Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft getreten. Danach haben Studierende aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten.
Die Zugangscodes finden Sie in Ihrer C@MPUS-Studierendenakte.
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