr werden auf Grundlage eines Hochschulauswahlverfahrens oder der Wartezeit Ranglisten gebildet, anhand derer die zur Verfügung stehenden Studienplätze vergeben werden.

Daher können wir auch nicht voraussagen, ob eine Bewerbung Erfolg haben wird. Die Anzahl und Qualifikationen der Personen, die sich für einen Studiengang bewerben, variieren von Jahr zu Jahr.

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach der Hochschulvergabeverordnung (HVVO):

  1. Im Rahmen der sogenannten Vorwegzulassung werden zunächst alle (Freiwilligen-) Dienstleistenden zugelassen, die in einem der zwei vergangenen Bewerbungszeiträume bereits eine Zulassung erhalten haben.
  2. Bei der Vergabe der verbleibenden Studienplätze werden bestimmte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt zugelassen. Die Quoten hierfür sind: 
    • 5% für Härtefälle,
    • 2% für Zweitstudienbewerberinnen und Zweitstudienbewerber
    • 1% für die Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse
    • 8-10% für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber
      (Ausländische Studienbewerber/innen, die deutschen Bewerberinnen und Bewerbern nicht gleich gestellt sind, können nur im Rahmen der Quote für ausländische Studienbewerber berücksichtigt werden. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Regel nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und besonderen bildungspolitischen Kriterien.)  
  3. Die verbleibenden Studienplätze werden folgendermaßen vergeben:
    • 90% über das hochschuleigene Auswahlverfahren (Hochschulauswahlverfahren)
    • 10% nach der Wartezeit

An dem Hochschulauswahlverfahren nehmen Deutsche, EU-Staatsangehörige und (ungeachtet der Nationalität) alle Personen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (sogenannte Bildungsinländer) teil. Angehörige der Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sind in manchen Fällen EU-Staatsangehörigen gleichgestellt. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat für Ausländer/innen und EU-Bürger/innen

Die hochschuleigenen Auswahlverfahren berücksichtigen Kriterien wie:

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abschlusszeugnis)
  • Gewichtete Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung (also Noten, die für den jeweiligen Studiengang relevant sind)
  • Ergebnisse eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests
  • Ergebnisse eines Auswahlgesprächs
  • Vorbildung durch Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktische Tätigkeiten

Welche Kriterien Ihr Wunsch-Studiengang heranzieht, können Sie auf der Webseite Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen für Bachelor-Studiengänge nachlesen. 

Bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung (NC) haben Sie im Rahmen der Härtefallquote die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen und so Ihre Zulassungschancen zu verbessern. Dazu müssen Sie eine der folgenden besonderen Voraussetzungen erfüllen:

  • amtlich festgestellte Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch (nach SGB IX). Bitte legen Sie eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises oder einen entsprechenden Anerkennungsbescheid bei.
  • einzige Wohnung oder Hauptwohnung mit dem Ehegatten und/oder den Kindern in einem dem Studienort zugeordneten Gebiet. Bitte legen Sie die Bescheinigung der zuständigen Einwohnermeldebehörde bei.
  • Die Zulassung an einer anderen Hochschule wäre mit erheblichen Nachteilen verbunden. Hierbei kommen insbesondere eigene gesundheitliche, familiäre oder wirtschaftliche Umstände sowie wissenschaftliche Gründe in Betracht. Bitte legen Sie die entsprechenden Belege bei und beachten Sie, dass hierbei strenge Maßstäbe angelegt werden.
  • Die Wartezeit wird berechnet ab dem Zeitpunkt des Abiturs bis Sie ein Studium an einer deutschen Hochschule beginnen.
  • Die Studienplätze, die im Rahmen der Wartezeitquote von 10% vorgesehen sind, werden immer aktuell vergeben, das heißt diejenige Bewerberin oder derjenige Bewerber mit der längsten Wartezeit erhält den ersten Studienplatz und so weiter.
  • Die Wartezeit der Bewerberin oder des Bewerbers, die/der den letzten zur Verfügung stehenden Studienplatz bekommen hat, bildet den Grenzrang. Bei Ranggleichheit entscheidet als zweites Kriterium die Abiturnote, als drittes Kriterium, ob man einen Dienst absolviert hat und dann das Los.

2. Aufnahmeprüfung

Manche Bachelor-Studiengänge haben eine Aufnahmeprüfung, dabei ist es egal, ob der Studiengang zulassungsbeschränkt ist oder nicht. Durch eine Aufnahmeprüfung (AP) soll die besondere Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang festgestellt werden.

Eine Aufnahmeprüfung ist nicht immer eine echte Prüfung, sondern ein Auswahlverfahren, das je nach Fach unterschiedlich gestaltet wird. Auch der Bewerbungstermin hierfür variiert, bitte lesen Sie dazu die Informationen Ihres Wunsch-Studiengangs gut durch!

  • Die Zulassung ist an die Erfüllung einer Mindestpunktzahl geknüpft. Wer die festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt, nimmt nicht am Zulassungsverfahren teil, dies gilt auch für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung.
  • Die Aufnahmeprüfung ist nicht immer eine echte Prüfung. Sie ist ein Auswahlverfahren, das je nach Fach unterschiedlich gestaltet wird. Diese Verfahren reichen von der Bewertung schriftlich eingereichter Unterlagen (etwa über besondere Leistungen und Qualifikationen oder berufspraktische Erfahrungen) über Studierfähigkeitstests bis zu Auswahlgesprächen. Nach welchen Kriterien der von Ihnen gewählte Studiengang auswählt und welches Verfahren er durchführt, erfahren Sie aus den jeweiligen Auswahlkriterien und Zulassungssatzungen der Studiengänge.
  • In der Regel ist der Bewerbungsschluss für die Aufnahmeprüfungen zeitgleich mit der Bewerbung für den Studiengang zum Juli, es gibt aber auch Ausnahmen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf der Webseite Ihres Wunsch-Studiengangs
  • Alle Bewerberinnen und Bewerber unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Zeugnisherkunftsland
  • Studiengangwechslerinnen und Studiengangwechsler

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