Wahlausschreibung Beauftragte für Chancengleichheit und Stellvertreterin

3. Februar 2023

Bewerbungen können bis spätestens 15. Februar 2023 eingereicht werden.

Gemäß § 16 des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz – ChancenG) vom 23. Februar 2016 (GBl. 2016 S.108) sind an der Universität Stuttgart aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten (ohne den wissenschaftlichen Bereich) eine Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertreterin zu wählen. Die regelmäßige Amtszeit beträgt fünf Jahre und beginnt am 1. April 2023.

Jede Wahlberechtigte kann sich um das Amt der Beauftragten für Chancengleichheit und/oder ihrer Stellvertreterin bewerben. Die Bewerbung muss schriftlich unter Angabe des betreffenden Amtes bzw. der Ämter (Bewerbung auch für beide Ämter möglich) sowie von Familienname, Vorname, Art der Beschäftigung, Dienststelle und Dienstort erfolgen und bis spätestens 15. Februar 2023 bei der Vorsitzenden des Wahlvorstands eingereicht werden.

Unverzüglich nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die gültigen Bewerbungen bis zum Wahltag bekannt gemacht.

Wahlen an der Universität Stuttgart

Kontakt

Susan Völkel, Vorsitzende des Wahlvorstands

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