Theodor-Heuss-Gedächtnisvorlesung

Veranstaltung in Kooperation mit der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

Die freie, öffentlichkeitswirksame Rede ist ein hohes Gut. Theodor Heuss, erster Präsident der Bundesrepublik, setzte mit ihr ein spezifisches und für die Nachfolger in seinem Amt verpflichtendes Zeichen. Aus Anlass des Todestages von Theodor Heuss am 12. Dezember 1963 veranstalten die Universität Stuttgart und die Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus seit 1997 alljährlich gemeinsam die Theodor-Heuss-Gedächtnis-Vorlesung. Zum Andenken an den Verfassungsvater, der in den Nachkriegsjahren als Honorarprofessor an der Technischen Hochschule Stuttgart (heute: Universität Stuttgart) lehrte, referiert jedes Jahr eine herausragende Persönlichkeit der Wissenschaft oder des öffentlichen Lebens über ein Thema der Zeitgeschichte.

Angelika Nußberger über die Geltung von Menschenrechten

Referentin der Heuss-Gedächtnisvorlesung 2023  - am 13. Dezember  - ist Angelika Nußberger, Professorin
für Verfassungsrecht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln sowie Direktorin des Instituts für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung. Die ehemalige Richterin (von 2011 bis 2019) und Vizepräsidentin (von 2017 bis 2019) am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte spricht über "Universelle Geltung der
Menschenrechte – eine Ideologie des Westens?"

Dank für herausragende Vorträge seit 1997

Wir danken allen Referentinnen und Referenten, die uns seit 1997 Einblicke in Ihre Gedanken- und/oder Forschungswelten gegeben und unsere Gäste und uns mit ihren Vorträgen zum Nachdenken angeregt haben. 

Rückblick auf alle Vorlesungen

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