Studieren mit Familie

Informationen zu Angebot und Engagement der Universität Stuttgart für eine familiengerechte Gestaltung der Studienbedingungen.
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Familienfreundliche Universität Stuttgart

Die Universität Stuttgart wurde schon mehrfach für ihre Familienfreundlichkeit ausgezeichnet. Sie hat sich verpflichtet, bereits bestehende erfolgreiche Unterstützungsangebote für Beschäftigte und Studierende zur familiengerechten Gestaltung der Arbeits- und Studienbedingungen weiterzuentwickeln. Durch die Schaffung einer familienfreundlichen Hochschulstruktur profitieren nicht nur die Hochschulangehörigen mit Familienaufgaben: Wir gewinnen und binden hochqualifizierte Beschäftigte, setzen unser Personal effizienter ein und reduzieren familienbedingte Studienabbrüche.

Alle Mitglieder der Universität Stuttgart sind für die Umsetzung der Ziele und Standards verantwortlich, in besonderem Maße die Führungskräfte. Unsere Hochschulleitung unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie aktiv.

„Die Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie ist Teil unserer Hochschulstrategie.“

Prof. Wolfram Ressel, Rektor der Universität Stuttgart

Als Familie versteht die Universität Stuttgart alle Lebensgemeinschaften, in denen langfristig soziale Verantwortung übernommen wird. Dies umfasst Eltern und Kinder, Lebenspartner, Geschwister, Großeltern sowie pflegebedürftige Angehörige.

Bildungsgerechtigkeit ist wichtig! Studieninteressierte, die den ersten Semesterbeitrag an der Uni Stuttgart (oder einer anderen Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerk Stuttgart) nicht bezahlen können, dürfen sich ab dem Sommersemester 2017 für das neue Semesterbeitragsstipendium des Studierendenwerks Stuttgart bewerben.

Zu jedem Semesterbeginn werden zehn Stipendien vergeben. Das Stipendium ist so konzipiert, dass nach der Immatrikulation in der Regel Leistungen nach dem BAföG zur Studienfinanzierung bezogen werden können.

Die Voraussetzungen sind: Die Bewerberinnen und Bewerber

  • haben das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet,
  • immatrikulieren sich das erste Mal an einer Hochschule,
  • dürfen keine anderen Zuwendungen zur Bezahlung des Semesterbeitrags erhalten
  • und sie oder ihre Eltern müssen bestimmte Sozialleistungen vom Staat beziehen (Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag).

Bitte lassen Sie sich bei der Sozialberatung des Studierendenwerks Stuttgart beraten, dort wird auch Ihr Antrag entgegengenommen.

Es besteht die Möglichkeit, wegen besonderen familiären Umständen einen Sonderantrag zur Zulassung ins 1. Fachsemester fristgerecht zusammen mit dem Zulassungsantrag zu stellen bzw. im Bewerbungsportal hochzuladen. Es wird zwischen einem Härtefallantrag für eine gesonderte Zulassung und einem Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit unterschieden. Bitte beachten Sie die Detailinformationen auf Seite 2 des Formulars.

Bitte lesen Sie die Informationen zur Bewerbung ins 1. Fachsemester und lassen Sie sich in der Abteilung Bewerbung, Zulassung, Einschreibung beraten.

Als ein freiwilliger Dienst zählt nach § 14 Hochschulvergabeverordnung (HVVO) auch die Betreuung oder Pflege eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen (ersten und zweiten Grades) bis zur Dauer von drei Jahren.

Sollten Sie oder Ihre Partnerin schwanger sein oder Sie die Betreuung bzw. Pflege bereits durchführen oder planen, ist es ratsam, sich um ein Studium zu bewerben. Wenn Sie eine Zulassung erhalten, können Sie innerhalb der nächsten zwei Bewerbungszeiträume bevorzugt vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen werden (sogenannte Vorwegauswahl). Sollte allerdings in der Zwischenzeit eine Aufnahmeprüfung eingeführt oder geändert worden sein, müssen Sie an diesem Verfahren teilnehmen.

Bitte weisen Sie diesen freiwilligen Dienst durch Geburtsurkunde oder ärztliche Bescheinigung nach und erklären schriftlich, dass andere Personen im genannten Zeitraum nicht zur Verfügung standen.

Bitte lesen Sie die Informationen zur Bewerbung während eines freiwilligen Dienstes und lassen Sie sich in der Abteilung Bewerbung, Zulassung, Einschreibung beraten.

Informationen für Studierende

Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen finden im Bereich „Studium & Familie“ auf sie zugeschnittene Informationen:

Weitere Angebote

Der Service Uni & Familie im Gleichstellungsreferat ist die zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie für alle Beschäftigten und Studierenden der Universität Stuttgart. Die Referentin Uni & Familie koordiniert bereits bestehende und entwickelt weitere Vereinbarkeitsmaßnahmen und begleitet die universitätsinternen Netzwerke. Zudem hat sie die Projektverantwortung für das „audit familiengerechte hochschule“ und vertritt die Hochschulleitung in regionalen und überregionalen Netzwerken, insbesondere im größten deutschsprachigen Netzwerk für Familienpolitik an Hochschulen, dem „Familie in der Hochschule e.V.“.

Die Universität Stuttgart hat einen interessierten Mitarbeiter zum Pflegelotsen bestimmt. Der Pflegelotse bietet eine erste persönliche Anlaufstelle für Beschäftigte und Studierende, die ihre Angehörigen pflegen. Er leistet Hilfestellung, wenn zum Beispiel plötzlich und unerwartet ein Pflegebedarf entsteht. Außerdem gibt er Auskunft, wo betroffene Personen weitere Beratung erhalten können.

Kontakt zum Pflegelotsen

An der Universität Stuttgart gibt es zahlreiche Angebote, die Studierenden ihr Studium mit Kind erleichtern sollen. Über Neuigkeiten für junge Familien (zum Beispiel zum Kindergeld oder Mutterschutz) oder über Veranstaltungen für Studierende mit Kind (zum Beispiel Ferienprogramm für Kinder, Netzwerktreffen für Studierende mit Kind) informieren wir Sie auf Wunsch per E-Mail.

Wenn Sie Informationen vom Service Uni & Familie erhalten möchten (ca. einmal im Monat), tragen Sie sich in unseren E-Mail-Verteiler ein. Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail (von einem UniMail-Account aus und ohne Text). Sie können sich jederzeit aus dem Verteiler abmelden.

Kinder-Universität Hohenheim-Stuttgart

Für Kinder zwischen acht und zwölf Jahren bietet die Universität die Kinder-Uni an. Jedes Semester erklären Professorinnen und Professoren in kindgerechter Sprache komplexe Sachverhalte zu einem spannenden Thema aus ihren Forschungsbereichen.

Schüler-Campus am Tag der Wissenschaft

Einmal im Jahr öffnet die Universität Stuttgart ihre Labortüren, um den Besuchern einen Tag voller Entdeckungen und Einblicke in die Welt der Wissenschaft zu bieten. Am Tag der Wissenschaft gibt es auch einen Schüler-Campus, ein Programm für Kinder und Jugendliche, bei dem es viel zu entdecken gibt und neben Zuschauen und Zuhören sehr oft selber Experimentieren angesagt ist.

Mensa: Kids essen gratis

Kinder von Studierenden können bis zu einem Alter von zehn Jahren in den Mensen des Studierendenwerks Stuttgart kostenlos mitessen.

Im Portal Auslandsstudium mit Kind finden Sie wichtige Informationen sowie Erfahrungsberichte von einigen Studierenden rund um das Thema Auslandsstudium mit Kind. Die Seite ist im Rahmen des Best Practice Clubs „Familie in der Hochschule“ entwickelt worden, mit dem Ziel Studierende mit Kind zu unterstützen.

Kontakt

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Inken de Wit

 

Referentin Uni & Familie

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Julia König

B.A.

Service Uni & Familie

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