Praktikumsrichtlinie

1. März 2021 / Katharina Bosse-Mettler

aktualisiert

Aktualisierte Version der Praktikumsrichtlinie

Die Aktualisierungen wurden in der Sitzung der Studienkommission am 11.02.2021 beschlossen. Die neuen Inhalte sind in der Richtlinie in fett dargestellt und damit hervorgehoben.

Die neue Version der Richtlinie ist ab dem 1.03.2021 gültig und betrifft alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt gestellt werden.

Seite des Praktikantenamts mit aktualisierter Richtlinie/ aktualisierten Regelungen: https://www.student.uni-stuttgart.de/studiengang/Medizintechnik-M.Sc-00002./?page=praktikum

 

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick (Auszüge aus der Richtlinie):

Dauer und zeitliche Einteilung (2)

12 Wochen, Feiertage, Urlaub, Krankheit oder sonstige Fehlzeiten müssen gegebenenfalls nachgeholt werden. Bei der wöchentlichen Arbeitszeit sollen für die Tätigkeiten im Ausbildungsbetrieb 30 Stunden im Siebentageszeitraum durchschnittlich eingehalten werden.

 

Urlaub Krankheiten und Fehlzeiten (5.5)

Ausgefallene Arbeitszeit durch Feiertage, Urlaub, Krankheit, Betriebsschließungstage oder sonstige Behinderung muss in jedem Fall nachgeholt werden.

 

Berichterstattung über die praktische Tätigkeit (7)

Der technische Bericht ist die ingenieurtechnische Dokumentation ausgewählter selbst bearbeiteter Problemstellungen bzw. Projekte. Hierzu müssen mind. 24 Seiten mit maximal 12 Abbildungen verfasst werden. Die Abbildungen dürfen dabei maximal die Hälfte einer Seite ausmachen.

Formale Voraussetzungen (8.1.)

Für den Nachweis eines Abschnitts des Praktikums müssen dem Praktikantenamt Medizintechnik bei der Antragstellung auf Anerkennung vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag auf Anerkennung des Pflichtpraktikums
  • Praktikumsbescheinigung/ Zeugnis im Original gemäß Abschnitt 5.4.
  • Tätigkeitsnachweise entfallen
  • Tätigkeitsbericht und technischer Bericht in Papierversion gemäß Abschnitt 7.
  • Tätigkeitsbericht, technischer Bericht und Zeugnis in elektronischer Version im Kurs Industrie-klinisch-technische Praktikum auf ILIAS

 

Anrechnung von anderweitigen Vorleistungen (8.3.)

Stufen der Prüfung der Gleichwertigkeit

  1. Bachelorabschluss mit mind. 210 ECTS.
  2. Eignung der Ausbildungsstelle nach 4.1. der Praktikumsrichtlinien
  3. Keine inhaltliche Überschneidung mit der Bachelorarbeit.
  4. Dauer: mind. 12 Woche im Ausbildungsbetrieb, vgl. Abs. 2
  5. Bericht(e), Bachelorzeugnis (inkl. Transcript of Records) und Arbeits-/Praktikumszeugnis im Original (dies muss erkennbar sein oder durch ein Schreiben der Hochschule bestätigt werden, die das Praktikum bereits anerkannt hat).

 

Neue Adresse:

Praktikantenamt Medizintechnik
Katharina Bosse-Mettler

Institut für Biomedizinische Technik (BMT)
Seidenstraße 36
70174 Stuttgart

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