Amtliche Bekanntmachung Nr. 35/2025. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats der Universität Stuttgart

Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Bewegungswissenschaft und Biomechanik

Vom 15. Juli 2025

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Veröffentlicht am: 22. Juli 2025
Hinweis Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Bewegungswissenschaft und Biomechanik

Vom 15. Juli 2025

Aufgrund von §§ 19 Abs. 1 Nr. 9 und 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBl. 26) hat der Senat der Universität Stuttgart am 21. Mai 2025 die nachstehende Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Bewegungswissenschaft und Biomechanik vom 25. Juli 2017 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 45/2017) beschlossen.

Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Satzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes am 15. Juli 2025, Az. 7831.175-B-07 zugestimmt.

Artikel 1

1. Die Anlage „Übersicht über die Modulprüfungen“ wird wie folgt gefasst:

„Anlage: Übersicht über die Modulprüfungen

Nr.

Modul

Pflicht/

Wahl

Semester

Studien-leistung

Prüfung/Dauer

ECTS- Credits

1

2

3

4

 Vertiefungsmodule

1

M11 wissenschaftstheoretische Aspekte der Bewegungswissenschaft

P

X

 

 

 

USL

PL

6

 

2

M12 Medizinische und neurobiologische Aspekte der Bewegungswissenschaft

P

X

 

 

 

USL

PL

9

3

M13 Experimentelle Methoden der Biomechanik

P

X

 

 

 

USL

PL

12

4

M21 Neurowissenschaftliche Aspekte der Bewegungswissenschaft

P

 

X

 

 

USL

PL

9

5

M22 Muskelphysiologie

P

 

X

 

 

USL, USL

 

6

6

M23 Biologische Kybernetik

P

 

X

 

 

USL

PL

12

 Spezialisierungsmodule

7

M24 Modulcontainer Spezialisierung I:

WP

 

X

 

 

 

PL

6

8

M31 Projektarbeit

P

 

 

X

 

USL

 

9

9

M32 Belastungen und Anpassungen des Bewegungsapparates

P

 

 

X

 

USL, USL

 

PL

9

10

M33 Aktuelle Fragen der Bewegungswissenschaft und Biomechanik

P

 

 

X

 

USL

PL

6

11

M34 Modulcontainer Spezialisierung II:

WP

 

 

X

 

 

PL

6

USL

PL

12

M41 Masterarbeit

P

 

 

 

X

 

PL

30

 

Erläuterungen:

1. Erläuterung der Abkürzungen:

  • P = Pflichtmodul; WP= Wahlpflichtmodul; W = Wahlmodul
  • V = Prüfungsvorleistung; USL = unbenotete Studienleistung; BSL = benotete Studienleistung
  • PL= Modulprüfung; S = schriftliche Modulprüfung; M = mündliche Modulprüfung;
  • LBP = lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung

2. Die Semester, in denen das Modul abgelegt werden soll, sind durch ein „x“ gekennzeichnet.

3. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ nur „PL“ angegeben bzw. die Dauer der Prüfung nicht geregelt, so sind Art und Umfang der Prüfung im Modulhandbuch geregelt.

4. Ist in der Spalte „Prüfung/Dauer“ „LBP“ angegeben, werden Art und Umfang der Prüfung durch den Lehrenden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

5. Zu Nr. 7 und Nr. 11: Aus den Modulcontainern Spezialisierung I und II ist jeweils ein Modul im Umfang von 6 ECTS-Credits erfolgreich zu absolvieren. Die wählbaren Module sind im Modulhandbuch geregelt.“

Artikel 2

(1) Diese Änderungssatzung tritt zum 01. Oktober 2025 in Kraft.

Stuttgart, den 15. Juli 2025

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Peter Middendorf
(Rektor)

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