Amtliche Bekanntmachung Nr. 37/2026. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Empirische Politik- und Sozialforschung

Vom 10. Juli 2026

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Veröffentlicht am: 22. Juli 2026
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Empirische Politik- und Sozialforschung

Vom 10. Juli 2026

Aufgrund von §§ 19 Abs. 1 Nr. 9 und 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2025 (GBl. 2025 Nr. 119) hat der Senat der Universität Stuttgart am 11. Februar 2026 die nachstehende Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Empirische Politik- und Sozialforschung vom 10. Juli 2020 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 42/2020), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Juli 2023 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 30/2023) beschlossen.

Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Satzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes am 10. Juli 2026, Az. 7831.175-1 zugestimmt.

Artikel 1

1. Die Anlage „Übersicht über die Modulprüfungen“ wird wie folgt gefasst:

„Anlage: Übersicht über die Modulprüfungen

Nr.

Modul

Pflicht/

Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

Spezialisierungsmodule A: Es ist eines der Module zu wählen

12

1

Politikwissenschaftliches Projektseminar

WP

X

X

 

 

USL

PL

12

2

Soziologisches Projektseminar

WP

X

X

 

 

USL

PL

12

Spezialisierungsmodul B

6

3

Praktikum Empirische Politik- und Sozialforschung

P

 

 

X

 

USL

 

6

Vertiefungsmodule: Es sind insgesamt sechs der Vertiefungsmodule A und B zu wählen. Dabei müssen mindestens zwei Module aus dem Bereich Vertiefungsmodule A gewählt werden.

72

Vertiefungsmodule A

24 bis 48

4

Statistische Modellbildung

WP

X

 

X

 

USL

PL

12

5

Grundlagen der Computational Social Science

WP

X

 

X

 

USL

PL

12

6

Qualitative Methoden und Mixed Methods

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

7

Text- und Netzwerkanalyse

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

Vertiefungsmodule B

24 bis 48

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8

Grundlagen der Demokratieforschung

WP

X

 

X

 

USL

PL

12

9

Demokratisierung und Autokratisierung

WP

X

 

X

 

USL

PL

12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10

Risiko-, Umwelt- und Techniksoziologie

 

WP

X

 

X

 

USL

PL

12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11

Internationale und europäische Ordnungen

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

12

Transformationen in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

13

Innovative Demokratie

WP

 

X

 

 

USL

PL

12

Masterarbeit

30

14

Masterarbeit

P

 

 

 

X

 

PL

30

 

Erläuterungen:

1. Erläuterung der Abkürzungen:

  • P = Pflichtmodul; WP= Wahlpflichtmodul; W = Wahlmodul
  • V = Prüfungsvorleistung; USL = unbenotete Studienleistung; BSL = benotete Studienleistung
  • PL= Modulprüfung; S = schriftliche Modulprüfung; M = mündliche Modulprüfung;
  • LBP = lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung

2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet.

3. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.

4. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.“

Artikel 2

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2026 in Kraft

(2) Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Änderungssatzung aufgenommen haben, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis zum 30. September 2029.

(3) Studierende, die bereits vor Inkrafttreten dieser Änderungssatzung im Masterstudiengang Empirische Politik- und Sozialforschung eingeschrieben waren, können auf schriftlichen und unwiderruflichen Antrag beim Prüfungsamt in die geänderte Fassung der Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 31. Oktober 2026 zu stellen.

Stuttgart, den 10. Juli 2026

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Peter Middendorf
(Rektor)

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