| PDF-Version und Anlagen | PDF-Fassung dieser Amtlichen Bekanntmachung |
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| Veröffentlicht am: | 22. Juli 2025 |
| Hinweis | Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit |
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Elektromobilität
Vom 15. Juli 2025
Aufgrund von §§ 19 Abs. 1 Nr. 9 und 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. 2005, S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBl. S. 26) hat der Senat der Universität Stuttgart am 19. Februar 2025 die nachstehende Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Masterstudiengang Elektromobilität 01. Juli 2022 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 38/2022) beschlossen.
Der Rektor der Universität Stuttgart hat dieser Satzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes am 15. Juli 2025, Az. 7831.175-E-03 zugestimmt.
Artikel 1
1. § 23 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Zur Vergabe der Forschungsarbeit ist als Prüfende(r) jede(r) Hochschullehrer(in), Hochschul- oder Privatdozent(in) aus dem Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik berechtigt, ferner jede(r) akademische Mitarbeiter(in) aus dem Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik, der bzw. dem die Prüfungsbefugnis nach den gesetzlichen Bestimmungen übertragen wurde. Ausnahmen hiervon kann der Prüfungsausschuss genehmigen.“
2. § 24 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Die Masterarbeit muss am Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik der Universität Stuttgart angefertigt werden. Ausnahmen hiervon kann der Prüfungsausschuss genehmigen.“
Artikel 2
Inkrafttreten
(1) Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2025 in Kraft.
(2) Forschungs- und Masterarbeiten, die vor Inkrafttreten dieser Änderungssatzung von einer Prüferin oder einem Prüfer des Institutes für Fahrzeugtechnik ausgegeben wurden, können nach den Regelungen der bisher gültigen Prüfungsordnung abgeschlossen werden.
Stuttgart, den 15. Juli 2025
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Peter Middendorf
(Rektor)