Direkt zu

zur Startseite

Ausländische Studienbewerber/innen: Deutschkenntnisse

Nachweis der Sprachkenntnisse

In den Bachelor- und Lehramtsstudiengängen und auch in den meisten Master-Studiengängen der Universität Stuttgart ist die Unterrichtssprache Deutsch. Für ein erfolgreiches Studium sind daher gute Deutschkenntnisse unbedingt notwendig. Die Universität verlangt von allen Studienbe­werbern den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. Es ist deshalb wichtig, schon im Heimatland Deutsch zu lernen (z.B. an einem Goethe-Institut).

Als Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse werden die folgenden Prüfungen oder Zeugnisse anerkannt:

  • "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) für ausländische Studienbewerber mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 4 oder besser ausweist (Näheres im Internet:  externer Link  http://www.testdaf.de ),
  • "Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II" (DSD II)
  • Große oder Kleine Deutsche Sprachdiplom des externer Link Goethe-Institut ,
  • "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des   externer Link Goethe-Institut ,
  • "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München,
  • der bestandene Prüfungsteil Deutsch einer „Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber/-innen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland" (Feststellungsprüfung) an einem Studienkolleg.

Die DSH-Prüfung wird nicht mehr akzeptiert!

vorWeitere Informationen und Adressen der Testzentren: externer Link Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)

↑ Inhaltsverzeichnis



Befreiungsmöglichkeiten

Von einer Sprachprüfung befreit sind Studienbewerber/innen, die eines der folgenden Zeugnisse vorweisen:

  • Deutschnachweis im französischen Diplôme du Baccalauréat, das nach dem Besuch eines zweisprachigen deutsch-französischen Zweigs einer Sekundarschule erworben wurde
  • US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch
  • Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien
  • Sekundarschulabschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg
  • Reifediplome der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Italien)
  • Das Abschlusszeugnis der internationalen Sektion deutscher Sprache am Liceo Gimnasiale „Luigi Galvani“ in Bologna
  • Das Abschlusszeugnis eines deutsch-irischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (Bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian's
  • Das Abschlusszeugnis der bilingualen Abteilungen am Liceo Ginnasio Statale "Romagnosi" in Parma und am Liceo Classico Statale Socrate in Bari.

Über weitere Befreiungsmöglichkeiten entscheidet der/die Leiter/in des Lehrgebiets „Deutsch als Fremdsprache“ am Zentrum für Sprachausbildung der Universität Stuttgart auf Antrag des/der Kandidat/in. Befreit werden kann insbesondere, wer

  • wesentliche Zeiten seiner Ausbildung an deutschsprachigen Schulen im In- oder Ausland verbracht hat,
  • nachweislich Deutsch als erste oder zweite Muttersprache beherrscht (z.B. Südtirol, deutschsprachige Minderheiten),
  • ein Postgraduiertenstudium aufnimmt und die betreuende Professorin / der betreuende Professor oder die zuständige Dekanin / der zuständige Dekan schriftlich zustimmt oder
  • wer sich an der Universität Stuttgart nur befristet einschreibt und keine Vor- oder Abschlussprüfung anstrebt (insbesondere Austauschstudierende und Stipendiaten deutscher stipendiengebender Organisationen).

↑ Inhaltsverzeichnis



Deutschkurse an der Universität Stuttgart

Die Universität Stuttgart kann Studienbewerber/innen zum Sprachkurs mit anschließendem Studium zulassen.
Die Sprachkurse an der Universität Stuttgart, Abteilung Interkultureller Unterricht, dauern je nach Vorkenntnissen zwischen 3 Wochen (TestDaf-Training) und 2 Semestern (Grund- und Mittelstufenkurs). Grundkenntnisse von 250 Stunden müssen allerdings bereits vorher erworben werden. Zu Beginn des Sprachkurses findet ein Einstufungstest statt, dessen Ergebnis die Einteilung in Grund- oder Mittelstufe festlegt. Im Anschluss an den Sprachkurs kann in der Abteilung Interkultureller Unterricht die TestDaF-Prüfung abgelegt werden. Die Semesterkurse umfassen ca. 480 - 500 Unterrichtseinheiten pro Semester und kosten 3 Euro pro Unterrichtseinheit.
vorWeitere Informationen zum Sprachkurs in der Abteilung Interkultureller Unterricht

Studienbegleitende Deutschkurse werden vom Sprachenzentrum der Universität Stuttgart angeboten.
vorWeitere Informationen zu den Deutsch-Sprachkursen des Sprachenzentrums

↑ Inhaltsverzeichnis