Allgemeines zur Prüfungsorganisation

Prüfungsanmeldung, Prüfungsrücktritt, Prüfungsordnungen, Krankmeldungen - hier finden Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Anliegen. Die richtige Stelle für Ihre Fragen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendenservice und Prüfungsamts.

Alle rechtlichen Regelungen zur Prüfungsanmeldung, zur Art der Prüfungsleistung, zum Zeitpunkt und zum Umfang der Prüfungen finden Sie in den Prüfungsordnungen. Daher sollten Sie sich unbedingt gleich am Anfang Ihres Studiums Ihre Prüfungsordnung herunterladen.

Allgemeine Regelungen sind auf diesen Webseiten zusammengestellt. Studiengangsspezifisches finden Sie bei Ihrem Studiengang hinterlegt.

Informationen für Prüferinnen / Prüfer

  • Prüfungen können nur während der Anmeldezeit angemeldet werden. Die genaue Anmeldezeit und wichtige Informationen zur Prüfungsanmeldung schicken wir Ihnen an Ihre studentische E-Mail Adresse. Nachträgliche Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Eine automatische Anmeldung von Prüfungen gibt es nicht. D.h. Sie müssen sich auch für die Wiederholungsprüfung im nächsten Semester während des Prüfungsanmeldezeitraums online in C@MPUS anmelden.
  • Wenn innerhalb eines Semesters ein zweiter Prüfungstermin/Nachschreibetermin angeboten wird, ist eine Anmeldung über C@MPUS nicht möglich (da außerhalb der Anmeldezeit). Melden Sie sich in diesem Fall daher bitte mit dem Formular "Prüfungsanmeldung / Ersatzformular" beim Prüfungsamt an. Wenn Sie den Termin lediglich ummelden möchten, also statt des bereits angemeldeten Ersttermins den Zweittermin wahrnehmen möchten, reicht uns eine Nachricht über das Kontaktformular mit folgenden Angaben: Prüfungsbezeichnung, Prüfungs-Nr., Name der Prüferin bzw. des Prüfers und das Prüfungsdatum des Zweittermins.
  • Falls Probleme bei der Anmeldung von Prüfungen auftreten sollten, melden Sie sich bitte während der Anmeldezeit bei Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter.

Anmelde- und Prüfungstermine

Die Abschlussarbeiten können entsprechend Ihrer Prüfungsordnung jederzeit, auch außerhalb der Prüfungsanmeldezeit, angemeldet werden.

  • Zur Anmeldung der Bachelor- und Masterarbeit verwenden Sie bitte das in C@MPUS unter "meine Anträge" hinterlegte Formular.
  • Zur Anmeldung der Studienarbeiten, der Forschungsarbeiten oder der Semesterarbeiten gibt es extra Formulare. Bitte drucken Sie diese aus oder fordern es bei Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter an.

Formulare
 

Kontakt zum Prüfungsamt

  • Von einer angemeldeten Prüfung können Sie unter Einhaltung der Rücktrittsfrist von 7 Tagen vor der Prüfung online über C@MPUS zurücktreten, sofern das Prüfungsdatum erfasst ist und es sich um Studienleistungen bzw. Prüfungen der Prüfungskategorien „PL“, „USL“ und „BSL“ handelt. Sollte das Prüfungsdatum nicht erfasst sein, so ist ein Online-Rücktritt nicht möglich und Sie müssen per Formular zurücktreten. Auch dieses finden Sie in C@MPUS, unter "meine Anträge".
  • Bei Nichteinhaltung der Rücktrittsfrist oder bei einer wiederholungspflichtigen Prüfung muss der Rücktritt vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Das ausgefüllte Rücktrittsformular mit Erklärung muss vom Prüfungsausschuss unterschrieben und danach beim Prüfungsamt eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass diese Art von Rücktritt mehrere Tage Bearbeitungszeit benötigt.
  • Bei LBPs (Lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen) muss der Rücktritt entweder bereits während der Prüfungsanmeldezeit vorgenommen oder vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Welche Prüfungen LBPs sind, können Sie in Ihrer Prüfungsordnung einsehen.
  • Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit vorgelegt werden. Das Attest muss zusammen mit einem ausgefüllten Rücktrittsformular spätestens 3 Tage nach der Prüfung dem Prüfungsamt vorliegen, z.B. über das Kontaktformular. Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt keine digitalen Krankmeldungen direkt bei den Krankenversicherungen abrufen kann!
  • Das Rücktrittsformular sollte mit Hilfe der Leistungsübersicht in C@MPUS ausgefüllt werden. Die korrekte Prüfungsbezeichnung, die Prüfungsnummer und das Datum der Prüfung können hier entnommen werden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Rücktrittsformulare bearbeitet werden können.
  • Bei einem krankheitsbedingten oder vom Prüfungsausschuss genehmigten Rücktritt von einer Prüfung muss diese innerhalb von 2 Semestern abgelegt werden. Andernfalls gilt sie als mit „nicht ausreichend“ bewertet (Verwaltungsfünf). Dies gilt nicht für Rücktritte innerhalb der Frist.
  • Wenn die Prüfung erfolgreich abgemeldet wurde, wird dies in der Leistungsübersicht unter Bemerkungen angegeben:
    „Rück/Frist“ = Rücktritt innerhalb der Frist
    „Rück/Krank“ = Krankheitsbedingter Rücktritt
    „Rück/PAgen“ = Rücktritt vom Prüfungsausschuss genehmigt
  • Für die Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen ist der*die Prüfungsausschussvorsitzende zuständig. Im Prüfungsamt wird die anerkannte Leistung verbucht.
  • Die anerkannten Leistungen werden im Zeugnis gekennzeichnet.
  • Damit wir die Anerkennung korrekt verbuchen können, benötigen wir die Modul- oder Prüfungsnummer und die Zuordnung zum sog. Curriculum.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

  • Ein Wechsel der Prüfungsordnung kann nur im aktuell eingeschriebenen Studium vorgenommen werden, sofern eine neue Prüfungsordnung bekanntgegeben wird.
  • Wenn noch nicht abgeschlossene Module sich nach dem Prüfungsordnungswechsel ändern, müssen diese nach der alten Prüfungsordnung abgelegt werden. Die Module werden gemäß der neuen Prüfungsordnung umgeändert sobald alle erforderlichen Leistungen hierfür erbracht wurden.

Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung

  • Auflagenmodule müssen online in C@MPUS angemeldet werden.
  • Auflagenmodule können wiederholt werden. Wie oft sie wiederholt werden dürfen, ist in der Zulassungsordnung Ihres Master-Studiengangs festgelegt, nach der Sie zugelassen wurden. Auflagenmodule müssen spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit bestanden sein; ansonsten erlischt die Zulassung zum Studium mit der Folge der Exmatrikulation.
  • Sollten die Auflagenmodule nicht in Ihrer Anmeldemaske zur Verfügung stehen, informieren Sie bitte umgehend Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter im Prüfungsamt, damit die Auflagenmodule für Sie freigeschalten werden. Bitte bedenken Sie, dass nach der Anmeldezeit dennoch keine Anmeldungen möglich sind, auch nicht in diesem Fall.

Die genauen Regelungen können Sie in der Zulassungsordnung Ihres Master-Studiengangs nachlesen. Ältere Zulassungsordnungen finden Sie in den amtl. Bekanntmachungen.

Zulassungsordnungen Master

  • Für die Anmeldung und Verbuchung von fachübergreifende SQs ist das Zentrum für Lehre und Weiterbildung zuständig.
  • Sollte eine Leistung nicht durch das Zentrum für Weiterbildung verbucht werden, kann die SQ in Ausnahmefällen auch per Leistungsbescheinigung im Prüfungsamt verbucht werden.

Zentrum für Lehre und Weiterbildung

In einigen Studiengängen an der Universität Stuttgart werden bestimmte Sprachvoraussetzungen verlangt. Falls Sie noch eine Sprache erlernen müssen oder wollen, finden Sie im Sprachenzentrum ein breites Angebot an Sprachkursen. Bitte beachten Sie die Anmeldetermine für die einzelnen Sprachkurse. Die studienfachspezifischen Regelungen zum Nachholen einer Sprache stehen in der jeweiligen Prüfungsordnung.

Lateinkenntnisse

Informationen des Historischen Instituts zum Erwerb und Verbuchen der Lateinkenntnise.

Sprachenzentrum

In einigen Studiengängen können Zusatzmodule im Zeugnis aufgenommen werden (die Anzahl variiert je nach Prüfungsordnung). Die Zusatzmodule müssen in C@MPUS erfasst werden. Bitte wenden Sie sich hierzu während der Prüfungsanmeldephase an Ihre Service Desk Mitarbeiter*innen im Studierendenservice und Prüfungsamt. Nicht in C@MPUS erfasste Zusatzmodule oder andere Leistungen müssen für die Aufnahme ins Zeugnis vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.

  • Jede Absolventin und jeder Absolvent bekommt nach Abschluss des Studiums eine Urkunde, ein Zeugnis und ein Diploma Supplement.
  • Die Abschlussdokumente (Bachelor und Master) werden beim Prüfungsamt beantragt. Der Antrag ist in das Anmeldeformular Ihrer Abschlussarbeit integriert und in C@MPUS unter "meine Anträge" verfügbar, sobald Sie eine gewisse ECTS-Anzahl erreicht haben. Bitte reichen Sie beides zusammen ein.
  • Die Bearbeitungszeit der Abschlussdokumente beträgt in der Regel 6 bis 8 Wochen ab Eingang der letzten Leistung.
  • Beglaubigte Kopien können nur vom Original der Abschlussdokumente erstellt werden.
     

Zeugnis und Urkunde

Corona Regelungen: Häufig gestellte Fragen

Mit Änderung des Landeshochschulgesetzes vom 1. Januar 2021 und ergänzender Rechtsverordnung vom 11. August 2021 wurde beschlossen, dass für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21, im Sommersemester 2021 oder/und im Wintersemester 2021/22 in einen Studiengang eingeschrieben sind bzw. waren, je Semester, das sie in den zuvor genannten Semestern im betreffenden Studiengang eingeschrieben waren, eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt.

Die individuelle Regelstudienzeit ist damit je nach Dauer der Einschreibung im zuvor beschriebenen Sinne um ein, zwei, drei oder vier Semester höher als die in der Prüfungsordnung des Studiengangs geregelte Regelstudienzeit. Die individuelle Regelstudienzeit wirkt sich im Wesentlichen auf die Bezugsdauer von BaföG und auf die Freischussregelung aus, sofern Prüfungsordnungen eine Freischussregelung vorsehen.

Die Freischussregelung kann nur auf Studien- und Prüfungsleistungen angewandt werden, die innerhalb der Regelstudienzeit erbracht wurden. Die individuelle Regelstudienzeit gilt auf Beschluss des Rektorates auch für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/22 beurlaubt sind.

Alle Studierende, die diese Regelung betrifft, finden in ihrer Studierendenakte (C@MPUS-Applikation "Meine Studierendenakte") ein entsprechendes Dokument (Titel: Regelstudienzeit_Verlängerung_XXX) zum Download bereit. 

Diese „Bescheinigung Verlängerung Regelstudienzeit“ dient bei Bedarf als Nachweis für die entsprechenden Stellen, wie z.B. dem BAföG-Amt.

Auf den regulären Studienbescheinigungen in C@MPUS wird diese verlängerte individuelle Regelstudienzeit nicht ausgewiesen werden.

Um Nachteile von Studierenden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auszugleichen wurde ins Landeshochschulgesetz eine Regelung aufgenommen, nach der sich für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21, im Sommersemester 2021 oder/und im Wintersemester 2021/22 in einen Studiengang eingeschrieben sind, die Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen in diesem Studiengang um ein Semester verlängern. Das gleiche gilt für die Studienhöchstdauer. Die maximale Verlängerung beträgt hierbei drei Semester, auch wenn Studierende in allen vier zuvor genannten Semestern in einen Studiengang der Universität Stuttgart immatrikuliert waren. Die Universität Stuttgart wird diese Regelung wie folgt umsetzen:

  1. Alle Studierenden, die in einem grundständigen Studiengang die Orientierungsprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt haben, erhalten für das Bestehen der Orientierungsprüfung eine Fristverlängerung um je ein Semester, das sie im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21, im Sommersemester 2021 und im Wintersemester 2021/22 im betreffenden Studiengang eingeschrieben waren. Maximal wird die Frist um 3 Semester verlängert.  
  2. Alle Studierenden, die in einen Studiengang eingeschrieben sind, dessen Prüfungsordnung eine Regelung zur Studienhöchstdauer enthält, erhalten eine Fristverlängerung für die Studienhöchstdauer um ein Semester für jedes Semester, das sie im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21, im Sommersemester 2021 und im Wintersemester 2021/22 im betreffenden Studiengang eingeschrieben waren. Maximal wird die Frist um 3 Semester verlängert. 
  3. Die Fristen für das Ablegen von Wiederholungsprüfungen werden für jedes Semester, das Studierende im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21, im Sommersemester 2021 und im Wintersemester 2021/22 im betreffenden Studiengang eingeschrieben waren, um ein Semester verlängert. Maximal wird die Frist um 3 Semester verlängert. Die Regelung gilt nur für Prüfungen, die in einem der zuvor genannten Semestern abgelegt und nicht bestanden wurden. Für Prüfungen die im SS 2022 oder später abgelegt wurden, gelten die normalen Fristen der jeweiligen Prüfungsordnung. 

Für Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, gilt zwar kein Zutritts- und Teilnahmeverbot mehr, sie müssen aber weiterhin die Vorgaben zur Isolation nach der CoronaVO Absonderung beachten. Danach gilt für Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, in der Regel eine Absonderungspflicht von 5 Tagen. Wer in dieser Zeit seine Wohnung verlässt, ist verpflichtet in Innenräumen und damit auch in den Gebäuden der Universität Stuttgart eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Weitere Informationen zur Corona-VO Absonderung finden Sie unter dem folgenden Link auf den Webseiten der Landesregierung von Baden-Württemberg.

Verstöße gegen die Corona-VO Absonderung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße sanktioniert werden. 

Bitte klären sie auch ab, ob Sie sich aufgrund ihrer Erkrankung prüfungsfähig fühlen und treten ggf. rechtzeitig von der Prüfung zurück. Weitere Informationen zum Prüfungsrücktritt finden Sie ebenfalls auf dieser Webseite.

Kontakt

 

Studierendenservice und Prüfungsamt

Pfaffenwaldring 5c, 70569 Stuttgart

  • Weitere Informationen
  • Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, rufen Sie uns an oder kommen in unsere Sprechstunde (Präsenz und Online).
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