Amtliche Bekanntmachung Nr. 39/2026. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Erste Satzung zur Änderung der Gemeinsamen Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen, Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft, Umweltschutztechnik und Verkehrsingenieurwesen

Vom 10. Juli 2026

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Veröffentlicht am: 22. Juli 2026
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Erste Satzung zur Änderung der Gemeinsamen Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen, Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft, Umweltschutztechnik und Verkehrsingenieurwesen

Vom 10. Juli 2026

Aufgrund von §§ 19 Abs. 1 Nr. 9 und 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2025 (GBl. 2025 Nr. 139) hat der Senat der Universität Stuttgart am 17. Juni 2026 die nachstehende Erste Satzung zur Änderung der Gemeinsamen Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen, Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft, Umweltschutztechnik und Verkehrsingenieurwesen vom 23. Juli 2025 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 41/2025) beschlossen.

Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Satzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes am 10. Juli 2026, Az. 7831.176-BIIUV zugestimmt.

Artikel 1

1. In der Anlage 1 „Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen“ werden in der Tabelle in § 3 Abs. 1 die Module „Statistik und Informatik“ sowie „Werkstoffe im Bauwesen I“ wie folgt gefasst:

Nr.

Modul

Pflicht/

Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung

ECTS-Credits

1

2

3

4

5

6

     

Basismodule (30 ECTS-Credits)

1.4

Statistik und Informatik

P

   

x

     

USL-V

PL-S

6

Kernmodule, Pflicht (72 ECTS-Credits)

2.4

Werkstoffe im Bauwesen I

P

x

x

       

USL-V

PL-S

6

2. Die Anlage 2 „Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft“ wird wie folgt gefasst:

„Anlage 2: Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft
§ 1 Die Bachelorprüfung im Studiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft

(1) Das Studium erstreckt sich über 6 Fachsemester und setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Basismodule (42 ECTS-Credits)
  2. Kernmodule (84 ECTS-Credits)
  3. Ergänzungsmodule (24 ECTS-Credits)
  4. Fachaffine Schlüsselqualifikationen (6-12 ECTS-Credits)
  5. Fachübergreifende Schlüsselqualifikationen (6-12 ECTS-Credits)
  6. Bachelorarbeit (12 ECTS-Credits)

Die einzelnen Module sind in § 3 dieser Anlage dargestellt. Die Inhalte der Module und die Wahlmöglichkeiten sind im Modulhandbuch des Studiengangs geregelt.

(2) Die Bachelorprüfung besteht aus studienbegleitenden Modulprüfungen und der Bachelorarbeit.

(3) Die Basismodule bestehen aus Pflichtmodulen im Umfang von 42 ECTS-Credits. Die Kernmodule setzen sich aus Pflichtmodulen im Umfang von 72 ECTS-Credits und Wahlpflichtmodulen im Umfang von 12 ECTS-Credits zusammen.

(4) Die Ergänzungsmodule gliedern sich in die nachfolgenden 5 Profillinien:

  • Baumanagement und Wirtschaft
  • Architektur und Stadtplanung
  • Konstruktiver Ingenieurbau und Gebäudetechnik
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Umwelt und Nachhaltigkeit

Im Rahmen der Ergänzungsmodule sind Module im Umfang von 24 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Diese können frei aus den 5 Profillinien gewählt werden. Die den einzelnen Profillinien zugeordneten Module werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und im Modulhandbuch veröffentlicht.

(5) Die Schlüsselqualifikationen (18 ECTS-Credits) umfassen:

  1. Fachaffine Schlüsselqualifikationen (ein Pflichtmodul im Umfang von 6 ECTS-Credits und Wahlmodule im Umfang von höchstens 6 ECTS-Credits)
  2. Fachübergreifende Schlüsselqualifikationen (Wahlmodule im Umfang von mindestens 6 ECTS-Credits).

In der Summe müssen die Module der fachaffinen und fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen 18 ECTS-Credits umfassen. Das Modul „Rechtliche Grundlagen der BWL“ ist hierbei als fachaffine Schlüsselqualifikation verpflichtend von allen Studierenden zu belegen. Die weiteren fachaffinen SQ-Module sind im Modulhandbuch des Studiengangs festgelegt. Als fachübergreifende Module können alle Module aus dem Angebot der Schlüsselqualifikationen des Zentrums für Lehre und Weiterbildung der Universität Stuttgart gewählt werden, die nicht gleichzeitig als fachaffine Schlüsselqualifikationen für den Studiengang festgelegt sind.

§ 2 Art und Umfang der Orientierungsprüfung

(1) Die Orientierungsprüfung im Bachelorstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft besteht aus den folgenden Modulprüfungen:

  1. Technische Mechanik I
  2. Einführung in das Bau-, Immobilien- und Infrastrukturmanagement
§ 3 Übersicht über die Modulprüfungen im Bachelorstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft

(1) Die in § 1, Abs. 1 dieser Anlage zur Prüfungsordnung erwähnten Module sind nachfolgend aufgeführt:

Nr.

Modul

Pflicht/

Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung

ECTS-Credits

1

2

3

4

5

6

     

1 Basismodul (42 ECTS-Credits)

1.1

Höhere Mathematik 1 für Ingenieurstudiengänge

P

x

         

USL-V

PL-S

9

1.2

Höhere Mathematik 2 für Ingenieurstudiengänge

P

 

x

       

USL-V

PL-S

9

1.3

Technische Mechanik I

P

x

         

USL-V

PL-S

6

1.4

Technische Mechanik II

P

 

x

       

USL-V

PL-S

6

1.5

Bauphysik und Baukonstruktion

P

   

x

     

keine

PL-S

6

1.6

Statistik und Informatik

P

   

x

     

USL-V

PL-S

6

2 Kernmodule Pflichtbereich (72 ECTS-Credits)

2.1

Planen und Entwerfen in Architektur und Städtebau

P

     

x

   

USL

LBP

6

2.2

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

P

x

         

BSL

keine

3

2.3

Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften

P

   

x

     

BSL

keine

3

2.4

BWL II: Rechnungswesen und Finanzierung

P

     

x

   

keine

PL-S

9

2.5

Werkstoffe im Bauwesen I

P

x

x

       

USL-V

PL-S

6

2.6

Fertigungsverfahren in der Bauwirtschaft 1

P

 

x

       

USL-V, BSL

keine

3

2.7

Fertigungsverfahren in der Bauwirtschaft 2

P

   

x

     

BSL

keine

3

2.8

Baubetriebslehre I

P

   

x

       

PL-S

6

2.9

Baubetriebslehre II

P

     

x

     

PL-S

6

2.10

Grundlagen der Heiz- und Raumlufttechnik; Gebäudetechnik

P

       

x

 

keine

PL-S

9

2.11

Immobilienmanagement

P

     

x

   

USL-V

PL-S

6

2.12

Raum- und Umweltplanung

P

       

x

 

keine

PL-S

6

2.13

Einführung in das Bau-, Immobilien- und Infrastrukturmanagement

P

x

         

USL-V

PL-S

6

3 Kernmodule Wahlpflichtbereich (12 ECTS-Credits)

3.1

Kernmodule, Gruppe 1

WP

           

USL

keine

3

3.2

Kernmodule, Gruppe 2

WP

           

BSL

keine

3

3.3

Kernmodule, Gruppe 3

WP

           

USL-V, BSL

keine

3

3.4

Kernmodule, Gruppe 4

WP

           

USL

keine

6

3.5

Kernmodule, Gruppe 5

WP

           

BSL

keine

6

3.6

Kernmodule, Gruppe 6

WP

           

keine

PL

6

3.7

Kernmodule, Gruppe 7

WP

           

keine

LBP

6

3.8

Kernmodule, Gruppe 8

WP

           

USL

PL

6

3.9

Kernmodule, Gruppe 9

WP

           

USL-V

PL

6

3.10

Kernmodule, Gruppe 10

WP

           

keine

PL, LBP

6

3.11

Kernmodule, Gruppe 11

WP

           

USL

LBP

6

3.12

Kernmodule, Gruppe 12

WP

           

BSL

PL

6

3.13

Kernmodule, Gruppe 13

WP

           

BSL

LBP

6

3.14

Kernmodule, Gruppe 14

WP

           

keine

PL

9

3.15

Kernmodule, Gruppe 15

WP

           

keine

LBP

9

3.16

Kernmodule, Gruppe 16

WP

           

USL

PL

9

3.17

Kernmodule, Gruppe 17

WP

           

USL-V

PL

9

3.18

Kernmodule, Gruppe 18

WP

           

keine

PL, LBP

9

3.19

Kernmodule, Gruppe 19

WP

           

USL

LBP

9

3.20

Kernmodule, Gruppe 20

WP

           

BSL

PL

9

3.21

Kernmodule, Gruppe 21

WP

           

BSL

LBP

9

4 Ergänzungsmodule: Profillinien (24 ECTS-Credits) (siehe § 1 Abs. 4)

4.1

Ergänzungsmodule, Gruppe 1

W

           

USL

keine

3

4.2

Ergänzungsmodule, Gruppe 2

W

           

BSL

keine

3

4.3

Ergänzungsmodule, Gruppe 3

W

           

USL-V, BSL

keine

3

4.4

Ergänzungsmodule, Gruppe 4

W

           

USL

keine

6

4.5

Ergänzungsmodule, Gruppe 5

W

           

BSL

keine

6

4.6

Ergänzungsmodule, Gruppe 6

W

           

keine

PL

6

4.7

Ergänzungsmodule, Gruppe 7

W

           

keine

LBP

6

4.8

Ergänzungsmodule, Gruppe 8

W

           

USL

PL

6

4.9

Ergänzungsmodule, Gruppe 9

W

           

USL-V

PL

6

4.10

Ergänzungsmodule, Gruppe 10

W

           

keine

PL, LBP

6

4.11

Ergänzungsmodule, Gruppe 11

W

           

USL

LBP

6

4.12

Ergänzungsmodule, Gruppe 12

W

           

BSL

PL

6

4.13

Ergänzungsmodule, Gruppe 13

W

           

BSL

LBP

6

4.14

Ergänzungsmodule, Gruppe 14

W

           

keine

PL

9

4.15

Ergänzungsmodule, Gruppe 15

W

           

keine

LBP

9

4.16

Ergänzungsmodule, Gruppe 16

W

           

USL

PL

9

4.17

Ergänzungsmodule, Gruppe 17

W

           

USL-V

PL

9

4.18

Ergänzungsmodule, Gruppe 18

W

           

keine

PL, LBP

9

4.19

Ergänzungsmodule, Gruppe 19

W

           

USL

LBP

9

4.20

Ergänzungsmodule, Gruppe 20

W

           

BSL

PL

9

4.21

Ergänzungsmodule, Gruppe 21

W

           

BSL

LBP

9

4.22

Ergänzungsmodule, Gruppe 22

W

           

keine

PL

12

4.23

Ergänzungsmodule, Gruppe 23

W

           

keine

LBP

12

4.24

Ergänzungsmodule, Gruppe 24

W

           

USL

PL

12

4.25

Ergänzungsmodule, Gruppe 25

W

           

USL-V

PL

12

4.26

Ergänzungsmodule, Gruppe 26

W

           

keine

PL; LBP

12

4.27

Ergänzungsmodule, Gruppe 27

W

           

USL

LBP

12

4.28

Ergänzungsmodule, Gruppe 28

W

           

BSL

PL

12

4.29

Ergänzungsmodule, Gruppe 29

W

           

BSL

LBP

12

5 Schlüsselqualifikationen fachaffin (6-12 ECTS-Credits)

5.1

Rechtliche Grundlagen der BWL

P

   

x

     

keine

PL-S

6

5.2

SQ, Gruppe 1

W

           

BSL

keine

3

5.3

SQ, Gruppe 2

W

           

USL

keine

3

5.4

SQ, Gruppe 3

W

           

keine

PL

6

5.5

SQ, Gruppe 4

W

           

keine

LBP

6

5.6

SQ, Gruppe 5

W

           

USL-V

PL

6

5.7

SQ, Gruppe 6

W

           

USL

keine

6

5.8

SQ, Gruppe 6

W

           

BSL

keine

6

6 Fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen (6-12 ECTS-Credits)

 

Schlüsselqualifikationen des Zentrums für Lehre und Weiterbildung der Universität Stuttgart

W

           

USL

   

7 Bachelorarbeit (12 ECTS-Credits)

 

Bachelorarbeit

P

         

x

   

12

Erläuterungen:

  1. Erläuterung der Abkürzungen:
    • P = Pflichtmodul;
    • WP = Wahlpflichtmodul;
      W = Wahlmodul
    • V = Prüfungsvorleistung; USL = unbenotete Studienleistung;
      BSL = benotete Studienleistung
    • PL = Modulprüfungsleistung; S = schriftliche Modulprüfung; M = mündliche Modulprüfung;
    • LBP = lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
  2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet.
  3. Ist in der Spalte „Prüfung“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.
  4. Ist in der Spalte „Prüfung“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.“

3. Die Anlage 3 „Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Umweltschutztechnik“ wird wie folgt gefasst:

„Anlage 3: Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Umweltschutztechnik
§ 1 Die Bachelorprüfung im Studiengang Umweltschutztechnik

(1) Das Studium im Fach Umweltschutztechnik erstreckt sich über 6 Fachsemester und setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Basismodule (54 ECTS-Credits Pflichtmodule)
  2. Kernmodule (57 ECTS-Credits Pflicht- und Wahlpflichtmodule)
  3. Fachspezifische Ergänzungsmodule (42 ECTS-Credits Wahlmodule)
  4. Fachaffine Schlüsselqualifikationen (9 ECTS-Credits Wahlmodule)
  5. Fachübergreifende Schlüsselqualifikationen (6 ECTS-Credits Wahlmodule)
  6. Bachelorarbeit (12 ECTS-Credits)

Die einzelnen Module sind in § 4 dieser Anlage dargestellt. Die Inhalte der Module und die Wahlmöglichkeiten sind im Modulhandbuch des Studiengangs geregelt.

(2) Die Bachelorprüfung besteht aus studienbegleitenden Modulprüfungen und der Bachelorarbeit.

(3) Im Bereich der Kernmodule müssen Pflichtmodule im Umfang von 48 ECTS-Credits und Wahlpflichtmodule im Umfang von 9 ECTS-Credits belegt werden. Aus den angebotenen Wahlpflichtmodulen (siehe Tabelle in § 4 Abs. 1) müssen Module im Gesamtumfang von 9 ECTS-Credits absolviert werden. Die nicht als Wahlpflichtmodule gewählten Module können als fachaffine Schlüsselqualifikation gewählt werden.

(4) Aus dem im Modulhandbuch aufgeführten Angebot der fachspezifischen Ergänzungsmodule sind Module im Umfang von 42 ECTS-Credits zu absolvieren.
Mit Genehmigung des Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses können fachspezifische Ergänzungsmodule im Umfang von 12 ECTS-Credits durch Module anderer Studiengänge*) ersetzt werden. Art und Umfang der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen richten sich in diesem Fall nach der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch des Studiengangs, dem das jeweilige Modul zugeordnet ist. Unter den Voraussetzungen von § 21 können im Rahmen von Abs. 4 Satz 2 auch im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen als gleichwertige Module angerechnet werden. Unter den Voraussetzungen von § 3 können im Bereich der Ergänzungsmodule bis zu 12 ECTS-Credits durch die Absolvierung eines Praktikums erworben werden.

(5) Die Schlüsselqualifikationen (15 ECTS-Credits) umfassen:

  1. Fachaffine Schlüsselqualifikationen (Wahlmodule im Umfang von 9 ECTS-Credits)
  2. Fachübergreifende Schlüsselqualifikationen (Wahlmodule im Umfang von 6 ECTS-Credits)

Die wählbaren fachaffinen Module sind im Modulhandbuch des Studiengangs festgelegt. Als fachübergreifende Module können alle Module aus dem Angebot der Schlüsselqualifikationen des Zentrums für Lehre und Weiterbildung der Universität Stuttgart gewählt werden, die nicht gleichzeitig als fachaffine Schlüsselqualifikationen für den Studiengang festgelegt sind.

§ 2 Orientierungsprüfung

(1) Die Orientierungsprüfung besteht aus den beiden Modulprüfungen:

  1. Technische Mechanik I
  2. Raumordnung und Umweltplanung
§ 3 Praktikum

(1) Im Bereich der Ergänzungsmodule können bis zu 12 ECTS-Credits durch die Absolvierung eines Praktikums erworben werden. Die Studierenden können hierbei zwischen einem 6-wöchigen Praktikum und einem 12-wöchigen Praktikum wählen. Mit einem 6-wöchigem Praktikum werden 6 ECTS-Credits erworben, mit einem 12-wöchigen Praktikum werden 12 ECTS-Credits erworben. Das Praktikum soll in einem dem Studiengang fachaffinen Themenbereich abgeleistet werden und Bedarf vor Praktikumsantritt der Zustimmung eines dem Themenbereich nahestehenden Fachprüfers.

(2) Über das abgeleistete Praktikum ist ein Bericht anzufertigen, welcher durch den zuständigen Prüfer mit dem Prädikat „mit Erfolg teilgenommen“ oder „ohne Erfolg teilgenommen“ zu bewerten ist. Mit der erfolgreichen Teilnahme am Praktikum werden in Abhängigkeit von der Dauer des Praktikums 6 oder 12 ECTS-Credits erworben.

(3) Nähere Einzelheiten regeln die „Richtlinien für das Praktikum“, die vom Fakultätsrat der Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften erlassen werden.

§ 4 Übersicht über die Modulprüfungen im Bachelorstudiengang Umweltschutztechnik

(1) Die in § 1 Absatz 1 dieser Anlage zur Prüfungsordnung erwähnten Module sind nachfolgend aufgeführt:

Nr.

Modul

Pflicht /Wahl

Semester

Studien-leistungen

Prüfung

ECTS-Credits

1

2

3

4

5

6

1. Basismodule (54 ECTS-Credits)

1.1

Höhere Mathematik 1 für Ingenieurstudiengänge

P

x

         

USL-V

PL-S

9

1.2

Höhere Mathematik 2 für Ingenieurstudiengänge

P

 

x

       

USL-V

PL-S

9

1.3

Statistik und Informatik

P

x

         

USL-V

PL-S

6

1.4

Chemie für Ingenieurwissenschaften 1

P

 

x

       

USL-V

PL-S

6

1.5

Umweltbiologie I

P

 

x

       

USL-V

PL-S

6

1.6

Raumordnung und Umweltplanung

P

x

         

keine

PL-S

6

1.7

Technische Mechanik I: Einführung in die Statik starrer Körper

P

X

         

USL-V

PL-S

6

1,8

Klimawandel und Klimaanpassung

P

 

x

       

keine

PL-S

6

2. Kernmodule (57 ECTC-Credits)

Kernmodule Pflicht (48 ECTS-Credits)

2.1

Organische Chemie mit Praktikum

P

   

x

     

USL-V

PL-S

6

2.2

Umweltrecht

P

   

x

     

keine

PL-S

6

2.3

Technische Thermodynamik 1

P

   

x

       

PL-S

6

2.4

Technische Thermodynamik 2

P

     

x

     

PL-S

6

2.5

Fluidmechanik I

P

     

x

   

keine

PL-S

6

2.6

Fluidmechanik II

P

       

x

 

keine

PL-S

6

2.7

Grundlagen der Umweltanalytik - Messtechnik (mit Praktika)

P

     

x

   

2 USL-V

PL-S

6

2.8

Experimentalphysik mit Laborpraktikum

P

   

x

x

   

USL-V; USL

keine

6

Kernmodule Wahlpflicht (9 ECTS-Credits)

2.9

Werkstoffkunde

WP

 

x

       

BSL

keine

3

2.10

Climate resilient Water Infrastructure

WP

   

X

     

BSL

keine

3

2.11

Meteorologie

WP

x

         

BSL

keine

3

2.12

Geologie

WP

x

         

BSL

keine

3

2.13

Einführung in die Elektrotechnik

WP

 

x

       

BSL

keine

3

3. Fachaffine Schlüsselqualifikationen (9 ECTS-Credits)

3.1

Fachaffine Schlüsselqualifikationen
Gruppe 1

W

x

x

x

x

x

x

USL

keine

3

3.2

Fachaffine Schlüsselqualifikationen
Gruppe 2

W

x

x

x

x

x

x

BSL

keine

3

3.3

Fachaffine
Schlüsselqualifikation
Gruppe 3

W

           

BSL

keine

6

4. Ergänzungsmodule (42 ECTS-Credits) (siehe Erläuterung Nr. 5)

4.1

Ergänzungsmodule Gruppe 1

W

       

x

x

Keine

PL

6

4.2

Ergänzungsmodule Gruppe 2

W

       

x

x

keine

LBP

6

4.3

Ergänzungsmodule Gruppe 3

W

       

x

x

USL

PL

6

4.4

Ergänzungsmodule Gruppe 4

W

       

x

x

USL-V

PL

6

4.5

Ergänzungsmodule Gruppe 5

W

       

x

x

2 USL-V

PL

6

4.6

Ergänzungsmodule Gruppe 6

W

       

x

x

3 USL-V

PL

6

5. Module anderer Studiengänge / externe Leistungen *)

5.1

Ergänzungsmodule Gruppe 1

W

       

x

x

Keine

PL

6

5.2

Ergänzungsmodule Gruppe 2

W

       

x

x

Keine

LBP

6

5.3

Ergänzungsmodule Gruppe 3

W

       

x

x

USL-V

PL

6

5.4

Ergänzungsmodule Gruppe 4

W

       

x

x

2 USL-V

PL

6

5.5

Ergänzungsmodule Gruppe 5

W

       

x

x

BSL

keine

6

5.6

Ergänzungsmodule Gruppe 6

W

       

x

x

USL

keine

6

5.7

Ergänzungsmodule Gruppe 7

W

       

x

x

BSL

keine

3

5.8

Ergänzungsmodule Gruppe 8

W

       

x

x

USL

keine

3

5.9.

Modul externes Praktikum Gruppe 1

W

   

x

x

x

x

USL

keine

6

5.10

Modul externes Praktikum Gruppe 2

W

   

x

x

x

x

USL

keine

12

6. Fachübergreifende Schlüsselqualifikationen (6 ECTS-Credits)

 

Schlüsselqualifikationen aus dem Angebot des Zentrums für Lehre und Weiterbildung der Universität Stuttgart

W

x

x

x

x

x

x

USL

keine

3

7. Bachelorarbeit (12 ECTS-Credits)

 

Bachelorarbeit

P

         

x

   

12

Erläuterungen:

  1. Erläuterung der Abkürzungen:
    • P = Pflichtmodul;
      WP = Wahlpflichtmodul, drei Module (Umfang je 3 ECTS-Credits) müssen gewählt werden;
    • W = Wahlmodul
    • USL = unbenotete Studienleistung; USL-V = unbenotete Studienleistung als Voraussetzung für Prüfungszulassung; BSL = benotete Studienleistung
    • PL= Modulprüfungsleistung; S = schriftliche Modulprüfung; M = mündliche Modulprüfung;
    • LBP= lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung
  2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet.
  3. Ist in der Spalte „Prüfung“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.
  4. Ist in der Spalte „Prüfung“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
  5. Aus dem Angebot der Ergänzungsmodule sind Module im Umfang von 42 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Die wählbaren Ergänzungsmodule sind im Modulhandbuch geregelt.
  6. *) Mit Genehmigung des zuständigen Prüfungsausschusses können fachspezifische Ergänzungsmodule im Umfang von max. 12 ECTS-Credits durch Module anderer Studiengänge ersetzt werden.“

4. In der Anlage 4 „Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Verkehrsingenieurwesen“ wird in der Tabelle in § 3 Abs. 1 unter der Überschrift „Fachaffine Schlüsselqualifikationen (9 bis 12 ECTS-Credits)“ nach der Zeile Nr. 4.7 folgende Zeile Nr. 4.8 neu eingefügt:

Nr.

Modul

Pflicht/

Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung

ECTS-Credits

1

2

3

4

5

6

     

Fachaffine Schlüsselqualifikationen (9 bis 12 ECTS-Credits)

4.8

Schlüsselqualifikation Gruppe 7

W

           

BSL

keine

6

Artikel 2

Inkrafttreten

(1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2026 in Kraft.

(2) Studierende, die bereits vor diesem Zeitpunkt im Bachelorstudiengang „Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft“ oder im Bachelorstudiengang „Umweltschutztechnik“ immatrikuliert waren, können auf schriftlichen und unwiderruflichen Antrag beim Prüfungsamt in die geänderte Fassung der Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 31. Oktober 2026 zu stellen.

(3) Studierende die ihr Studium im Bachelorstudiengang „Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft“ oder im Bachelorstudiengang „Umweltschutztechnik vor Inkrafttreten dieser Änderungssatzung aufgenommen haben, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis zum 30.09.2030.

Stuttgart, den 10. Juli 2026

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Peter Middendorf
(Rektor)

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