Details zur Zulassung für Bauingenieurwesen M.Sc.

13. Februar 2024

Informationen zur fachlichen Eignung, Kompetenzen und nachzuweisenden Modulen

Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt eine fachliche Eignung voraus. Diese wird durch den Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengangs in Bauingenieurwesen oder in einem inhaltlich nahe verwandten Studiengang an einer deutschen Universität oder gleichgestellten Hochschule, Fachhochschule, Duale Hochschule oder Berufsakademie, deren Abschluss einem Fachhochschulabschluss gleichgestellt ist, nachgewiesen.

Entsprechendes gilt für den Abschluss an einer ausländischen Hochschule.

Außerdem müssen Bewerberinnen und Bewerber Kenntnisse und Kompetenzen erworben haben, die denen des Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen der Universität Stuttgart im Umfang und Anspruch gleichwertig sind und den fachlichen Anforderungen für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen entsprechen. Zur Feststellung der Kompetenzen wird der Modulkatalog des Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen herangezogen (Sie finden das Modulhandbuch in C@MPUS, bitte klicken Sie auf das Buch-Symbol). Dabei werden die Kompetenzen bewertet, die in den nachfolgenden Modulen vermittelt werden:

Modul Leistungspunkte
Höhere Mathematik 1/2 für Ingenieurstudiengänge 18
Höhere Mathematik 3 für Ingenieurstudiengänge 6
Statistik und Informatik 6
Technische Mechanik I: Einführung in die Statik starrer Körper 6
Technische Mechanik II: Einführung in die Elastostatik und in die Festigkeitslehre 6
Technische Mechanik III: Energiemethoden der Elastostatik, inkompressible Fluide und Dynamik von Starrkörpern 9
Werkstoffe im Bauwesen I 6
Bauphysik und Baukonstruktion 6
Grundlagen der Darstellung und Konstruktion 6
Einführung in das Bauingenieurwesen 6
Baubetriebslehre I 6
Baustatik 9
Geotechnik I: Bodenmechanik 6
Werkstoffübergreifendes Konstruieren und Entwerfen 12
Wasser und Umwelt (Fluidmechanik I oder Wasserbau an Flüssen und Kanälen oder Siedlungswasserbau) 6
Verkehrswesen (Verkehrsplanung und Verkehrstechnik oder Verkehrsanlagen) 6
Summe 120


Bewerber*innen, die Kompetenzen weitgehend, aber nicht vollständig nachweisen können, erhalten eine Zulassung mit der Auflage einzelne Module nachzuholen. Zur Feststellung der Eignung kann zudem ein Aufnahmegespräch oder eine Aufnahmeprüfung durchgeführt werden. Grundsätzlich entscheidet der Zulassungsausschuss, ob die Voraussetzungen zur Zulassung zum Masterstudium erfüllt sind.

Wer zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses den Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen, jedoch mindestens 110 ECTS erworben hat, kann nach erfolgter Online-Bewerbung eine bedingte Zulassung zum Masterstudiengang erhalten. Hierfür muss ein Leistungsnachweis der Hochschule vorgelegt werden. Die Zulassung steht unter der Bedingung, dass der Bachelorstudiengang in den drei auf den Bewerbungstermin folgenden Semestern erfolgreich abgeschlossen wird, andernfalls erlischt die Zulassung.

Kontakt für weitere Fragen

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Mathis Kelm

M. Sc.

wissenschaftlicher Mitarbeiter

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Dipl.-Ing. Hartmut Kuhnke

M.Sc.

Zentraler Studiengangsmanager (Bauingenieurwesen)

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