200 Euro Einmalzahlung Energiepreispauschale

16. März 2023

Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft getreten. Die Zugangsdaten mit ersten Erläuterungen zur Antragstellung sind in Ihrer C@MPUS-Studierendenakte hinterlegt.

Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft getreten. Danach haben Studierende aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten.

Die Zugangscodes finden Sie in Ihrer C@MPUS-Studierendenakte.

Umfassende Informationen zur Antragstellung, FAQs und Support finden Sie auf dieser Infoseite:

Einmalzahlung 200

Wenn Sie Fragen zur Beantragung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die dortige Support-Adresse.

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