Morgen möglich machen: Nachhaltigkeitspreis der Universität Stuttgart

4. August 2025

Die Universität Stuttgart vergibt 2025 erstmals den Nachhaltigkeitspreis. In vier Kategorien können sich Mitarbeitende in Forschung, Lehre und Verwaltung sowie Studierende bewerben oder andere bis 12. September nominieren.
[Bild: Universität Stuttgart / Sven Cichowicz]

Zusammen mit dem „Green Office“ vergibt die Universität Stuttgart erstmals einen Nachhaltigkeitspreis – gefördert von der Stiftung Universität Stuttgart und dem Studentenwerk Stuttgart e.V. Der Preis zeichnet Personen und Initiativen aus, die durch Forschung und Lehre, ihr praktisches Handeln und gelebtes Engagement einen bedeutenden Beitrag zur Nachhaltigkeit im Universitätsalltag leisten. Im Fokus stehen fachliche Inhalte sowie konkrete Maßnahmen, die zu einer ressourcenschonenden, zukunftsfähigen und fairen Universität beitragen.

Wie kann man sich bewerben?

Sie können sich selbst bewerben, aber auch eine andere Person oder Initiative nominieren. Für eine Nominierung beantworten Sie einfach auf maximal drei Seiten die Leitfragen im Bewerbungsleitfaden und senden Ihre Bewerbungen per E-Mail. Bewerbungsschluss ist Freitag, 12. September 2025.

Welche Kategorien werden ausgezeichnet?

1. Nachhaltiges Wissen
Sie tragen inhaltlich durch Ihre Forschung oder Lehre zur nachhaltigen Entwicklung bei? Zum Beispiel mit der Entwicklung von Nachhaltigkeitscurricula oder nachhaltigen Projekten und Technologien? Sie integrieren Nachhaltigkeitsaspekte in andere Fachbereiche oder unterstützen beim Transfer in Gesellschaft oder Wirtschaft? Dann bewerben Sie sich in dieser Kategorie!

2. Nachhaltige Praxis
Sie engagieren sich in Forschung oder Lehre für Nachhaltigkeit oder setzen sogar konkret auf Maßnahmen wie energieeffiziente Laborpraktiken, reduzieren Abfall oder wertvolle Ressourcen in Ihren Forschungsprozessen, fördern nachhaltige Arbeitsweisen oder achten auf nachhaltige Beschaffung? Dann ist diese Kategorie für Sie die richtige!

3. Nachhaltige Verwaltung
Sie bringen eigene Ideen und Engagement zur nachhaltigen Entwicklung in Betrieb, Dezernaten, Fakultäten oder Instituten ein? Sie gestalten Arbeitsabläufe besonders nachhaltig, digitalisieren Prozesse, fördern klimafreundliche Mobilität oder motivieren und informieren Kolleg*innen zu Nachhaltigkeit in Arbeitsumfeld und Alltag? Dann reichen Sie hierfür Ihre Bewerbung ein!

4. Nachhaltiges Studieren
Sie initiieren eigene Nachhaltigkeitsprojekte, organisieren entsprechende Veranstaltungen, unterstützen die Vernetzung mit Partner*innen zum Thema oder engagieren sich in universitären Nachhaltigkeitsgremien? Dann bewerben Sie sich für den Studierendenpreis!

Was gibt es zu gewinnen?

  • Preisgelder in Höhe von 1.500 Euro pro Kategorie zur persönlichen Verwendung
  • öffentliche Würdigung bei der feierlichen Preisverleihung
  • mediale Präsenz auf allen universitären Kommunikationskanälen
  • Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen Nachhaltigkeitsakteur*innen

Welche Auswahlkriterien für die Preisvergabe gibt es?

Die Bewertung erfolgt durch eine Jury aus Mitgliedern der Universitätsleitung, Nachhaltigkeitsexpert*innen und Vertreter*innen der Universität.

Die folgenden Kriterien werden bei der Auswahl der Bewerbungen betrachtet: Relevanz bezüglich aktueller Herausforderungen der Nachhaltigkeit, Vorbildcharakter und Übertragbarkeit, persönliches Engagement, Wirksamkeit, Reichweite und Langfristigkeit, Innovation und Originalität sowie die Berücksichtigung mehrerer Nachhaltigkeitsdimensionen.

Wie und wann werden die Preise bekannt gegeben und verliehen?

Der Studierendenpreis wird durch das Studentenwerk Stuttgart e.V. (Stuwe) unterstützt. Die Bekanntgabe des Preises für Studierende erfolgt am Montag, 6. Oktober im Rahmen der Avete Academici durch Rektor Prof. Peter Middendorf.

Die Bekanntgabe der Preise für Mitarbeitende sowie die Preisverleihung aller Preise findet am Freitag, 28. November im Rahmen der akademischen Jahresfeier durch die Stiftung Universität Stuttgart statt.

Die Preisträger*innen erhalten ein Bewilligungsschreiben. Wird ein Antrag abgelehnt, erhalten die Bewerber*innen eine schriftliche Absage. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Nachhaltigkeit braucht Taten – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

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Nachhaltigkeit an der Universität Stuttgart

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