Die Stabsstelle Recht unterstützt und berät bei Fragen des Hochschulrechts, bei Satzungen und Ordnungen, Vertragsangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten im Bereich Liegenschaften und Bauten, Schadensregulierungen, in Wahlangelegenheiten, der Rechtsaufsicht über die Verfasste Studierendenschaft und beim Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft.
Des Weiteren vertritt die Stabsstelle Recht die Universität Stuttgart bei Gerichtsverfahren in verwaltungsgerichtlichen und zivilgerichtlichen Streitigkeiten. Außerdem erstatten wir Strafanzeigen und stellen Strafanträge wegen strafbarer Handlungen zum Nachteil der Universität.
Abteilungen der Stabsstelle Recht
Die Stabsstelle Recht gliedert sich in drei Abteilungen. Außerdem sind in der Stabsstelle Recht das Wahlamt und die Geschäftsstelle der Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlerhaltens angesiedelt.
- Rechtsberatung im Hochschulrecht
- Grundordnung, sonstige Satzungen der Universität (außer akademische Prüfungsordnungen und Satzungen aus Dezernat III)
- Vertretung der Universität in Gerichtsverfahren der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Hausrecht, Strafrecht
- Urheberrecht, Schutzrechte, Multimediarecht
- Vertragsrecht (ohne Drittmittelbereich), sonstiges Zivilrecht
- Rechtsangelegenheiten bei Mahn- und Vollstreckungsverfahren (mit Kasse)
- Beratung der Organe, Gremien, Amtsträger, Fakultäten, Universitätseinrichtungen, Dezernate und Stabsstellen in schwierigen Rechtsangelegenheiten
- Vertretung der Universitätsleitung in Angelegenheiten des Strahlenschutzes
Wilhelm Kloor
- Verwaltungs- und Benutzungsordnungen (Institutsordnungen)
- Habilitationsordnung, Habilitationsrecht
- Kooperationsverträge, soweit nicht Dezernate zuständig
Christine Bender
- Rechtsangelegenheiten im Bereich Liegenschaften und Bauten
- Schadensregulierungen bei Schäden Dritter und Schäden der Universität, einschließlich Kfz-Unfallschäden mit Dienstfahrzeugen und Mietfahrzeugen
- Ersatz von Sachschäden der Bediensteten anlässlich dienstlicher Tätigkeiten
- Schadensersatz- und Regressforderungen gegen Bedienstete der Universität
- Bearbeitung von Vorgängen aus sonstigen Rechtsgebieten der Stabsstelle Recht
Moritz Rahmann
- Ausarbeitung und rechtliche Prüfung von Satzungen und Ordnungen der Universität Stuttgart und der Verfassten Studierendenschaft der Universität Stuttgart
- Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Rechtsaufsicht über die Verfasste Studierendenschaft der Universität Stuttgart
- Organisation und Durchführung der Gremienwahlen und der von der Universität Stuttgart durchgeführten Wahlen zu den Organen der Verfassten Studierendenschaft als Wahlleiterin
- Bearbeitung von Vorgängen aus sonstigen Rechtsgebieten der Stabsstelle Recht
- Geschäftsstelle der Kommission zur Sicherung der Integrität wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft
Susan Völkel
Rechtsgrundlagen
- Landeshochschulgesetz
- Grundordnung der Universität
- Wahlordnung
- Wahlsatzung Fakultätsgleichstellungsbeauftragte
DFG-Fachkollegien
Verfasste Studierendenschaft
Vordrucke
- Wahlvorschlag 2018 - Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart
- Wahlvorschlag 2018 - Wahl der studentischen Mitglieder der Großen Fakultätsräte der Universität Stuttgart
- Wahlvorschlag 2018 - Wahl der studentischen Mitglieder des Senats der Universität Stuttgart
- Wahlvorschlag 2018 - Wahl der studentischen Mitglieder der Mitgliederversammlung des Stuttgarter Zentrums für Simulationswissenschaften (SC SimTech)
- Wahlvorschlag 2018 - Wahl der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten der Universität Stuttgart
Die Ombudspersonen sind vom Senat jeweils auf drei Jahre bestellt und die ersten Ansprechpartner bei Verdachtsfällen. Auch die eines Fehlverhaltens verdächtigten Personen können sich mit der Bitte um Klärung und Beistand an die zuständige Ombudsperson wenden. Jedes Mitglied der Universität Stuttgart hat Anspruch auf ein zeitnahes Gespräch mit der zuständigen Ombudsperson. Die Ombudspersonen sind nach § 9 Abs. 3 Satz 4 der Satzung zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ingenieurswissenschaten
Herr Prof. Dr. Jürgen Werner
Institut für Photovoltaik
Naturwissenschaften
Prof. Dr. rer. nat. Sabine Laschat
Institut für Organische Chemie
Geisteswissenschaften
Herr Prof. Dr. André Bächtiger
Institut für Sozialwissenschaften