Patente und andere Schutzrechte

Visionäres Denken, Erfindungsreichtum und Innovationspotenzial

Mit rund 1000 Patentanmeldungen und Patenten verfügt die Universität Stuttgart über ein exzellentes Portfolio unterschiedlicher Technologien für zahlreiche Branchen. Wir beraten Sie über Patentierbarkeit, Recherche und unterschiedliche Schutzrechte.

Ob Chemietechnik, Energie, Materialverarbeitung, elektrische Geräte, Optik, Messtechnik oder Engineering – das Patentspektrum der Universität Stuttgart ist breit gefächert. Es verdeutlicht die internationale Position als wirkungsvoller Wegbereiter für Innovationen. Einige Sparten sind dabei wirtschaftlich besonders interessant und wirken technologisch in besonderem Maße in die Breite. Hierzu gehören insbesondere das Patentportfolio rund um die Lasertechnologie sowie Patente in den Bereichen Optik, Materialfluss bzw. Logistik und Biologie.

Pumpkavität des Instituts für Strahlwerkzeuge für Scheibenlaser.

Zahlreiche Schutzrechtsarten wie Patente, Gebrauchsmuster oder Urheberrechte schützen schöpferische Leistungen wie zum Beispiel Erfindungen oder Software vor unberechtigter Nutzung. Für jede Erfindung ist die passende Schutzrechtsstrategie bzw. Patentstrategie festzulegen. Vor jeder Patentanmeldung sollte eine gründliche Patentrecherche durchgeführt werden.

Beispiel für ein erfolgreiches Patent:

Ob in der Medizin oder in CD-Playern, in der Produktionstechnik, bei der Herstellung von Mikrochips oder Automobilen: Kaum ein Bereich unseres täglichen Lebens kommt ohne den Einsatz der Lasertechnik aus. Zu den bedeutenden Entwicklungen in der Lasertechnik gehört dabei der Scheibenleser, der in den 1990er-Jahren von einer Arbeitsgruppe um Prof. em. Helmut Hügel und Dr. Adolf Giesen am Institut für Strahlwerkzeuge (IFSW) erfunden und inzwischen in vielerlei Hinsicht optimiert und weiterentwickelt wurde.

Dieser damals revolutionär neue Lasertyp basiert auf einem Strahlquellenkonzept, das ein weites Spektrum an Eigenschaften abdeckt. Da er sowohl einen außerordentlich hohen Wirkungsgrad als auch eine hohe Strahlkraft besitzt, ist er für den Einsatz in der Industrie von großer Bedeutung, bei Laserherstellern wie auch bei Laseranwendern.

Über Schutzrechte

Geistiges Eigentum und sein Schutz ist von großer Bedeutung für Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Hierzu hat die nationale und internationale Gesetzgebung eine Reihe von Werkzeugen geschaffen. Teilweise kommen für ein bestimmtes geschaffenes geistiges Eigentum auch unterschiedliche Werkzeuge in Betracht.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen eingetragenen Schutzrechten und nicht eingetragenen (nicht eintragungsfähigen) Schutzrechten.

Eingetragene Schutzrechte (auch gewerbliche Schutzrechte) sind Rechte, die geistiges Eigentum im Bereich gewerblicher Nutzung schützen bzw. dessen Gebrauch regeln, z. B. erteilte Patente oder Gebrauchsmuster. Aufgrund der jeweiligen gesetzlichen Regelungen besteht der Schutz jedoch in der Regel auch schon vor Eintragung, z. B. mit der Antragstellung. Es handelt sich hier grundsätzlich nicht um eine Erlaubnis der Eintragungsbehörde zur Nutzung. Vielmehr wird dem Eintragenden lediglich ein Verbietungsrecht gegenüber Dritten eingeräumt, diesem die Nutzung ohne Erlaubnis des Schutzrechtsinhabers zu untersagen. Entgegen verbreiteter Meinung liegt bei einem solchen eingetragenen Schutzrecht nicht schon ein z. B. vom Staat überwachtes Nutzungsverbot für Dritte vor. Vielmehr ist es Sache des Inhabers des „Verbietungsrechtes“ bei z. B. einer geschützten Erfindung, dem Dritten die im Patent- bzw. Gebrauchsmustergesetz aufgeführten Nutzungsarten zu verbieten. Verpflichtet ist er dazu nicht.

Im Gegensatz zu den eintragungsfähigen Schutzrechten, die erst mit Eintragung bzw. Eintragungsantrag Wirkung entfalten, sind die nicht eintragungsfähigen Schutzrechte bereits mit dem Entstehen geschützt. Das wichtigste dieser Rechte ist das Urheberrecht. Es schützt zunächst das Recht von Autor*innen, Künstler*innen und Wissenschaftler*innen an ihren Werken (Literatur, Kunst und Software). Anders als die eintragungsfähigen Rechte sind die Rechte des Urhebers nicht übertragbar. Ein Urheber behält immer diese Eigenschaft, weil das Recht höchstpersönlich ist. Allerdings sind die Nutzungsrechte an dem Werk übertragbar, was in der Regel bei im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstandenen Werken aufgrund Arbeitsvertrag auch gegenüber den Arbeitsgebenden erfolgt. Neben den klassischen Urheberrechten (Fotografie, grafische Darstellungen, Buch usw.) unterfällt jedoch in den meisten Fällen auch Software dem Urheberrecht (nur in Ausnahmefällen kommt ein Patent in Betracht).

Von den nachfolgend dargestellten gewerblichen (eintragungsfähigen) Schutzrechtsarten sind an der Universität Stuttgart Patente und Gebrauchsmuster die wichtigsten. Eine große Rolle spielen auch die nicht eintragungsfähigen Urheberrechte, vor allem bei Software.

Erfindungen und die dafür angemeldeten Patente oder Gebrauchsmuster unterliegen dem Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) und sind, sofern sie offenbart werden sollen, zwingend der Abteilung „Wissens- und Technologietransfer“ im Dezernat 1 „Forschung und Transfer“ zu melden und werden von dieser verwaltet.

Deutsches Patent- und Markenamt

Über Patente

Erfindungen können Sie durch ein Schutzrecht (in der Regel Patent oder Gebrauchsmuster) schützen lassen, wenn sie:

  • neu sind,
  • auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen,
  • gewerblich anwendbar und
  • technisch beschreibbar sind.

Im Bereich der Biotechnologie und der Medizin gibt es Ausnahmen, näheres finden Sie hierzu im Patentgesetz. Die Patentierbarkeit von Software wird unter anderem in Deutschland und dem Geltungsbereich des europäischen Patentübereinkommens strenger gehandhabt (zum Beispiel Fokus auf Algorithmen zur Steuerung technischer Systeme) als in den USA. Allerdings ist Software generell bereits durch das Urheberrecht geschützt.

Als Verbietungsrecht entfaltet ein Patent nach § 9 Patentgesetz folgende Wirkung:

Allein wer das Patent innehat, ist „befugt […], die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung

  1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen;
  2. ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, anzuwenden oder, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, dass die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten;
  3. das durch ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, unmittelbar hergestellte Erzeugnis anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen.“

Patente sind sehr teuer. Deshalb stellen die Kosten grundsätzlich den limitierenden Faktor dar. In der Praxis wird man sich daher am Ende des Patentierungsprozesses immer auf eine begrenzte Auswahl von Ländern beschränken müssen. Welche Länder dies sind, hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Bedeutung der Erfindung, also der erwarteten Absatzmarktgröße, dem Sitz möglicher Lizenznehmer, der Nachweisbarkeit von Patentverletzungen usw.

Häufig wird man die sogenannte Prioritätsanmeldung (Erstanmeldung) in Deutschland vornehmen, um dann spätestens zum Ablauf des Prioritätsjahres zu entscheiden, ob Nachanmeldungen in „Europa“, oder gar „international“, das heißt das Einleiten eines EP- oder PCT-Patentanmeldeverfahrens mit anschießenden Nationalisierungen, oder speziell in einzelnen Ländern wie z. B. den USA, sinnvoll sind.

Bevor Sie eine Erfindungsmeldung einreichen, empfiehlt es sich, eine (kostenlose) Patentrecherche durchzuführen.

Wichtige Datenbanken hierfür sind zum Beispiel:

DEPATIS
DEPATISnet ist die Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes für weltweite Online-Recherchen zu Patentveröffentlichungen.
Espacenet
Espacenet ist die Datenbank des Europäischen Patentamts mit über 100 Millionen Patentdokumenten.
PATENTSCOPE
PATENTSCOPE der WIPO (World Intellectual Property Organization). Der Suchmaschine lassen sich ca. 83 Millionen Patentdokumente inkl. 3,7 Millionen veröffentlichter internationaler Patent-Anmeldungen (PCT) durchsuchen.
USTPO
Die Datenbank des United States Patent and Trademark Office mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten.
Google Patents
Google Patents ist die Datenbank von Google zur Recherche von Patenten und Patentfamilien aus zahlreichen Ländern.
Scopus
Scopus ist die größte Datenbank für Abstracts und Zitationen von Peer-review-Literatur (wissenschaftliche Zeitschriften, Bücher und Tagungsberichte) aus zahlreichen Ländern.

Unterstützung erhalten Sie auch im Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg des Regierungspräsidiums Stuttgart. Dort können Sie sich kostenlos über alle gewerblichen Schutzrechte in zahlreichen Datenbanken informieren. Vor Ort unterstützen Sie dabei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Patent- und Markenzentrums bei den Recherchen.

Die wirtschaftliche Verwertung wird heute begrifflich weiter gefasst als noch vor wenigen Jahren. Im weiteren Sinn findet eine Verwertung statt, wenn zum Beispiel bestehende Schutzrechte (Background IP) eine wichtige Rolle bei der Beantragung bzw. Genehmigung von Projekten spielen oder strategische Patente ein Institut im Patentbereich sichtbar machen und dadurch für Projektpartner besonders attraktiv.

Die direkte Verwertung von geistigem Eigentum, speziell von Erfindungen, Schutzrechten oder Software, erfolgt gemäß der IP-Strategie der Universität Stuttgart vorzugsweise über eine Lizenzierung, besonders bei Erfindungen auch über einen Verkauf.

Lizenzierung

Dieses Modell wird bevorzugt, da hierdurch die Universität Stuttgart Inhaberin des geistigen Eigentums bleibt. Dadurch ist es möglich, auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner einzugehen. Die Nutzung von Software oder Schutzrechten durch Dritte wird meistens über eine Lizenzvergabe ermöglicht.

Verkauf (Übertragung)

Dieses Modell kann ausnahmsweise angewandt werden (beispielsweise im Bereich der Auftragsforschung), wenn die Umstände es rechtfertigen, wobei davon überwiegend Erfindungen betroffen sind. Hierbei ist zu beachten, dass weitere Forschungsaktivitäten auf dem betroffenen Gebiet in Zusammenarbeit mit Dritten sehr erschwert werden.

Unternehmensgründungen/Spin-Offs

Unternehmensgründungen/Spin-Offs werden für Universitäten als Verwertungskanal zunehmend wichtiger. Diese Möglichkeit ist dann relevant, wenn Gründerinnen und Gründer aus der Universität Stuttgart heraus entwickelte Ideen in Produkte oder Dienstleistungen umsetzen möchten. Für die Nutzung von Schutzrechten der Universität müssen entsprechend Nutzungsvereinbarungen getroffen werden. Beratung zu allen Fragen rund um die Existenzgründung erhalten Sie unter anderem auf der Entrepreneurship-Webseite.

Die wirtschaftliche Verwertung von Schutzrechten ist attraktiv. Sie führt zu zusätzlichen Einnahmen für die Universität (Institute) und die Erfinder*innen.

Beratung zu Erfindungen

Die Abteilung 15 „Wissens- und Technologietransfer“ ist eine zentrale Serviceeinrichtung der Universität Stuttgart zur Erfassung, Verwaltung und Kommerzialisierung von Erfindungen, Schutzrechten sowie anderem Geistigen Eigentum, beispielsweise von Software. Die Spanne der Dienstleistungen reicht von der frühzeitigen Beratung bis zur Verhandlung von Lizenzverträgen.

Hierbei arbeiten wir eng mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, den Instituten sowie anderen internen und externen Partnern zusammengearbeitet. Wir beraten ausschließlich Erfinderinnen und Erfinder der Universität, das heißt Mitarbeitende an Instituten, Gastwissenschaftler*innen und Studierende im Rahmen Ihrer Studien- bzw. Masterarbeiten. 

  • Im Vorfeld: Ist meine neue Idee/Entwicklung eine Erfindung? Zu welchem Zeitpunkt ist zu melden?
  • Ablauf: von der Erfindung zum Schutzrecht und zur Verwertung
  • Grundsätzliche Vermarktungsmöglichkeiten von Erfindungen und Schutzrechten
  • Allgemeine Informationen  zum Arbeitnehmererfindergesetz
  • Allgemeine Informationen zu Erfindungen und gewerblichen Schutzrechten 
  • Gestaltung von Verträgen zum Verkauf von Erfindungen oder zum Verkauf oder zur Lizenzierung von Schutzrechten
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen zum Verkauf oder zur Lizenzierung
  • Bei Fragen bezüglich der Gestaltung von Forschungs- und Kooperationsverträgen mit der Industrie wenden Sie sich im Vorfeld bitte an die Abteilung 14 „Forschungsrecht".

Kontakt

Ralf Kaun

Dr.

Abteilungsleitung

Tobias K. Artzt

 

Stellvertretender Leiter Wissens- und Technologietransfer
Manager Intellectual Property (Erfindungen, Schutzrechte)

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